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OV Brandenburg

Ausbildung erfolgreich beendet

 

4. Vollausbildung – allgemeiner Vollzugsdienst – erfolgreich beendet und die neu ernannten Probebeamten in die Praxis entlassen

 

Am 28.03.2002 war es endlich soweit – zwei Jahre „büffeln“ fanden für 20 Bedienstete einen erfolgreichen Abschluss. In einer Feierstunde erhielten die 20 Anwärter der 4. Vollausbildung in der Aus- und Fortbildungsstätte bei der JVA Brandenburg a.d.H. ihre Zeugnisse und Urkunden zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Doch was war plötzlich los? Eine Kollegin nahm die Berufungsurkunde nicht an, aus persönlichen Gründen - so ihre Erklärung – ist ihr der vorgesehene Einsatz in der neuen Cottbusser Anstalt in Dissenchen nicht möglich. Sie wird deshalb dem Justizvollzug des Landes Brandenburg trotz erfolgreicher Laufbahnprüfung nicht zur Verfügung stehen – ein anderes Bundesland wird davon profitieren.

 

Ein unvorhersehbares Ereignis oder eine Affekthandlung? Eigentlich nein, wurden doch die Kolleginnen und Kollegen geworben, als die neue Anstalt in Wulkow im Bau und ein Neubau in Reckahn noch im Gespräch war. Definitiv und gegenüber den damaligen Einsteigern schriftlich erklärt, war eine künftige Verwendung in den Anstalten in Cottbus und Frankfurt (Oder) ausgeschlossen worden. Dem Justizministerium hätte aber schon zu Beginn der Ausbildung klar sein müssen, dass der Schwerpunkt des Personaleinsatzes im Süden des Landes Brandenburg liegen wird. Das Projekt eines Neubau in Reckahn war 3 Monate vorher durch den damals neu im Amt befindlichen Justizminister der Vernunft folgend aufgegeben und entschieden worden, als neuer Standort Duben zu wählen. Die Anwärter aber wurden lange Zeit über die damit verbundene Änderung in der Personaleinsatzplanung im Unklaren gelassen. Erst kurz vor Ende ihrer Ausbildung im Dezember 2001 erfuhren sie definitiv, dass sie nach Abschluss der Ausbildung ausschließlich für einen Einsatz in der neuen JVA in Cottbus-Dissenchen vorgesehen sind.

 

Für einige Anwärter brach eine Welt zusammen, da eine dauerhafte Verwendung verbunden mit einem Umzug nach Cottbus für sie aus sozialen und familiären Gründen nicht in Frage kam. Nachdem der BSBD Brandenburg intervenierte, bot das Ministerium den betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Alternative an, die darin besteht, sie für die Probezeit der JVA Cottbus-Dissenchen zuzuweisen und anschließend einen Einsatz in den wohnortnahen Anstalten vorzunehmen, da dann die Anwärter der beiden neuen Lehrgänge die Ausbildung abschließen werden. Ein sogenannter „Hinkelstein“, aber als Kompromiss annehmbar.

 

Die vom BSBD Brandenburg permanent gerügte Personalpolitik des Ministeriums war die eigentliche Ursache dieses Dilemmas. Eine seit Jahren von der Gewerkschaft geforderte kontinuierliche Ausbildung für den AVD hätte mögliche Konflikte im späteren Einsatz minimiert und eine rechtzeitige Vorbereitung des künftigen Einsatzes zumindest anhand der vorhersehbaren Abgänge im Personalbestand kaum die Unzufriedenheit aufkommen lassen, die diesmal unter den Ausbildungsteilnehmern herrschte.

 

Im Hinblick auf die Fertigstellung des Neubaus in Duben und dessen zwingend notwendige Inbetriebnahme im Jahr 2004 ist die zum 1. April 2002 erfolgte Einstellung von 40 Anwärtern und deren zweijährige Ausbildung eine wahrhaft vorausblickende Entscheidung der Verantwortlichen im Justizministerium. Bleibt zu hoffen, dass dieser gezeigte Weitblick nicht eine einmalige Erleuchtung war und seine Fortsetzung in kontinuierlicher Ausbildung findet.

 

Die jetzt in die Praxis entlassenen Probebeamten wollen, sollen und werden ihr Wissen, ihr Können und ihre Fähigkeiten im harten Alltagsgeschäft unter Beweis stellen müssen. Es wird sich zeigen, dass die Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst im Land Brandenburg jeden Vergleich mit der in anderen Bundesländern standhalten kann. Allerdings sollte eine langandauernde Nebelkerzenaktion zum künftigen Einsatz der Anwärter nicht noch einmal wiederholt werden, denn Motivation wird so bestimmt nicht gefördert.

 

Manfred Kühne