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Vorstand und
Tarifkommission billigen Angebot der Arbeitgeber.
Verhandlungsführer
Dera: "Abkopplung des öffentlichen Dienstes von der allgemeinen
Einkommensentwicklung konnte abgewendet werden"
dbb tarifunion und Arbeitgeber haben sich am 9. Januar in Potsdam auf
einen Abschluss der diesjährigen Einkommensrunde für die Arbeitnehmer
des öffentlichen Dienstes geeinigt. Unter dem Eindruck der Ankündigung
von unbefristeter Streiks haben die Arbeitgeber am Ende der dritten
Verhandlungsrunde ein akzeptables Angebot vorgelegt.
Die Einigung
beinhaltet die lineare Anhebung der Löhne, Vergütungen und
Ausbildungsvergütungen um 2,4 Prozent ab dem 1. Januar 2003 für
Arbeiter und Angestellte der Vergütungsgruppen X bis IVa, für die
übrigen Angestellten ab 1. April 2003 und um jeweils einen weiteren
Prozentpunkt ab dem 1. Januar und dem 1. Mai 2004. Für den Zeitraum
vom 1. November 2002 bis zum 31. Dezember 2002 erhalten die
Arbeitnehmer im März 2003 eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 Prozent
der Grundvergütung nebst Ortszuschlag und der allgemeinen Zulage des
Bemessungsmonats Dezember 2002.
Die Einmalzahlung
ist begrenzt auf 185 Euro im Tarifgebiet West bzw. 166,50 Euro im
Tarifgebiet Ost. Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro im
Tarifgebiet West, beziehungsweise anteilig unter Zugrundelegung des
maßgeblichen Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost wird im November 2004
gezahlt. Die Tarifverträge haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31.
Januar 2005.
Die dbb tarifunion
erreichte die Angleichung der Bezahlung im Tarifgebiet Ost an die des
Tarifgebiets West bis zum 31. Dezember 2007 für Arbeiter und
Angestellte bis zur Vergütungsgruppe Vb. Für höhere Einkommensgruppen
wird bis zum 31. Dezember 2009 eine Angleichung erreicht sein. Der
Bemessungssatz für das Tarifgebiet Ost wird dabei zunächst für alle
Arbeitnehmer in zwei Anpassungsschritten auf 91 Prozent ab dem 1.
Januar 2003 und auf 92,5 Prozent ab dem 1. Januar 2004 angehoben.
Die Höhe der
weiteren Anpassungsschritte wird in den folgenden Einkommensrunden
ausgehandelt werden. Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zahlen einen
Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung an die jeweilige
Zusatzversorgungseinrichtung in Höhe von 0,2 Prozent pro prozentualem
Angleichungsschritt, jedoch nicht mehr als der vom Arbeitgeber
gezahlte Betrag.
Im Zeitpunkt des
Erreichens eines Bemessungssatzes von 97 Prozent steigt der
Arbeitnehmerbeitrag auf 2 Prozent, wobei dieser nicht höher sein darf
als der vom Arbeitgeber geleistete Betrag (alle Leistungen). Der
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung im Tarifgebiet Ost soll bis zum
31. Dezember 2007 verlängert werden.
Weiterhin haben sich
die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, dass Auszubildende nach
erfolgreicher Abschlussprüfung für mindestens 12 Monate in ein
Arbeitsverhältnis übernommen werden, wenn nicht personen– oder
verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen oder über Bedarf ausgebildet
wurde.
Zum Ausgleich für
die aus der linearen Anhebung erwachsene zusätzliche Belastung der
öffentlichen Haushalte wurden Entlastungsfaktoren vereinbart. Mit
Wirkung zum 1. Januar 2003 entfällt der Arbeitszeitverkürzungstag (AZV-Tag).
Bei Aufstiegen in den Lebensalterstufen/Stufen der Grundvergütung bzw.
in den Lohnstufen in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember
2004 wird für die Dauer eines Jahres der Unterschiedsbetrag zur
nächsten Stufe nur zur Hälfte gezahlt. Die Zuwendung soll bis zum 31.
Januar 2005 auf dem Stand des Jahres 1993 eingefroren bleiben.
Weiterhin beinhaltet die Einigung die Möglichkeit, den Termin für die
Auszahlung der Vergütungen und Löhne jeweils im Dezember vom 15. auf
den letzten Tag des Monats zu verschieben.
Schließlich haben
sich die Tarifvertragsparteien geeinigt, das Projekt der Neugestaltung
des Tarifrechts zügig anzugehen. Die entsprechende Prozessvereinbarung
ist als Anlage beigefügt.
Vorstand und
Tarifkommission haben sich mit großer Mehrheit auf ihrer Sitzung am
10. Januar 2003 für die Annahme des gegenüber der ursprünglichen
Arbeitgeberposition deutlich verbesserten Angebotes ausgesprochen. Mit
dem Tarifabschluss konnte die Abkopplung der Löhne und Vergütungen von
der allgemeinen Einkommensentwicklung abgewendet werden. Vor dem
Hintergrund, dass die Arbeitgeber lange Zeit eine Nullrunde gefordert
hatten, stellt das Ergebnis einen Erfolg dar. Die äußerst schwierige
Haushaltslage der öffentlichen Hand, vor allem bei den Kommunen,
setzte die Verhandlungsführung der Tarifpartner enge Grenzen.
Die erreichte
Vereinbarung zur Angleichung der Bezahlung im Tarifgebiet Ost an das
Westniveau war eine Kernforderung der dbb tarifunion. Mit diesem
Abschluss besteht eine verbindliche und klare Perspektive für die
Beschäftigten. Die immer schwerer nachvollziehbare Gerechtigkeitslücke
ist damit geschlossen worden, trotz unterschiedlicher
Angleichungszeiträume der Vergütungsgruppen.
Die Erfolge dieser
Einkommensrunde wurden in einem Prozess des Gebens und Nehmens
erzielt. Dazu gehörte, dass die dbb tarifunion auf drängende
Forderungen der Arbeitgeber eingegangen ist. Diese Entlastungsfaktoren
waren wesentliche Vorbedingungen für einen erfolgreichen
Tarifabschlusses unter Vermeidung eines unbefristeten Arbeitskampfes.
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