Beamte müssen mit Einkommenseinbußen rechnen
Bundesrat ermöglicht Kürzung von
Weihnachts- und Urlaubsgeld
(*Quelle: freenet.de)
Die
Beamten von Bund und Ländern müssen sich auf Einkommenseinbußen
einstellen. Der Bundesrat verabschiedete das Besoldungsgesetz, das den
Ländern Einschnitte beim Weihnachts- und beim Urlaubsgeld ermöglicht. Nach
dieser Öffnungsklausel kann nun jedes Bundesland seinen Beamten die
Sonderzahlungen kürzen oder sogar ganz streichen. Heftige Kritik an der
Neuregelung übten die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Beamtenbund
(DBB). Ver.di-Vorstandsmitglied Christian Zahn kündigte an, seine
Organisation werde "Besoldungskürzungen nicht hinnehmen".
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Bundesrat |
Zahlreiche
Landesregierungen hatten bereits angekündigt, die Sonderleistungen der
Beamten nach Inkrafttreten der Öffnungsklausel zu kürzen. Die
Personalausgaben machen bei den Ländern nach Angaben des Stuttgarter
Finanzministers Gerhard Stratthaus (CDU) rund 50 Prozent des
Gesamthaushalts aus. Im Gegenzug sprach der DBB-Vorsitzende Erhard Geyer
im NDR von "ganz enormen Einbußen" in Höhe von vier bis fünf Prozent des
Jahreseinkommens, die den Staatsdienern nun zugemutet werden sollten.
Dabei hätten Beamte und Versorgungsempfänger in den vergangenen Jahren
unter anderem durch die zeitversetzte Anpassung ihrer Bezüge und durch
Nullrunden bereits "ganz erhebliche Sparbeiträge geleistet".
Laut
Geyer erwägt der Beamtenbund nun weitere Proteste gegen die Neuregelung.
Auch Zahn äußerte sich in Berlin überzeugt, es werde "große Wut in
Dienststellen und Verwaltungen herrschen, wenn die Treuepflicht
engagierter Beamtinnen und Beamter derart ausgenutzt werden sollte und
eine verfehlte Finanzpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen
wird".
Mit
dem Besoldungsgesetz verabschiedete der Bundesrat auch eine Anhebung der
Beamtenbezüge, die sich am Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst vom
9. Januar orientiert. Für Beamte, Richter und Soldaten werden die Dienst-
und Versorgungsbezüge in drei Schritten linear um insgesamt 4,4 Prozent
angehoben. Nullrunden soll es dagegen in diesem und im kommenden Jahr für
Minister und Staatssekretäre des Bundes geben. Die Länder können eine
ähnliche Regelung treffen.
*Quelle:
freenet.de |