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Der Werkdienst kann mehr!
2. Fachseminar
„ Werkdienst des BSBD Brandenburg“ in der JA Wriezen
Aus Anlass des laufenden
Prozesses der organisatorischen Neustrukturierung der Vollzugseinrichtungen
des Landes Brandenburg trafen sich die Vertreter des Werkdienstes in der
Jugendanstalt in Wriezen, um ihren Standort im Vollzugsgeschehen einer
Analyse zuzuführen und die dabei erzielten Ergebnisse - einschließlich der
sich daraus ergebenden Konsequenzen - in gewerkschaftliche Forderungen
umzusetzen.
Der stellvertretende BSBD-Landesvorsitzende Günter
Krebs hatte für den 30.05.2006 zum 2. Seminar des Werkdienstes nach
Wriezen eingeladen. Gekommen waren nicht nur Vertreter aller Werkdienste aus
den Vollzugsanstalten des Landes Brandenburg, sondern auch Gäste aus
Nordrhein-Westfalen unter der Führung von Jörg Winkens, dem Sprecher
der Fachschaft „Technischer Dienst/Werkdienst“ im BSBD NRW. Mit dabei
waren Dieter Sturhahn, Werkdienstleiter in der JVA Herford und
Hans Vögeding, LAV der JVA Herford.
Nicht nur als „Pfadfinder“ fungierte wieder einmal Wilhelm
Bokermann, nach wie vor profunder Kenner der Vollzugsszene. Ihm ist es
zudem ein persönliches Anliegen, die etwas in den Hintergrund geratenen
gewerkschaftlichen wie auch vollzuglichen Kontakte neu zu beleben. Dem hat
sich auf brandenburgischer Seite der stellv. BSBD-Landesvorsitzende
Burghard Neumann im Rahmen der Beratung voll angeschlossen. Wo durch
die Föderalismusreform die Länder eigene Wege gehen wollen oder müssen, da
muss der kollegiale Fachaustausch eine neue Qualität gewinnen. Es geht nicht
mehr darum, zu lernen oder Aufbauarbeit zu leisten, jetzt wird es wichtig,
sich über die Grenzen der Bundesländer hinweg auszutauschen und abzustimmen,
um einheitliche Vollzugsstandards zu erhalten.
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Die Kollegen aus NRW bei der Kennenlern-Runde in Wriezen |
Die Gäste hatten ihren Aufenthalt bereits am 30.05.2006
begonnen und wurden vom Gastgeber Günter Krebs, der auch BSBD
OV-Vorsitzender in Wriezen ist, bestens betreut. Beim Empfang und einem
ersten Meinungsaustausch mit dabei war auch BSBD-Landeschef Willi
Köbke.
Demontage des
Werkdienstes?
Vor dem Hintergrund des nur scheinbar konsolidierenden
Sparenthusiasmus der BRB-Landesregierung droht dem Werkdienst im
Strafvollzug des Landes - eine der tragenden Säulen des Behandlungsvollzuges
- still und leise die faktische Demontage. Merkwürdigerweise scheint dies
weder in der obersten Dienstbehörde noch bei den Anstaltsleitern für Unruhe
zu sorgen. Ist der ein Schelm, dem Böses dabei schwant?
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Günter Krebs (stehend) und Jörg Winkens eröffnen die
Fachtagung |
Günter Krebs,
in der JVA Wriezen selbst im Werkdienst tätig, engagiert sich nicht erst
seit seiner Wahl zum stellvertretenden BSBD-Landesvorsitzenden dafür,
die Laufbahn des Werkdienstes stärker in den Focus eines modernen Vollzuges
im Land Brandenburg zu rücken.
Mit präzisen Kenntnissen analysierte er zum Beginn der
Beratung den allgemeinen Sachstand der Berufsgruppe. So ist der Werkdienst
in den einzelnen Vollzugsanstalten sehr unterschiedlich aufgestellt. Gleich
ist aber, so Günter Krebs, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen
des Werkdienstes - neben denen des allgemeinen Vollzugsdienstes - die
einzigen Fachdienste sind, die tagtäglich ganztägig (sic!) direkt und
unmittelbar mit den Gefangenen zusammen sind. Dies wird gern und leider
allzu oft von den selbsternannten „Vollzugsspezialisten“ übersehen. Der
Werkdienst füllt dank seiner besonderen Qualifikation damit nicht nur ein
wichtiges Behandlungsfeld bei der Betreuung der Gefangenen im Hinblick auf
deren berufliche Wiedereingliederung aus, er ist damit gleichzeitig auch
unauffälliger Träger von Anstaltssicherheit durch niveauorientierte
Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung.
Der Werkdienst als
Fachdienst
Dies wurde von Jörg Winkens voll bestätigt. Er
unterstrich die große Bedeutung eines modernen Werkdienstes in den
Vollzugsanstalten, weil die dort arbeitenden Bediensteten zum einen eine
hohe Basisqualifikation mitbringen müssten und zum anderen einem hohen
Qualitätsmanagement unterliegen würden.
Deshalb sei der Bereich des Werkdienstes auch die
personalmäßig zweitgrößte Gruppe im nordrhein-westfälischen Vollzug – und
weiter in Wachsen begriffen. Kollege Winkens wollte dabei allerdings
nicht ausschließen, dass es im politischen Bereich durchaus auch Kräfte
gebe, die den im Vergleich zum Werkdienst kostenintensiveren (!) privaten
Kräften den Vorzug einräumen würden. Solchen fragwürdigen Entwicklungen
gelte es nachdrücklich entgegen zu treten.
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Die Teilnehmer in der
Fachdiskussion |
Es obliege dem Werkdienst, so Jörg Winkens, für eine
zweckmäßige Organisation und Ausgestaltung der Betriebe in der Anstalt sowie
für eine fach- und termingerechte Produktion und einen wirtschaftlichen
Arbeitsablauf zu sorgen.
Jörg Winkens
erläuterte weiter, dass die Kollegen in NRW auch vor der Frage gestanden
hätten, wie der Werkdienst in den Vollzugsanstalten des Landes
Nordrhein-Westfalen zukunftsorientiert aufgestellt werden müsse. Im Ergebnis
dieser Positionsbestimmung sei der Gedanke des „technischen
Vollzugsdienstes“ entwickelt worden. Im Spannungsfeld von hoheitlicher
Vollzugsarbeit, betriebswirtschaftlichen Zwängen und Möglichkeiten sowie
einer Partnerschaft mit Industrie und Handwerk basiere die Arbeit des
„Technischen Vollzugsdienstes“ auf den Säulen einer umfassenden Mitarbeit an
der Vollzugsgestaltung für jeden Gefangenen, der Sicherung von Produktivität
durch betriebswirtschaftliches Handeln in den Eigen- und
Unternehmerbetrieben, in arbeits- und beschäftigungstherapeutischen
Angeboten und in der arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung von
Gefangenen.
Der „ brandenburgische
Weg“ im Werkdienst?
Und genau hier erkannten die brandenburgischen Kollegen ein
großes Potential für ihr Wirkungsfeld. Statt weiter zuzusehen, wie der
Werkdienst demontiert werde, müsse man sich zusammensetzen und den
Werkdienst in diese Neuprofilierung mit einbinden.
„Es kann nicht der Weg sein,“ so Günter Krebs, „hier
wieder Stückwerk zu schaffen, indem in einer Anstalt Kollegen des
Werkdienstes in einen Technischen Dienst gesteckt werden, der wenig
definiert ist, oder in einer anderen Kolleginnen und Kollegen ausgegliedert
werden.“
Kollege Weber aus der JVA Cottbus stellte dar, dass
der Werkdienst mit den Eigenbetrieben schon jetzt nicht nur kostendeckend,
sondern auch Gewinn erwirtschaftend arbeite. Allerdings müsste der
Werkdienst dann auch personell gesichert sein. Da dürfe es nicht weiter
Praxis sein, Mitarbeiter des Werkdienstes an den Wochenenden als
AVD-Hilfskräfte einzusetzen, die dann in der Woche für die eigentlichen
Aufgaben fehlen würden. Ein wenig gutes Ohmen sei es auch, dass in den
neuen Organigrammen der Werkdienst überhaupt nicht mehr auftauche!
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Aufmerksame Zuhörer |
Aus der JVA Brandenburg machte Betriebsleiter Olaf Mieritz
deutlich, dass die Qualität der Arbeit in den Eigenbetrieben gefährdet sei,
wenn die Kollegen nicht nur kurzfristige Vertretungen in artfremden Gewerken
leisten müssten.
Hier stecke im Personalabbau und entsprechender
Arbeitsverdichtung die Gefahr von schlecht betreuter Arbeit der Gefangenen
und letztlich Auftrags- und Kundenverlust.
Wenn ein Anspruch auf handwerklich hochwertige Arbeit
gestellt sei, dann müsse auch entsprechendes Fachpersonal vorhanden sein.
Und eben dieses Fachpersonal muss dann auch in die Lage versetzt sein,
fachlich selbständig zu agieren.
Harry Batjuta,
Werkdienstleiter in der JVA Wulkow, betonte, dass zwischen dem Werkdienst
und anderen Fachgruppen in der Anstalt auch bei der Stellenbewirtschaftung
kein Konkurrenzdruck aufgebaut werden dürfe.
Für die Werkdienste müsse ein eigenes Stellenprofil
geschaffen werden, das auch tatsächlich mit besetzbaren Stellen zu
unterlegen sei.
Dem konnte sich Dieter Sturhahn aus der JVA Herford
nur anschließen. Auch wenn die Ausgangsbedingungen in NWR und Brandenburg
für den Werkdienst doch größere Unterschiede aufweisen würden, seien die
Aufgaben letztlich gut vergleichbar. In NRW seien die Beamten des
„Technischen Vollzugsdienstes“ ausnahmslos mit einer beruflichen
Meisterqualifikation und einer Ausbilderbefähigung ausgestattet, neben einer
vollzuglichen Ausbildung.
Damit sind sie bestens für die hohen Standards im Vollzug
vorbereitet und können alle Aufgaben der Betreuung der Gefangenen in Arbeit
und Ausbildung erfüllen. Die Zeit, da Werkbedienstete zu beamtete
Hausmeistern und Beschäftigungsbeaufsichtigern degradiert gewesen seien,
gehöre in NRW nahezu gänzlich der Vergangenheit an. In Brandenburg müsse ein
grundsätzlich vergleichbares Ziel für den Werkdienst zur Forderung erhoben
werden. Jede Anstalt könne dabei eigene Profile und Maxime verfolgen, aber
unter dem Leitziel des Werkdienstes und des Vollzuges im Land.
Erste gewerkschaftliche
Kernpunkte erarbeitet
Günter Krebs:
„Genau hier ist der Ansatz, die Potentiale des Werkdienstes zu definieren.“
Die Beratung war sich darin einig, dass Werkdienstbeamte in Brandenburg in
die Lage versetzt werden müssen, hoheitsrechtliche Aufgaben gemäß dem § 2
StVollzG durchzuführen. Im Rahmen des Arbeitseinsatzes der Gefangenen sind
sie maßgeblich an deren Behandlung durch Förderung und Erhalt von deren
Arbeitsfähigkeit beteiligt. Werkbedienstete können arbeits- und
beschäftigungstherapeutische Betriebe leiten, in denen ein besonderes
Klientel an regelmäßige Arbeit herangeführt wird. Dies kann in Kooperation
mit der Vermittlung von schulischen Grundkenntnissen verbunden werden. Sie
leiten selbstverständlich diese Betriebe nach anerkannten
betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen und den Spezifika des
Vollzuges. Bei ihrer Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsbereichen
arbeiten sie kundenorientiert in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
In Brandenburg muss der Werkdienst aktiv an der Aus- und
Weiterbildung der Gefangenen beteiligt sein. Dies bedeutet nicht, dass auf
die Potenziale freier Träger verzichtet werden soll, wo dies sinnvoll
erscheint.
Neue Möglichkeiten des Einsatzes von Werkdienstmitarbeitern
sowie Mitarbeiterinnen sieht Günter Krebs durch die Bestellung zu
Fachkräften für Arbeitssicherheit oder/und Sicherheitsbeauftragte.
Er ist sich sicher, dass zur Realisierung dieser
Zielvorstellungen auch in den eigenen Kollegenreihen hier und da ein
Umdenken einsetzen muss. Das gilt gleichermaßen für den politischen Raum,
die oberste Verwaltungsbehörde und die Behördenleiter vor Ort.
Die Teilnehmer waren sich zum Ende des Seminars darin einig,
dass noch in diesem Jahr intensiv weiter an dem beschriebenen Profil
gearbeitet werden müsse. Spätestens im September diesen Jahres wollen sich
die Kollegen erneut treffen. Bis dahin soll das Potential aktuell erfasst
und analysiert werden.
Einig war man sich bereits darin, dass analog der
gewerkschaftlichen Forderungen in NRW eine Struktur als „Technischer
Vollzugsdienst“ auch für Brandenburg eine gute Überlegung sei.
BSBD-Ortsverbandschef
Manfred Kühne und Kollege Burghard Neumann ließen es sich
nicht nehmen, den NRW-Kollegen auf ihrer Rückreise mit einer Kurzführung in
gut 150 Minuten wenigstens einen Teil der Vollzugsanstalt Brandenburg
vorzustellen.
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Unterwegs in den Weiten
der Anstalt Brandenburg |
Die Gäste zeigten sich angesichts der territorialen
Dimensionen, der Geschichte und der Potentiale der Anstalt tief beeindruckt.
Ihr Resümee: Hier bestehen räumliche und sonstige Voraussetzungen für die
Schaffung von Eigen- und Unternehmerbetrieben sowie für Ausbildungszwecke
der Gefangenen, um die der brandenburgische Strafvollzug zu beneiden ist!
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