OV
Brandenburg
Ausbildung
erfolgreich beendet
4.
Vollausbildung – allgemeiner Vollzugsdienst – erfolgreich beendet und
die neu ernannten Probebeamten in die Praxis entlassen
Am
28.03.2002 war es endlich soweit – zwei Jahre „büffeln“ fanden für
20 Bedienstete einen erfolgreichen Abschluss. In einer Feierstunde erhielten
die 20 Anwärter der 4. Vollausbildung in der Aus- und Fortbildungsstätte
bei der JVA Brandenburg a.d.H. ihre Zeugnisse und Urkunden zur Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Probe. Doch was war plötzlich los? Eine Kollegin
nahm die Berufungsurkunde nicht an, aus persönlichen Gründen - so ihre
Erklärung – ist ihr der vorgesehene Einsatz in der neuen Cottbusser
Anstalt in Dissenchen nicht möglich. Sie wird deshalb dem Justizvollzug des
Landes Brandenburg trotz erfolgreicher Laufbahnprüfung nicht zur Verfügung
stehen – ein anderes Bundesland wird davon profitieren.
Ein
unvorhersehbares Ereignis oder eine Affekthandlung? Eigentlich nein, wurden
doch die Kolleginnen und Kollegen geworben, als die neue Anstalt in Wulkow
im Bau und ein Neubau in Reckahn noch im Gespräch war. Definitiv und gegenüber
den damaligen Einsteigern schriftlich erklärt, war eine künftige
Verwendung in den Anstalten in Cottbus und Frankfurt (Oder) ausgeschlossen
worden. Dem Justizministerium hätte aber schon zu Beginn der Ausbildung
klar sein müssen, dass der Schwerpunkt des Personaleinsatzes im Süden des
Landes Brandenburg liegen wird. Das Projekt eines Neubau in Reckahn war 3
Monate vorher durch den damals neu im Amt befindlichen Justizminister der
Vernunft folgend aufgegeben und entschieden worden, als neuer Standort Duben
zu wählen. Die Anwärter aber wurden lange Zeit über die damit verbundene
Änderung in der Personaleinsatzplanung im Unklaren gelassen. Erst kurz vor
Ende ihrer Ausbildung im Dezember 2001 erfuhren sie definitiv, dass sie nach
Abschluss der Ausbildung ausschließlich für einen Einsatz in der neuen JVA
in Cottbus-Dissenchen vorgesehen sind.
Für
einige Anwärter brach eine Welt zusammen, da eine dauerhafte Verwendung
verbunden mit einem Umzug nach Cottbus für sie aus sozialen und familiären
Gründen nicht in Frage kam. Nachdem der BSBD Brandenburg intervenierte, bot
das Ministerium den betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Alternative
an, die darin besteht, sie für die Probezeit der JVA Cottbus-Dissenchen
zuzuweisen und anschließend einen Einsatz in den wohnortnahen Anstalten
vorzunehmen, da dann die Anwärter der beiden neuen Lehrgänge die
Ausbildung abschließen werden. Ein sogenannter „Hinkelstein“, aber als
Kompromiss annehmbar.
Die
vom BSBD Brandenburg permanent gerügte Personalpolitik des Ministeriums war
die eigentliche Ursache dieses Dilemmas. Eine seit Jahren von der
Gewerkschaft geforderte kontinuierliche Ausbildung für den AVD hätte mögliche
Konflikte im späteren Einsatz minimiert und eine rechtzeitige Vorbereitung
des künftigen Einsatzes zumindest anhand der vorhersehbaren Abgänge im
Personalbestand kaum die Unzufriedenheit aufkommen lassen, die diesmal unter
den Ausbildungsteilnehmern herrschte.
Im
Hinblick auf die Fertigstellung des Neubaus in Duben und dessen zwingend
notwendige Inbetriebnahme im Jahr 2004 ist die zum 1. April 2002 erfolgte
Einstellung von 40 Anwärtern und deren zweijährige Ausbildung eine
wahrhaft vorausblickende Entscheidung der Verantwortlichen im
Justizministerium. Bleibt zu hoffen, dass dieser gezeigte Weitblick nicht
eine einmalige Erleuchtung war und seine Fortsetzung in kontinuierlicher
Ausbildung findet.