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An den
Ministerpräsidenten
des Landes Brandenburg
Herrn Matthias Platzeck
Staatskanzlei
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
1. November 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonderzahlungen im
Land Brandenburg
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 hat der Finanzminister dem dbb
brandenburg einen neuen Entwurf zum o.a. Gesetz zur Beteiligung auf der
Grundlage des § 72 LBG vorgelegt und um Stellungnahme bis 27. Oktober 2006
gebeten.
Mit diesem Gesetzentwurf entfernt sich der Finanzminister nicht nur von dem
ihm am 20. Juni 2006 vom Kabinett erteilten Auftrag, einen Gesetzentwurf
über die unbefristete Fortschreibung der bis 2006 geltenden (bereits
gekürzten) Sonderzahlung vorzulegen, sondern er verstößt darüber hinaus
gegen § 72 LBG und die darauf aufbauende Vereinbarung zwischen dbb
brandenburg und der Landesregierung zur Beteiligung und gegenseitigen
Information.
Darüber hinaus begeht der Finanzminister mit seinem Vorstoß einen eklatanten
Vertrauensbruch gegenüber den Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern,
indem er nicht nur einen wesentlichen Bestandteil des mit der
Landesregierung auf drei Jahre befristeten Solidarpaktes nach diesen drei
Jahren in der gekürzten Form nicht enden lässt, sondern beabsichtigt, ihn
gänzlich zu streichen.
Hier verletzt der Finanzminister den bewährten Grundsatz von Treu und
Glauben. Die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger, die ohnehin schon
durch den Solidarpakt stärker belastet waren als der Arbeitnehmerbereich, da
sie für die Kürzungen keinerlei Ausgleich durch Arbeitszeitverkürzung
erhielten, konnten auch nach den Bekenntnissen der Landesregierung darauf
vertrauen, dass sie nach Ablauf des Solidarpaktes in den vorherigen Stand
versetzt werden würden.
Stattdessen beabsichtigt der Finanzminister, die Sonderzuwendung gänzlich zu
streichen und treibt damit auch einen Keil zwischen die
Beschäftigtengruppen. Es war gerade die besondere Rolle Brandenburgs und
auch ein Anspruch der Landesregierung sowie der beteiligten Gewerkschaften
und Spitzenverbände, als einziges Bundesland Haushaltseinsparungen im
Personalkostenbereich über einen von allen Seiten getragenen, aber
befristeten Solidarpakt darzustellen.
Dies war sowohl für die Arbeitnehmer als auch die Beamten mit beachtlichen
Einkommensverlusten in einer Gesamthöhe von jährlich 100 Mio. Euro
verbunden.
Die Situation, die jetzt entsteht, wenn der Finanzminister sich mit seinem
Vorhaben durchsetzt, wird neben den einseitig auf die Beamten verlagerten
Einkommensverlusten erhebliche Auswirkungen auf die Motivation der Beamten
und deren Bereitschaft zur Bewältigung der Aufgaben bei immer weniger
Personal und nicht adäquatem Aufgabenabbau mit sich bringen.
Die sich dadurch auch weiter öffnende Schere bei der Einkommensentwicklung
zwischen den Statusgruppen wird ein Übriges dazu beitragen, da im
Tarifbereich die Sonderzahlung in modifizierter Form erhalten bleibt und die
Übertragung des letzten Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich ebenfalls
noch aussteht.
Unabhängig davon, dass sich die Landesregierung, wenn sie dem Finanzminister
folgt, mit ihrer Vorgehensweise aus der verfassungsrechtlich gebotenen
Fürsorgeverpflichtung gegenüber den dafür zur Loyalität verpflichteten
Beamten stiehlt, bleibt festzuhalten, dass sich kein Beamter des Landes
Brandenburg selbst eingestellt und ernannt hat, sondern diesem Rechtsakt
immer Verfassungsgebote bzw. politische Entscheidungen zugrunde lagen, auf
die der Beamte vertrauen durfte und deren haushaltspolitische Tragweite dem
Dienstherrn bewusst sein musste.
Von daher verbietet es sich, die Einkommen der Beamten, Richter und
Versorgungsempfänger zum Stopfen von Haushaltslöchern heranzuziehen.
Der dbb brandenburg verurteilt die Absichten des Finanzministers auf das
Schärfste und erwartet von Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dass
Sie dessen Vorhaben eine klare Abfuhr erteilen. Gleichzeitig haben wir uns
an alle Mitglieder der brandenburgischen Landesregierung gewandt.
Mit freundlichen Grüßen
(Heinz-Egon Müller)
Landesvorsitzender
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