Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

Bericht zum 4. ordentlichen Vertretertag in Cottbus

Rede des Staatssekretärs im MdJE, Gustav-Adolf Stange, auf dem 4. ordentlichen Vertretertag des BSBD Brandenburg am 22. September 2001 in Cottbus 

 
bullet

Strafvollzug – wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit

bullet

Verbesserung der äußeren und inneren Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten

bullet

Realistischere Gestaltung der rechtlichen Grundlagen erforderlich

bullet

Prognose zum Haftplatzbedarf in Übereinstimmung mit den Forderungen des BSBD

bullet

Vollzugsbauprogramm liegt im Plan

bullet

JVA Spremberg bleibt eigenständige Anstalt

bullet

Personalausstattung an der erhöhten Haftplatzkapazität ausrichten

bullet

Personalverschiebungen bis 2005 unvermeidlich

 

Strafvollzug – wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit

Der 4. ordentliche Vertretertag des Landesverbandes Brandenburg des BSBD findet zu einer Zeit statt, in der die Weltlage aufs Äußerste angespannt ist. Die für uns alle immer noch unfassbaren terroristischen Anschläge in Amerika hat die Verletzlichkeit freier, demokratisch verfasster Gesellschaften dramatisch deutlich gemacht. Sie haben aber auch das Bewusstsein dafür geschärft, welch hohen Stellenwert die Sicherheit für unsere Bevölkerung hat. Dies gilt für die Abwehr von Gefahren die äußere Sicherheit ebenso wie für die innere Sicherheit. Jeder, der geglaubt hat, Deutschland könne sich in diesem Bereich nach dem Ende terroristischer Aktivitäten im eigenen Lande beruhigt zurücklehnen, muss spätestens jetzt seinen Irrtum erkennen. Wir werden weiterhin hart für unsere Sicherheit arbeiten müssen, in Deutschland, im europäischen Rahmen und in weltweiter Zusammenarbeit.

Der Strafvollzug ist ein wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit. Alle Bediensteten im Strafvollzug leisten deshalb einen hoch einzuschätzenden Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Straftaten. Dafür gebührt ihnen unser Dank und unser Respekt. 

In den zwei Jahren seit ihrem Amtsantritt hat die neue Landesregierung und insbesondere der Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten der Sicherheit der Justizvollzugsanstalten oberste Priorität beigemessen. Nach spektakulären Ausbrüchen und Entweichungen aus den brandenburgischen Vollzugsanstalten galt es, das Vertrauen der brandenburgischen Bevölkerung in den Vollzug als Teil der gesamten Justiz zurückzugewinnen. Ich glaube, meine Damen und Herren, sagen zu können, dass uns dies doch in hohem Maße gelungen ist.

 

Verbesserung der äußeren und inneren Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten

In Erfüllung der Koalitionsvereinbarung hat der Minister der Justiz im Juni 2000 dem Landtag eine schonungslose Bestandsaufnahme zur Situation des Justizvollzuges im Lande vorgelegt. In weit über 30 Projekten arbeiten Mitarbeiter der Vollzugsabteilung des Ministeriums und der Vollzugsanstalten daran, die Konsequenzen aus dieser Bestandsaufnahme zu ziehen. Ein erheblicher Teil dieser Projekte konnte bereits abgeschlossen werden und hat zu konkreten Maßnahmen geführt. Die übrigen Projekte werden im Zeitplan fortgeführt. Am 11. Oktober 2001 wird Minister Schelter den Rechtsausschuss des Landtages über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme unterrichten. Lassen Sie mich hier nur soviel sagen:

Im baulich-technischen Bereich sind vor allem Sicherungsanlagen in den Außenbereichen der Vollzugsanstalten überprüft und teilweise erneuert worden. Beispielhaft nenne ich die Mauerkronensicherung der JVA Frankfurt (Oder) oder die Außensicherungen an der JVA Brandenburg an der Havel. Aber wir haben uns nicht auf die Verbesserung der äußeren Sicherheit beschränkt, sondern unser Augenmerk auch auf die innere Sicherheit der Anstalten gerichtet. Es ist gelungen, Fragen von Ordnung und Sicherheit stärker in das Blickfeld der täglichen Arbeit der Vollzugsbediensteten zu rücken. Strukturen und Verantwortlichkeit wurden und werden verändert und klarer gestaltet. Inzwischen liegen im Entwurf Sicherheitskonzeptionen für die einzelnen Vollzugsanstalten vor, welche die allgemeinen Grundsätze unter Beachtung der Spezifika der einzelnen Vollzugsanstalten umsetzen. Die Fortbildungsprogramme für die Vollzugsbediensteten zum Thema "Sicherheit" sind ausgebaut worden. Der im Juni 2000 konstituierte externe Beirat für den brandenburgischen Strafvollzug hat den "Leitfaden für die Gewährung von Lockerungen" überarbeitet. Damit steht eine stringente Anleitung für Entscheidungen zur Gewährung von Lockerungen, Hafturlauben etc. zur Verfügung, die Unsicherheiten für die Entscheidungsträger zu vermeiden hilft.

Mit all diesen Maßnahmen konnte erreicht werden, dass es inzwischen keinen Ausbruch und keine Entweichung (aus dem geschlossenen Vollzug) mehr gegeben hat. Ich weiß, dies ist stets nur ein Zwischenergebnis; denn Sicherheit ist ein immer währender Prozess. Völlige Sicherheit kann es in einem solchen Bereich zudem nie geben. Aber auch dieses Zwischenergebnis darf diejenigen, die dafür verantwortlich sind, ein wenig stolz machen – dazu gehören alle Bediensteten im Justizvollzug unseres Landes.

 

Realistischere Gestaltung der rechtlichen Grundlagen erforderlich

In der Betonung des Schutzes der Bevölkerung als wesentlichem Ziel des Strafvollzugs weiß sich das Justizministerium mit Ihrem Verband einig. Das gilt auch für die Forderung nach einer realistischeren Gestaltung der rechtlichen Grundlagen des Strafvollzuges, insbesondere des Strafvollzugsgesetzes. So macht etwa die gegenwärtige Belegungssituation in unseren Anstalten deutlich, dass der offene Vollzug in der Praxis eben nicht die Regelform des Vollzuges ist. 

Ich will aber auch deutlich sagen: Die Abkehr von einer falschen "Behandlungseuphorie" früherer Zeiten bedeutet keine grundsätzliche Abwendung vom Ziel des Behandlungsvollzuges. Ein Strafvollzug ohne Behandlungsmaßnahmen und therapeutische Angebote ist nicht nur dem einzelnen Strafgefangenen gegenüber unverantwortlich, er würde auch die innere Sicherheit der Anstalt gefährden. Vor allem aber wäre es gesellschaftspolitisch töricht, nicht alles zu versuchen, um die Gefangenen für die Zeit nach ihrer Entlassung auf ein Leben ohne Straftaten in der Gesellschaft vorzubereiten und dadurch die Rechtsgüter schützende Funktion des Strafvollzuges über die Dauer der Inhaftierung hinaus wirksam zu machen. Deshalb beschäftigen sich Projektgruppen in Umsetzung der Bestandsaufnahme auch mit der Entwicklung von Behandlungskonzepten für einzelne Vollzugsformen. Ein deutlich sichtbares Zeichen hat die Landesregierung zudem damit gesetzt, dass sie in den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2002/2003 insgesamt 29 neue Stellen für den Ausbau der sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA Brandenburg an der Havel auf 80 Plätze eingestellt hat.

 

Prognose zum Haftplatzbedarf in Übereinstimmung mit den Forderungen des BSBD

Einen ganz wichtigen Markstein sowohl für die weitere Entwicklung des Vollzugsbauprogramms wie auch für die künftige Personalentwicklung im Vollzug hat unser Haus dadurch gesetzt, dass wir nach einer sehr schwierigen und sehr aufwändigen Prognose des weiteren Verlaufs der Gefangenenzahlen nunmehr eine Voraussage über den künftigen Haftplatzbedarf auf gesicherter Basis machen können. Wir erwarten danach eine Steigerung des Haftplatzbedarfs bis zum Jahre 2005 auf 2.730 Haftplätze, zuzüglich 20 Plätzen in der Arrestanstalt. Hier befinden wir uns in voller Übereinstimmung mit den Forderungen des BSBD.

Eine derartige Prognose ist, wie Sie wissen, mit vielfältigen Ungewissheiten verbunden, die einerseits die Entwicklung der kriminellen Aktivitäten in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, andererseits aber auch künftige Reformen des Sanktionensystems betreffen. Trotz dieser Unsicherheiten haben wir aber nunmehr eine feste Bezugsgröße, an der wir unsere Maßnahmen ausrichten können und werden. Dabei sollten wir uns von gelegentlichen Schwankungen der Belegungszahlen nicht irritieren lassen. Sie wissen, dass wir nach einem Anstieg der Gefangenenzahlen auf erschreckende 2.430 Gefangene im April dieses Jahres nunmehr wieder bei einer Zahl von etwa 2.270 Gefangenen angelangt sind. Dies ist kein Grund zur Entwarnung. Zum einen ist weiterhin eine fühlbare Überbelegung des geschlossenen Vollzuges gegeben, zum anderen aber wirkt sich hier der zeitweise Ladungsstop aus, der inzwischen ausgelaufen ist. Die weitere Entwicklung wird also auf einen Wiederanstieg der Zahlen hinauslaufen. Anspannung bleibt, ob wir eine erneute dramatische Überbelegung bis zur Inbetriebnahme der JVA Cottbus-Dissenchen werden vermeiden können. 

Der neu ermittelte Haftplatzbedarf von 2.730 Haftplätzen ist bereits in die Berechnung des Personalbedarfs durch den Ausschuss für Verwaltungsoptimierung eingeflossen und er liegt bereits dem Personalhaushalt und der künftigen Finanzplanung zugrunde. Das ist ein großer Erfolg. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es Minister Schelter nicht ohne Anstrengung gelungen ist, das Kabinett und insbesondere die Finanzministerin von der Vadilität dieser Zahl zu überzeugen.

 

Vollzugsbauprogramm liegt im Plan

Notwendige Konsequenzen des deutlich erhöhten Haftplatzbedarfs ist, dass auch das Bau- und Investitionsprogramm der Landesregierung für den Vollzug fortgeschrieben – und das heißt ausgeweitet – werden muss. Sie wissen, dass schon das bestehende Bau- und Investitionsprogramm ein Finanzvolumen von 600 Mio. DM umfasst, Vergleichbares findet sich in kaum einem anderen neuen Bundesland. Mit der Eröffnung des ersten neuen Vollzugsbaus Neuruppin-Wulkow im Frühjahr dieses Jahres hat das Bauprogramm eine erste für die Bevölkerung deutlich wahrnehmbare Manifestation erfahren. Der große Zuspruch (rund 8.000 Besucher) am Tag der offenen Tür (den man künftig vielleicht besser "Besichtigungstag" nennen sollte) hat das rege Interesse an einem solchen, im allgemeinen nicht zugänglichen Bauwerk deutlich gemacht. Ich werte dies als ein durchaus positives Signal.

Das übrige Vollzugsbauprogramm schreitet planmäßig voran. Ich will hier auf Einzelheiten nicht eingehen, sondern lediglich die Fertigstellung der neuen Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen hervorheben, die voraussichtlich zum Jahreswechsel 2001/2002 übergeben werden wird und dann mit dem Probebetrieb beginnen kann. Der letzte komplett neue Vollzugsneubau in Duben wird, wenn Planung und Bau weiterhin so zügig wie bisher vorangehen, im Jahre 2004 in Betrieb genommen werden können. Auch die sonstigen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im laufenden Bau- und Investitionsprogramm gehen im Rahmen des jetzt gültigen Zeitplans voran. Ich darf an dieser Stelle dem Ministerium der Finanzen ausdrücklich dafür danken, dass wir inzwischen in Bauangelegenheiten eine sehr kollegiale und zielführende Zusammenarbeit gefunden haben. Ich hoffe, dass dies sich noch stärker auch auf die Zusammenarbeit der Behörden vor Ort auswirkt, die, wie ich weiß, nicht immer spannungsfrei verläuft.

 

JVA Spremberg bleibt eigenständige Anstalt

Die Fortschreibung des Bau- und Investitionsprogramms richtet sich darauf, in der JVA Brandenburg an der Havel zusätzlich 130 Haftplätze (insgesamt mithin 650 Haftplätze) des geschlossenen Vollzugs einzurichten und Spremberg als eigenständige Justizvollzugsanstalt auszubauen. Dort soll ein Neubau mit weiteren 250 Haftplätzen für den geschlossenen Jugendvollzug errichtet werden. Die Kabinettvorlage unseres Hauses befindet sich derzeit innerhalb der Landesregierung in der Mitzeichnung. Ich bin zuversichtlich, dass sie demnächst im Kabinett verabschiedet werden wird. Damit wird dann auch in diesem Bereich Kongruenz mit dem Haftplatzbedarf erreicht sein.

 

Personalausstattung an der erhöhten Haftplatzkapazität ausrichten

Schließlich – und dies ist natürlich für Ihren Verband eine Kernfrage – muss sich auch die Personalausstattung an dem erhöhten Haftplatzbedarf ausrichten. Der "Ausschuss für Verwaltungsoptimierung" (AVO) hat, wie Sie wissen, der Landesregierung Vorschläge unterbreitet, wie in der gesamten Landesverwaltung insgesamt 8.000 Stellen abgebaut werden können. Dies ist zum ersten Mal – und hier liegt ein wirklich positives Moment dieser Arbeit - ohne Anwendung der sonst üblichen "Rasenmähermethode" geschehen. Das heißt: Es hat keine gleichmäßigen pauschalen Kürzungen in allen Ressorts und allen Aufgabenbereichen gegeben, sondern der jeweilige Personalbedarf ist in kritischer Betrachtung der jeweiligen Aufgabenbereiche differenziert ermittelt worden. Diese Betrachtungsweise hat dazu geführt, dass das Justizressort in seiner Gesamtheit deutlich weniger einschneidende Personalreduzierungen hinnehmen muss als andere Geschäftsbereiche der Landesregierung. Dieser Satz gilt mit geringen Abstrichen auch für den Justizvollzug. Hier waren zwei gegenläufige Entwicklungen in die Betrachtung einzustellen:

- Zum einen führt das Bau- und Investitionsprogramm der Landesregierung dazu, dass kleinere, personalintensive Anstalten geschlossen werden und größere und modernere Anstalten entstehen, die einen verminderten Personalbedarf je Haftplatz haben.

- Zum anderen aber bewirkt der Anstieg der Zahl der Strafgefangenen, dass auch in der Zukunft wiederum mehr Personal benötigt wird. 

Unser Haus hat erreicht, dass der AVO seinen Vorschlägen zur Personalausstattung die prognostizierte zukünftige Haftplatzzahl von 2.730 Plätzen zugrunde gelegt hat. Der AVO hat dann allerdings, auf diese Haftplatzzahl bezogen, gefordert, den Personalbedarf im hiesigen Vollzug durchgängig nach den Relationen zwischen Haftplätzen und Zahl der Bediensteten zu benennen, wie sie dem Bundesdurchschnitt entsprechen. So gelangte er ursprünglich zu einem deutlich niedrigen Personalbedarf, als er uns nunmehr von der Landesregierung zugestanden worden ist.

Beschlossen hat die Landesregierung am Ende, als Zielzahl für das Jahr 2005 eine Zahl von 1.359 Bediensteten vorzugeben, wobei für den Ausbau der Sozialtherapie in der JVA Brandenburg an der Havel, wie ich schon erwähnte, weitere 29 Stellen hinzu kommen werden. Die somit dem Justizvollzug insgesamt verbleibenden 1.388 Stellen sind ein schwer erkämpftes Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Ich weiß, dass Ihr Verband eine etwas höhere Bedarfszahl errechnet hat und auch aus der Sicht unseres Hauses wäre eine über 1.400 Stellen und Planstellen liegende Zahl wünschenswert. Wichtig ist jedoch: Zwar müssen Abstriche gemacht werden, aber die Justizvollzugsanstalten unseres Landes können mit der angestrebten Personalausstattung ihre Aufgaben erfüllen. Die Vollzugsabteilung meines Hauses hat modellhafte Personalkonzeptionen für die einzelnen Vollzugsanstalten im Endausbau entwickelt und mit den Anstaltsleitern abgestimmt. Dabei hat sich gezeigt, dass Personalreduzierungen durch zusätzliche technische Sicherungen und organisatorische Änderungen im notwendigen Umfang kompensiert werden können. Ich verspreche Ihnen, dass wir bei der Umsetzung dieser Konzeptionen jeweils sehr sorgfältig prüfen werden, dass das Sicherheitsniveau einer Anstalt erhalten bleibt und die Belastungen für das Personal erträglich bleiben. Wir sollten nicht allzu pessimistisch sein und nicht aus dem Auge verlieren, dass Brandenburg nach gegenwärtigem Erkenntnisstand mit den zugestandenen Personalzahlen noch immer über den Bundesdurchschnitt liegen wird. 

 

Personalverschiebungen bis 2005 unvermeidlich

Bislang habe ich vom Um- und Ausbauzustand gesprochen, also der Neugestaltung der Vollzugslandschaft in Brandenburg nach dem Jahre 2005. Bis dahin werden wir gemeinsam noch vier schwierige Jahre zu bewältigen haben. Solange bestehen noch die äußerst problematischen Unterbringungsverhältnisse in einzelnen Anstalten und die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für das Vollzugspersonal fort. Zugleich werden zusätzliche Kräfte benötigt, um die Neuerrichtung der Anstalten und die zahlreichen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen in den bestehen Anstalten zu begleiten und die Umzüge zwischen den Anstalten durchzuführen. Der Betrieb der neuen Anstalten – das wissen wir inzwischen aus Wulkow – klappt nicht auf Anhieb, sondern ist mit lästigen und ärgerlichen "Kinderkrankheiten" verbunden. Zudem werden wir erhebliche Personalverschiebungen zwischen den Anstalten vornehmen müssen, die unvermeidlich für manchen Bediensteten und manche Bedienstete mit erheblichen Härten verbunden sind. Die jeweils neu zusammengesetzten Mannschaften in den neuen Anstalten müssen sich erst finden und auf die geänderten Verhältnisse der größeren Anstalt mit neuer Technik einstellen. Wir alle, jeder an seinem Platz, müssen uns der unvermeidlichen Schwierigkeiten bewusst sein, aber auch die Dinge positiv angehen, und dürfen das Ziel einer neu gestalteten, modernen Vollzugslandschaft in Brandenburg nicht aus dem Auge verliegen. 

Ich bin überzeugt, dass der Landesverband Brandenburg des BSBD den Prozess der Neugestaltung nicht nur wohlwollend begleiten, sondern positiv mitgestalten wird. Diese Überzeugung gewinne ich aus der Zusammenarbeit in den letzten beiden Jahren. Ebenso wie Minister Schelter habe auch ich die gemeinsame Arbeit mit Ihrem Landesverband als außerordentlich konstruktiv und angenehm erlebt. Erlauben Sie mir, dass ich an dieser Stelle insbesondere Ihren Landesvorsitzenden, Herrn Köbke, hervorhebe. Er hat sich, auch und nicht zuletzt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptpersonalrates, als energischer Sachwalter der Interessen der Bediensteten, aber ebenso als Vertreter der Belange des gesamten Vollzuges erwiesen. Gegenüber der Öffentlichkeit haben Sie, Herr Köbke, den Vollzug vor ungerechtfertigten Angriffen in Schutz genommen, sind den häufig auf Sensationshascherei ausgerichteten Medien sachlich und beruhigend entgegen getreten. Auch dafür gebührt Ihnen Dank.

Polizeivollzugsdienst in besoldungs- und vergütungsmäßiger Hinsicht angemessener Bezugspunkt für die Strafvollzugsbediensteten.

Meine Damen und Herren, im Forderungskatalog des BSBD – wie könnte es bei einer Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten anders sein – finden sich auch Forderungen, die auf eine finanzielle Besserstellung der Beamten und Angestellten vor allem im mittleren und gehobenen Vollzugsdienst gerichtet sind. Diese Forderungen, die sich teilweise an den Bundesgesetzgeber richten, hat der Landesvorstand am gestrigen Tage bereits mit Herrn Minister Schelter erörtert. Ich werde mich deshalb auf eine grundsätzliche Äußerung beschränken. 

Die Aufgaben der Vollzugsbediensteten, insbesondere auch im allgemeinen Vollzugsdienst, sind anspruchsvoll und sehr differenziert. Gefordert wird einen einerseits persönlich zugewandter, andererseits aber auch klare Distanz wahrender Umgang mit den Gefangenen, einer häufig durchaus schwierigen Klientel. Daneben werden fundierte Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften und eine souveräne Handhabung im Vollzugsalltag erwartet. Immer wieder geraten Bedienstete zudem in Gefährdungssituationen. Deshalb steht das Justizministerium seit langem, und hieran hat sich unter der neuen Leitung selbstverständlich nichts geändert, auf dem Standpunkt, dass auch in besoldungs- und vergütungsmäßiger Hinsicht der Polizeivollzugsdienst der angemessene Bezugspunkt ist. Wir werden uns deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass das Eingangsamt und die Stellenobergrenzen im Justizvollzugsdienst entsprechend angehoben werden. Aber Sie müssen sich bewusst sein, dass bei der gegenwärtigen Finanzlage unseres Landes diese Forderungen kaum eine Realisierungschance haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich schon den Umstand als positives Zeichen der Anerkennung zu werten, dass das Ministerium trotz einer praktisch nicht auskömmlichen finanziellen Ausstattung im Personalhaushalt in diesem Jahr einen Korridor für Beförderungen im Justizvollzug offen gehalten hat. 

Noch davor rangiert für mich – und ich weiß, für Ihren Verband ist es nicht anders – die Botschaft, die Herr Minister gestern dem Landesvorstand übermitteln konnte: Zum 1. April 2002 sollen nicht nur 20 Anwärter im mittleren Justizvollzugdienst, sondern sogleich 40 Anwärter eingestellt werden. Dafür müssen Finanzmittel umgeschichtet werden, um den ursprünglich für den 1. Oktober 2002 vorgesehenen Einstellungstermin für die weiteren 20 Anwärter auf den 1. April vorziehen zu können. Auf diese Weise wird es möglich sein, die Ausbildung der 40 Anwärter noch vor der Eröffnung der neuen Anstalt in Duben abzuschließen. Klar ist, dass wir auch in den folgenden Jahren Anwärter werden ausbilden müssen, um die durch Alters- und sonstige Abgänge eintretenden personellen Lücken rechtzeitig schließen zu können.

Der Justizvollzug im Lande Brandenburg hat seit der Vereinigung Deutschlands schon einen langen Weg der Umgestaltung zurückgelegt. Es hat auf diesem Weg Höhen und Tiefen gegeben, aber es ist aufwärts gegangen. Der BSBD Brandenburg ist diesen Weg kritisch, aber konstruktiv mit gegangen. Lassen Sie uns auch das nächste schwierige Stück gemeinsam gehen. Dann werden wir am Ende auch Erfolge gemeinsam feiern können.

 

zum Seitenanfang