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Behandlungsvollzug ist nur erfolgreich, wenn die dazu erforderlichen Mittel in finanzieller und personeller Hinsicht zur Verfügung gestellt werden

Vertreter des Landesvorstandes im Gedankenaustausch mit der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke, Margitta Mächtig

 

In Fortsetzung der Gespräche des BSBD Brandenburg mit den Fraktionen im Brandenburger Landtag suchten der Landesvorsitzende Willi Köbke und sein Stellvertreter Rainer Krone am 3. März 2010 die  rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke auf und legten die Positionen des BSBD zur Lage und den Notwendigkeiten im Justizvollzug des Landes Brandenburg dar. Damit verbunden war auch der Austausch zu den Haushaltsplanungen für den Justizvollzug im Jahr 2010.

 

Margitta Mächtig (Die Linke/links) im Gespräch mit Rainer Krone (m.) und Willi Köbke (r.)

 

Hinsichtlich des Personals verwiesen die Vertreter des BSBD darauf, dass der rein mathematische Vergleich der Ausstattung mit der anderer Bundesländer (sogenanntes Benchmarking) für die Aufgabenerfüllung in der Praxis unrealistisch ist. Wenn ein wirkungsvoller Behandlungsvollzug gewollt ist, muss zwingend von den dabei zu lösenden Aufgaben ausgegangen werden. Die dafür notwendigen Berechnungsgrundlagen liegen im Justizministerium vor. Hier - so die beiden BSBD-Vertreter  - muss die Fraktion der Linken ansetzen, wenn sie ihren Justizminister in seinem Bestreben nach erfolgreichem behandlungsorientierten Strafvollzug unterstützen wolle. Auch ein Resozialisierungsgesetz - wie es im Koalitionsvertrag angestrebt - bleibt reines Papier, wenn nicht die finanziellen und vor allem personellen Mittel zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf ein weiteres brandenburgspezifisches Problem wurde Margitta Mächtig hingewiesen: der erheblich hohe Altersdurchschnitt im Personalbestand, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst. Dazu wurden ihr die Bestands- und Entwicklungsanalysen übergeben, die letztlich deutlich machen, dass die durch Altersabgänge auftretenden Lücken wegen der lange ausgesetzten Ausbildung im AVD-Bereich nicht mehr zu schließen sind. Die nunmehr vorgesehene Wiederaufnahme der Ausbildung im laufenden Haushaltsjahr ist zwar begrüßenswert, kann aber selbst bei kontinuierlicher Fortsetzung in den Folgejahren den tatsächlichen Bedarf nicht mehr abdecken.

 

Auch die Fortsetzung des Stellenabbaus ist in Bezug auf wirksame Behandlung wenig hilfreich. Die nunmehr vorgesehene Zielzahl von 993 Bediensteten insgesamt im Rahmen der mittelfristigen Personalplanung bis 2014 führt unweigerlich zum reinen Verwahrvollzug. So wiesen die Kollegen Köbke und Krone darauf hin, dass schon allein reine Sicherheitsaufgaben - wie z.B. die Haftraumdurchsuchungen - bei ordnungsgemäßer Durchführung sehr personalintensiv sind. Wenn dann die durch Gesetz vorgegebenen erweiterten Ansprüche von Gefangenen eine Schmälerung erfahren, müssen letztlich die Bediensteten auf Grund von Petitionen und Klagen für die Folgen mangelhafter Personalausstattung gerade stehen. Deshalb ist für den BSBD Brandenburg eine weitere Absenkung der Personalausstattung unter die bisherigen Zielzahlen nicht akzeptabel und findet keinesfalls Unterstützung.

 

Gleiches - so Willi Köbke und Rainer Krone - gilt auch für die derzeitigen Standorte der Vollzugsanstalten. Auch wenn die Belegung derzeit einen Tiefstand erreicht hat, wird jeder Standort sowohl wegen seiner Lage in der Fläche als auch der spezifischen Zuständigkeit benötigt. Dies bestätigt jeder, der den Behandlungsgedanken im Strafvollzug mitträgt. So unterstützt der BSBD das Vorhaben des Ministers, derzeit nicht belegte Haftplätze als Partnerschaftshilfe befristet für die Unterbringung von Gefangenen aus Berlin vorzusehen. Die dagegen vorgebrachten Argumente der Berliner Justizsenatorin sind einfach nicht stichhaltig. Abwegig sind für den BSBD Brandenburg aber Vorstellungen, ganze Anstalten - wie in den Medien mit Hinweis auf die JVA Neuruppin-Wulkow dargestellt - der Hoheit der Justizverwaltung in Berlin zu unterstellen. Unterbringung von Berliner Gefangenen und Behandlung durch Brandenburger Personal ist vollzugsrechtlich nicht zu beanstanden, eine vollkommene Übernahme dagegen ist aus Sicht des BSBD unzulässig und abzulehnen.

 

Im Verlauf des Gespräches wurden auch die Themen der Besoldungsentwicklung, und insbesondere das drängende Problem der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für 2010 thematisiert. Hier machte Margitta Mächtig deutlich, dass das Problem erkannt ist und sich eine Lösung in der Erarbeitung befindet. Wenig anfreunden kann sich ihre Fraktion aber mit dem Vorschlag, diese Zahlungen in die monatliche Besoldung einzubauen, obwohl dies bei den Landtagsabgeordneten schon seit Jahren so gehandhabt wird.

 

Die vom Gewerkschaftstag des BSBD Brandenburg am 13. November 2009 verabschiedeten Positionen wurden auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Veränderung der Stellenobergrenzen besprochen. Die Abgeordnete sieht sehr wohl die Notwendigkeit in Hinsicht auf motivationsfördernde Veränderungen, verwies aber auf die Abstimmung mit dem Koalitionspartner in dieser Hinsicht. Da brandenburgische Besoldungsregelungen noch zu beschließen sind, werden weitere Gespräche auch mit der Dachorganisation dbb erforderlich sein.

 

In diesem Zusammenhang machten die beiden BSBD-Vertreter auch auf die im Jahr 2008 in Bezug auf die anderen Bundesländer (Ausnahme Berlin) halbierte Besoldungserhöhung und des dadurch erneut entstandenen Besoldungsgefälles aufmerksam. Kollege Köbke wies darauf hin, dass sich gerade die Linke die Gleichbehandlung aller Bediensteten unabhängig vom Status auf die Fahne geschrieben hatte. In Brandenburg hat sie nun Gelegenheit, sich für die Landesbeamten in dieser Hinsicht einzusetzen. Glaubwürdigkeit messen die Mitglieder des BSBD Brandenburg an konkreten Handlungen und Ergebnissen, nicht an schönen Worten und Versprechungen.