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Erstes Gespräch des Landesvorstandes mit der
neuen Justizministerin Beate Blechinger (CDU)
Am 18. November 2004
führte der Landesvorstand im Rahmen des jährlichen Gedankenaustausches ein
erstes Gespräch mit der nach der Landtagswahl im September 2004 neu
berufenen Ministerin der Justiz, Frau Beate Blechinger (CDU).
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Der
Landesvorstand mit Ministerin Blechinger in ihrem Arbeitszimmer |

Gebäude der Landesregierung, Sitz der Hausspitze des MdJ |
Als Schwerpunkte waren
benannt:
- Perspektivisch
erforderliche Haftplätze für das Land Brandenburg und Verteilung auf die
Standorte sowie entsprechende Vollzugsprofile der Anstalten;
- Erforderliche
Personalausstattung für den Strafvollzug im Land;
- Nachwuchssicherung
sowie Aus- und Fortbildung;
- Gestaltung und
Standort des Jugendarrestes;
- Schaffung
einheitlicher Normen zur Vollzugsgestaltung;
- Laufbahnrechtliche
Öffnung für AVD, Werkdienst und Krankenpflegedienst sowie landesrechtliche
Regelung zu den besonderen Obergrenzen nach § 26 BBesG;
- Problematik der
Suspendierungen;
- Medienproblematik.
Sehr breiten Raum nahmen
die Probleme der konzeptionellen Ausrichtung des Strafvollzuges im
Land ein. Ausgangspunkt hierbei waren die Aussagen im Koalitionsvertrag zum
Justizvollzug. Entsprechend den Beschlüssen der Herbsttagung des
Hauptausschusses wurde durch den Vorstand erklärt, dass der BSBD
Brandenburg die erklärte Absicht der Koalition, von der ursprünglich
angestrebten Haftplatzausstattung im Umfang von 2.750 abzugehen und im
Rahmen des Bau- und Investitionsprogramms eine reduzierte Zahl anzustreben,
auf Grund der seit 3 Jahren stagnierenden Belegung nachvollziehen kann. Dies
darf jedoch nicht dazu führen, dass man den alten - gesetzwidrigen – Zustand
einer Überbelegung wieder herbeiführt, der ja Ursache für die Entscheidung
war, neue Haftplätze zu schaffen. Insofern sind zwingend die rechtlichen
Regelungen zum Strafvollzug auch bei solchen, die ursprünglichen Vorhaben
korrigierenden Entscheidungen zu beachten. Der Landesvorsitzenden Willi
Köbke stellte hierzu das Ergebnis der Überlegungen des BSBD
anhand von Analysen der Situation dar, die letztlich aus derzeitiger Sicht
einen künftigen Bedarf von 2.600 Haftplätzen ergibt, in dem eine
Haftplatzreserve schon einberechnet ist, die sowohl Belegungsspitzen abfängt
als auch die Tatsache berücksichtigt, dass aus Sanierungs- und
Renovierungsgründen sowie nicht vorhersehbaren Ausfällen Haftplätze nicht
belegt werden können. Der BSBD Brandenburg könne auch eine
Absenkung auf 2.500 Haftplätze – allerdings nur bei Erhalt aller
Standorte – mittragen, wenn gesichert ist, dass bei erneuten Ansteigen
der Belegungszahlen die Möglichkeit einer Ausweitung der Kapazität an einem
Standort gegeben ist. Dies ist mit dem Konzept der Abteilung IV des MdJ vom
September 2004 durchaus machbar.
Pläne zur Schließung
von Anstalten (Frankfurt/O. oder geschlossener Vollzug in Spremberg)
sind jedoch strikt abzulehnen, da sie sicherheitsrelevanter Vernunft
und vollzuglicher Notwendigkeit widersprechen und vollzugliche
Entscheidungen mit sicherheits- und behandlerischen Auswirkungen in nicht
vertretbarer Weise einschränken. Der BSBD Brandenburg und darüber
hinaus alle Bediensteten in den Strafvollzugs-anstalten des Landes erwartet
hier von der neuen Hausspitze des MdJ ein klares Bekenntnis zum Erhalt
aller sieben Standorte und deren Selbständigkeit.
Sehr kritisch bewertete
der Vorstand die Vorhaben zur Personalausstattung im Justizvollzug.
Hier sei eindeutig verkannt, wie z.B. in Baden-Württemberg die dortige
Situation in Bezug auf das vorhandene Personal eingeschätzt wird, nämlich
nicht als „Best Practice“, sondern als völlig unzureichend und
deshalb dringend verbesserungswürdig, und dies nicht nur von dem dortigen
Landesverband des BSBD, sondern auch von den zuständigen Politikern. Das
Vorhaben, durch Stellenkürzungen den Personalbestand im Strafvollzug auf das
schlechteste Niveau aller Bundesländer zu bringen, kann keinesfalls im
Interesse der Bürger des Landes sein, da dies gesetzlichen Vorgaben
widerspricht und nur noch den reinen Verwahrvollzug zulässt. Dies kann auch
nicht mit Verweis auf finanzielle Aspekte rechtfertigt werden, denn es ist
eine Nichtachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Solchen Bestrebungen
wird der BSBD Brandenburg mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
kompromisslosen Widerstand entgegensetzen.
Ausführlich wies der
Vorstand des BSBD Brandenburg auch daraufhin, dass die Bediensteten
in den Vollzugsanstalten sehr irritiert über die öffentliche Positionierung
der bisherigen Hausspitze zu Medienberichten über den Strafvollzug und
einzelner Bediensteter waren. Es geht hierbei nicht darum, eventuell
mögliches Fehlverhalten Einzelner zu decken, sondern dass Ministerin,
Staatssekretär und zuständiger Abteilungsleiter deutlich ein generelles
Vertrauen zu den Bediensteten und deren Tätigkeit dokumentieren und nicht
schon indirekt ohne nähere Sachprüfung die Berechtigung von Anschuldigungen
bestätigen. Insofern bedarf es hier - und das nicht nur nach Auffassung des
BSBD Brandenburg - einer Änderung in der Art öffentlicher Erklärungen und
Positionierungen des MdJ.
Die Ministerin nahm die
Darstellungen des Vorstandes zu den vielfältigen Problemen interessiert zur
Kenntnis und brachte zu Ausdruck, die Positionen und Vorstellungen des BSBD
berücksichtigen zu wollen. Hierbei verwies sie darauf, dass sie die
Berechtigung der Aussagen und Feststellungen nicht infrage stelle, die
Haushaltssituation des Landes aber nun nicht völlig außer Acht gelassen
werden könne. Hier bedarf es nach ihrer Ansicht einer sorgsamen Abwägung
zwischen zwingend Notwendigem, Wünschenswertem und finanziell Machbarem.
Der Landesvorsitzende
übergab der Ministerin zum Abschluß des Gespräches die vom Hauptausschuss in
der Herbsttagung 2004 beschlossenen Positionen und Forderungen des BSBD
Brandenburg und bedankte sich dafür, dass sie dem BSBD mehr Zeit als
ihre Vorgänger eingeräumt hat.
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