|
Aktuell anstehende Sachverhalte an die
CDU-Landtagsfraktion herangetragen
Erstes Gespräch nach
der Landtagswahl mit dem neuen rechtspolitischen Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion
Am Vormittag des 1. Februar
2010 empfing der neue rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Danny Eichelbaum, den Landesvorsitzenden des BSBD Brandenburg,
Willi
Köbke,
zu einem ersten Gedankenaustausch über aktuelle Probleme im und um den
Strafvollzug im Land. Schon auf dem Gewerkschaftstag im November 2009 hatte
er als Gast der öffentlichen Veranstaltung zur Kenntnis genommen, dass sehr
unterschiedliche Sachverhalte „intelligente“ Lösungen verlangen, die im
Endeffekt die umfassende Erfüllung der vollzuglichen Ziele sicherstellen
sollen. Hierbei hatte er in seinem Grußwort erklärt, dass seine Fraktion
sehr aufmerksam die Personalentwicklung im Justizvollzug verfolgen und
parlamentarisch begleiten werde, um willkürliche Personalkürzungen zu
verhindern.
|
 |
|
Der rechtspolitische
Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum
begrüßt den
Landesvorsitzenden des BSBD Brandenburg |
Die Fülle der Themen - die
wesentlichen sind im Positionspapier des BSBD enthalten - war in
diesem einstündigen Gespräch natürlich nicht abzuarbeiten, zumal derzeit das
Angebot des brandenburgischen Justizministers Dr. Volkmar Schöneburg
(Linke) an die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD)
im Mittelpunkt der Medienberichterstattung steht, die Belegungssituation in
den Berliner Vollzugsanstalten durch Unterbringung von dortigen Gefangenen
in Brandenburger Anstalten zu entlasten. Die ablehnende Haltung der
Senatorin ruft nicht nur Unverständnis in Brandenburg hervor, auch Berliner
Politiker kritisieren diese Position, da es für beide Länder von Vorteil
sein würde. Die vorgetragenen Gründe sind jedenfalls an den Haaren
herbeigezogen und überzeugen keinen. So besteht seit zehn Jahren ein
Verwaltungsabkommen bezüglich des Vollzuges von Freiheitsstrafen an Frauen
mit der wechselseitigen Unterbringung weiblicher Gefangener in Brandenburger
und Berliner JVA’s, das bisher reibungslos funktioniert. Auch hinsichtlich
der gesetzlichen Grundlagen gibt es nur geringfügige Unterschiede zwischen
den Ländern. Was sollte also einer Ausdehnung der Verwaltungsvereinbarung
auch auf den Männer- und Jugendvollzug entgegenstehen?
Danny Eichelbaum
erklärte hierzu, dass seine Fraktion ein solches Vorhaben unterstütze, da
die Zusammenarbeit in vielen Bereichen der Justiz (gemeinsame
Fachobergerichte, gemeinsames Justizprüfungsamt u.a.) schon erfolgreich
praktiziert wird.
Willi
Köbke
erläuterte im Weiteren die Positionen des BSBD Brandenburg in den
derzeit aktuell anstehenden Sachverhalten hinsichtlich der Standorte,
des Personalbestandes und der Ausbildung für den allgemeinen
Vollzugsdienst. Übereinstimmung bestand dahingehend, dass die gegenwärtige
Belegungssituation nicht zu übereilten und den Zielen der
Vollzugsgesetzgebung widersprechenden Entscheidungen führen darf. Der
Landesvorsitzende fasste dies in folgenden, für eine erfolgreiche Umsetzung
der Resozialisierungsziele notwendigen Forderungen zusammen:
-
Erhalt aller derzeitigen
Standorte der Vollzugsanstalten für den Justizvollzug des Landes
Brandenburg,
-
keine weiteren, über die
bisherigen Zielzahlen hinausgehenden Stellenkürzungen und Orientierung der
Personalausstattung an die durch Gesetz vorgegebenen anspruchsvollen
Aufgaben,
-
Unverzügliche
Wiederaufnahme und Intensivierung der Ausbildung für den allgemeinen
Vollzugsdienst mit dem Ziel der Verminderung der derzeit schon erkennbaren
großen Lücken im künftigen Personalbestand dieser Laufbahn,
-
Unterstützung des
Vorhabens des Justizministers zur Unterbringung von Berliner Gefangenen in
brandenburgische Vollzugsanstalten.
Zu weiteren für den BSBD
Brandenburg wichtigen Sachverhalten und Problematiken (so u.a. dienst-
und besoldungsrechtliche Notwendigkeiten) konnten die Positionen wegen der
Kürze der Zeit nicht ausgetauscht werden. Dies wird in weiteren Gesprächen
thematisiert - und Willi Köbke
wird dann auch den angebotenen Kaffee nicht zu trinken vergessen.
|