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Nachstehend
wird hier der Brief vom Vorstand des Ortsverbandes Cottbus veröffentlicht,
welcher an alle Mitglieder des Landesverbandes gerichtet ist.
Weitere Fragen zur aktuellen Besoldungssituation richten Sie bitte an den
BSBD Landesverband Brandenburg, E-mail:
Bsbdbrblgs@aol.com .
Liebe Kollegin, lieber
Kollege,
Sicher haben Sie sich
seit längerem die Frage gestellt, „Was ist eigentlich mit meiner Besoldung
los?“, ohne darauf bisher eine schlüssige Antwort zu finden.
Im Dezember des
vorigen Jahres sprach der Regierende Bürgermeister von Berlin das aus, was
die Dienstherren im öffentlichen Dienst auf Landesebene schon lange über
das Tarifrecht durchsetzen wollten. Nämlich eine auf Landeshoheit
zulässige Absenkung der Gehälter, insbesondere im Bereich der Beamten, um
diese Absenkung in folgenden Tarifverhandlungen auf den
Angestelltenbereich „umklappen“ zu können. Der Antrag des Landes Berlin an
den Bundesrat im Dezember 2002 konnte aus formalen Gründen im ersten
Anlauf zwar noch mal gestoppt werden, aber die Begehrlichkeiten der
Dienstherren lagen offen erkennbar auf dem Tisch.
Aus gewerkschaftlicher
Sicht war es höchste Zeit zu handeln und mit entsprechenden Konzepten das
„Schlimmste“, nämlich eine generelle Absenkung der Besoldung, zu
verhindern. Nun ist es nicht ganz so einfach, eine Konzeption, welche den
Intentionen der Gewerkschaftsmitglieder entspricht, bei den politischen
Spitzen der Dienstherrenseite durchzusetzen, ohne eigenes
Verhandlungskapital einzubringen. Dieses Verhandlungs- kapital konnte nur
das „Weihnachtsgeld“ und das „Urlaubsgeld“ sein, denn bei diesen
Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der
Dienstherren und diese wären mit einer Gesetzesänderung in vollem Umfang
abschaffbar. Die zweite Seite dabei ist, dass diese Leistungen nicht
ruhegehaltsfähig sind und seit Jahren schon nicht mehr an den linearen
Erhöhungen der Besoldung teilnehmen, weil sie auf dem Stand von 1993
eingefroren sind. Würde man, nach dem Vorschlag des dbb, das
Weihnachtsgeld auf die zwölf Monate des Jahres aufgeteilt in die
Grundbesoldung einbauen, hätte es den Vorteil, dass es einerseits
ruhegehaltsfähig wird und andererseits auch wieder an den linearen
Erhöhungen teilnimmt.
Die größte Gefahr lag
aber in der möglichen generellen Absenkung der Grundbesoldung um bis zu 10
%. Hier sollten Bewegungsspielräume für die Länder geschaffen werden, die
den Ländern es ermöglicht hätten, in Gutsherrenmanier über das Wohl und
Wehe der beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entscheiden. Denn
eines muss man klar sagen: Nicht die Beamtinnen und Beamten sind die
Urheber der unsäglichen Regelungsflut der Gesetzgeber, sie sind
diejenigen, auf deren Rücken der Konflikt zwischen Gesetzgeber und
betroffenen Bürgern ausgetragen wird. Dafür sollten sie nun nach dem
Willen auch des Bundeslandes Brandenburg eine um bis zu 10 % abgesenkte
Besoldung erhalten. Zu den Sitzungen des Bundesrates am 14. Februar und am
14. März 2003 lautete die Empfehlung der federführenden Ausschüsse des
Bundesrates folgendermaßen:
Ausschussempfehlungen 819/1/02:
Alle beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat übereinstimmend, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. Sie
regen vielmehr an, der Bundesrat möge die Bundesregierung im Rahmen einer
Entschließung dazu auffordern, dass vom Deutschen Beamtenbund
vorgeschlagene Konzept aufzugreifen und das Ergebnis in einem
Gesetzentwurf zur Änderung der einschlägigen Bundesgesetze aufzunehmen.
Danach soll das Urlaubsgeld gestrichen, das so genannte Weihnachtsgeld
reduziert und in das Monatsgehalt der Beamten eingebaut werden. Darüber
hinaus soll der besonderen Situation in den neuen Ländern einschließlich
Berlins Rechnung getragen werden. Dies sollte nach Ansicht des
Finanzausschusses dadurch geschehen, dass für diese Länder eine
Öffnungsklausel in allen Punkten eingeführt wird.
Die Brisanz liegt
eindeutig im letzten Satz dieser Ausschussempfehlung, denn
Öffnungsklauseln nur für die neuen Länder und Berlin hätten eine weitere
Zementierung der sozialen Ungerechtigkeit und einen neuerlichen Beweis des
Unwillens der politisch Verantwortlichen zur Herstellung auch der inneren
Einheit Deutschlands dargestellt.
Nunmehr hat der
Bundesrat in seiner Entschließung am 14. März 2003 dem Bundestag einen
Gesetzesentwurf zugeleitet, in welchem die Hoheit über das Weihnachtgeld
und das Urlaubsgeld in die Zuständigkeit der Bundesländer gelegt werden
soll, aber die Absenkung der Grundbesoldung um bis zu 10 Prozent nicht
mehr zur Debatte steht. Der Bundestag muss nun innerhalb von sechs Wochen
einen Gesetzesentwurf vorlegen, welcher die Gesetzesinitiative des
Bundesrates aufgreift. Nach den bisherigen Aussagen der Bundesregierung
sollen darin auch die Entscheidungen zur linearen Besoldungserhöhung und
der Angleichung Ost getroffen werden. Nun kommt es darauf an zu bewerten,
was die bisherigen Bekenntnisse der Bundesregierung, insbesondere ihres
Innenministers, wert sind und wie die inhaltliche Übertragung des
Tarifergebnisses vom Januar dieses Jahres auf den Beamtenbereich
vorgenommen wird.
In jedem Fall ist es
notwendig, hier ein starkes Potential an gewerkschaftlicher Kraft den
öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherren entgegenzustellen und nicht nur
der momentan verständlichen persönlichen Verärgerung über die ins Haus
stehende Veränderung im Geldbeutel nachzugeben. Nur mitgliedsstarke
Gewerkschaften können einen entsprechenden Gegenpol zu den
Begehrlichkeiten der politisch Verantwortlichen bilden und Schlimmeres
verhindern oder manchmal auch nur abmindern. Manchmal ist das
Gewerkschaftsgeschäft, nicht dazu geeignet alle Vorstellungen in der
gewerkschaftlichen Öffentlichkeit von Anfang an zu diskutieren, aber es
ist auch nach unserer Auffassung notwendig so weit als möglich immer einen
innergewerkschaftlichen Diskussionsprozess zu gewährleisten und den
letztendlich betroffenen Gehöhr zu schenken.
Der Vorstand des
Ortsverbandes Cottbus, hofft Ihnen damit einige Antworten zu den Sie
bewegenden Fragen gegeben zu haben. Zu weiteren Anfragen steht Ihnen
gern der BSBD Landesverband Brandenburg zur
Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen
R. Krone
Vorsitzender des OV
Cottbus
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