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seit 01.04.2001

 

 

 

 

Einstellung von Justizvollzugsanwärterinnen / Justizvollzugsanwärtern

 

Das Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten stellt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung

 

Justizvollzugsobersekretäranwärterinnen/ Justizvollzugsobersekretäranwärter

 

für eine spätere Tätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg zum 1. Juli 2003 ein.

 

Zu den Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes gehört die Betreuung, Versorgung und Bewachung der Inhaftierten.

 

Die Anwärter/innen nehmen an einer zweijährigen Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf an der Ausbildungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel teil. Für die Dauer der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt, deren Höhe sich nach dem Lebensalter und dem Familienstand richtet. Die Übernahme nach beendeter Ausbildung wird angestrebt, richtet sich aber nach der Verfügbarkeit von besetzbaren Planstellen. Bei einer Übernahme richtet sich der Beschäftigungsort nach den dienstlichen Notwendigkeiten. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungslehrgangs im Jahr 2005 befinden sich die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg an folgenden Standorten: Brandenburg an der Havel, Cottbus-Dissenchen, Frankfurt (Oder), Duben, Neuruppin-Wulkow, Spremberg und Wriezen.

 

Einstellungsvoraussetzungen:

 

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Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis

 

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Alter am Einstellungstag von mindestens 18 Jahren und höchstens 32 Jahren, bei Schwerbehinderung höchstens 40 Jahre

 

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Realschulabschluss

            oder

Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

              oder

einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand

 

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Charakterliche und geistige Eignung, die in einem zweitägigen Eignungsfeststellungsverfahren nachzuweisen ist. 

 

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Besondere körperliche und gesundheitliche Eignung, die bei einem Sporttest und durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt wird. Hierbei ist zu beachten: Mindestgröße ist bei Frauen: 1,60 m und bei Männern: 1,65 m. Eine erhebliche Sehschwäche (mehr als sphärisch + 2,0 Dioptrien oder sphärisch – 3,0 Dioptrie oder zylindrisch + oder – 3,0 Dioptrien) schließt die gesundheitliche Eignung bereits aus.

 

Die Bewerbung von Frauen ist erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt, sofern sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Justizvollzugsdienstes genügen.

 

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 10. Oktober 2002 zu richten an das 

 

Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
-Referat IV.4
-

14460 Potsdam

 

Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen bzw. unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie keine Schnellhefter oder Klarsichtfolien. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Vorlage eines frankierten Rücksendeumschlags.