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seit 01.04.2001

 

 

 

 

 

Liebe Kolleginnen,

Liebe Kollegen,

 

wie zwischenzeitlich den Medien entnehmbar haben sich Bundesinnenminister Schily, der Bundesvorsitzende des DBB Peter Heesen und verdi-Chef Frank Bsirske zu einem Konzept für eine Reform des Beamtenrechts geeinigt und dies als Eckpunktepapier der Öffentlichkeit vorgelegt. Die wesentlichen Inhalte sind den entsprechenden Dokumenten entnehmbar.

 

Die dazu verbreitete Euphorie – unter dem Stichwort Erfolg auf der ganzen Linie – stimmt nachdenklich, sieht man doch keinen einzigen Kritiker weit und breit. Bundesregierung, Landesregierungen, politische Parteien, Medien und selbst bekennende Beamtenkritiker sprechen von Durchbruch, Revolution im Beamtenrecht, Bewegung im Staatsdienst usw.

 

So ganz kann ich diese Begeisterung nicht teilen, denn die Erfahrung lehrt, wenn Politiker und insbesondere die öffentlichen Arbeitgeber etwas in höchsten Tönen loben, muss es einen Haken geben. Schon der Verweis auf Kostenneutralität sollte stutzig machen, bedeutet dies doch, wenn jemand mehr als bisher an Besoldung bekommen soll, muss dafür ein anderer weniger als bisher bekommen – oder anders: Gibt es tatsächlich genau so viel "faule" Beamte wie "fleißige" Staatsdiener, damit die Rechnung aufgeht?

 

Bezahlung nach Leistung hört sich wirklich gut an – die Frage ist nur, woran messe ich die Leistung z.B. eines Bediensteten im Strafvollzug? Einzuschätzen hat dies nach den Reformvorstellungen der Vorgesetzte. Ist da wirklich in jedem Fall Objektivität gesichert, wenn selbst die Kriterien der neuen Beurteilungsrichtlinie in Brandenburg der subjektiven Bewertung breiten Raum lassen?

 

Das klare Bekenntnis zum Fortbestand des Artikels 33 GG ist nach den heftigen Diskussionen um die Abschaffung des Berufsbeamtentums, der Einführung eines einheitlichen Dienstrechts, der Bestrebungen der Länder um immer mehr Einfluss auf die Gestaltung des Dienstrechts u.v.a.m. durchaus zu begrüßen – es ist aber eben nur ein Bekenntnis. Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen müssen erst noch entworfen werden und dann unbeschadet durch Bundestag und Bundesrat gehen.

 

Ich kann derzeit nicht sehen, dass mit den Regelungen Verbesserungen erreicht sind, vielmehr ist ein Stoppzeichen für diejenigen gesetzt, die radikale Verschlechterungen wollten und somit das Funktionieren des öffentlichen Dienstes infrage gestellt hätten. Nicht alle der vorgesehenen Änderungen im Dienstrecht sind positiver Natur, dies wird man zu spüren bekommen.

 

Insofern ist die derzeit kritiklose Begeisterung und der Erfolgstaumel für mich nicht so recht nachvollziehbar – aber jeder kann sich da selbst ein Bild machen.

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Köbke

Landesvorsitzender