Die Deutsche
Justiz-Gewerkschaft Brandenburg und der Bund Brandenburger Staatsanwälte
schließen sich dem Vollzugskonzept des Bundes der Strafvollzugsbediensteten
in Brandenburg an
Die
Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) muss erhalten bleiben!
Die
Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG), Landesverband Brandenburg und der Bund
Brandenburger Staatsanwälte schließen sich der Kritik des Bundes der
Strafvollzugsbediensteten (BSBD) Landesverband Brandenburg an der
Ankündigung des Justizministers des Landes Brandenburg Dr. Schöneburg, die
Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) schließen zu wollen, an.
Nach
der Verabschiedung des Brandenburgischen Gerichtsneuordnungsgesetzes würde
die Schließung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) eine weitere
unnötige Schwächung des Standortes Frankfurt (Oder) bedeuten. Darüber hinaus
wäre das Landgericht Frankfurt (Oder) dann der einzige Landgerichtsbezirk im
Land Brandenburg ohne ein Untersuchungshaftgefängnis.
Der
BSBD Brandenburg, Ortsverband Frankfurt (Oder) hat in seiner Stellungnahme
vom 06.01.2012 auf die Folgen der Schließung der JVA Frankfurt (Oder)
hingewiesen. Alleine durch das aufgrund der Standortschließung zu erwartende
Transportmehraufkommen der Gefangenen in weiter entfernte Vollzugsanstalten
kommen auf die Vollzugsbediensteten so viele Mehraufgaben zu, dass die
vorgesehenen finanziellen und personellen Einsparungen der Schließung
deutlich geringer ausfallen würden.
Daher
ist dem Konzept des BSBD der Vorzug gegenüber dem bis jetzt mündlich
vorgetragenen Vorschlag des Justizministers Dr. Schöneburg zu geben. Dieses
Konzept beinhaltet folgende Vorschläge:
I.
ERHALT ALLER BESTEHENDEN JUSTIZVOLLZUGSANSTALTEN IM LAND BRANDENBURG
Aufgrund der vielfältigen Aufgaben im Justizvollzug in einem Flächenland wie
Brandenburg ist ein Erhalt aller Standorte dringend notwendig. Das gilt für
alle vier Vollzugsanstalten bei den Landgerichten ebenso wie für die erst
vor kurzem neu errichteten modernen Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben und
den Jugendstrafvollzug in Wriezen.
Auch
wir können natürlich nicht die Augen davor verschließen, dass es derzeit zu
viele Haftplätze im Land Brandenburg gibt und diese zum jetzigen Zeitpunkt
abgebaut werden müssen. Das Konzept des BSBD trägt dieser Tatsache Rechnung.
So lassen sich durch Schließungen von Teilen der Justizvollzugsanstalten
Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen ausreichend Haftplätze einsparen.
II. SCHLIEßUNG VON EINEM HAFTHAUS IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT
COTTBUS-DISSENCHEN UND EINEM HAFTHAUS IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT
LUCKAU-DUBEN
Um
einen effektiven Abbau von zum jetzigen Zeitpunkt überschüssigen Haftplätzen
erzielen zu können, wird die Schließung eines Hafthauses in
Cottbus-Dissenchen und eines Hafthauses in Luckau-Duben vorgeschlagen.
Dadurch werden ungefähr 200 Haftplätze eingespart. Dieses Konzept ist der
Schließung eines ganzen Anstalt vorzuziehen, da bei dem Anstieg der
Gefangenenzahlen kurzfristig reagiert werden kann und die noch vorhandenen
Häuser wieder in Betrieb genommen werden können, ohne dass dann wieder neu
gebaut werden müsste.
Darüber hinaus können auch vorhandene Gebäude durch Umwidmung genutzt
werden.
III. NUTZUNG DES OFFENEN VOLLZUGS IN COTTBUS-DISSENCHEN ALS
JUGENDARRESTANSTALT
Das
Gebäude der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen ist in einem
desolaten Zustand, so dass sich eine Sanierung nicht rechnet. Es soll daher
nach den Planungen des Justizministeriums direkt neben dem Amtsgericht
Königs Wusterhausen neu gebaut werden. Alleine der Neubau verursacht Kosten
in Höhe von ca. 5 Millionen EURO. In der Zeit der knappen Kassen ist es dem
Brandenburger Bürger aber nicht zu erklären, dass für viel Geld neu gebaut
werden soll, obwohl das Land Gebäude hat, die ohne große Umbauten umgewidmet
werden können. So kann das außerhalb der Justizvollzugsanstalt liegende
Gebäude des offenen Vollzugs der JVA Cottbus-Dissenchen als
Jugendarrestanstalt genutzt werden. Damit werden bestehende Haftplätze
abgebaut, es muss die Jugendarrestanstalt nicht für mehrere Jahre in einem
Container in Königs Wusterhausen untergebracht werden und die
Personalbewirtschaftung ist wesentlich einfacher und effektiver gestaltbar.
Während der Standort Königs Wusterhausen bis jetzt dazu geführt hat, dass
bei kurzfristigem Personalbedarf Personal aus den anderen
Justizvollzugsanstalten des Landes herangezogen werden musste, kann in
Cottbus das in der benachbarten JVA Cottbus-Dissenchen vorhandene Personal
ohne große Kosten und Aufwand kurzfristig in der Jugendarrestanstalt
eingesetzt werden.
Wir
appellieren an den Justizminister, die Schließung der Justizvollzugsanstalt
Frankfurt (Oder) zu überdenken und noch einmal das Konzept des BSBD zu
prüfen. Wir halten dieses für das bessere Konzept, die Teilschließungen
einzelner Hafthäuser sind der Schließung einer ganzen Anstalt unter erneuter
Schwächung der Region Frankfurt (Oder) vorzuziehen.