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Beamte müssen mit Einkommenseinbußen rechnen

Bundesrat ermöglicht Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld (*Quelle: freenet.de)


 

Die Beamten von Bund und Ländern müssen sich auf Einkommenseinbußen einstellen. Der Bundesrat verabschiedete das Besoldungsgesetz, das den Ländern Einschnitte beim Weihnachts- und beim Urlaubsgeld ermöglicht. Nach dieser Öffnungsklausel kann nun jedes Bundesland seinen Beamten die Sonderzahlungen kürzen oder sogar ganz streichen. Heftige Kritik an der Neuregelung übten die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Beamtenbund (DBB). Ver.di-Vorstandsmitglied Christian Zahn kündigte an, seine Organisation werde "Besoldungskürzungen nicht hinnehmen".

 


Bundesrat

Zahlreiche Landesregierungen hatten bereits angekündigt, die Sonderleistungen der Beamten nach Inkrafttreten der Öffnungsklausel zu kürzen. Die Personalausgaben machen bei den Ländern nach Angaben des Stuttgarter Finanzministers Gerhard Stratthaus (CDU) rund 50 Prozent des Gesamthaushalts aus. Im Gegenzug sprach der DBB-Vorsitzende Erhard Geyer im NDR von "ganz enormen Einbußen" in Höhe von vier bis fünf Prozent des Jahreseinkommens, die den Staatsdienern nun zugemutet werden sollten. Dabei hätten Beamte und Versorgungsempfänger in den vergangenen Jahren unter anderem durch die zeitversetzte Anpassung ihrer Bezüge und durch Nullrunden bereits "ganz erhebliche Sparbeiträge geleistet".

 

Laut Geyer erwägt der Beamtenbund nun weitere Proteste gegen die Neuregelung. Auch Zahn äußerte sich in Berlin überzeugt, es werde "große Wut in Dienststellen und Verwaltungen herrschen, wenn die Treuepflicht engagierter Beamtinnen und Beamter derart ausgenutzt werden sollte und eine verfehlte Finanzpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird".

Mit dem Besoldungsgesetz verabschiedete der Bundesrat auch eine Anhebung der Beamtenbezüge, die sich am Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst vom 9. Januar orientiert. Für Beamte, Richter und Soldaten werden die Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten linear um insgesamt 4,4 Prozent angehoben. Nullrunden soll es dagegen in diesem und im kommenden Jahr für Minister und Staatssekretäre des Bundes geben. Die Länder können eine ähnliche Regelung treffen.

*Quelle: freenet.de