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Behandlungsvollzug oder reine Verwahrung

 

Der Hauptausschuss berät zu dringenden vollzuglichen und personellen Problemen in der Aus- und Fortbildungsstätte Königs Wusterhausen

 

Die diesjährige Frühjahrstagung des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg wurde zum 19.03.2010 in das Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen als Tagesveranstaltung einberufen.

 

Mitglieder des Hauptausschusses während der Beratungen Kassenprüfer Joachim Lehmann bei seiner intensiven Prüfung
   

Gruppenfoto des Gremiums

 

In den Beratungen zur vollzuglichen Lage im Land wurden insbesondere Probleme der Vollzugsgestaltung, die Standortproblematik, die Entwicklungen im Personalbestand und dazu vorgesehene Vorhaben der Landesregierung sowie die Notwendigkeiten in der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst behandelt. Hierbei wurde auf die vom Gewerkschaftstag dazu beschlossenen Positionen und Forderungen eingegangen.

 

So wurde unmissverständlich bekräftigt, dass der BSBD Brandenburg dem Erhalt aller Standorte sowie der aufgabenangemessenen Personalausstattung Priorität beimisst und in diesen Sachverhalten keine Kompromisse machen werde. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg (Linke) gleichfalls den Erhalt aller Vollzugsanstalten propagiert und hier nach Wegen sucht, mittels Angebote an die Berliner Justizverwaltung zur (menschenwürdigen) Unterbringung Berliner Gefangener in brandenburgische Vollzugsanstalten eine höhere Auslastung der Haftplätze für einen befristeten Zeitraum zu erreichen. Allerdings ist die ablehnende Haltung der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) und die von ihr dazu vorgetragenen Gründe nicht zu verstehen. Sofern hierfür nicht die vollständige Aufgabe von brandenburgischen Vollzugsanstalten (durch Schließung oder durch Überstellung in Berliner Zuständigkeit) vorgesehen ist, wird der BSBD Brandenburg die Bemühungen des Justizministers mit seinen Mitteln und Möglichkeiten unterstützen.

 

Kritisch bewerten die Mitglieder des Hauptausschusses den Tatbestand, dass derzeit keine klare konzeptionelle Linie für den Strafvollzug im Land zu erkennen ist. Ein aktuelles, den derzeitigen Bedingungen entsprechendes Vollzugskonzept ist nicht vorhanden. Auch die vorgenommenen strukturellen Änderungen im Personalkörper sind aus Sicht des BSBD der falsche Weg und bedürfen der Korrektur. Daraus resultierend beschloss der Hauptausschuss, eine Arbeitsgruppe zu berufen, die Vorstellungen des BSBD Brandenburg zu einem Vollzugskonzept und hierbei auch zu Änderungen in der Organisation entwickelt, die dann an das MdJ weitergeleitet werden.

 

In der Personalentwicklung bestätigen sich die Tendenzen, die schon im Geschäftsbericht an den Gewerkschaftstag dargestellt wurden. So liegt der Altersdurchschnitt des gesamten Personals bei durchschnittlich 50 Jahre und schon jetzt ist die Lücke im Personalbestand des AVD so groß, dass eine im Interesse einer wirksamen Behandlung erforderliche Aufgabenerfüllung nicht in allen Punkten gewährleistet werden kann. Verschärfend wirken hierbei die Durchschnittszahlen im Krankenstand (2009 ca. 13 Prozent) und die anfallenden Mehrarbeitsstunden. Eine Fortsetzung der Stellenstreichungen – wie in der mittelfristigen Bedarfsplanung angeführt – ist für einen eigentlich gewollten und zielführenden Behandlungsvollzug kontraproduktiv. Die mit dem Haushalt 2010 vorgesehene Reduzierung auf 1.108 Stellen liegt noch im Bereich der schon von der Vorgängerregierung festgelegten Zielzahlen für 2012, die nunmehr Ende März 2010 durch das jetzige Kabinett beschlossene mittelfristige Planung bis 2014, die dem Justizvollzug nur noch 993 Stellen zubilligt, unterschreitet jedoch deutlich den Bedarf in Hinsicht auf das Aufgabenerfordernis und weist letztlich in die – eigentlich nicht gewollte – Ausrichtung auf einen Verwahrvollzug.

 

Im weiteren Verlauf der Beratungen wurden auch die nicht minder wichtigen Problematiken in der Entwicklung des Dienstrechts, des Besoldungsrechts und des Tarifgeschehens besprochen wie auch vielfältige Sachverhalte des verbandsorganisatorischen Geschehens.

 

Für die anstehenden Personalratswahlen benannte der Hauptausschuss die Bewerber des BSBD für die Wahlvorschlagslisten zum Hauptpersonalrat, die wie bewährt als gemeinsame Listen der Justizfachgewerkschaften und –verbände des dbb der AG Justiz erstellt werden (siehe gesonderten Beitrag). Das Gremium appelliert hier an alle Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme unseren Listen zu geben, damit der BSBD Brandenburg auch weiterhin in der Interessenvertretung für die Bediensteten in Justiz und Justizvollzug aktiv und erfolgreich sein kann.

 

Mit einem Fotoshooting am Seminargebäude wurde am späten Nachmittag die Tagung beendet.