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Besorgnis über Zukunft des öffentlichen Dienstes

Die dbb Bundesleitung ist besorgt über politische Zielrichtungen und Initiativen, die leichtfertig den Wesenskern des öffentlichen Dienstes und damit Verlässlichkeit und Stabilität der öffentlichen Verwaltung bedrohen.

Besonders ernsthaft gefährdet ist der öffentliche Dienst nach Einschätzung des dbb durch die massiven Bestrebungen der Länder, ihre gesetzgeberischen Spielräume entscheidend auszuweiten. Angestrebt werden von den Ländern die Aufhebung der Rahmengesetzgebung, der Wegfall der konkurrierenden Gesetzgebung und sogar ein so genanntes Zugriffsrecht auf bundesrechtliche Angelegenheiten, das den bisherigen Verfassungsgrundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ auf den Kopf stellen würden.

Das Resultat wäre verheerend: Die Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst liefen völlig auseinander. Der Personalwettbewerb der Gebietskörperschaften untereinander nähme eine Dimension an, die wirtschaftlich schwächere Regionen praktisch keine Chance mehr ließe. Leidtragende wären nicht nur die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sondern auch die Bürger, denen die öffentlichen Leistungen nur noch nach Kassenlage geboten würden. Der auf einheitliche Wirtschafts- und Lebensbedingungen gerichtete Anspruch des Grundgesetzes würde unterlaufen.

Fatal und kaum steuerbar in ihren Auswirkungen sind auch Überlegungen, beamtenrechtliche Fundamente im Grundgesetz umzubauen. Ideologisch motivierte Attacken auf prägende beamtenrechtliche Prinzipien leben sogar wieder auf.

Mit dem aktuellen Konzept der nordrhein-westfälischen „Bull-Kommission“ feiert der Gedanke des Einheitsdienstrechts ohne Verfassungsrang aber dafür mit Streikrecht fröhliche Urstände. Schließlich sind auch die regelmäßigen Vorstöße, Änderungen in den Sozialversicherungssystemen auf den Beamtenbereich zu übertragen, leichtfertige Schritte, die das Berufsbeamtentum beschädigen.

Die dbb Bundesleitung tritt diesen bedrohlichen Entwicklungstendenzen vor allem in direkten Kontakten mit den Länderregierungen entgegen und warnt dabei vor den langfristigen Konsequenzen eines Eingriffs in Art. 33 Grundgesetz und vor weitgehenden Zugriffsrechten der Länder auf die Gesetzgebung.