informieren:
Besorgnis über Zukunft des
öffentlichen Dienstes
Die dbb Bundesleitung
ist besorgt über politische Zielrichtungen und Initiativen, die leichtfertig
den Wesenskern des öffentlichen Dienstes und damit Verlässlichkeit und
Stabilität der öffentlichen Verwaltung bedrohen.
Besonders ernsthaft gefährdet
ist der öffentliche Dienst nach Einschätzung des dbb durch die massiven
Bestrebungen der Länder, ihre gesetzgeberischen Spielräume entscheidend
auszuweiten. Angestrebt werden von den Ländern die Aufhebung der
Rahmengesetzgebung, der Wegfall der konkurrierenden Gesetzgebung und sogar
ein so genanntes Zugriffsrecht auf bundesrechtliche Angelegenheiten, das den
bisherigen Verfassungsgrundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ auf den
Kopf stellen würden.
Das Resultat wäre verheerend:
Die Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst liefen
völlig auseinander. Der Personalwettbewerb der Gebietskörperschaften
untereinander nähme eine Dimension an, die wirtschaftlich schwächere
Regionen praktisch keine Chance mehr ließe. Leidtragende wären nicht nur die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sondern auch die Bürger, denen die
öffentlichen Leistungen nur noch nach Kassenlage geboten würden. Der auf
einheitliche Wirtschafts- und Lebensbedingungen gerichtete Anspruch des
Grundgesetzes würde unterlaufen.
Fatal und kaum steuerbar in
ihren Auswirkungen sind auch Überlegungen, beamtenrechtliche Fundamente im
Grundgesetz umzubauen. Ideologisch motivierte Attacken auf prägende
beamtenrechtliche Prinzipien leben sogar wieder auf.
Mit dem aktuellen Konzept der
nordrhein-westfälischen „Bull-Kommission“ feiert der Gedanke des
Einheitsdienstrechts ohne Verfassungsrang aber dafür mit Streikrecht
fröhliche Urstände. Schließlich sind auch die regelmäßigen Vorstöße,
Änderungen in den Sozialversicherungssystemen auf den Beamtenbereich zu
übertragen, leichtfertige Schritte, die das Berufsbeamtentum beschädigen.
Die dbb Bundesleitung tritt
diesen bedrohlichen Entwicklungstendenzen vor allem in direkten Kontakten
mit den Länderregierungen entgegen und warnt dabei vor den langfristigen
Konsequenzen eines Eingriffs in Art. 33 Grundgesetz und vor weitgehenden
Zugriffsrechten der Länder auf die Gesetzgebung.
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