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Erziehungscamps und Einrichtungen privater Träger - wirksamere und kostengünstigere Alternative zum Jugendstrafvollzug?

In der öffentlichen Diskussion über wirksame Strategien zur Vorbeugung von Kinder- und Jugendkriminalität und -gewalt werden wiederholt Vorstellungen zu Einweisungen in besondere Einrichtungen zur Intensivbetreuung der Jugendlichen angeführt. Begriffe wie Erziehungscamps, geschlossene Heime bis hin zu Alternativeinrichtungen zum Strafvollzug machen die Runde und es wird hierbei dem Strafvollzug unterstellt, er wäre im Jugendbereich nicht so recht wirksam bzw. sogar schädlich. Hochgelobt werden Einrichtungen, die von privaten oder kirchlichen Trägern betrieben werden und hierbei weitaus wirksamer seien als der staatliche Vollzug in Jugendstrafanstalten. Wissentlich oder unwissentlich wird dabei vieles vermischt und so der Eindruck erzeugt, man müsse nur auf solche Einrichtungen zurückgreifen, dann löse sich das Problem fast von ganz allein.

 

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber ein anderes Bild. So gibt es durchaus noch Heime für strafunmündige Kinder in einigen Bundesländern - so z.B. im Land Brandenburg in Landin (Uckermark) -, die von den Jugendämtern genutzt werden. Diese sind jedoch schon deshalb nicht mit Jugendstrafanstalten vergleichbar, da sie Jungen und Mädchen betreuen, die überhaupt nicht vom Jugendstrafrecht erfasst werden.

 

Die Einrichtung in Frostenwalde - gerade in letzter Zeit oft in den Medien präsent - die vom EJF Lazarus (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk e.V) getragen wird, dient der Vermeidung von Untersuchungshaft, nicht zur Strafverwirklichung. Sie setzt zum ersten die Freiwilligkeit der Jugendlichen und zum zweiten eine günstige Sozialprognose voraus, ehe eine Einweisung durch richterliche Entscheidung vorgenommen wird. Untersuchungshaft dient der Sicherung des Verfahrens und eben nicht der gezielten Erziehung und ist somit für die betroffenen Jugendlichen eine zusätzliche Chance, doch noch eine Jugendstrafe zu vermeiden.

 

Frostenwalde aus der Vogelperspektive (Quelle Google Earth) Liepe aus der Vogelperspektive (Quelle Google Earth)

 

Anders sieht es mit der Einrichtung in Creglingen (Baden-Württemberg) aus, in die zu Jugendstrafe Verurteilte aus der Jugendstrafanstalt eingewiesen werden können. Auf Grundlage des „Projekt Chance“ erfahren sie eine intensive Betreuung und Ausbildung, allerdings durch einen privaten Träger. Auf die Verfassungswidrigkeit solcher Aufgabenübertragung sei hier nur verwiesen.

 

In Brandenburg hat man die Bedenken zu dieser Art „Alternative“ zumindest dadurch berücksichtigt, dass eine Einweisung in ein ähnliches Projekt des EJF in Liepe (Uckermark) nur als Lockerungsentscheidung vorgesehen wird.

 

Alle Einrichtungen, in denen strafmündige Jugendliche betreut werden, haben jedoch Besonderheiten, die den staatlichen Vollzugsanstalten verwehrt sind oder nicht gewährt werden:

 

1.   Die auserwählten Jugendlichen müssen mit einer Einweisung in diese Einrichtung einverstanden sein. Es wird seitens der Träger eine Bereitschaft zur Verhaltensveränderung vorausgesetzt.

 

2.   Bei wiederholtem Versagen erfolgt eine (Rück)Überweisung in die Strafvollzugsanstalt bzw. Untersuchungshaft.

 

3.   Durch die relativ kleine Klientel ist eine intensive individuelle Betreuung möglich.

 

4.   Das vorhandene Personal ist zahlenmäßig höher als die zu betreuenden Jugendlichen (so z.B. sind in Frostenwalde für 32 Plätze 36 Fachkräfte eingesetzt).

 

5.   Die Tagessätze für einen Platz in der Einrichtung liegen um mehr als das Doppelte über denen in den Jugendstrafanstalten (Frostenwalde ca. bei 207 EUR, Creglingen bei ca. 204 EUR, dagegen Strafvollzugseinrichtungen im Bundesdurchschnitt bei 92,87 EUR).

 

Die erreichten Ergebnisse - nach Darstellungen der Träger werden ca. 60 Prozent der in ihren Einrichtungen Betreuten nicht mehr straffällig - verleiten dazu, die Realität zu verklären und solche Einrichtungen als bessere Alternative zum Strafvollzug zu preisen.

 

Unabhängig davon, dass auch durch die Behandlung und Erziehung in den Jugendanstalten durchaus akzeptable Ergebnisse erreicht werden, ist eigentlich erkennbar, was den Sozialisierungs- und Erziehungserfolg bewirkt: nämlich ein an den Aufgaben orientierter Einsatz von Personal und finanzieller Mittel. Insofern ist das Kürzen der Personalausstattung in den Strafvollzugseinrichtungen in Bezug auf das angestrebte Vollzugsziel der falsche Weg und lässt öffentlichen Bekundungen, vehement Verbesserungen in der Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen einzufordern, völlig unglaubwürdig erscheinen.

 

Holzwerkstatt in der JA Wriezen Hafthaus 2 JVA Cottbus

 

Die Gesellschaft benötigt keine teuren, personalintensiven und teilweise verfassungswidrigen Alternativen zum Jugendstrafvollzug, vielmehr ist eine weitaus besseren Personalausstattung als bisher in den Anstalten und auch einer weitgehend besseren Nutzung des offenen Vollzuges erforderlich, um wirksam erneuter Straffälligkeit zu begegnen. Dazu sind aber alle Landesregierungen in Deutschland nicht bereit.