Kommentar
von Willi Köbke, Landesvorsitzender des BSBD Brandenburgs
Das Privileg, im
öffentlichen Dienst Brandenburgs zu sein
Die Bundesregierung
stellt ein erhebliches Haushaltsdefizit fest, Berlin ist pleite und auch die
Landesregierung in Brandenburg sieht sich – völlig überraschend wie immer –
einem Haushaltsloch in dreistelligem Millionenbereich gegenüber. Die
öffentlichen Haushalte kranken seit Jahren an Magersucht.
In der Ursachenforschung
haben sich die Politiker unisono auf den öffentlichen Dienst eingeschossen,
weil sie meinen, hier ein leichtes Spiel zu haben. Dabei werden nicht nur
alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst über einen Kamm geschert, sondern
es wird das in breiten Teilen der Bevölkerung bewusst induzierte und von den
Medien immer wieder geschürte Vorurteil gegen die öffentlich Beschäftigten
genutzt, um immer tiefere Einschnitte vorzunehmen zu können.
Gleichzeitig wird durch
ständigen Ausbau der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen die
Arbeitsbelastung kontinuierlich erhöht. Von den „Staatsdienern“ wird
erwartet, dass sie das alles ohne Murren hinnehmen und hingebungsvoll die
ihnen übertragenen Aufgaben umfassend, ohne Abstriche und zur vollsten
Zufriedenheit erfüllen. Dafür seien sie ja „privilegiert“, müssten nicht um
ihre Arbeitsplätze fürchten und erhielten regelmäßig ihren finanziellen
Obolus in Form von Besoldung und Vergütung, ergänzt durch eine „Vielzahl“
von Zulagen.
Es soll nicht bestritten
werden, dass in manchen Amtsstuben mit Publikumsverkehr dem Vorurteil des
bedächtigen, pünktlich um 7.00 Uhr die Schreibtischlampe anschaltenden, die
Ärmelschoner überstreifenden und mit einem Kaffeeumtrunk den Arbeitstag
beginnenden Beamten (ZDF-Frontal 21, 29.10.02 21.00Uhr) Vorschub geleistet
wird. Nicht nachvollzogen kann jedoch werden, das politisch Verantwortliche,
die das Geschäft besonders gut kennen müssten, das Medienbild des Beamten
nutzend einen Generalangriff auf das Dienstrecht starten, um gerade
diejenigen für politische Fehlentscheidungen bluten zu lassen, die unter
ihrer Führung die stetig anwachsende Aufgabenflut bewältigen müssen.
Jegliche Forderungen der gewerkschaftlichen Interessenvertretungen werden
ungeprüft als überzogen und realitätsfern abqualifiziert – wie gerade zu den
aktuellen Tarifforderungen zu hören.
Ganz gelegen kommt
gegenwärtig die Initiative des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, zur
Haushaltssanierung das bundeseinheitliche Besoldungsrecht durch
Öffnungsklauseln so aufzubrechen, dass eine Bezahlung der Beamten nach
Kassenlage ermöglicht wird. Es verwundert nicht, dass hier auch andere
Bundesländer ein Interesse anmelden und dies nicht nur Berlin zugestanden
wissen wollen. Dass dabei gleich auch noch der Flächentarifvertrag
einbezogen werden soll, ist nur logisch für ein solches Denken. Hinderliche
Vereinbarungen mit Gewerkschaften – wie die erst kürzlich in Brandenburg
verlängerte Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung – werden sofort
vorbeugend in Frage gestellt, um eine Drohkulisse aufzubauen.
Worin besteht denn nun
das Privileg für den öffentlichen Dienst? Den Beamten in Berlin ist die
Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden pro Woche angekündigt, gleichermaßen
die Minderung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes.
Waren das eigentlich Privilegien? Besoldungs- und Vergütungserhöhungen als
Ergebnis der Tarif- und Besoldungsrunden 2002/2003 sollen nicht wirksam
werden. Weiteres ist noch in Diskussion.
Der „gut verdienende
Beamte“ (gleichermaßen natürlich auch der Angestellte und Arbeiter im
öffentlichen Dienst) kann doch im Interesse der Haushaltskonsolidierung ein
„kleines Notopfer“ leisten – aber ist das wirklich so mit dem guten
Verdienst? Warum stehen dann gute Fachleute nicht Schlange bei
Ausschreibungen im öffentlichen Dienst – wie beispielsweise beim Vorhaben
des vormaligen Brandenburger Justizministers hinsichtlich der umfangreichen
EDV-Planungen in Justiz und Justizvollzug, Informatikspezialisten statt
Autodidakten einzusetzen.
Im Brandenburger
Justizvollzug sind 90 % der Bediensteten im mittleren Dienst und beziehen
ein Gehalt, das nicht gerade als üppig zu bezeichnen ist – und da Masse
letztlich den Ausschlag gibt, ist es gerade diese Laufbahn, die das Gros der
Einsparungen erbringen soll.
Über das immer noch
bestehende Problem der unterschiedlichen Besoldung und Vergütung in Ost und
West muss man wohl nicht viel sagen. Wenn die Brandenburger Landesregierung
plant, sich dem Vorhaben der Öffnungsklauseln anzuschließen, dürfte auch das
berechtigte Anliegen zu weiterer Schritte bei der Angleichung in Besoldung
und Vergütung wenig Erfolg beschieden sein. Damit ist der Trend in Richtung
Billiglohngebiet trotz gegenteiliger Beteuerungen der Akteure im
Brandenburger Kabinett endgültig festgeschrieben.
Die
Politik kann sich wegen des hartnäckigen Vorurteils in breiten Kreisen der
Bevölkerung des Beifalls sicher sein, wenn sie die „Staatsdiener“ schröpft
bis zum Gehtnichtmehr. Diese sollen gefälligst Einsicht zeigen, weil sie das
Privileg haben, immer mehr Aufgaben mit immer weniger Personal – und nun
auch bei absinkenden Einkünften – bewältigen zu dürfen.