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Der Werkdienst kann mehr!

 

2. Fachseminar „ Werkdienst des BSBD Brandenburg“ in der JA Wriezen

 

Aus Anlass des laufenden Prozesses der organisatorischen Neustrukturierung der Vollzugseinrichtungen des Landes Brandenburg trafen sich die Vertreter des  Werkdienstes in der Jugendanstalt in Wriezen, um ihren Standort im Vollzugsgeschehen einer Analyse zuzuführen und die dabei erzielten Ergebnisse -  einschließlich der sich daraus ergebenden Konsequenzen -  in gewerkschaftliche Forderungen umzusetzen.

 

Der stellvertretende BSBD-Landesvorsitzende Günter Krebs hatte für den 30.05.2006 zum 2. Seminar des Werkdienstes nach Wriezen eingeladen. Gekommen waren nicht nur Vertreter aller Werkdienste aus den Vollzugsanstalten des Landes Brandenburg, sondern auch Gäste aus Nordrhein-Westfalen unter der Führung von Jörg Winkens, dem Sprecher der Fachschaft „Technischer Dienst/Werkdienst“ im BSBD NRW. Mit dabei waren Dieter Sturhahn, Werkdienstleiter in der JVA Herford und Hans Vögeding, LAV der JVA Herford.

Nicht nur als „Pfadfinder“ fungierte wieder einmal Wilhelm Bokermann, nach wie vor profunder Kenner der Vollzugsszene. Ihm ist es zudem ein persönliches Anliegen, die etwas in den Hintergrund geratenen gewerkschaftlichen wie auch vollzuglichen Kontakte  neu zu beleben. Dem hat sich auf brandenburgischer Seite der stellv. BSBD-Landesvorsitzende Burghard Neumann im Rahmen der Beratung voll angeschlossen. Wo durch die Föderalismusreform die Länder eigene Wege gehen wollen oder müssen, da muss der kollegiale Fachaustausch eine neue Qualität gewinnen. Es geht nicht mehr darum, zu lernen oder Aufbauarbeit zu leisten, jetzt wird es wichtig, sich über die Grenzen der Bundesländer hinweg auszutauschen und abzustimmen, um einheitliche Vollzugsstandards zu erhalten.      

 

Die Kollegen aus NRW bei der Kennenlern-Runde in Wriezen

 

Die Gäste hatten ihren Aufenthalt bereits am 30.05.2006 begonnen und wurden vom Gastgeber Günter Krebs, der auch BSBD OV-Vorsitzender in Wriezen ist, bestens betreut. Beim Empfang und einem ersten Meinungsaustausch mit dabei war auch BSBD-Landeschef Willi Köbke.

 

Demontage des Werkdienstes?

 

Vor dem Hintergrund des nur scheinbar konsolidierenden Sparenthusiasmus der BRB-Landesregierung droht dem Werkdienst im Strafvollzug des Landes - eine der tragenden Säulen des Behandlungsvollzuges - still und leise die faktische Demontage. Merkwürdigerweise scheint dies weder in der obersten Dienstbehörde noch bei den Anstaltsleitern für Unruhe zu sorgen. Ist der ein Schelm, dem Böses dabei schwant?

 

Günter Krebs (stehend) und Jörg Winkens eröffnen die Fachtagung

 

Günter Krebs, in der JVA Wriezen selbst im Werkdienst tätig, engagiert sich nicht erst seit seiner Wahl zum stellvertretenden BSBD-Landesvorsitzenden dafür, die Laufbahn des Werkdienstes stärker in den Focus eines modernen Vollzuges im Land Brandenburg zu rücken.

 

Mit präzisen Kenntnissen analysierte er zum Beginn der Beratung den allgemeinen Sachstand der Berufsgruppe. So ist der Werkdienst in den einzelnen Vollzugsanstalten sehr unterschiedlich aufgestellt. Gleich ist aber, so Günter Krebs, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen des Werkdienstes - neben denen des allgemeinen Vollzugsdienstes -  die einzigen Fachdienste sind, die tagtäglich ganztägig (sic!) direkt und unmittelbar mit den Gefangenen zusammen sind. Dies wird gern und leider allzu oft von den selbsternannten „Vollzugsspezialisten“ übersehen. Der Werkdienst füllt dank seiner besonderen Qualifikation damit nicht nur ein wichtiges Behandlungsfeld bei der Betreuung der Gefangenen im Hinblick auf deren  berufliche Wiedereingliederung aus, er ist damit gleichzeitig auch unauffälliger Träger von Anstaltssicherheit durch niveauorientierte Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung.

 

 

Der Werkdienst als Fachdienst

 

Dies wurde von Jörg Winkens voll bestätigt. Er unterstrich die große Bedeutung eines modernen Werkdienstes in den Vollzugsanstalten, weil die dort arbeitenden Bediensteten zum einen eine hohe Basisqualifikation mitbringen müssten und zum anderen einem hohen Qualitätsmanagement unterliegen würden.

 

Deshalb sei der Bereich des Werkdienstes auch die personalmäßig zweitgrößte Gruppe im nordrhein-westfälischen Vollzug – und weiter  in Wachsen begriffen. Kollege Winkens wollte dabei allerdings nicht ausschließen, dass es im politischen Bereich durchaus auch Kräfte gebe, die den im Vergleich zum Werkdienst  kostenintensiveren (!) privaten Kräften den Vorzug einräumen  würden. Solchen fragwürdigen Entwicklungen gelte es nachdrücklich entgegen zu treten.

 

Die Teilnehmer in der Fachdiskussion

 

Es obliege dem Werkdienst, so Jörg Winkens, für eine zweckmäßige Organisation und Ausgestaltung der Betriebe in der Anstalt sowie für eine fach- und termingerechte Produktion und einen wirtschaftlichen Arbeitsablauf zu sorgen.

 

Jörg Winkens erläuterte weiter,  dass die Kollegen in NRW auch vor der Frage gestanden hätten, wie der Werkdienst in den Vollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen zukunftsorientiert aufgestellt werden müsse. Im Ergebnis dieser Positionsbestimmung sei der Gedanke des „technischen Vollzugsdienstes“ entwickelt worden. Im Spannungsfeld von hoheitlicher Vollzugsarbeit, betriebswirtschaftlichen Zwängen und Möglichkeiten sowie einer Partnerschaft mit Industrie und Handwerk basiere die Arbeit des „Technischen Vollzugsdienstes“ auf den Säulen einer umfassenden Mitarbeit an der Vollzugsgestaltung für jeden Gefangenen, der Sicherung von Produktivität durch betriebswirtschaftliches Handeln in den Eigen- und Unternehmerbetrieben, in arbeits- und beschäftigungstherapeutischen Angeboten und in der arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung von Gefangenen.

 

Der „ brandenburgische Weg“ im Werkdienst?

 

Und genau hier erkannten die brandenburgischen Kollegen ein großes Potential für ihr Wirkungsfeld. Statt weiter zuzusehen, wie der Werkdienst demontiert werde, müsse man sich zusammensetzen und den Werkdienst in diese Neuprofilierung mit einbinden.

 

„Es kann nicht der Weg sein,“ so Günter Krebs, „hier wieder Stückwerk zu schaffen, indem in einer Anstalt Kollegen des Werkdienstes in einen Technischen Dienst gesteckt werden, der wenig definiert ist, oder in einer anderen Kolleginnen und Kollegen ausgegliedert werden.“

 

Kollege Weber aus der JVA Cottbus stellte dar,  dass der Werkdienst mit den Eigenbetrieben schon jetzt nicht nur kostendeckend, sondern auch Gewinn erwirtschaftend arbeite. Allerdings müsste der Werkdienst dann auch personell gesichert sein. Da dürfe es nicht weiter Praxis sein, Mitarbeiter des Werkdienstes an den Wochenenden als AVD-Hilfskräfte einzusetzen, die dann in der Woche für die eigentlichen Aufgaben fehlen würden. Ein wenig gutes Ohmen sei es auch, dass in den neuen Organigrammen der Werkdienst überhaupt nicht mehr auftauche!

 

Aufmerksame Zuhörer

 

Aus der JVA Brandenburg machte Betriebsleiter Olaf Mieritz deutlich, dass die Qualität der Arbeit in den Eigenbetrieben gefährdet sei, wenn die Kollegen nicht nur kurzfristige Vertretungen in artfremden Gewerken leisten müssten.

Hier stecke im Personalabbau und entsprechender Arbeitsverdichtung die Gefahr von schlecht betreuter Arbeit der Gefangenen und letztlich Auftrags- und Kundenverlust.

  

Wenn ein Anspruch auf  handwerklich hochwertige Arbeit gestellt sei, dann müsse auch entsprechendes Fachpersonal vorhanden sein. Und eben dieses Fachpersonal muss dann auch in die Lage versetzt sein, fachlich selbständig zu agieren.

 

Harry Batjuta, Werkdienstleiter in der JVA Wulkow, betonte, dass zwischen dem Werkdienst und anderen Fachgruppen in der Anstalt auch bei der Stellenbewirtschaftung kein Konkurrenzdruck aufgebaut werden dürfe.

Für die Werkdienste müsse ein eigenes Stellenprofil geschaffen werden, das auch tatsächlich mit besetzbaren Stellen zu unterlegen sei.

 

Dem konnte sich Dieter Sturhahn aus der JVA Herford nur anschließen. Auch wenn die Ausgangsbedingungen in NWR und Brandenburg für den Werkdienst doch größere Unterschiede aufweisen würden, seien die Aufgaben letztlich gut vergleichbar. In NRW seien die Beamten des „Technischen Vollzugsdienstes“ ausnahmslos mit einer beruflichen Meisterqualifikation und einer Ausbilderbefähigung ausgestattet, neben einer vollzuglichen Ausbildung.

Damit sind sie bestens für die hohen Standards im Vollzug vorbereitet und können alle Aufgaben der Betreuung der Gefangenen in Arbeit und Ausbildung erfüllen. Die Zeit, da Werkbedienstete zu beamtete Hausmeistern und Beschäftigungsbeaufsichtigern degradiert gewesen seien, gehöre in NRW nahezu gänzlich der Vergangenheit an. In Brandenburg müsse ein grundsätzlich vergleichbares Ziel für den Werkdienst zur Forderung erhoben werden. Jede Anstalt könne dabei eigene Profile und Maxime verfolgen, aber unter dem Leitziel des Werkdienstes und des Vollzuges im Land.

 

Erste gewerkschaftliche Kernpunkte erarbeitet

 

Günter Krebs: „Genau hier ist der Ansatz, die Potentiale des Werkdienstes zu definieren.“ Die Beratung war sich darin einig, dass Werkdienstbeamte in Brandenburg in die Lage versetzt werden müssen, hoheitsrechtliche Aufgaben gemäß dem § 2 StVollzG durchzuführen. Im Rahmen des Arbeitseinsatzes der Gefangenen sind sie maßgeblich an deren Behandlung durch Förderung und Erhalt von deren Arbeitsfähigkeit beteiligt. Werkbedienstete können arbeits- und beschäftigungstherapeutische Betriebe leiten, in denen ein besonderes Klientel an regelmäßige Arbeit herangeführt wird. Dies kann in Kooperation mit der Vermittlung von schulischen Grundkenntnissen verbunden werden. Sie leiten selbstverständlich diese Betriebe nach anerkannten betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen und den Spezifika des Vollzuges. Bei ihrer Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsbereichen arbeiten sie kundenorientiert in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.

In Brandenburg muss der Werkdienst aktiv an der Aus- und Weiterbildung der Gefangenen beteiligt sein. Dies bedeutet nicht, dass auf die Potenziale freier Träger verzichtet werden soll, wo dies sinnvoll erscheint.

 

Neue Möglichkeiten des Einsatzes von Werkdienstmitarbeitern sowie Mitarbeiterinnen sieht Günter Krebs durch die Bestellung zu Fachkräften für Arbeitssicherheit oder/und Sicherheitsbeauftragte.

Er ist sich sicher, dass zur Realisierung dieser Zielvorstellungen auch in den eigenen Kollegenreihen hier und da ein Umdenken einsetzen muss. Das gilt gleichermaßen für den politischen Raum, die oberste Verwaltungsbehörde und die Behördenleiter vor Ort.

 

Die Teilnehmer waren sich zum Ende des Seminars darin einig, dass noch in diesem Jahr intensiv weiter an dem beschriebenen Profil gearbeitet werden müsse. Spätestens im September diesen Jahres wollen sich die Kollegen erneut treffen. Bis dahin soll das Potential aktuell erfasst und analysiert werden.

Einig war man sich bereits darin, dass analog der gewerkschaftlichen Forderungen in NRW eine Struktur als „Technischer Vollzugsdienst“ auch für Brandenburg eine gute Überlegung sei.

 

BSBD-Ortsverbandschef Manfred Kühne und Kollege Burghard Neumann ließen es sich nicht nehmen, den NRW-Kollegen auf ihrer Rückreise mit einer Kurzführung in gut 150 Minuten wenigstens einen Teil der Vollzugsanstalt Brandenburg vorzustellen.

 

Unterwegs in den Weiten der Anstalt Brandenburg

 

Die Gäste zeigten sich angesichts der territorialen Dimensionen, der Geschichte und der Potentiale der Anstalt tief beeindruckt. Ihr Resümee: Hier bestehen räumliche und sonstige Voraussetzungen für die Schaffung von Eigen- und Unternehmerbetrieben  sowie für Ausbildungszwecke der Gefangenen, um die der brandenburgische Strafvollzug zu beneiden ist!