Strafvollzug
– wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit
Der
4. ordentliche Vertretertag des Landesverbandes Brandenburg des BSBD
findet zu einer Zeit statt, in der die Weltlage aufs Äußerste angespannt
ist. Die für uns alle immer noch unfassbaren terroristischen Anschläge
in Amerika hat die Verletzlichkeit freier, demokratisch verfasster
Gesellschaften dramatisch deutlich gemacht. Sie haben aber auch das
Bewusstsein dafür geschärft, welch hohen Stellenwert die Sicherheit für
unsere Bevölkerung hat. Dies gilt für die Abwehr von Gefahren die äußere
Sicherheit ebenso wie für die innere Sicherheit. Jeder, der geglaubt hat,
Deutschland könne sich in diesem Bereich nach dem Ende terroristischer
Aktivitäten im eigenen Lande beruhigt zurücklehnen, muss spätestens
jetzt seinen Irrtum erkennen. Wir werden weiterhin hart für unsere
Sicherheit arbeiten müssen, in Deutschland, im europäischen Rahmen und
in weltweiter Zusammenarbeit.
Der
Strafvollzug ist ein wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit. Alle
Bediensteten im Strafvollzug leisten deshalb einen hoch einzuschätzenden
Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Straftaten. Dafür gebührt ihnen
unser Dank und unser Respekt.
In
den zwei Jahren seit ihrem Amtsantritt hat die neue Landesregierung und
insbesondere der Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten der
Sicherheit der Justizvollzugsanstalten oberste Priorität beigemessen.
Nach spektakulären Ausbrüchen und Entweichungen aus den
brandenburgischen Vollzugsanstalten galt es, das Vertrauen der
brandenburgischen Bevölkerung in den Vollzug als Teil der gesamten Justiz
zurückzugewinnen. Ich glaube, meine Damen und Herren, sagen zu können,
dass uns dies doch in hohem Maße gelungen ist.
Verbesserung
der äußeren und inneren Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten
In
Erfüllung der Koalitionsvereinbarung hat der Minister der Justiz im Juni
2000 dem Landtag eine schonungslose Bestandsaufnahme zur Situation des
Justizvollzuges im Lande vorgelegt. In weit über 30 Projekten arbeiten
Mitarbeiter der Vollzugsabteilung des Ministeriums und der
Vollzugsanstalten daran, die Konsequenzen aus dieser Bestandsaufnahme zu
ziehen. Ein erheblicher Teil dieser Projekte konnte bereits abgeschlossen
werden und hat zu konkreten Maßnahmen geführt. Die übrigen Projekte
werden im Zeitplan fortgeführt. Am 11. Oktober 2001 wird Minister
Schelter den Rechtsausschuss des Landtages über die Ergebnisse der
Bestandsaufnahme unterrichten. Lassen Sie mich hier nur soviel sagen:
Im
baulich-technischen Bereich sind vor allem Sicherungsanlagen in den Außenbereichen
der Vollzugsanstalten überprüft und teilweise erneuert worden.
Beispielhaft nenne ich die Mauerkronensicherung der JVA Frankfurt (Oder)
oder die Außensicherungen an der JVA Brandenburg an der Havel. Aber wir
haben uns nicht auf die Verbesserung der äußeren Sicherheit beschränkt,
sondern unser Augenmerk auch auf die innere Sicherheit der Anstalten
gerichtet. Es ist gelungen, Fragen von Ordnung und Sicherheit stärker in
das Blickfeld der täglichen Arbeit der Vollzugsbediensteten zu rücken.
Strukturen und Verantwortlichkeit wurden und werden verändert und klarer
gestaltet. Inzwischen liegen im Entwurf Sicherheitskonzeptionen für die
einzelnen Vollzugsanstalten vor, welche die allgemeinen Grundsätze unter
Beachtung der Spezifika der einzelnen Vollzugsanstalten umsetzen. Die
Fortbildungsprogramme für die Vollzugsbediensteten zum Thema
"Sicherheit" sind ausgebaut worden. Der im Juni 2000
konstituierte externe Beirat für den brandenburgischen Strafvollzug hat
den "Leitfaden für die Gewährung von Lockerungen" überarbeitet.
Damit steht eine stringente Anleitung für Entscheidungen zur Gewährung
von Lockerungen, Hafturlauben etc. zur Verfügung, die Unsicherheiten für
die Entscheidungsträger zu vermeiden hilft.
Mit
all diesen Maßnahmen konnte erreicht werden, dass es inzwischen keinen
Ausbruch und keine Entweichung (aus dem geschlossenen Vollzug) mehr
gegeben hat. Ich weiß, dies ist stets nur ein Zwischenergebnis; denn
Sicherheit ist ein immer währender Prozess. Völlige Sicherheit kann es
in einem solchen Bereich zudem nie geben. Aber auch dieses
Zwischenergebnis darf diejenigen, die dafür verantwortlich sind, ein
wenig stolz machen – dazu gehören alle Bediensteten im Justizvollzug
unseres Landes.
Realistischere
Gestaltung der rechtlichen Grundlagen erforderlich
In
der Betonung des Schutzes der Bevölkerung als wesentlichem Ziel des
Strafvollzugs weiß sich das Justizministerium mit Ihrem Verband einig.
Das gilt auch für die Forderung nach einer realistischeren Gestaltung der
rechtlichen Grundlagen des Strafvollzuges, insbesondere des
Strafvollzugsgesetzes. So macht etwa die gegenwärtige Belegungssituation
in unseren Anstalten deutlich, dass der offene Vollzug in der Praxis eben
nicht die Regelform des Vollzuges ist.
Ich
will aber auch deutlich sagen: Die Abkehr von einer falschen
"Behandlungseuphorie" früherer Zeiten bedeutet keine grundsätzliche
Abwendung vom Ziel des Behandlungsvollzuges. Ein Strafvollzug ohne
Behandlungsmaßnahmen und therapeutische Angebote ist nicht nur dem
einzelnen Strafgefangenen gegenüber unverantwortlich, er würde auch die
innere Sicherheit der Anstalt gefährden. Vor allem aber wäre es
gesellschaftspolitisch töricht, nicht alles zu versuchen, um die
Gefangenen für die Zeit nach ihrer Entlassung auf ein Leben ohne
Straftaten in der Gesellschaft vorzubereiten und dadurch die Rechtsgüter
schützende Funktion des Strafvollzuges über die Dauer der Inhaftierung
hinaus wirksam zu machen. Deshalb beschäftigen sich Projektgruppen in
Umsetzung der Bestandsaufnahme auch mit der Entwicklung von
Behandlungskonzepten für einzelne Vollzugsformen. Ein deutlich sichtbares
Zeichen hat die Landesregierung zudem damit gesetzt, dass sie in den
Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2002/2003 insgesamt 29 neue
Stellen für den Ausbau der sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA
Brandenburg an der Havel auf 80 Plätze eingestellt hat.
Prognose
zum Haftplatzbedarf in Übereinstimmung mit den Forderungen des BSBD
Einen
ganz wichtigen Markstein sowohl für die weitere Entwicklung des
Vollzugsbauprogramms wie auch für die künftige Personalentwicklung im
Vollzug hat unser Haus dadurch gesetzt, dass wir nach einer sehr
schwierigen und sehr aufwändigen Prognose des weiteren Verlaufs der
Gefangenenzahlen nunmehr eine Voraussage über den künftigen
Haftplatzbedarf auf gesicherter Basis machen können. Wir erwarten danach
eine Steigerung des Haftplatzbedarfs bis zum Jahre 2005 auf 2.730 Haftplätze,
zuzüglich 20 Plätzen in der Arrestanstalt. Hier befinden wir uns in
voller Übereinstimmung mit den Forderungen des BSBD.
Eine
derartige Prognose ist, wie Sie wissen, mit vielfältigen Ungewissheiten
verbunden, die einerseits die Entwicklung der kriminellen Aktivitäten in
den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, andererseits aber auch künftige
Reformen des Sanktionensystems betreffen. Trotz dieser Unsicherheiten
haben wir aber nunmehr eine feste Bezugsgröße, an der wir unsere Maßnahmen
ausrichten können und werden. Dabei sollten wir uns von gelegentlichen
Schwankungen der Belegungszahlen nicht irritieren lassen. Sie wissen, dass
wir nach einem Anstieg der Gefangenenzahlen auf erschreckende 2.430
Gefangene im April dieses Jahres nunmehr wieder bei einer Zahl von etwa
2.270 Gefangenen angelangt sind. Dies ist kein Grund zur Entwarnung. Zum
einen ist weiterhin eine fühlbare Überbelegung des geschlossenen
Vollzuges gegeben, zum anderen aber wirkt sich hier der zeitweise
Ladungsstop aus, der inzwischen ausgelaufen ist. Die weitere Entwicklung
wird also auf einen Wiederanstieg der Zahlen hinauslaufen. Anspannung
bleibt, ob wir eine erneute dramatische Überbelegung bis zur
Inbetriebnahme der JVA Cottbus-Dissenchen werden vermeiden können.
Der
neu ermittelte Haftplatzbedarf von 2.730 Haftplätzen ist bereits in die
Berechnung des Personalbedarfs durch den Ausschuss für
Verwaltungsoptimierung eingeflossen und er liegt bereits dem
Personalhaushalt und der künftigen Finanzplanung zugrunde. Das ist ein
großer Erfolg. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es Minister
Schelter nicht ohne Anstrengung gelungen ist, das Kabinett und
insbesondere die Finanzministerin von der Vadilität dieser Zahl zu überzeugen.
Vollzugsbauprogramm
liegt im Plan
Notwendige
Konsequenzen des deutlich erhöhten Haftplatzbedarfs ist, dass auch das
Bau- und Investitionsprogramm der Landesregierung für den Vollzug
fortgeschrieben – und das heißt ausgeweitet – werden muss. Sie
wissen, dass schon das bestehende Bau- und Investitionsprogramm ein
Finanzvolumen von 600 Mio. DM umfasst, Vergleichbares findet sich in kaum
einem anderen neuen Bundesland. Mit der Eröffnung des ersten neuen
Vollzugsbaus Neuruppin-Wulkow im Frühjahr dieses Jahres hat das
Bauprogramm eine erste für die Bevölkerung deutlich wahrnehmbare
Manifestation erfahren. Der große Zuspruch (rund 8.000 Besucher) am Tag
der offenen Tür (den man künftig vielleicht besser
"Besichtigungstag" nennen sollte) hat das rege Interesse an
einem solchen, im allgemeinen nicht zugänglichen Bauwerk deutlich
gemacht. Ich werte dies als ein durchaus positives Signal.
Das
übrige Vollzugsbauprogramm schreitet planmäßig voran. Ich will hier auf
Einzelheiten nicht eingehen, sondern lediglich die Fertigstellung der
neuen Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen hervorheben, die
voraussichtlich zum Jahreswechsel 2001/2002 übergeben werden wird und
dann mit dem Probebetrieb beginnen kann. Der letzte komplett neue
Vollzugsneubau in Duben wird, wenn Planung und Bau weiterhin so zügig wie
bisher vorangehen, im Jahre 2004 in Betrieb genommen werden können. Auch
die sonstigen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im laufenden Bau- und
Investitionsprogramm gehen im Rahmen des jetzt gültigen Zeitplans voran.
Ich darf an dieser Stelle dem Ministerium der Finanzen ausdrücklich dafür
danken, dass wir inzwischen in Bauangelegenheiten eine sehr kollegiale und
zielführende Zusammenarbeit gefunden haben. Ich hoffe, dass dies sich
noch stärker auch auf die Zusammenarbeit der Behörden vor Ort auswirkt,
die, wie ich weiß, nicht immer spannungsfrei verläuft.
JVA
Spremberg bleibt eigenständige Anstalt
Die
Fortschreibung des Bau- und Investitionsprogramms richtet sich darauf, in
der JVA Brandenburg an der Havel zusätzlich 130 Haftplätze (insgesamt
mithin 650 Haftplätze) des geschlossenen Vollzugs einzurichten und
Spremberg als eigenständige Justizvollzugsanstalt auszubauen. Dort soll
ein Neubau mit weiteren 250 Haftplätzen für den geschlossenen
Jugendvollzug errichtet werden. Die Kabinettvorlage unseres Hauses
befindet sich derzeit innerhalb der Landesregierung in der Mitzeichnung.
Ich bin zuversichtlich, dass sie demnächst im Kabinett verabschiedet
werden wird. Damit wird dann auch in diesem Bereich Kongruenz mit dem
Haftplatzbedarf erreicht sein.
Personalausstattung
an der erhöhten Haftplatzkapazität ausrichten
Schließlich
– und dies ist natürlich für Ihren Verband eine Kernfrage – muss
sich auch die Personalausstattung an dem erhöhten Haftplatzbedarf
ausrichten. Der "Ausschuss für Verwaltungsoptimierung" (AVO)
hat, wie Sie wissen, der Landesregierung Vorschläge unterbreitet, wie in
der gesamten Landesverwaltung insgesamt 8.000 Stellen abgebaut werden können.
Dies ist zum ersten Mal – und hier liegt ein wirklich positives Moment
dieser Arbeit - ohne Anwendung der sonst üblichen "Rasenmähermethode"
geschehen. Das heißt: Es hat keine gleichmäßigen pauschalen Kürzungen
in allen Ressorts und allen Aufgabenbereichen gegeben, sondern der
jeweilige Personalbedarf ist in kritischer Betrachtung der jeweiligen
Aufgabenbereiche differenziert ermittelt worden. Diese Betrachtungsweise
hat dazu geführt, dass das Justizressort in seiner Gesamtheit deutlich
weniger einschneidende Personalreduzierungen hinnehmen muss als andere
Geschäftsbereiche der Landesregierung. Dieser Satz gilt mit geringen
Abstrichen auch für den Justizvollzug. Hier waren zwei gegenläufige
Entwicklungen in die Betrachtung einzustellen:
-
Zum einen führt
das Bau- und Investitionsprogramm der Landesregierung dazu, dass kleinere,
personalintensive Anstalten geschlossen werden und größere und modernere
Anstalten entstehen, die einen verminderten Personalbedarf je Haftplatz
haben.
-
Zum anderen aber bewirkt der Anstieg der Zahl der Strafgefangenen,
dass auch in der Zukunft wiederum mehr Personal benötigt wird.
Unser
Haus hat erreicht, dass der AVO seinen Vorschlägen zur
Personalausstattung die prognostizierte zukünftige Haftplatzzahl von
2.730 Plätzen zugrunde gelegt hat. Der AVO hat dann allerdings, auf diese
Haftplatzzahl bezogen, gefordert, den Personalbedarf im hiesigen Vollzug
durchgängig nach den Relationen zwischen Haftplätzen und Zahl der
Bediensteten zu benennen, wie sie dem Bundesdurchschnitt entsprechen. So
gelangte er ursprünglich zu einem deutlich niedrigen Personalbedarf, als
er uns nunmehr von der Landesregierung zugestanden worden ist.
Beschlossen
hat die Landesregierung am Ende, als Zielzahl für das Jahr 2005 eine Zahl
von 1.359 Bediensteten vorzugeben, wobei für den Ausbau der
Sozialtherapie in der JVA Brandenburg an der Havel, wie ich schon erwähnte,
weitere 29 Stellen hinzu kommen werden. Die somit dem Justizvollzug
insgesamt verbleibenden 1.388 Stellen sind ein schwer erkämpftes
Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Ich weiß, dass Ihr Verband eine
etwas höhere Bedarfszahl errechnet hat und auch aus der Sicht unseres
Hauses wäre eine über 1.400 Stellen und Planstellen liegende Zahl wünschenswert.
Wichtig ist jedoch: Zwar müssen Abstriche gemacht werden, aber die
Justizvollzugsanstalten unseres Landes können mit der angestrebten
Personalausstattung ihre Aufgaben erfüllen. Die Vollzugsabteilung meines
Hauses hat modellhafte Personalkonzeptionen für die einzelnen
Vollzugsanstalten im Endausbau entwickelt und mit den Anstaltsleitern
abgestimmt. Dabei hat sich gezeigt, dass Personalreduzierungen durch zusätzliche
technische Sicherungen und organisatorische Änderungen im notwendigen
Umfang kompensiert werden können. Ich verspreche Ihnen, dass wir bei der
Umsetzung dieser Konzeptionen jeweils sehr sorgfältig prüfen werden,
dass das Sicherheitsniveau einer Anstalt erhalten bleibt und die
Belastungen für das Personal erträglich bleiben. Wir sollten nicht allzu
pessimistisch sein und nicht aus dem Auge verlieren, dass Brandenburg nach
gegenwärtigem Erkenntnisstand mit den zugestandenen Personalzahlen noch
immer über den Bundesdurchschnitt liegen wird.
Personalverschiebungen
bis 2005 unvermeidlich
Bislang
habe ich vom Um- und Ausbauzustand gesprochen, also der Neugestaltung der
Vollzugslandschaft in Brandenburg nach dem Jahre 2005. Bis dahin werden
wir gemeinsam noch vier schwierige Jahre zu bewältigen haben. Solange
bestehen noch die äußerst problematischen Unterbringungsverhältnisse in
einzelnen Anstalten und die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für
das Vollzugspersonal fort. Zugleich werden zusätzliche Kräfte benötigt,
um die Neuerrichtung der Anstalten und die zahlreichen Erweiterungs- und
Umbaumaßnahmen in den bestehen Anstalten zu begleiten und die Umzüge
zwischen den Anstalten durchzuführen. Der Betrieb der neuen Anstalten –
das wissen wir inzwischen aus Wulkow – klappt nicht auf Anhieb, sondern
ist mit lästigen und ärgerlichen "Kinderkrankheiten"
verbunden. Zudem werden wir erhebliche Personalverschiebungen zwischen den
Anstalten vornehmen müssen, die unvermeidlich für manchen Bediensteten
und manche Bedienstete mit erheblichen Härten verbunden sind. Die jeweils
neu zusammengesetzten Mannschaften in den neuen Anstalten müssen sich
erst finden und auf die geänderten Verhältnisse der größeren Anstalt
mit neuer Technik einstellen. Wir alle, jeder an seinem Platz, müssen uns
der unvermeidlichen Schwierigkeiten bewusst sein, aber auch die Dinge
positiv angehen, und dürfen das Ziel einer neu gestalteten, modernen
Vollzugslandschaft in Brandenburg nicht aus dem Auge verliegen.
Ich
bin überzeugt, dass der Landesverband Brandenburg des BSBD den Prozess
der Neugestaltung nicht nur wohlwollend begleiten, sondern positiv
mitgestalten wird. Diese Überzeugung gewinne ich aus der Zusammenarbeit
in den letzten beiden Jahren. Ebenso wie Minister Schelter habe auch ich
die gemeinsame Arbeit mit Ihrem Landesverband als außerordentlich
konstruktiv und angenehm erlebt. Erlauben Sie mir, dass ich an dieser
Stelle insbesondere Ihren Landesvorsitzenden, Herrn Köbke, hervorhebe. Er
hat sich, auch und nicht zuletzt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender
des Hauptpersonalrates, als energischer Sachwalter der Interessen der
Bediensteten, aber ebenso als Vertreter der Belange des gesamten Vollzuges
erwiesen. Gegenüber der Öffentlichkeit haben Sie, Herr Köbke, den
Vollzug vor ungerechtfertigten Angriffen in Schutz genommen, sind den häufig
auf Sensationshascherei ausgerichteten Medien sachlich und beruhigend
entgegen getreten. Auch dafür gebührt Ihnen Dank.
Polizeivollzugsdienst
in besoldungs- und vergütungsmäßiger Hinsicht angemessener Bezugspunkt
für die Strafvollzugsbediensteten.
Meine
Damen und Herren, im Forderungskatalog des BSBD – wie könnte es bei
einer Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten anders sein – finden
sich auch Forderungen, die auf eine finanzielle Besserstellung der Beamten
und Angestellten vor allem im mittleren und gehobenen Vollzugsdienst
gerichtet sind. Diese Forderungen, die sich teilweise an den
Bundesgesetzgeber richten, hat der Landesvorstand am gestrigen Tage
bereits mit Herrn Minister Schelter erörtert. Ich werde mich deshalb auf
eine grundsätzliche Äußerung beschränken.
Die
Aufgaben der Vollzugsbediensteten, insbesondere auch im allgemeinen
Vollzugsdienst, sind anspruchsvoll und sehr differenziert. Gefordert wird
einen einerseits persönlich zugewandter, andererseits aber auch klare
Distanz wahrender Umgang mit den Gefangenen, einer häufig durchaus
schwierigen Klientel. Daneben werden fundierte Kenntnisse der maßgeblichen
Vorschriften und eine souveräne Handhabung im Vollzugsalltag erwartet.
Immer wieder geraten Bedienstete zudem in Gefährdungssituationen. Deshalb
steht das Justizministerium seit langem, und hieran hat sich unter der
neuen Leitung selbstverständlich nichts geändert, auf dem Standpunkt,
dass auch in besoldungs- und vergütungsmäßiger Hinsicht der
Polizeivollzugsdienst der angemessene Bezugspunkt ist. Wir werden uns
deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass das Eingangsamt und die
Stellenobergrenzen im Justizvollzugsdienst entsprechend angehoben werden.
Aber Sie müssen sich bewusst sein, dass bei der gegenwärtigen Finanzlage
unseres Landes diese Forderungen kaum eine Realisierungschance haben. Vor
diesem Hintergrund bitte ich schon den Umstand als positives Zeichen der
Anerkennung zu werten, dass das Ministerium trotz einer praktisch nicht
auskömmlichen finanziellen Ausstattung im Personalhaushalt in diesem Jahr
einen Korridor für Beförderungen im Justizvollzug offen gehalten
hat.
Noch
davor rangiert für mich – und ich weiß, für Ihren Verband ist es
nicht anders – die Botschaft, die Herr Minister gestern dem
Landesvorstand übermitteln konnte: Zum 1. April 2002 sollen nicht nur 20
Anwärter im mittleren Justizvollzugdienst, sondern sogleich 40 Anwärter
eingestellt werden. Dafür müssen Finanzmittel umgeschichtet werden, um
den ursprünglich für den 1. Oktober 2002 vorgesehenen Einstellungstermin
für die weiteren 20 Anwärter auf den 1. April vorziehen zu können. Auf
diese Weise wird es möglich sein, die Ausbildung der 40 Anwärter noch
vor der Eröffnung der neuen Anstalt in Duben abzuschließen. Klar ist,
dass wir auch in den folgenden Jahren Anwärter werden ausbilden müssen,
um die durch Alters- und sonstige Abgänge eintretenden personellen Lücken
rechtzeitig schließen zu können.
Der
Justizvollzug im Lande Brandenburg hat seit der Vereinigung Deutschlands
schon einen langen Weg der Umgestaltung zurückgelegt. Es hat auf diesem
Weg Höhen und Tiefen gegeben, aber es ist aufwärts gegangen. Der BSBD
Brandenburg ist diesen Weg kritisch, aber konstruktiv mit gegangen. Lassen
Sie uns auch das nächste schwierige Stück gemeinsam gehen. Dann werden
wir am Ende auch Erfolge gemeinsam feiern können.
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