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Liebe
Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
wie zwischenzeitlich den Medien entnehmbar haben sich
Bundesinnenminister Schily, der Bundesvorsitzende des DBB Peter Heesen und
verdi-Chef Frank Bsirske zu einem Konzept für eine Reform des Beamtenrechts
geeinigt und dies als Eckpunktepapier der Öffentlichkeit vorgelegt. Die
wesentlichen Inhalte sind den entsprechenden Dokumenten entnehmbar.
Die dazu verbreitete
Euphorie – unter dem Stichwort Erfolg auf der ganzen Linie – stimmt
nachdenklich, sieht man doch keinen einzigen Kritiker weit und breit.
Bundesregierung, Landesregierungen, politische Parteien, Medien und selbst
bekennende Beamtenkritiker sprechen von Durchbruch, Revolution im
Beamtenrecht, Bewegung im Staatsdienst usw.
So ganz kann ich diese
Begeisterung nicht teilen, denn die Erfahrung lehrt, wenn Politiker und
insbesondere die öffentlichen Arbeitgeber etwas in höchsten Tönen loben,
muss es einen Haken geben. Schon der Verweis auf Kostenneutralität sollte
stutzig machen, bedeutet dies doch, wenn jemand mehr als bisher an Besoldung
bekommen soll, muss dafür ein anderer weniger als bisher bekommen – oder
anders: Gibt es tatsächlich genau so viel "faule" Beamte wie "fleißige"
Staatsdiener, damit die Rechnung aufgeht?
Bezahlung nach Leistung hört
sich wirklich gut an – die Frage ist nur, woran messe ich die Leistung z.B.
eines Bediensteten im Strafvollzug? Einzuschätzen hat dies nach den
Reformvorstellungen der Vorgesetzte. Ist da wirklich in jedem Fall
Objektivität gesichert, wenn selbst die Kriterien der neuen
Beurteilungsrichtlinie in Brandenburg der subjektiven Bewertung breiten Raum
lassen?
Das klare Bekenntnis zum
Fortbestand des Artikels 33 GG ist nach den heftigen Diskussionen um die
Abschaffung des Berufsbeamtentums, der Einführung eines einheitlichen
Dienstrechts, der Bestrebungen der Länder um immer mehr Einfluss auf die
Gestaltung des Dienstrechts u.v.a.m. durchaus zu begrüßen – es ist aber eben
nur ein Bekenntnis. Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen müssen erst
noch entworfen werden und dann unbeschadet durch Bundestag und Bundesrat
gehen.
Ich kann derzeit nicht
sehen, dass mit den Regelungen Verbesserungen erreicht sind, vielmehr ist
ein Stoppzeichen für diejenigen gesetzt, die radikale Verschlechterungen
wollten und somit das Funktionieren des öffentlichen Dienstes infrage
gestellt hätten. Nicht alle der vorgesehenen Änderungen im Dienstrecht sind
positiver Natur, dies wird man zu spüren bekommen.
Insofern ist die derzeit
kritiklose Begeisterung und der Erfolgstaumel für mich nicht so recht
nachvollziehbar – aber jeder kann sich da selbst ein Bild machen.
Mit
kollegialen Grüßen
Köbke
Landesvorsitzender
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