Einstellung von Justizvollzugsanwärterinnen / Justizvollzugsanwärtern
Das Ministerium der
Justiz und für Europaangelegenheiten stellt vorbehaltlich der
haushaltsrechtlichen Zustimmung
Justizvollzugsobersekretäranwärterinnen/
Justizvollzugsobersekretäranwärter
für eine spätere
Tätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten des
Landes Brandenburg zum 1. Juli 2003 ein.
Zu den Aufgaben des allgemeinen
Vollzugsdienstes gehört die Betreuung, Versorgung und Bewachung der
Inhaftierten.
Die Anwärter/innen
nehmen an einer zweijährigen Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
an der Ausbildungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an
der Havel teil. Für die Dauer der Ausbildung werden Anwärterbezüge
gezahlt, deren Höhe sich nach dem Lebensalter und dem Familienstand
richtet. Die Übernahme nach beendeter Ausbildung wird angestrebt, richtet
sich aber nach der Verfügbarkeit von besetzbaren Planstellen. Bei einer
Übernahme richtet sich der Beschäftigungsort nach den dienstlichen
Notwendigkeiten. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungslehrgangs im
Jahr 2005 befinden sich die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
an folgenden Standorten: Brandenburg an der Havel, Cottbus-Dissenchen,
Frankfurt (Oder), Duben, Neuruppin-Wulkow, Spremberg und Wriezen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die Bewerbung von
Frauen ist erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt
eingestellt, sofern sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des
Justizvollzugsdienstes genügen.
Schriftliche
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 10. Oktober 2002
zu richten an das
Ministerium der
Justiz und für
Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
-Referat IV.4 -
14460 Potsdam
Bewerbungen, die nach
diesem Zeitpunkt eingehen bzw. unvollständig sind, können nicht
berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie keine Schnellhefter oder
Klarsichtfolien. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei
Vorlage eines frankierten Rücksendeumschlags.