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Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Brandenburg und der Bund Brandenburger Staatsanwälte schließen sich dem Vollzugskonzept des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Brandenburg an

Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) muss erhalten bleiben!

 

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG), Landesverband Brandenburg und der Bund Brandenburger Staatsanwälte schließen sich der Kritik des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) Landesverband Brandenburg an der Ankündigung des Justizministers des Landes Brandenburg Dr. Schöneburg, die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) schließen zu wollen, an.

 

Nach der Verabschiedung des Brandenburgischen Gerichtsneuordnungsgesetzes würde die Schließung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) eine weitere unnötige Schwächung des Standortes Frankfurt (Oder) bedeuten. Darüber hinaus wäre das Landgericht Frankfurt (Oder) dann der einzige Landgerichtsbezirk im Land Brandenburg ohne ein Untersuchungshaftgefängnis.

 

Der BSBD Brandenburg, Ortsverband Frankfurt (Oder) hat in seiner Stellungnahme vom 06.01.2012 auf die Folgen der Schließung der JVA Frankfurt (Oder) hingewiesen. Alleine durch das aufgrund der Standortschließung zu erwartende Transportmehraufkommen der Gefangenen in weiter entfernte Vollzugsanstalten kommen auf die Vollzugsbediensteten  so viele Mehraufgaben zu, dass die vorgesehenen finanziellen und personellen Einsparungen der Schließung deutlich geringer ausfallen würden.

 

Daher ist dem Konzept des BSBD der Vorzug gegenüber dem bis jetzt mündlich vorgetragenen Vorschlag des Justizministers Dr. Schöneburg zu geben. Dieses Konzept beinhaltet folgende Vorschläge:

 

I. ERHALT ALLER BESTEHENDEN JUSTIZVOLLZUGSANSTALTEN IM LAND BRANDENBURG 

 

Aufgrund der vielfältigen Aufgaben im Justizvollzug in einem Flächenland wie Brandenburg ist ein Erhalt aller Standorte dringend notwendig. Das gilt für alle vier Vollzugsanstalten bei den Landgerichten ebenso wie für die erst vor kurzem neu errichteten modernen Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben und den Jugendstrafvollzug in Wriezen.

 

Auch wir können natürlich nicht die Augen davor verschließen, dass es derzeit zu viele Haftplätze im Land Brandenburg gibt und diese zum jetzigen Zeitpunkt abgebaut werden müssen. Das Konzept des BSBD trägt dieser Tatsache Rechnung. So lassen sich durch Schließungen von Teilen der Justizvollzugsanstalten Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen ausreichend Haftplätze einsparen.

 

II. SCHLIEßUNG VON EINEM HAFTHAUS IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT COTTBUS-DISSENCHEN UND EINEM HAFTHAUS IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT LUCKAU-DUBEN    

 

Um einen effektiven Abbau von zum jetzigen Zeitpunkt überschüssigen Haftplätzen erzielen zu können, wird die Schließung eines Hafthauses in Cottbus-Dissenchen und eines Hafthauses in Luckau-Duben vorgeschlagen. Dadurch werden ungefähr 200 Haftplätze eingespart. Dieses Konzept ist der Schließung eines ganzen Anstalt vorzuziehen, da bei dem Anstieg der Gefangenenzahlen kurzfristig reagiert werden kann und die noch vorhandenen Häuser wieder in Betrieb genommen werden können, ohne dass dann wieder neu gebaut werden müsste.

Darüber hinaus können auch vorhandene Gebäude durch Umwidmung genutzt werden.

 

III. NUTZUNG DES OFFENEN VOLLZUGS IN COTTBUS-DISSENCHEN ALS JUGENDARRESTANSTALT

 

Das Gebäude der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen ist in einem desolaten Zustand, so dass sich eine Sanierung nicht rechnet. Es soll daher nach den Planungen des Justizministeriums direkt neben dem Amtsgericht Königs Wusterhausen neu gebaut werden. Alleine der Neubau verursacht Kosten in Höhe von ca. 5 Millionen EURO. In der Zeit der knappen Kassen ist es dem Brandenburger Bürger aber nicht zu erklären, dass für viel Geld neu gebaut werden soll, obwohl das Land Gebäude hat, die ohne große Umbauten umgewidmet werden können. So kann das außerhalb der Justizvollzugsanstalt liegende Gebäude des offenen Vollzugs der JVA Cottbus-Dissenchen als Jugendarrestanstalt genutzt werden. Damit werden bestehende Haftplätze abgebaut, es muss die Jugendarrestanstalt nicht für mehrere Jahre in einem Container in Königs Wusterhausen untergebracht werden und die Personalbewirtschaftung ist wesentlich einfacher und effektiver gestaltbar. Während der Standort Königs Wusterhausen bis jetzt dazu geführt hat, dass bei kurzfristigem Personalbedarf Personal aus den anderen Justizvollzugsanstalten des Landes herangezogen werden musste, kann in Cottbus das in der benachbarten JVA Cottbus-Dissenchen vorhandene Personal ohne große Kosten und Aufwand kurzfristig in der Jugendarrestanstalt eingesetzt werden.       

 

Wir appellieren an den Justizminister, die Schließung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) zu überdenken und noch einmal das Konzept des BSBD zu prüfen. Wir halten dieses für das bessere Konzept, die Teilschließungen einzelner Hafthäuser sind der Schließung einer ganzen Anstalt unter erneuter Schwächung der Region Frankfurt (Oder) vorzuziehen.

 

 

Sabine Wenzel

Vorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft

Landesverband Brandenburg e.V. 

 

 

Ralf Roggenbuck

Vorsitzender des Bund Brandenburger

Staatsanwälte e.V.