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 Das „Aus“ für den geschlossenen Vollzug in der JVA Spremberg verkündet

 

Justizministerin Beate Blechinger (CDU) informierte in einer Dienstversammlung am 20.12.2004 die Bediensteten der JVA Spremberg über die Entscheidung, den geschlossenen Vollzug am Standort Spremberg aus Kostengründen nicht weiter zu betreiben.

 

Das Gebäude des offenen Vollzuges in Spremberg

Weg zum geschlossenen Vollzug

 

Dienstversammlungen zur Zukunft der JVA Spremberg hatten im Jahr 2004 Hochkonjunktur. Im Frühjahr des Jahres begann es: Ministerielle Überlegungen zur Fortentwicklung des Bau- und Investitionsprogramms kamen zu dem Schluss, dass der geplante Neubau von Hafthäusern für den geschlossenen Vollzug in Spremberg auf Grund der aktuellen Belegungszahlen im Land sowie der demographischen Entwicklung nicht erforderlich sei, da eine aktuelle Prognose hinsichtlich des Haftplatzbedarfs nunmehr 2.500 Haftplätze für das Land als ausreichend auswies. Dem Leiter der Anstalt wurde der Auftrag erteilt, diese unerfreuliche Nachricht seinen Bediensteten bekanntzugeben, was er dann am 26.04.2004 tat. Die Reaktion der Bediensteten war voraussehbar und die Stimmung auf der Dienstversammlung entsprechend – verständlich, dass Vertreter des Ministeriums eine Teilnahme vorsorglich vermieden.

 

Der Landesvorstand des BSBD Brandenburg vereinbarte kurzfristig einen Termin mit dem Vorstand des Ortsverbandes, um über angemessene Reaktionen auf diese Pläne zu beraten. Während der Ortsvorstand bei den politischen Kräften in der Region, insbesondere dem Landrat des Kreises Spree-Neiße Dieter Friese (SPD) und dem Bürgermeister der Stadt Spremberg Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU) vorsprach und deren Unterstützung für den Erhalt einforderte, wurde der Landesvorstand bei den Fraktionen im Landtag und im Justizministerium aktiv. Gleichzeitig wurden die Medien informiert.

 

Im Ergebnis der Aktivitäten des BSBD wurde das Vorhaben durch die Ministeriumsspitze sehr schnell in der Öffentlichkeit relativiert, in dem man die Pläne als „Vorüberlegungen auf Arbeitsebene" darstellte und sie deshalb "keinen verbindlichen Charakter" haben, da die damalige Justizministerin Barbara Richstein (CDU) eine derartige Strukturentscheidung noch nicht getroffen hätte. Da jedoch Landtagswahlen bevorstanden, durften sich die politischen Kräfte keine Hängepartie leisten. So kam es erneut zu einer Dienstversammlung in Spremberg – diesmal mit der Justizministerin. Sie verkündete letztlich, dass das Konzept in Überarbeitung sei und hierbei mit dem Weiterbetrieb des geschlossenen Vollzuges in Spremberg geplant werde.

 

Im September 2004 wurde der BSBD dann zum neuen Konzept in Kenntnis gesetzt. Kern hierbei war, dass die verringerte Haftplatzzahl von 2.500 durch Reduzierungen der ursprünglich vorgesehenen Neubauten in den Justizvollzugsanstalten Spremberg und Brandenburg erreicht werden soll. Damit wäre die Sicherung aller derzeitigen Standorte (einschließlich der ebenfalls zur Diskussion gestellten JVA Frankfurt/O.) gewährleistet gewesen. Hierzu hat der Hauptvorstand des BSBD Brandenburg in seiner Herbsttagung in Kolpin beraten und im Wesentlichen eine Haftplatzreduzierung bei gleichzeitiger Bestandsgarantie für alle Standorte als akzeptierbar bewertet. Dem BSBD Brandenburg war klar, dass die Haftplatzreduzierung nur die Vorstufe zum eigentlichen Ziel - eine Personalreduzierung im Justizvollzug – war. Insofern wurde durch den Hauptausschuss gleichzeitig analysiert, wieviel Personal benötigt wird, wenn die Zielzahl auf 2.500 Haftplätze bei Erhalt aller Standorte geändert wird und trotzdem ein wirksamer Behandlungsvollzug realisiert werden soll. Im Ergebnis kam das Gremium auf einen Bedarf von 1.248 Bediensteten und weiterer 50 Stellen für anstaltsübergreifende Aufgaben (Ausbildung, zentrale Beschaffung, zentraler Transportdienst, ADV-Leitstelle u.a.).

 

Diese Positionen hat der Landesvorstand der neuen Justizministerin Beate Blechinger (CDU) im ersten Gespräch am 18.11.2004 dargelegt. Zugleich haben die Vertreter des BSBD der Ministerin sehr deutlich erklärt, dass die Beschäftigten im Justizvollzug die Ressortverantwortlichen in der Pflicht sehen, sich im Kabinett für die fachspezifischen Notwendigkeiten mit aller Konsequenz einzusetzen und nicht ausschließlich die Finanzen als das alleinige Maß aller Dinge gelten lassen.

 

Das Ergebnis der ersten Haushaltsklausur Ende November zeigt jedoch, dass die fachlichen Erfordernisse keine Rolle in finanzpolitischen Entscheidungen spielen und sich auch die neue Hausspitze im Kabinett nicht durchsetzt. Vordergründig mit einer Einsparung im Umfang von 9 bis 10 Millionen Euro bei Baukosten im Rahmen des Neubauprogramms argumentierend wird seitens des Finanzministers Rainer Speer (SPD) ein Stellenabbau im Justizvollzug unter das vertretbare Maß anvisiert. Hierzu ist die Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in der JVA Spremberg ein erster Schritt – und dies wird trotz geäußertem Bedauern durch das Justizministerium mitgetragen.

 

Wiederum sollte der Anstaltsleiter mit der Weitergabe der Botschaft an die Beschäftigten der JVA Spremberg beauftragt werden. Die Vertreter des BSBD im Hauptpersonalrat konnten dies mit Verweis auf die Notwendigkeit der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung bei solchen Entscheidungen verhindern. Allerdings war klar, dass die Entscheidung zur Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in Spremberg mit personalvertretungsrechtlichen Mitteln nicht zu kippen war, wenn die Vertreter des MdJ vollzugliche Aspekte ausklammern und ausschließlich den finanzpolitischen Vorgaben folgen – und das war dann auch der Fall.

 

Eines wurde jedoch erreicht: Die Ministerin übernahm es selbst, die Entscheidung des Hauses zur Aufgabe des geschlossenen Vollzuges den Spremberger Bediensteten auf einer Dienstversammlung mitzuteilen und sich den Protesten und unbequemen Fragen persönlich zu stellen. Dies erfolgte dann am 20.12.2004 unter Beteiligung des amtierenden Leiters der Abteilung IV, MR Willi Schmid sowie in Begleitung des Landrates des Kreises Spree-Neiße, Dieter Friese (SPD) und des Bürgermeisters der Stadt Spremberg, Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU). Auf Bitten des Ortsverbandes gestattete der Leiter der Anstalt auch die Teilnahme des Landesvorsitzenden des BSBD Brandenburg, Willi Köbke.

 

Die Ministerin, Frau Beate Blechinger, legte nochmals die (finanziellen) Gründe für die Entscheidung zur Aufgabe des geschlossenen Vollzuges dar. Der Landrat und der Bürgermeister, im Frühjahr noch gegen die Aufgabe, bedauerten diese Entscheidung und betonten die negativen Folgen für die Region, es war aber deutlich, dass sie nicht vorhaben, politischen Widerstand dagegen zu leisten.

 

Gemeinsam mit Ortsvorstand und Personalrat kritisierte der Landesvorsitzende das Vorhaben. Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass die angestrebte bessere Differenzierung in der Behandlung der Gefangenen mit einem solchen Schritt konterkariert wird, da dadurch die Möglichkeiten spezifischer Vollzugsgestaltung wegen der Verringerung der Standorte eingeschränkt werde. Die erklärte Bestandsgarantie für den verbleibenden offenen Vollzug überzeugt nicht, da eben das Hauptziel – die Stellenreduzierung – sehr bald die Frage nach der Effizienz der Restanstalt aufwerfen werde und dann mit einer vergleichbaren Entscheidung zu rechnen ist. „Es ist bedauerlich“, so der Landesvorsitzende, „dass auch die neue Landesregierung fachspezifische Notwendigkeiten ignoriert und meint, mit dem Verweis auf sinkende finanzielle Mittel sich der Verantwortung für die Sicherheit der Bürger entziehen zu können. Wer Rechtssicherheit und Rechtsgewährung allein von den vorhandenen Finanzen abhängig macht, wird letztlich dem politischen Mandat, das er vom Bürger erhalten hat, nicht gerecht.“

 

Der BSBD Brandenburg bewertet die Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in Spremberg und den Vorhaben zur Reduzierung der Stellenausstattung unter das schlechteste Niveau aller Länder als erheblichen vollzugspolitischen Fehler, der in der Folge von den Bediensteten des Strafvollzuges im ganzen Land ausgebadet werden muss. Dieses Votum gab der Landesvorsitzende auch gegenüber den Medien ab. Dem BSBD Brandenburg geht es letztlich nicht nur allein um das Wohl seiner Mitglieder und aller Bediensteten, er sieht sich auch in der Verantwortung für das Funktionieren eines behandlungsorientierten Strafvollzuges, der als Dienst am Bürger rückfallverhütend wirken soll. Die fortwährende Einschränkung von sachlichen und personellen Ressourcen durch die Landesregierung dient einem solchen Ziel jedenfalls nicht!