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Bastelstunde in Sachen Personalplanung

Die Jahresstundenzahl

 

Dörthe Kleemann, stellvertretende Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg

 

 

„2 x 3 macht 4 - Widdewiddewitt - und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt – Widdewidde -  wie sie mir gefällt ...“ so sang Pippi Langstrumpf in einem uns allen bekannten Kinderlied.

Wird nach diesem Motto derzeit die Personalplanung für den Justizvollzug gestaltet?

 

Am 01.03.2011 erklärte Justizminister Dr. Schöneburg in der Presse:

 „2015 werden im allgemeinen Vollzugsdienst voraussichtlich Dutzende Bedienstete fehlen.“ Was die Basis längst weiß und ganz viele Bedienstete in ihrer täglichen Arbeit spüren, wurde nun wohl doch erkannt und durch einen Justizminister erstmals öffentlich ausgesprochen.

 

Aber was heißt Dutzende? Zwei Dutzend (24 Fachkräfte) oder fünf Dutzend (60 Fachkräfte)???

Der Vorstand des BSBD Brandenburg hatte bereits Anfang 2008 in einem Beitrag in unserer Fachzeitschrift deutlich gemacht, dass bis 2013 mindestens 50 Fachkräfte im Allgemeinen Vollzugsdienst fehlen werden. Und wie viele sind es nach Berechnung des Ministeriums?

 

Ich möchte es ruhig noch einmal ganz deutlich sagen. Vom 01.01.2008 bis zum 01.01.2013 gehen allein 130 Mitarbeiter des AVD in den planmäßigen Ruhestand! Vorzeitige Zurruhesetzungen waren und sind hier nicht einberechnet.

 

Wie allen bekannt ist, wurden von 2005 bis 2010 im Land Brandenburg keine Justizvollzugsbediensteten ausgebildet. Erst 2010 wurde in minimalen Ansätzen auf unsere Hinweise reagiert und die Ausbildung von Nachwuchs im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes wieder aufgenommen. Die Lage ist und bleibt brisant!

 

Personalentwickler sitzen und grübeln wie Abläufe optimiert werden können. Anhand einer virtuellen Musteranstalt wird eine aufgabenorientierte Personalplanung vorgenommen. Der Krankenstand wird analysiert und ausgewertet. Ein Gesundheitsmanagement wird vorgesehen, um auf den steigenden Krankenstand zu reagieren. Fortbildungsprogramme laufen, um die Bediensteten immer auf dem Stand der Zeit zu halten, da sich Gesetze und Vorschriften ändern und alle immer flexibel einsetzbar sein sollen.

 

Aber das Personal ist knapp und deshalb werden die größer werdenden Personallöcher in den Anstalten ständig auf dem Wege der Abordnungen aus angeblich gut bestückten Anstalten gestopft, ohne dass insgesamt Besserung eintritt.

 

Da Fachkräfte weder gebacken noch geklont werden können und Kräfte aus der Ausbildung frühestens im Jahr 2012 zur Verfügung stehen, musste eine andere Lösung her, um den Mangel scheinbar seriös zu kaschieren. Die Jahresstundenzahl als Berechnungsgrundlage für den Bedarf an Mitarbeitern im AVD wurde in einer Nacht- und Nebelaktion von ursprünglich 1540 auf nunmehr 1624 Stunden erhöht.

 

Ha! Der Clou des Jahres ist gelungen. Super - und schon fehlen auf dem Papier weniger Bedienstete und die Not ist etwas geringer. Man hat wieder Zeit und muss sich wohl nicht so schnell um weitere Einstellungen bemühen.

 

Aber zu welchen Lasten ging dieses mathematische Meisterstück?  Dazu muss man wissen, wie sich die Jahresstundenzahl eines Mitarbeiters zusammensetzt und ich möchte das jetzt mal hier kurz skizzieren.

 

365 Tage im Jahr werden mit täglich zu absolvierenden 8 Stunden multipliziert und wir kommen somit auf 2920 Stunden im Jahr. Dann gibt es 52 Samstage und 52 Sonntage, die in der Summe = 832 h entsprechen. 10 Feiertage = 80 h, durchschnittlich 3 Tage Zusatzurlaub für Schichtdienst = 24 h  und durchschnittlich 30 Urlaubstage = 240 Stunden. Diese werden von den 2920 jährlichen Stunden subtrahiert.  2929 h – 832 h – 80 h – 24 h – 240 h = 1744 Stunden

 

Nun beginnt der  Feinschliff  für die Jahresstundenzahl und die Bastelstunde ist eröffnet. Bedienstete werden auch mit zumindest theoretisch vorgesehenem Gesundheitsmanagement krank. Aber nun werden die Krankheitstage nicht basierend auf der vorliegenden Statistik festgelegt, nein - man reduziert die bisherige Berechnungszahl der Kranketage noch um die Hälfte und rechnet mit 10 Tagen, also 80 Stunden weiter (die Statistik für das Jahr 2010 weist allerdings durchschnittlich 30 Krankentage für jeden AVD-Bediensteten aus!). Somit sind wir jetzt bei 1664 Stunden im Jahr.

 

Bildungsresistente Bedienstete gibt es nicht! Bewerbungen für ansprechende, informative und weiterentwickelnde Fortbildungen werden gern entgegengenommen. Aber wann sollen diese stattfinden? Natürlich in der Dienstzeit! Doch dafür muss ausreichende Zeit bereitgestellt werden.

 

Ich erinnere mich da noch an Zeiten, als ein monatlicher Fortbildungstag im Dienstplan enthalten war. Aber was ist nun passiert? Sollen wir uns weniger fortbilden? Jedenfalls wurde dieses Bastelelement von ursprünglich 10 auf 5 Tage reduziert und geht somit mit 40 Stunden in die Berechnung ein.

 

Wir rechnen zusammen und kommen auf das Endergebnis von 1624 Stunden jährlich. Diese Jahresstundenzahl ist nun die Basis für die Ermittlung des Personalbedarfs. Mit einem solchen Ansatz, der pro Bediensteter ein Mehr von 84 Stunden vorsieht, lässt sich wunderbar begründen, dass weniger Personal auch ausreicht, um die Aufgaben zu erfüllen – zumindest auf dem Papier und am grünen (Schreib-)Tisch. Ob dies auch in der täglichen Dienstpraxis so einfach aufgeht, ist den Autoren dieses Rechenkunststücks natürlich egal.

 

Der BSBD Brandenburg hat schon immer gefordert, dass sich die Personalbedarfsplanung an den im Gesetz formulierten Aufgaben orientieren muss und die sind eindeutig auf die Behandlung und nicht auf die Verwahrung von Gefangenen ausgerichtet. Die Ländervergleiche anhand der Relationen von Gefangenen zu Bediensteten sind hier einfach untauglich.

 

Insofern weist der BSBD Brandenburg einmal mehr darauf hin, dass bei der Erstellung eines neuen Landesstrafvollzugsgesetztes auch die Ausstattung mit dem erforderlichen Personal zur Aufgabenerfüllung zwingend Beachtung finden muss. Gesetzliche Vorgaben sind nur dann erfüllbar, wenn sie auch personell untersetzt sind. Ein „schönes“ Vollzugsgesetz allein auf dem Papier hilft keinem – weder dem Bürger, noch dem Strafgefangenen und auch nicht den Strafvollzugsbediensteten im Land.

 

Deshalb gilt für die politisch Verantwortlichen im Land das Wort Molières:

"Die Menschen gleichen sich in ihren Worten, aber an ihren Taten kann man sie unterscheiden."