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seit 01.04.2001

 

 

 

 

Nachstehend wird hier der Brief vom Vorstand des Ortsverbandes Cottbus veröffentlicht, welcher an alle Mitglieder des Landesverbandes gerichtet ist.

Weitere Fragen zur aktuellen Besoldungssituation richten Sie bitte an den BSBD Landesverband Brandenburg, E-mail: Bsbdbrblgs@aol.com .

 

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 

Sicher haben Sie sich seit längerem die Frage gestellt, „Was ist eigentlich mit meiner Besoldung los?“, ohne darauf bisher eine schlüssige Antwort zu finden.

 

Im Dezember des vorigen Jahres sprach der Regierende Bürgermeister von Berlin das aus, was die Dienstherren im öffentlichen Dienst auf Landesebene schon lange über das Tarifrecht durchsetzen wollten. Nämlich eine auf Landeshoheit zulässige Absenkung der Gehälter, insbesondere im Bereich der Beamten, um diese Absenkung in folgenden Tarifverhandlungen auf den Angestelltenbereich „umklappen“ zu können. Der Antrag des Landes Berlin an den Bundesrat im Dezember 2002 konnte aus formalen Gründen im ersten Anlauf zwar noch mal gestoppt werden, aber die Begehrlichkeiten der Dienstherren lagen offen erkennbar auf dem Tisch.

Aus gewerkschaftlicher Sicht war es höchste Zeit zu handeln und mit entsprechenden Konzepten das „Schlimmste“, nämlich eine generelle Absenkung der Besoldung, zu verhindern. Nun ist es nicht ganz so einfach, eine Konzeption, welche den Intentionen der Gewerkschaftsmitglieder entspricht, bei den politischen Spitzen der Dienstherrenseite  durchzusetzen, ohne eigenes Verhandlungskapital einzubringen. Dieses Verhandlungs- kapital konnte nur das „Weihnachtsgeld“ und das „Urlaubsgeld“ sein, denn bei diesen Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Dienstherren und diese wären mit einer Gesetzesänderung in vollem Umfang abschaffbar. Die zweite Seite dabei ist, dass diese Leistungen nicht ruhegehaltsfähig sind und seit Jahren schon nicht mehr an den linearen Erhöhungen der Besoldung teilnehmen, weil sie auf dem Stand von 1993 eingefroren sind. Würde man, nach dem Vorschlag des dbb, das Weihnachtsgeld auf die zwölf Monate des Jahres aufgeteilt in die Grundbesoldung einbauen, hätte es den Vorteil, dass es einerseits ruhegehaltsfähig wird und andererseits auch wieder an den linearen Erhöhungen teilnimmt.

Die größte Gefahr lag aber in der möglichen generellen Absenkung der Grundbesoldung um bis zu 10 %. Hier sollten Bewegungsspielräume für die Länder geschaffen werden, die den Ländern es ermöglicht hätten, in Gutsherrenmanier über das Wohl und Wehe der beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entscheiden. Denn eines muss man klar sagen: Nicht die Beamtinnen und Beamten sind die Urheber der unsäglichen Regelungsflut der Gesetzgeber, sie sind diejenigen, auf deren Rücken der Konflikt zwischen Gesetzgeber und betroffenen Bürgern ausgetragen wird. Dafür sollten sie nun nach dem Willen auch des Bundeslandes Brandenburg eine um bis zu  10 % abgesenkte Besoldung erhalten. Zu den Sitzungen des Bundesrates am 14. Februar und am 14. März 2003 lautete die Empfehlung der federführenden Ausschüsse des Bundesrates folgendermaßen:

 

Ausschussempfehlungen 819/1/02: Alle beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat überein­stimmend, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. Sie regen vielmehr an, der Bundesrat möge die Bundesregierung im Rahmen einer Entschließung dazu auffordern, dass vom Deutschen Beamtenbund vorgeschlagene Konzept aufzugreifen und das Ergebnis in einem Gesetzentwurf zur Änderung der einschlägigen Bundesgesetze aufzunehmen. Danach soll das Urlaubsgeld gestrichen, das so genannte Weihnachtsgeld reduziert und in das Monatsgehalt der Beamten eingebaut werden. Darüber hinaus soll der besonderen Situation in den neuen Ländern einschließlich Berlins Rechnung getragen werden. Dies sollte nach Ansicht des Finanzausschusses dadurch gesche­hen, dass für diese Länder eine Öffnungsklausel in allen Punkten eingeführt wird.

 

Die Brisanz liegt eindeutig im letzten Satz dieser Ausschussempfehlung, denn Öffnungsklauseln nur für die neuen Länder und Berlin hätten eine weitere Zementierung der sozialen Ungerechtigkeit und einen neuerlichen Beweis des Unwillens der politisch Verantwortlichen zur Herstellung auch der inneren Einheit Deutschlands dargestellt.

 

Nunmehr hat der Bundesrat in seiner Entschließung am 14. März 2003 dem Bundestag einen Gesetzesentwurf zugeleitet, in welchem die Hoheit über das Weihnachtgeld und das Urlaubsgeld in die Zuständigkeit der Bundesländer gelegt werden soll, aber die Absenkung der Grundbesoldung um bis zu 10 Prozent nicht mehr zur Debatte steht. Der Bundestag muss nun innerhalb von sechs Wochen einen Gesetzesentwurf vorlegen, welcher die Gesetzesinitiative des Bundesrates aufgreift. Nach den bisherigen Aussagen der Bundesregierung sollen darin auch die Entscheidungen zur linearen Besoldungserhöhung und der Angleichung Ost getroffen werden. Nun kommt es darauf an zu bewerten, was die bisherigen Bekenntnisse der Bundesregierung, insbesondere ihres Innenministers, wert sind und wie die inhaltliche Übertragung des Tarifergebnisses vom Januar dieses Jahres auf den Beamtenbereich vorgenommen wird.

In jedem Fall ist es notwendig, hier ein starkes Potential an gewerkschaftlicher Kraft den öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherren entgegenzustellen und nicht nur der momentan verständlichen persönlichen Verärgerung über die ins Haus stehende Veränderung im Geldbeutel nachzugeben. Nur mitgliedsstarke Gewerkschaften können einen entsprechenden Gegenpol zu den Begehrlichkeiten der politisch Verantwortlichen bilden und Schlimmeres verhindern oder manchmal auch nur abmindern. Manchmal ist das Gewerkschaftsgeschäft, nicht dazu geeignet alle Vorstellungen in der gewerkschaftlichen Öffentlichkeit von Anfang an zu diskutieren, aber es ist auch nach unserer Auffassung notwendig so weit als möglich immer einen innergewerkschaftlichen Diskussionsprozess zu gewährleisten und den letztendlich betroffenen Gehöhr zu schenken.

 

Der Vorstand des Ortsverbandes Cottbus, hofft Ihnen damit einige Antworten zu den Sie bewegenden Fragen gegeben zu haben. Zu weiteren Anfragen steht Ihnen gern  der BSBD Landesverband Brandenburg zur Verfügung.

 

 

Mit kollegialen Grüßen

 

 

R. Krone

Vorsitzender des OV Cottbus