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Bastelstunde in Sachen Personalplanung
Die
Jahresstundenzahl
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Dörthe Kleemann,
stellvertretende Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg |
„2 x 3 macht 4 -
Widdewiddewitt - und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt – Widdewidde
- wie sie mir gefällt ...“
so sang Pippi Langstrumpf in einem uns allen bekannten Kinderlied.
Wird nach diesem Motto
derzeit die Personalplanung für den Justizvollzug gestaltet?
Am 01.03.2011 erklärte
Justizminister Dr. Schöneburg in der Presse:
„2015 werden im
allgemeinen Vollzugsdienst voraussichtlich Dutzende Bedienstete fehlen.“
Was die
Basis längst weiß und ganz viele Bedienstete in ihrer täglichen Arbeit
spüren, wurde nun wohl doch erkannt und durch einen Justizminister erstmals
öffentlich ausgesprochen.
Aber was heißt Dutzende?
Zwei Dutzend (24 Fachkräfte) oder fünf Dutzend (60 Fachkräfte)???
Der Vorstand des BSBD
Brandenburg hatte bereits Anfang 2008 in einem Beitrag in unserer
Fachzeitschrift deutlich gemacht, dass bis 2013 mindestens 50 Fachkräfte im
Allgemeinen Vollzugsdienst fehlen werden. Und wie viele sind es nach
Berechnung des Ministeriums?
Ich möchte es ruhig noch
einmal ganz deutlich sagen. Vom 01.01.2008 bis zum 01.01.2013 gehen allein
130 Mitarbeiter des AVD in den planmäßigen Ruhestand! Vorzeitige
Zurruhesetzungen waren und sind hier nicht einberechnet.
Wie allen bekannt ist,
wurden von 2005 bis 2010 im Land Brandenburg keine
Justizvollzugsbediensteten ausgebildet. Erst 2010 wurde in minimalen
Ansätzen auf unsere Hinweise reagiert und die Ausbildung von Nachwuchs im
Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes wieder aufgenommen. Die Lage ist
und bleibt brisant!
Personalentwickler sitzen
und grübeln wie Abläufe optimiert werden können. Anhand einer virtuellen
Musteranstalt wird eine aufgabenorientierte Personalplanung vorgenommen. Der
Krankenstand wird analysiert und ausgewertet. Ein Gesundheitsmanagement wird
vorgesehen, um auf den steigenden Krankenstand zu reagieren.
Fortbildungsprogramme laufen, um die Bediensteten immer auf dem Stand der
Zeit zu halten, da sich Gesetze und Vorschriften ändern und alle immer
flexibel einsetzbar sein sollen.
Aber das Personal ist knapp
und deshalb werden die größer werdenden Personallöcher in den Anstalten
ständig auf dem Wege der Abordnungen aus angeblich gut bestückten Anstalten
gestopft, ohne dass insgesamt Besserung eintritt.
Da Fachkräfte weder gebacken
noch geklont werden können und Kräfte aus der Ausbildung frühestens im Jahr
2012 zur Verfügung stehen, musste eine andere Lösung her, um den Mangel
scheinbar seriös zu kaschieren. Die Jahresstundenzahl als
Berechnungsgrundlage für den Bedarf an Mitarbeitern im AVD wurde in einer
Nacht- und Nebelaktion von ursprünglich 1540 auf nunmehr 1624 Stunden
erhöht.
Ha! Der Clou des Jahres ist
gelungen. Super - und schon fehlen auf dem Papier weniger Bedienstete und
die Not ist etwas geringer. Man hat wieder Zeit und muss sich wohl nicht so
schnell um weitere Einstellungen bemühen.
Aber zu welchen Lasten ging
dieses mathematische Meisterstück? Dazu muss man wissen, wie sich die
Jahresstundenzahl eines Mitarbeiters zusammensetzt und ich möchte das jetzt
mal hier kurz skizzieren.
365 Tage im Jahr werden mit
täglich zu absolvierenden 8 Stunden multipliziert und wir kommen somit auf
2920 Stunden im Jahr. Dann gibt es 52 Samstage und 52 Sonntage, die in der
Summe = 832 h entsprechen. 10 Feiertage = 80 h, durchschnittlich 3 Tage
Zusatzurlaub für Schichtdienst = 24 h und durchschnittlich 30 Urlaubstage =
240 Stunden. Diese werden von den 2920 jährlichen Stunden subtrahiert. 2929
h – 832 h – 80 h – 24 h – 240 h = 1744 Stunden
Nun beginnt der
Feinschliff für die Jahresstundenzahl und die Bastelstunde ist eröffnet.
Bedienstete werden auch mit zumindest theoretisch vorgesehenem
Gesundheitsmanagement krank. Aber nun werden die Krankheitstage nicht
basierend auf der vorliegenden Statistik festgelegt, nein - man reduziert
die bisherige Berechnungszahl der Kranketage noch um die Hälfte und rechnet
mit 10 Tagen, also 80 Stunden weiter (die Statistik für das Jahr 2010 weist
allerdings durchschnittlich 30 Krankentage für jeden AVD-Bediensteten aus!).
Somit sind wir jetzt bei 1664 Stunden im Jahr.
Bildungsresistente
Bedienstete gibt es nicht! Bewerbungen für ansprechende, informative und
weiterentwickelnde Fortbildungen werden gern entgegengenommen. Aber wann
sollen diese stattfinden? Natürlich in der Dienstzeit! Doch dafür muss
ausreichende Zeit bereitgestellt werden.
Ich erinnere mich da noch an
Zeiten, als ein monatlicher Fortbildungstag im Dienstplan enthalten war.
Aber was ist nun passiert? Sollen wir uns weniger fortbilden? Jedenfalls
wurde dieses Bastelelement von ursprünglich 10 auf 5 Tage reduziert und geht
somit mit 40 Stunden in die Berechnung ein.
Wir rechnen zusammen und
kommen auf das Endergebnis von 1624 Stunden jährlich. Diese
Jahresstundenzahl ist nun die Basis für die Ermittlung des Personalbedarfs.
Mit einem solchen Ansatz, der pro Bediensteter ein Mehr von 84 Stunden
vorsieht, lässt sich wunderbar begründen, dass weniger Personal auch
ausreicht, um die Aufgaben zu erfüllen – zumindest auf dem Papier und am
grünen (Schreib-)Tisch. Ob dies auch in der täglichen Dienstpraxis so
einfach aufgeht, ist den Autoren dieses Rechenkunststücks natürlich egal.
Der BSBD Brandenburg
hat schon immer gefordert, dass sich die Personalbedarfsplanung an den im
Gesetz formulierten Aufgaben orientieren muss und die sind eindeutig auf die
Behandlung und nicht auf die Verwahrung von Gefangenen ausgerichtet. Die
Ländervergleiche anhand der Relationen von Gefangenen zu Bediensteten sind
hier einfach untauglich.
Insofern weist der BSBD
Brandenburg einmal mehr darauf hin, dass bei der Erstellung eines neuen
Landesstrafvollzugsgesetztes auch die Ausstattung mit dem erforderlichen
Personal zur Aufgabenerfüllung zwingend Beachtung finden muss. Gesetzliche
Vorgaben sind nur dann erfüllbar, wenn sie auch personell untersetzt sind.
Ein „schönes“ Vollzugsgesetz allein auf dem Papier hilft keinem – weder dem
Bürger, noch dem Strafgefangenen und auch nicht den
Strafvollzugsbediensteten im Land.
Deshalb gilt für die
politisch Verantwortlichen im Land das Wort Molières:
"Die Menschen gleichen
sich in ihren Worten, aber an ihren Taten kann man sie unterscheiden."
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