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Erziehungscamps und Einrichtungen privater
Träger - wirksamere und kostengünstigere Alternative zum Jugendstrafvollzug?
In der öffentlichen
Diskussion über wirksame Strategien zur Vorbeugung von Kinder- und
Jugendkriminalität und -gewalt werden wiederholt Vorstellungen zu
Einweisungen in besondere Einrichtungen zur Intensivbetreuung der
Jugendlichen angeführt. Begriffe wie Erziehungscamps, geschlossene
Heime bis hin zu Alternativeinrichtungen zum Strafvollzug machen
die Runde und es wird hierbei dem Strafvollzug unterstellt, er wäre im
Jugendbereich nicht so recht wirksam bzw. sogar schädlich. Hochgelobt werden
Einrichtungen, die von privaten oder kirchlichen Trägern betrieben werden
und hierbei weitaus wirksamer seien als der staatliche Vollzug in
Jugendstrafanstalten. Wissentlich oder unwissentlich wird dabei vieles
vermischt und so der Eindruck erzeugt, man müsse nur auf solche
Einrichtungen zurückgreifen, dann löse sich das Problem fast von ganz
allein.
Bei genauerem Hinsehen zeigt
sich aber ein anderes Bild. So gibt es durchaus noch Heime für
strafunmündige Kinder in einigen Bundesländern - so z.B. im Land Brandenburg
in Landin (Uckermark) -, die von den Jugendämtern genutzt werden.
Diese sind jedoch schon deshalb nicht mit Jugendstrafanstalten vergleichbar,
da sie Jungen und Mädchen betreuen, die überhaupt nicht vom Jugendstrafrecht
erfasst werden.
Die Einrichtung in
Frostenwalde - gerade in letzter Zeit oft in den Medien präsent - die
vom EJF Lazarus (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk e.V) getragen wird,
dient der Vermeidung von Untersuchungshaft, nicht zur
Strafverwirklichung. Sie setzt zum ersten die Freiwilligkeit der
Jugendlichen und zum zweiten eine günstige Sozialprognose voraus, ehe
eine Einweisung durch richterliche Entscheidung vorgenommen wird.
Untersuchungshaft dient der Sicherung des Verfahrens und eben nicht der
gezielten Erziehung und ist somit für die betroffenen Jugendlichen eine
zusätzliche Chance, doch noch eine Jugendstrafe zu vermeiden.
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Frostenwalde aus der
Vogelperspektive (Quelle Google Earth) |
Liepe
aus der Vogelperspektive (Quelle Google Earth) |
Anders sieht es mit der
Einrichtung in Creglingen (Baden-Württemberg) aus, in die zu
Jugendstrafe Verurteilte aus der Jugendstrafanstalt eingewiesen werden
können. Auf Grundlage des „Projekt Chance“ erfahren sie eine
intensive Betreuung und Ausbildung, allerdings durch einen privaten Träger.
Auf die Verfassungswidrigkeit solcher Aufgabenübertragung sei hier nur
verwiesen.
In Brandenburg hat man die
Bedenken zu dieser Art „Alternative“ zumindest dadurch berücksichtigt, dass
eine Einweisung in ein ähnliches Projekt des EJF in Liepe (Uckermark)
nur als Lockerungsentscheidung vorgesehen wird.
Alle Einrichtungen, in denen
strafmündige Jugendliche betreut werden, haben jedoch Besonderheiten,
die den staatlichen Vollzugsanstalten verwehrt sind oder nicht gewährt
werden:
1. Die auserwählten
Jugendlichen müssen mit einer Einweisung in diese Einrichtung
einverstanden sein. Es wird seitens der Träger eine Bereitschaft
zur Verhaltensveränderung vorausgesetzt.
2. Bei wiederholtem
Versagen erfolgt eine (Rück)Überweisung in die Strafvollzugsanstalt
bzw. Untersuchungshaft.
3. Durch die relativ
kleine Klientel ist eine intensive individuelle Betreuung möglich.
4. Das vorhandene
Personal ist zahlenmäßig höher als die zu betreuenden Jugendlichen (so
z.B. sind in Frostenwalde für 32 Plätze 36 Fachkräfte eingesetzt).
5. Die Tagessätze
für einen Platz in der Einrichtung liegen um mehr als das Doppelte
über denen in den Jugendstrafanstalten (Frostenwalde ca. bei 207 EUR,
Creglingen bei ca. 204 EUR, dagegen Strafvollzugseinrichtungen im
Bundesdurchschnitt bei 92,87 EUR).
Die erreichten Ergebnisse -
nach Darstellungen der Träger werden ca. 60 Prozent der in ihren
Einrichtungen Betreuten nicht mehr straffällig - verleiten dazu, die
Realität zu verklären und solche Einrichtungen als bessere Alternative zum
Strafvollzug zu preisen.
Unabhängig davon, dass auch
durch die Behandlung und Erziehung in den Jugendanstalten durchaus
akzeptable Ergebnisse erreicht werden, ist eigentlich erkennbar, was den
Sozialisierungs- und Erziehungserfolg bewirkt: nämlich ein an den
Aufgaben orientierter Einsatz von Personal und finanzieller Mittel.
Insofern ist das Kürzen der Personalausstattung in den
Strafvollzugseinrichtungen in Bezug auf das angestrebte Vollzugsziel der
falsche Weg und lässt öffentlichen Bekundungen, vehement Verbesserungen
in der Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen einzufordern, völlig
unglaubwürdig erscheinen.
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Die Gesellschaft
benötigt keine teuren, personalintensiven und teilweise verfassungswidrigen
Alternativen zum Jugendstrafvollzug, vielmehr ist eine weitaus besseren
Personalausstattung als bisher in den Anstalten und auch einer weitgehend
besseren Nutzung des offenen Vollzuges erforderlich, um wirksam erneuter
Straffälligkeit zu begegnen.
Dazu sind aber alle Landesregierungen in Deutschland nicht bereit.
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