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Das
„Aus“ für den geschlossenen Vollzug in der JVA Spremberg verkündet
Justizministerin Beate
Blechinger (CDU) informierte in einer Dienstversammlung am 20.12.2004 die
Bediensteten der JVA Spremberg über die Entscheidung, den geschlossenen
Vollzug am Standort Spremberg aus Kostengründen nicht weiter zu betreiben.
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Das Gebäude des offenen Vollzuges in Spremberg |
Weg zum geschlossenen Vollzug |
Dienstversammlungen zur
Zukunft der JVA Spremberg hatten im Jahr 2004 Hochkonjunktur. Im Frühjahr
des Jahres begann es: Ministerielle Überlegungen zur Fortentwicklung des
Bau- und Investitionsprogramms kamen zu dem Schluss, dass der geplante
Neubau von Hafthäusern für den geschlossenen Vollzug in Spremberg auf Grund
der aktuellen Belegungszahlen im Land sowie der demographischen Entwicklung
nicht erforderlich sei, da eine aktuelle Prognose hinsichtlich des
Haftplatzbedarfs nunmehr 2.500 Haftplätze für das Land als ausreichend
auswies. Dem Leiter der Anstalt wurde der Auftrag erteilt, diese
unerfreuliche Nachricht seinen Bediensteten bekanntzugeben, was er dann am
26.04.2004 tat. Die Reaktion der Bediensteten war voraussehbar und
die Stimmung auf der Dienstversammlung entsprechend – verständlich, dass
Vertreter des Ministeriums eine Teilnahme vorsorglich vermieden.
Der Landesvorstand des
BSBD Brandenburg vereinbarte kurzfristig einen Termin mit dem
Vorstand des Ortsverbandes, um über angemessene Reaktionen auf diese Pläne
zu beraten. Während der Ortsvorstand bei den politischen Kräften in der
Region, insbesondere dem Landrat des Kreises Spree-Neiße Dieter
Friese (SPD) und dem Bürgermeister der Stadt Spremberg Dr.
Klaus-Peter Schulze (CDU) vorsprach und deren Unterstützung für den
Erhalt einforderte, wurde der Landesvorstand bei den Fraktionen im
Landtag und im Justizministerium aktiv. Gleichzeitig wurden die
Medien informiert.
Im Ergebnis der
Aktivitäten des BSBD wurde das Vorhaben durch die Ministeriumsspitze
sehr schnell in der Öffentlichkeit relativiert, in dem man die Pläne als
„Vorüberlegungen
auf Arbeitsebene" darstellte und sie deshalb "keinen verbindlichen
Charakter" haben, da die damalige Justizministerin Barbara Richstein
(CDU) eine derartige Strukturentscheidung noch nicht getroffen hätte. Da
jedoch Landtagswahlen bevorstanden, durften sich die politischen Kräfte
keine Hängepartie leisten. So kam es erneut zu einer Dienstversammlung in
Spremberg – diesmal mit der Justizministerin. Sie verkündete letztlich, dass
das Konzept in Überarbeitung sei und hierbei mit dem Weiterbetrieb des
geschlossenen Vollzuges in Spremberg geplant werde.
Im September 2004
wurde der BSBD dann zum neuen Konzept in Kenntnis gesetzt. Kern
hierbei war, dass die verringerte Haftplatzzahl von 2.500 durch
Reduzierungen der ursprünglich vorgesehenen Neubauten in den
Justizvollzugsanstalten Spremberg und Brandenburg erreicht werden soll.
Damit wäre die Sicherung aller derzeitigen Standorte (einschließlich der
ebenfalls zur Diskussion gestellten JVA Frankfurt/O.) gewährleistet gewesen.
Hierzu hat der Hauptvorstand des BSBD Brandenburg in seiner Herbsttagung in
Kolpin beraten und im Wesentlichen eine Haftplatzreduzierung bei
gleichzeitiger Bestandsgarantie für alle Standorte als
akzeptierbar bewertet. Dem BSBD Brandenburg war klar, dass die
Haftplatzreduzierung nur die Vorstufe zum eigentlichen Ziel - eine
Personalreduzierung im Justizvollzug – war. Insofern wurde durch den
Hauptausschuss gleichzeitig analysiert, wieviel Personal benötigt wird, wenn
die Zielzahl auf 2.500 Haftplätze bei Erhalt aller Standorte geändert wird
und trotzdem ein wirksamer Behandlungsvollzug realisiert werden soll. Im
Ergebnis kam das Gremium auf einen Bedarf von 1.248 Bediensteten und
weiterer 50 Stellen für anstaltsübergreifende Aufgaben (Ausbildung, zentrale
Beschaffung, zentraler Transportdienst, ADV-Leitstelle u.a.).
Diese Positionen hat der
Landesvorstand der neuen Justizministerin Beate Blechinger (CDU) im
ersten Gespräch am 18.11.2004 dargelegt. Zugleich haben die Vertreter
des BSBD der Ministerin sehr deutlich erklärt, dass die Beschäftigten im
Justizvollzug die Ressortverantwortlichen in der Pflicht sehen, sich im
Kabinett für die fachspezifischen Notwendigkeiten mit aller
Konsequenz einzusetzen und nicht ausschließlich die Finanzen als das
alleinige Maß aller Dinge gelten lassen.
Das Ergebnis der ersten
Haushaltsklausur Ende November zeigt jedoch, dass die fachlichen
Erfordernisse keine Rolle in finanzpolitischen Entscheidungen spielen und
sich auch die neue Hausspitze im Kabinett nicht durchsetzt. Vordergründig
mit einer Einsparung im Umfang von 9 bis 10 Millionen Euro bei Baukosten im
Rahmen des Neubauprogramms argumentierend wird seitens des Finanzministers
Rainer Speer (SPD) ein Stellenabbau im Justizvollzug unter das
vertretbare Maß anvisiert. Hierzu ist die Aufgabe des geschlossenen
Vollzuges in der JVA Spremberg ein erster Schritt – und dies wird trotz
geäußertem Bedauern durch das Justizministerium mitgetragen.
Wiederum sollte der
Anstaltsleiter mit der Weitergabe der Botschaft an die Beschäftigten der JVA
Spremberg beauftragt werden. Die Vertreter des BSBD im
Hauptpersonalrat konnten dies mit Verweis auf die Notwendigkeit der
personalvertretungsrechtlichen Beteiligung bei solchen Entscheidungen
verhindern. Allerdings war klar, dass die Entscheidung zur Aufgabe des
geschlossenen Vollzuges in Spremberg mit personalvertretungsrechtlichen
Mitteln nicht zu kippen war, wenn die Vertreter des MdJ vollzugliche Aspekte
ausklammern und ausschließlich den finanzpolitischen Vorgaben folgen – und
das war dann auch der Fall.
Eines wurde jedoch
erreicht: Die Ministerin übernahm es selbst, die Entscheidung des Hauses zur
Aufgabe des geschlossenen Vollzuges den Spremberger Bediensteten auf einer
Dienstversammlung mitzuteilen und sich den Protesten und unbequemen Fragen
persönlich zu stellen. Dies erfolgte dann am 20.12.2004 unter
Beteiligung des amtierenden Leiters der Abteilung IV, MR Willi Schmid
sowie in Begleitung des Landrates des Kreises Spree-Neiße, Dieter Friese
(SPD) und des Bürgermeisters der Stadt Spremberg, Dr. Klaus-Peter
Schulze (CDU). Auf Bitten des Ortsverbandes gestattete der Leiter der
Anstalt auch die Teilnahme des Landesvorsitzenden des BSBD Brandenburg,
Willi Köbke.
Die Ministerin, Frau
Beate Blechinger, legte nochmals die (finanziellen) Gründe für die
Entscheidung zur Aufgabe des geschlossenen Vollzuges dar. Der Landrat und
der Bürgermeister, im Frühjahr noch gegen die Aufgabe, bedauerten diese
Entscheidung und betonten die negativen Folgen für die Region, es war aber
deutlich, dass sie nicht vorhaben, politischen Widerstand dagegen zu
leisten.
Gemeinsam mit
Ortsvorstand und Personalrat kritisierte der Landesvorsitzende das Vorhaben.
Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass die angestrebte bessere
Differenzierung in der Behandlung der Gefangenen mit einem solchen Schritt
konterkariert wird, da dadurch die Möglichkeiten spezifischer
Vollzugsgestaltung wegen der Verringerung der Standorte eingeschränkt
werde. Die erklärte Bestandsgarantie für den verbleibenden offenen Vollzug
überzeugt nicht, da eben das Hauptziel – die Stellenreduzierung – sehr bald
die Frage nach der Effizienz der Restanstalt aufwerfen werde und dann mit
einer vergleichbaren Entscheidung zu rechnen ist. „Es ist bedauerlich“, so
der Landesvorsitzende, „dass auch die neue Landesregierung fachspezifische
Notwendigkeiten ignoriert und meint, mit dem Verweis auf sinkende
finanzielle Mittel sich der Verantwortung für die Sicherheit der Bürger
entziehen zu können. Wer Rechtssicherheit und Rechtsgewährung allein von
den vorhandenen Finanzen abhängig macht, wird letztlich dem politischen
Mandat, das er vom Bürger erhalten hat, nicht gerecht.“
Der BSBD Brandenburg
bewertet die Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in Spremberg und den
Vorhaben zur Reduzierung der Stellenausstattung unter das schlechteste
Niveau aller Länder als erheblichen vollzugspolitischen Fehler, der
in der Folge von den Bediensteten des Strafvollzuges im ganzen Land
ausgebadet werden muss. Dieses Votum gab der Landesvorsitzende auch
gegenüber den Medien ab. Dem BSBD Brandenburg geht es letztlich nicht
nur allein um das Wohl seiner Mitglieder und aller Bediensteten, er sieht
sich auch in der Verantwortung für das Funktionieren eines
behandlungsorientierten Strafvollzuges, der als Dienst am Bürger
rückfallverhütend wirken soll. Die fortwährende Einschränkung von sachlichen
und personellen Ressourcen durch die Landesregierung dient einem solchen
Ziel jedenfalls nicht!
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