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Behandlungsvollzug oder
reine Verwahrung
Der
Hauptausschuss berät zu dringenden vollzuglichen und personellen Problemen
in der Aus- und Fortbildungsstätte Königs Wusterhausen
Die diesjährige Frühjahrstagung des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg
wurde zum 19.03.2010 in das Aus- und Fortbildungszentrum in Königs
Wusterhausen als Tagesveranstaltung einberufen.
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Mitglieder des
Hauptausschusses während der Beratungen |
Kassenprüfer Joachim Lehmann
bei seiner intensiven Prüfung |
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Gruppenfoto des Gremiums |
In den Beratungen zur vollzuglichen Lage im Land wurden insbesondere
Probleme der Vollzugsgestaltung, die Standortproblematik, die
Entwicklungen im Personalbestand und dazu vorgesehene Vorhaben der
Landesregierung sowie die Notwendigkeiten in der Ausbildung für den
allgemeinen Vollzugsdienst behandelt. Hierbei wurde auf die vom
Gewerkschaftstag dazu beschlossenen Positionen und Forderungen eingegangen.
So wurde unmissverständlich bekräftigt, dass der BSBD Brandenburg
dem Erhalt aller Standorte sowie der aufgabenangemessenen
Personalausstattung Priorität beimisst und in diesen Sachverhalten
keine Kompromisse machen werde. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg (Linke) gleichfalls den Erhalt
aller Vollzugsanstalten propagiert und hier nach Wegen sucht, mittels
Angebote an die Berliner Justizverwaltung zur (menschenwürdigen)
Unterbringung Berliner Gefangener in brandenburgische Vollzugsanstalten eine
höhere Auslastung der Haftplätze für einen befristeten Zeitraum zu
erreichen. Allerdings ist die ablehnende Haltung der Berliner
Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) und die von ihr dazu
vorgetragenen Gründe nicht zu verstehen. Sofern hierfür nicht die
vollständige Aufgabe von brandenburgischen Vollzugsanstalten (durch
Schließung oder durch Überstellung in Berliner Zuständigkeit) vorgesehen
ist, wird der BSBD Brandenburg die Bemühungen des Justizministers mit
seinen Mitteln und Möglichkeiten unterstützen.
Kritisch bewerten die Mitglieder des Hauptausschusses den Tatbestand, dass
derzeit keine klare konzeptionelle Linie für den Strafvollzug im Land
zu erkennen ist. Ein aktuelles, den derzeitigen Bedingungen entsprechendes
Vollzugskonzept ist nicht vorhanden. Auch die vorgenommenen strukturellen
Änderungen im Personalkörper sind aus Sicht des BSBD der falsche Weg
und bedürfen der Korrektur. Daraus resultierend beschloss der
Hauptausschuss, eine Arbeitsgruppe zu berufen, die Vorstellungen des BSBD
Brandenburg zu einem Vollzugskonzept und hierbei auch zu
Änderungen in der Organisation entwickelt, die dann an das MdJ
weitergeleitet werden.
In der Personalentwicklung bestätigen sich die Tendenzen, die schon
im Geschäftsbericht an den Gewerkschaftstag dargestellt wurden. So liegt der
Altersdurchschnitt des gesamten Personals bei durchschnittlich 50
Jahre und schon jetzt ist die Lücke im Personalbestand des AVD so groß,
dass eine im Interesse einer wirksamen Behandlung erforderliche
Aufgabenerfüllung nicht in allen Punkten gewährleistet werden kann.
Verschärfend wirken hierbei die Durchschnittszahlen im Krankenstand (2009
ca. 13 Prozent) und die anfallenden Mehrarbeitsstunden. Eine Fortsetzung
der Stellenstreichungen – wie in der mittelfristigen Bedarfsplanung
angeführt – ist für einen eigentlich gewollten und zielführenden
Behandlungsvollzug kontraproduktiv. Die mit dem Haushalt 2010
vorgesehene Reduzierung auf 1.108 Stellen liegt noch im Bereich der schon
von der Vorgängerregierung festgelegten Zielzahlen für 2012, die nunmehr
Ende März 2010 durch das jetzige Kabinett beschlossene mittelfristige
Planung bis 2014, die dem Justizvollzug nur noch 993 Stellen
zubilligt, unterschreitet jedoch deutlich den Bedarf in Hinsicht auf das
Aufgabenerfordernis und weist letztlich in die – eigentlich nicht gewollte –
Ausrichtung auf einen Verwahrvollzug.
Im weiteren Verlauf der Beratungen wurden auch die nicht minder wichtigen
Problematiken in der Entwicklung des Dienstrechts, des Besoldungsrechts und
des Tarifgeschehens besprochen wie auch vielfältige Sachverhalte des
verbandsorganisatorischen Geschehens.
Für die anstehenden Personalratswahlen benannte der Hauptausschuss
die Bewerber des BSBD für die Wahlvorschlagslisten zum
Hauptpersonalrat, die wie bewährt als gemeinsame Listen der
Justizfachgewerkschaften und –verbände des dbb der AG Justiz erstellt
werden (siehe gesonderten Beitrag). Das Gremium appelliert hier an alle
Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten, von ihrem Wahlrecht
Gebrauch zu machen und ihre Stimme unseren Listen zu geben, damit der
BSBD Brandenburg auch weiterhin in der Interessenvertretung für die
Bediensteten in Justiz und Justizvollzug aktiv und erfolgreich sein
kann.
Mit einem Fotoshooting am Seminargebäude wurde am späten Nachmittag die
Tagung beendet.
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