Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

Vorstand und Tarifkommission billigen Angebot der Arbeitgeber.

Verhandlungsführer Dera: "Abkopplung des öffentlichen Dienstes von der allgemeinen Einkommensentwicklung  konnte abgewendet werden"

dbb tarifunion und Arbeitgeber haben sich am 9. Januar in Potsdam auf einen Abschluss der diesjährigen Einkommensrunde für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geeinigt. Unter dem Eindruck der Ankündigung von unbefristeter Streiks haben die Arbeitgeber am Ende der dritten Verhandlungsrunde ein akzeptables Angebot vorgelegt. 

Die Einigung beinhaltet die lineare Anhebung der Löhne, Vergütungen und Ausbildungsvergütungen um 2,4 Prozent ab dem 1. Januar 2003 für Arbeiter und Angestellte der Vergütungsgruppen X bis IVa, für die übrigen Angestellten ab 1. April 2003 und um jeweils einen weiteren Prozentpunkt ab dem 1. Januar und dem 1. Mai 2004. Für den Zeitraum vom 1. November 2002 bis zum 31. Dezember 2002 erhalten die Arbeitnehmer im März 2003 eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 Prozent der Grundvergütung nebst Ortszuschlag und der allgemeinen Zulage des Bemessungsmonats Dezember 2002. 

Die Einmalzahlung ist begrenzt auf 185 Euro im Tarifgebiet West bzw. 166,50 Euro im Tarifgebiet Ost. Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro im Tarifgebiet West, beziehungsweise anteilig unter Zugrundelegung des maßgeblichen Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost wird im November 2004 gezahlt. Die Tarifverträge haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2005. 

Die dbb tarifunion erreichte die Angleichung der Bezahlung im Tarifgebiet Ost an die des Tarifgebiets West bis zum 31. Dezember 2007 für Arbeiter und Angestellte bis zur Vergütungsgruppe Vb. Für höhere Einkommensgruppen wird bis zum 31. Dezember 2009 eine Angleichung erreicht sein. Der Bemessungssatz für das Tarifgebiet Ost wird dabei zunächst für alle Arbeitnehmer in zwei Anpassungsschritten auf 91 Prozent ab dem 1. Januar 2003 und auf 92,5 Prozent ab dem 1. Januar 2004 angehoben.  

Die Höhe der weiteren Anpassungsschritte wird in den folgenden Einkommensrunden ausgehandelt werden. Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zahlen einen Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung an die jeweilige Zusatzversorgungseinrichtung in Höhe von 0,2 Prozent pro prozentualem Angleichungsschritt, jedoch nicht mehr als der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag. 

Im Zeitpunkt des Erreichens eines Bemessungssatzes von 97 Prozent steigt der Arbeitnehmerbeitrag auf 2 Prozent, wobei dieser nicht höher sein darf als der vom Arbeitgeber geleistete Betrag (alle Leistungen). Der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung im Tarifgebiet Ost soll bis zum 31. Dezember 2007 verlängert werden. 

Weiterhin haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, dass Auszubildende nach erfolgreicher Abschlussprüfung für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wenn nicht personen– oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen oder über Bedarf ausgebildet wurde. 

Zum Ausgleich für die aus der linearen Anhebung erwachsene zusätzliche Belastung der öffentlichen Haushalte wurden Entlastungsfaktoren vereinbart. Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 entfällt der Arbeitszeitverkürzungstag (AZV-Tag). Bei Aufstiegen in den Lebensalterstufen/Stufen der Grundvergütung bzw. in den Lohnstufen in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 wird für die Dauer eines Jahres der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe nur zur Hälfte gezahlt. Die Zuwendung soll bis zum 31. Januar 2005 auf dem Stand des Jahres 1993 eingefroren bleiben. Weiterhin beinhaltet die Einigung die Möglichkeit, den Termin für die Auszahlung der Vergütungen und Löhne jeweils im Dezember vom 15. auf den letzten Tag des Monats zu verschieben. 

Schließlich haben sich die Tarifvertragsparteien geeinigt, das Projekt der Neugestaltung des Tarifrechts zügig anzugehen. Die entsprechende Prozessvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

Vorstand und Tarifkommission haben sich mit großer Mehrheit auf ihrer Sitzung am 10. Januar 2003 für die Annahme des gegenüber der ursprünglichen Arbeitgeberposition deutlich verbesserten Angebotes ausgesprochen. Mit dem Tarifabschluss konnte die Abkopplung der Löhne und Vergütungen von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgewendet werden. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitgeber lange Zeit eine Nullrunde gefordert hatten, stellt das Ergebnis einen Erfolg dar. Die äußerst schwierige Haushaltslage der öffentlichen Hand, vor allem bei den Kommunen, setzte die Verhandlungsführung der Tarifpartner enge Grenzen. 

Die erreichte Vereinbarung zur Angleichung der Bezahlung im Tarifgebiet Ost an das Westniveau war eine Kernforderung der dbb tarifunion. Mit diesem Abschluss besteht eine verbindliche und klare Perspektive für die Beschäftigten. Die immer schwerer nachvollziehbare Gerechtigkeitslücke ist damit geschlossen worden, trotz unterschiedlicher Angleichungszeiträume der Vergütungsgruppen. 

Die Erfolge dieser Einkommensrunde wurden in einem Prozess des Gebens und Nehmens erzielt. Dazu gehörte, dass die dbb tarifunion auf drängende Forderungen der Arbeitgeber eingegangen ist. Diese Entlastungsfaktoren waren wesentliche Vorbedingungen für einen erfolgreichen Tarifabschlusses unter Vermeidung eines unbefristeten Arbeitskampfes.

*Quelle: dbb.de