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Das Dogma
Die Personalsituation in
den Justizvollzugsanstalten, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst wird
immer prekärer. Der Altersdurchschnitt wird höher; der Krankenstand steigt
mit der Folge einer immer stärkeren Belastung der Kolleginnen und Kollegen.
Die Justizministerin des Landes sieht jedoch keine Notwendigkeit zur
Ausbildung im Rahmen eines Einstellungskorridors. Für sie scheint der
Personalabbau ein Dogma, dem allen Realitäten zum Trotz zu folgen ist.
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Justizministerin Beate Blechinger auf dem
Gewerkschaftstag des BSBD 2005 |
Im Jahr 2007 hatte der BSBD Brandenburg sowohl
gegenüber der Justizministerin Beate Blechinger (CDU) als auch in den
Arbeitskreisen Innen und Recht der Koalitionsfraktionen SPD und CDU
auf die bedenkliche Personalentwicklung in der Laufbahn des allgemeinen
Vollzugsdienstes hingewiesen und dies mit entsprechenden Zahlen belegt.
Die rein mathematisch ermittelten Zielzahlen für das Jahr 2012 - die
allerdings dem Aufgabenerfordernis nicht gerecht werden und somit nicht
einmal eine durchschnittliche Aufgabenerfüllung sicherstellen - werden
insbesondere beim AVD schon allein durch feststehende Altersabgänge um
mehr als 50 Bedienstete unterschritten. Das daraus resultierende
dringende Ausbildungserfordernis wird jedoch durch die politischen
Verantwortlichen ignoriert, obwohl es auch in der zuständigen Abteilung des
Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg als zwingend anerkannt ist.
Die Ausbildung liegt wegen der Berufsspezifik in der Verantwortung und
Zuständigkeit des Justizressorts. Nur durch die entsprechende
Ausbildungseinrichtung im Justizvollzug ist sie leistbar.
Vehement bestreitet die Ministerin jedoch in der
Öffentlichkeit und letztlich auch im Landtag die Notwendigkeit hierzu.
Bezeichnend hierfür sind ihre Aussagen in der Fragestunde der Plenarsitzung
des Landtages am 22. Januar 2009. Hier war sie durch die
Landesregierung beauftragt, auf die Frage nach der Ausbildungssituation im
Land Brandenburg allgemein und die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der
Landesverwaltung im Besonderen zu antworten. Grundtenor hierbei: Der
vorgesehene und von der Koalition festgeschriebene Personalabbau lässt eine
Ausbildung für Tätigkeiten in der Landesverwaltung nicht zu (sic!).
Nur in sehr engen Grenzen ist eine Einstellung von Spezialisten - die
natürlich nicht durch das Land auszubilden sind - möglich. Auf Nachfrage
führte sie dann an:
„Sie wissen, dass in
vielen Bereichen wie der Polizei oder dem Strafvollzug mit der Ausbildung
quasi ein gewisses Recht auf Einstellung einhergeht.“
Unabhängig davon, dass dies nicht zutreffend ist, wird
defacto ein Personalbedarf im Justizvollzug bestritten, obwohl die
Bedienstetenzahlen und deren Entwicklung etwas Anderes ausweisen. Für den
Beginn des Jahres 2009 ist im Vergleich zum Jahresanfang 2008 im AVD eine
Reduzierung durch reine Altersabgänge um 25 Bedienstete berechnet.
Der tatsächliche Abgang betrug jedoch 32 Bedienstete im AVD,
da eben auch Abgänge durch Dienstunfähigkeit u.a. Sachverhalte auftreten.
Dies wird auch in den Folgejahren der Fall sein, so dass die Lücke größer
ist als durch reine Altersabgänge bedingt. Es kann davon ausgegangen werden,
dass sie im Jahr 2012 eine Größenordnung von ca. 80 Bedienstete zu
der eigentlich unzureichenden Zielzahl umfasst, das heißt ein Fehlbestand
von rund 10 Prozent (!!) erreicht.
Auch im Jahr 2009 findet Ausbildung im Justizvollzug nicht
statt. Durch die „Reform“ in der Forstverwaltung wird jedoch Personal
freigesetzt, welches nach Vorstellungen der Landesregierung bei Polizei,
Strafvollzug und im Justizwachtmeisterbereich verwendbar sei. Natürlich sind
diese Bediensteten entsprechend den fachlich völlig anderen Anforderungen
zuvor auszubilden. Vorausgesetzt sind die Eignung sowie ein entsprechendes
Interesse bei den Forstleuten. Im Bereich des Polizeivollzuges war der
„Erfolg“ vorsichtig gesagt „sehr bescheiden“. Im Justizvollzug hat die
Abteilung III des MdJ im März diesen Jahres begonnen, durch Besuche und
Darstellung der Tätigkeit im Justizvollzug in den JVA’en Duben und Wriezen
Interessenten unter den zur „Aussonderung“ vorgesehenen Forstarbeitern zu
finden. Diese werden dann dem Eignungstest unterworfen.
Für 2010 soll dann ein Ausbildungsgang im Umfang
einer Klasse (20) vorgesehen werden. Die Zahl der als geeignet
festgestellten Bewerber aus der Forstverwaltung soll dann bis zur
Klassenstärke durch Außenbewerber aufgefüllt werden. Bis zu einer möglichen
Übernahme nach Bestehen der Laufbahnprüfung erhalten die Forstbediensteten
weiterhin ihre Vergütung aus dem Budget ihres vormaligen Ressorts, die
Außenbewerber aber Anwärterbezüge.
Eine Schließung der deutlich erkennbaren Personallücke
wird trotzdem nicht erreicht und auch der Altersdurchschnitt der
Bediensteten im Justizvollzug wird wohl kaum erheblich sinken. Hinsichtlich
der Fortsetzung der Ausbildung in den Nachfolgejahren gibt es derzeit noch
keine Aussagen, denn das Potenzial des Forstarbeiterbereichs dürfte mit
diesem Lehrgang ausgereizt sein. Gilt dann weiterhin das Dogma: Keine (Außen-)Einstellung
zur Ausbildung für den Justizvollzug, denn der Personalabbau ist
fortzusetzen?
Vielleicht sollten die Bediensteten im Brandenburger
Justizvollzuges sich langsam mit Text und Melodie des Songs von Frank
Schöbel aus dem Jahr 1990 vertrautmachen: „Der Letzte macht das
Licht aus, der Laden macht nun dicht…“
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