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Erstes Gespräch des Landesvorstandes mit der neuen Justizministerin Beate Blechinger (CDU)

 

Am 18. November 2004 führte der Landesvorstand im Rahmen des jährlichen Gedankenaustausches ein erstes Gespräch mit der nach der Landtagswahl im September 2004 neu berufenen Ministerin der Justiz, Frau Beate Blechinger (CDU).

 

Der Landesvorstand mit Ministerin Blechinger in ihrem Arbeitszimmer

 

Gebäude der Landesregierung, Sitz der Hausspitze des MdJ

 

Als Schwerpunkte waren benannt:

-  Perspektivisch erforderliche Haftplätze für das Land Brandenburg und Verteilung auf die Standorte sowie entsprechende Vollzugsprofile der Anstalten;

-  Erforderliche Personalausstattung für den Strafvollzug im Land;

-  Nachwuchssicherung sowie Aus- und Fortbildung;

-  Gestaltung und Standort des Jugendarrestes;

-  Schaffung einheitlicher Normen zur Vollzugsgestaltung;

-  Laufbahnrechtliche Öffnung für AVD, Werkdienst und Krankenpflegedienst sowie landesrechtliche Regelung zu den besonderen Obergrenzen nach § 26 BBesG;

-  Problematik der Suspendierungen;

-  Medienproblematik.

 

Sehr breiten Raum nahmen die Probleme der konzeptionellen Ausrichtung des Strafvollzuges im Land ein. Ausgangspunkt hierbei waren die Aussagen im Koalitionsvertrag zum Justizvollzug. Entsprechend den Beschlüssen der Herbsttagung des Hauptausschusses wurde durch den Vorstand erklärt, dass der BSBD Brandenburg die erklärte Absicht der Koalition, von der ursprünglich angestrebten Haftplatzausstattung im Umfang von 2.750 abzugehen und im Rahmen des Bau- und Investitionsprogramms eine reduzierte Zahl anzustreben, auf Grund der seit 3 Jahren stagnierenden Belegung nachvollziehen kann. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass man den alten - gesetzwidrigen – Zustand einer Überbelegung wieder herbeiführt, der ja Ursache für die Entscheidung war, neue Haftplätze zu schaffen. Insofern sind zwingend die rechtlichen Regelungen zum Strafvollzug auch bei solchen, die ursprünglichen Vorhaben korrigierenden Entscheidungen zu beachten. Der Landesvorsitzenden Willi Köbke stellte hierzu das Ergebnis der Überlegungen des BSBD anhand von Analysen der Situation dar, die letztlich aus derzeitiger Sicht einen künftigen Bedarf von 2.600 Haftplätzen ergibt, in dem eine Haftplatzreserve schon einberechnet ist, die sowohl Belegungsspitzen abfängt als auch die Tatsache berücksichtigt, dass aus Sanierungs- und Renovierungsgründen sowie nicht vorhersehbaren Ausfällen Haftplätze nicht belegt werden können. Der BSBD Brandenburg könne auch eine Absenkung auf 2.500 Haftplätze – allerdings nur bei Erhalt aller Standorte – mittragen, wenn gesichert ist, dass bei erneuten Ansteigen der Belegungszahlen die Möglichkeit einer Ausweitung der Kapazität an einem Standort gegeben ist. Dies ist mit dem Konzept der Abteilung IV des MdJ vom September 2004 durchaus machbar.

 

Pläne zur Schließung von Anstalten (Frankfurt/O. oder geschlossener Vollzug in Spremberg) sind jedoch strikt abzulehnen, da sie sicherheitsrelevanter Vernunft und vollzuglicher Notwendigkeit widersprechen und vollzugliche Entscheidungen mit sicherheits- und behandlerischen Auswirkungen in nicht vertretbarer Weise einschränken. Der BSBD Brandenburg und darüber hinaus alle Bediensteten in den Strafvollzugs-anstalten des Landes erwartet hier von der neuen Hausspitze des MdJ ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller sieben Standorte und deren Selbständigkeit.

 

Sehr kritisch bewertete der Vorstand die Vorhaben zur Personalausstattung im Justizvollzug. Hier sei eindeutig verkannt, wie z.B. in Baden-Württemberg die dortige Situation in Bezug auf das vorhandene Personal eingeschätzt wird, nämlich nicht als „Best Practice“, sondern als völlig unzureichend und deshalb dringend verbesserungswürdig, und dies nicht nur von dem dortigen Landesverband des BSBD, sondern auch von den zuständigen Politikern. Das Vorhaben, durch Stellenkürzungen den Personalbestand im Strafvollzug auf das schlechteste Niveau aller Bundesländer zu bringen, kann keinesfalls im Interesse der Bürger des Landes sein, da dies gesetzlichen Vorgaben widerspricht und nur noch den reinen Verwahrvollzug zulässt. Dies kann auch nicht mit Verweis auf finanzielle Aspekte rechtfertigt werden, denn es ist eine Nichtachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Solchen Bestrebungen wird der BSBD Brandenburg mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln kompromisslosen Widerstand entgegensetzen.

 

Ausführlich wies der Vorstand des BSBD Brandenburg auch daraufhin, dass die Bediensteten in den Vollzugsanstalten sehr irritiert über die öffentliche Positionierung der bisherigen Hausspitze zu Medienberichten über den Strafvollzug und einzelner Bediensteter waren. Es geht hierbei nicht darum, eventuell mögliches Fehlverhalten Einzelner zu decken, sondern dass Ministerin, Staatssekretär und zuständiger Abteilungsleiter deutlich ein generelles Vertrauen zu den Bediensteten und deren Tätigkeit dokumentieren und nicht schon indirekt ohne nähere Sachprüfung die Berechtigung von Anschuldigungen bestätigen. Insofern bedarf es hier - und das nicht nur nach Auffassung des BSBD Brandenburg - einer Änderung in der Art öffentlicher Erklärungen  und Positionierungen des MdJ.

 

Die Ministerin nahm die Darstellungen des Vorstandes zu den vielfältigen Problemen interessiert zur Kenntnis und brachte zu Ausdruck, die Positionen und Vorstellungen des BSBD berücksichtigen zu wollen. Hierbei verwies sie darauf, dass sie die Berechtigung der Aussagen und Feststellungen nicht infrage stelle, die Haushaltssituation des Landes aber nun nicht völlig außer Acht gelassen werden könne. Hier bedarf es nach ihrer Ansicht einer sorgsamen Abwägung zwischen zwingend Notwendigem, Wünschenswertem und finanziell Machbarem.

 

Der Landesvorsitzende übergab der Ministerin zum Abschluß des Gespräches die vom Hauptausschuss in der Herbsttagung 2004 beschlossenen Positionen und Forderungen des BSBD Brandenburg und bedankte sich dafür, dass sie dem BSBD mehr Zeit als ihre Vorgänger eingeräumt hat.