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Behandlungsvollzug ist nur erfolgreich,
wenn die dazu erforderlichen Mittel in finanzieller und personeller Hinsicht
zur Verfügung gestellt werden
Vertreter des
Landesvorstandes im Gedankenaustausch mit der rechtspolitischen Sprecherin
der Fraktion Die Linke, Margitta Mächtig
In Fortsetzung der Gespräche
des BSBD Brandenburg mit den Fraktionen im Brandenburger Landtag
suchten der Landesvorsitzende Willi
Köbke
und sein Stellvertreter
Rainer Krone
am 3. März 2010 die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke auf
und legten die Positionen des BSBD zur Lage und den Notwendigkeiten im
Justizvollzug des Landes Brandenburg dar. Damit verbunden war auch der
Austausch zu den Haushaltsplanungen für den Justizvollzug im Jahr 2010.
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Margitta Mächtig (Die Linke/links) im Gespräch mit Rainer
Krone (m.) und Willi Köbke (r.) |
Hinsichtlich des
Personals verwiesen die Vertreter des BSBD darauf, dass der rein
mathematische Vergleich der Ausstattung mit der anderer Bundesländer (sogenanntes
Benchmarking) für die Aufgabenerfüllung in der Praxis unrealistisch ist.
Wenn ein wirkungsvoller Behandlungsvollzug gewollt ist, muss zwingend von
den dabei zu lösenden Aufgaben ausgegangen werden. Die dafür
notwendigen Berechnungsgrundlagen liegen im Justizministerium vor. Hier - so
die beiden BSBD-Vertreter - muss die Fraktion der Linken ansetzen, wenn sie
ihren Justizminister in seinem Bestreben nach erfolgreichem
behandlungsorientierten Strafvollzug unterstützen wolle. Auch ein
Resozialisierungsgesetz - wie es im Koalitionsvertrag angestrebt -
bleibt reines Papier, wenn nicht die finanziellen und vor allem personellen
Mittel zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt
werden.
Auf ein weiteres
brandenburgspezifisches Problem wurde Margitta Mächtig hingewiesen:
der erheblich hohe Altersdurchschnitt im Personalbestand,
insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst. Dazu wurden ihr die Bestands-
und Entwicklungsanalysen übergeben, die letztlich deutlich machen, dass die
durch Altersabgänge auftretenden Lücken wegen der lange ausgesetzten
Ausbildung im AVD-Bereich nicht mehr zu schließen sind. Die nunmehr
vorgesehene Wiederaufnahme der Ausbildung im laufenden Haushaltsjahr ist
zwar begrüßenswert, kann aber selbst bei kontinuierlicher Fortsetzung in den
Folgejahren den tatsächlichen Bedarf nicht mehr abdecken.
Auch die Fortsetzung des
Stellenabbaus ist in Bezug auf wirksame Behandlung wenig hilfreich. Die
nunmehr vorgesehene Zielzahl von 993 Bediensteten insgesamt im Rahmen
der mittelfristigen Personalplanung bis 2014 führt unweigerlich zum
reinen Verwahrvollzug. So wiesen die Kollegen
Köbke
und Krone darauf hin, dass schon allein reine Sicherheitsaufgaben -
wie z.B. die Haftraumdurchsuchungen - bei ordnungsgemäßer Durchführung sehr
personalintensiv sind. Wenn dann die durch Gesetz vorgegebenen erweiterten
Ansprüche von Gefangenen eine Schmälerung erfahren, müssen letztlich die
Bediensteten auf Grund von Petitionen und Klagen für die Folgen mangelhafter
Personalausstattung gerade stehen. Deshalb ist für den BSBD Brandenburg
eine weitere Absenkung der Personalausstattung unter die bisherigen
Zielzahlen nicht akzeptabel und findet keinesfalls Unterstützung.
Gleiches - so
Willi
Köbke
und Rainer
Krone -
gilt auch für die derzeitigen Standorte der Vollzugsanstalten. Auch
wenn die Belegung derzeit einen Tiefstand erreicht hat, wird jeder Standort
sowohl wegen seiner Lage in der Fläche als auch der spezifischen
Zuständigkeit benötigt. Dies bestätigt jeder, der den Behandlungsgedanken im
Strafvollzug mitträgt. So unterstützt der BSBD das Vorhaben des
Ministers, derzeit nicht belegte Haftplätze als Partnerschaftshilfe
befristet für die Unterbringung von Gefangenen aus Berlin vorzusehen. Die
dagegen vorgebrachten Argumente der Berliner Justizsenatorin sind einfach
nicht stichhaltig. Abwegig sind für den BSBD Brandenburg aber
Vorstellungen, ganze Anstalten - wie in den Medien mit Hinweis auf die JVA
Neuruppin-Wulkow dargestellt - der Hoheit der Justizverwaltung in Berlin zu
unterstellen. Unterbringung von Berliner Gefangenen und Behandlung durch
Brandenburger Personal ist vollzugsrechtlich nicht zu beanstanden, eine
vollkommene Übernahme dagegen ist aus Sicht des BSBD unzulässig und
abzulehnen.
Im Verlauf des Gespräches
wurden auch die Themen der Besoldungsentwicklung, und insbesondere
das drängende Problem der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für 2010
thematisiert. Hier machte Margitta Mächtig deutlich, dass das Problem
erkannt ist und sich eine Lösung in der Erarbeitung befindet. Wenig
anfreunden kann sich ihre Fraktion aber mit dem Vorschlag, diese Zahlungen
in die monatliche Besoldung einzubauen, obwohl dies bei den
Landtagsabgeordneten schon seit Jahren so gehandhabt wird.
Die vom Gewerkschaftstag des
BSBD Brandenburg am 13. November 2009 verabschiedeten Positionen
wurden auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Veränderung der
Stellenobergrenzen besprochen. Die Abgeordnete sieht sehr wohl die
Notwendigkeit in Hinsicht auf motivationsfördernde Veränderungen, verwies
aber auf die Abstimmung mit dem Koalitionspartner in dieser Hinsicht. Da
brandenburgische Besoldungsregelungen noch zu beschließen sind, werden
weitere Gespräche auch mit der Dachorganisation dbb erforderlich sein.
In diesem Zusammenhang
machten die beiden BSBD-Vertreter auch auf die im Jahr 2008 in Bezug auf die
anderen Bundesländer (Ausnahme Berlin) halbierte Besoldungserhöhung
und des dadurch erneut entstandenen Besoldungsgefälles aufmerksam.
Kollege
Köbke wies
darauf hin, dass sich gerade die Linke die Gleichbehandlung aller
Bediensteten unabhängig vom Status auf die Fahne geschrieben hatte. In
Brandenburg hat sie nun Gelegenheit, sich für die Landesbeamten in dieser
Hinsicht einzusetzen. Glaubwürdigkeit messen die Mitglieder des BSBD
Brandenburg an konkreten Handlungen und Ergebnissen, nicht an schönen Worten
und Versprechungen.
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