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Das Dogma

Die Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst wird immer prekärer. Der Altersdurchschnitt wird höher; der Krankenstand steigt mit der Folge einer immer stärkeren Belastung der Kolleginnen und Kollegen. Die Justizministerin des Landes sieht jedoch keine Notwendigkeit zur Ausbildung im Rahmen eines Einstellungskorridors. Für sie scheint der Personalabbau ein Dogma, dem allen Realitäten zum Trotz zu folgen ist.

 

Justizministerin Beate Blechinger auf dem Gewerkschaftstag des BSBD 2005

 

Im Jahr 2007 hatte der BSBD Brandenburg sowohl gegenüber der Justizministerin Beate Blechinger (CDU) als auch in den Arbeitskreisen Innen und Recht der Koalitionsfraktionen SPD und CDU auf die bedenkliche Personalentwicklung in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes hingewiesen und dies mit entsprechenden Zahlen belegt. Die rein mathematisch ermittelten Zielzahlen für das Jahr 2012 - die allerdings dem Aufgabenerfordernis nicht gerecht werden und somit nicht einmal eine durchschnittliche Aufgabenerfüllung sicherstellen - werden insbesondere beim AVD schon allein durch feststehende Altersabgänge um mehr als 50 Bedienstete unterschritten. Das daraus resultierende dringende Ausbildungserfordernis wird jedoch durch die politischen Verantwortlichen ignoriert, obwohl es auch in der zuständigen Abteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg als zwingend anerkannt ist. Die Ausbildung liegt wegen der Berufsspezifik in der Verantwortung und Zuständigkeit des Justizressorts. Nur durch die entsprechende Ausbildungseinrichtung im Justizvollzug ist sie leistbar.

 

Vehement bestreitet die Ministerin jedoch in der Öffentlichkeit und letztlich auch im Landtag die Notwendigkeit hierzu. Bezeichnend hierfür sind ihre Aussagen in der Fragestunde der Plenarsitzung des Landtages am 22. Januar 2009. Hier war sie durch die Landesregierung beauftragt, auf die Frage nach der Ausbildungssituation im Land Brandenburg allgemein und die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Landesverwaltung im Besonderen zu antworten. Grundtenor hierbei: Der vorgesehene und von der Koalition festgeschriebene Personalabbau lässt eine Ausbildung für Tätigkeiten in der Landesverwaltung nicht zu (sic!). Nur in sehr engen Grenzen ist eine Einstellung von Spezialisten - die natürlich nicht durch das Land auszubilden sind - möglich. Auf Nachfrage führte sie dann an:

„Sie wissen, dass in vielen Bereichen wie der Polizei oder dem Strafvollzug mit der Ausbildung quasi ein gewisses Recht auf Einstellung einhergeht.“

 

Unabhängig davon, dass dies nicht zutreffend ist, wird defacto ein Personalbedarf im Justizvollzug bestritten, obwohl die Bedienstetenzahlen und deren Entwicklung etwas Anderes ausweisen. Für den Beginn des Jahres 2009 ist im Vergleich zum Jahresanfang 2008 im AVD eine Reduzierung durch reine Altersabgänge um 25 Bedienstete berechnet. Der tatsächliche Abgang betrug jedoch 32 Bedienstete im AVD, da eben auch Abgänge durch Dienstunfähigkeit u.a. Sachverhalte auftreten. Dies wird auch in den Folgejahren der Fall sein, so dass die Lücke größer ist als durch reine Altersabgänge bedingt. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie im Jahr 2012 eine Größenordnung von ca. 80 Bedienstete zu der eigentlich unzureichenden Zielzahl umfasst, das heißt ein Fehlbestand von rund 10 Prozent (!!) erreicht.

 

Auch im Jahr 2009 findet Ausbildung im Justizvollzug nicht statt. Durch die „Reform“ in der Forstverwaltung wird jedoch Personal freigesetzt, welches nach Vorstellungen der Landesregierung bei Polizei, Strafvollzug und im Justizwachtmeisterbereich verwendbar sei. Natürlich sind diese Bediensteten entsprechend den fachlich völlig anderen Anforderungen zuvor auszubilden. Vorausgesetzt sind die Eignung sowie ein entsprechendes Interesse bei den Forstleuten. Im Bereich des Polizeivollzuges war der „Erfolg“ vorsichtig gesagt „sehr bescheiden“. Im Justizvollzug hat die Abteilung III des MdJ im März diesen Jahres begonnen, durch Besuche und Darstellung der Tätigkeit im Justizvollzug in den JVA’en Duben und Wriezen Interessenten unter den zur „Aussonderung“ vorgesehenen Forstarbeitern zu finden. Diese werden dann dem Eignungstest unterworfen.

 

Für 2010 soll dann ein Ausbildungsgang im Umfang einer Klasse (20) vorgesehen werden. Die Zahl der als geeignet festgestellten Bewerber aus der Forstverwaltung soll dann bis zur Klassenstärke durch Außenbewerber aufgefüllt werden. Bis zu einer möglichen Übernahme nach Bestehen der Laufbahnprüfung erhalten die Forstbediensteten weiterhin ihre Vergütung aus dem Budget ihres vormaligen Ressorts, die Außenbewerber aber Anwärterbezüge.

 

Eine Schließung der deutlich erkennbaren Personallücke wird trotzdem nicht erreicht und auch der Altersdurchschnitt der Bediensteten im Justizvollzug wird wohl kaum erheblich sinken. Hinsichtlich der Fortsetzung der Ausbildung in den Nachfolgejahren gibt es derzeit noch keine Aussagen, denn das Potenzial des Forstarbeiterbereichs dürfte mit diesem Lehrgang ausgereizt sein. Gilt dann weiterhin das Dogma: Keine (Außen-)Einstellung zur Ausbildung für den Justizvollzug, denn der Personalabbau ist fortzusetzen?

 

Vielleicht sollten die Bediensteten im Brandenburger Justizvollzuges sich langsam mit Text und Melodie des Songs von Frank Schöbel aus dem Jahr 1990 vertrautmachen: „Der Letzte macht das Licht aus, der Laden macht nun dicht…“