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Kommentar von Willi Köbke, Landesvorsitzender des BSBD Brandenburgs

Das Privileg, im öffentlichen Dienst Brandenburgs zu sein

 

Die Bundesregierung stellt ein erhebliches Haushaltsdefizit fest, Berlin ist pleite und auch die Landesregierung in Brandenburg sieht sich – völlig überraschend wie immer – einem Haushaltsloch in dreistelligem Millionenbereich gegenüber. Die öffentlichen Haushalte kranken seit Jahren an Magersucht.

In der Ursachenforschung haben sich die Politiker unisono auf den öffentlichen Dienst eingeschossen, weil sie meinen, hier ein leichtes Spiel zu haben. Dabei werden nicht nur alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst über einen Kamm geschert, sondern es wird das in breiten Teilen der Bevölkerung bewusst induzierte und von den Medien immer wieder geschürte Vorurteil gegen die öffentlich Beschäftigten genutzt, um immer tiefere Einschnitte vorzunehmen zu können.

Gleichzeitig wird durch ständigen Ausbau der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen die Arbeitsbelastung kontinuierlich erhöht. Von den „Staatsdienern“ wird erwartet, dass sie das alles ohne Murren hinnehmen und hingebungsvoll die ihnen übertragenen Aufgaben umfassend, ohne Abstriche und zur vollsten Zufriedenheit erfüllen. Dafür seien sie ja „privilegiert“, müssten nicht um ihre Arbeitsplätze fürchten und erhielten regelmäßig ihren  finanziellen Obolus in Form von Besoldung und Vergütung, ergänzt durch eine „Vielzahl“ von Zulagen.

Es soll nicht bestritten werden, dass in manchen Amtsstuben mit Publikumsverkehr dem Vorurteil des bedächtigen, pünktlich um 7.00 Uhr die Schreibtischlampe anschaltenden, die Ärmelschoner überstreifenden und mit einem Kaffeeumtrunk den Arbeitstag beginnenden Beamten (ZDF-Frontal 21, 29.10.02 21.00Uhr) Vorschub geleistet wird. Nicht nachvollzogen kann jedoch werden, das politisch Verantwortliche, die das Geschäft besonders gut kennen müssten, das Medienbild des Beamten nutzend einen Generalangriff auf das Dienstrecht starten, um gerade diejenigen für politische Fehlentscheidungen bluten zu lassen, die unter ihrer Führung die stetig anwachsende Aufgabenflut  bewältigen müssen. Jegliche Forderungen der gewerkschaftlichen Interessenvertretungen werden ungeprüft als überzogen und realitätsfern abqualifiziert – wie gerade zu den aktuellen Tarifforderungen zu hören.

Ganz gelegen kommt gegenwärtig die Initiative des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, zur Haushaltssanierung das bundeseinheitliche Besoldungsrecht durch Öffnungsklauseln so aufzubrechen, dass eine Bezahlung der Beamten nach Kassenlage ermöglicht wird. Es verwundert nicht, dass hier auch andere Bundesländer ein Interesse anmelden und dies nicht nur Berlin zugestanden wissen wollen. Dass dabei gleich auch noch der Flächentarifvertrag einbezogen werden soll, ist nur logisch für ein solches Denken. Hinderliche Vereinbarungen mit Gewerkschaften – wie die erst kürzlich in Brandenburg verlängerte Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung – werden sofort vorbeugend in Frage gestellt, um eine Drohkulisse aufzubauen.

Worin besteht denn nun das Privileg für den öffentlichen Dienst? Den Beamten in Berlin ist die Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden pro Woche angekündigt, gleichermaßen die Minderung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes. Waren das eigentlich Privilegien? Besoldungs- und Vergütungserhöhungen als Ergebnis der Tarif- und Besoldungsrunden 2002/2003 sollen nicht wirksam werden. Weiteres ist noch in Diskussion.

Der „gut verdienende Beamte“ (gleichermaßen natürlich auch der Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst) kann doch im Interesse der Haushaltskonsolidierung ein „kleines Notopfer“ leisten – aber ist das wirklich so mit dem guten Verdienst? Warum stehen dann gute Fachleute nicht Schlange bei Ausschreibungen im öffentlichen Dienst – wie beispielsweise beim Vorhaben des vormaligen Brandenburger Justizministers hinsichtlich der umfangreichen EDV-Planungen in Justiz und Justizvollzug, Informatikspezialisten statt Autodidakten einzusetzen.

Im Brandenburger Justizvollzug sind 90 % der Bediensteten im mittleren Dienst und beziehen ein Gehalt, das nicht gerade als üppig zu bezeichnen ist – und da Masse letztlich den Ausschlag gibt, ist es gerade diese Laufbahn, die das Gros der Einsparungen erbringen soll.

Über das immer noch bestehende Problem der unterschiedlichen Besoldung und Vergütung in Ost und West muss man wohl nicht viel sagen. Wenn die Brandenburger Landesregierung plant, sich dem Vorhaben der Öffnungsklauseln anzuschließen, dürfte auch das berechtigte Anliegen zu weiterer Schritte bei der Angleichung in Besoldung und Vergütung wenig Erfolg beschieden sein. Damit ist der Trend in Richtung Billiglohngebiet trotz gegenteiliger Beteuerungen der Akteure im Brandenburger Kabinett endgültig festgeschrieben.

 Die Politik kann sich wegen des hartnäckigen Vorurteils in breiten Kreisen der Bevölkerung des Beifalls sicher sein, wenn sie die „Staatsdiener“ schröpft bis zum Gehtnichtmehr. Diese sollen gefälligst Einsicht zeigen, weil sie das Privileg haben, immer mehr Aufgaben mit immer weniger Personal – und nun auch bei absinkenden Einkünften – bewältigen zu dürfen.