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BSBD Brandenburg

Ortsverband Frankfurt (Oder)

 

Zu bedenkende Folgen bei Schließung der JVA Frankfurt (Oder)

 

Am 08.12.2011 hat der amtierende Leiter der JVA Frankfurt (Oder) im Auftrag des Justizministers den gesamten Personalbestand über die Schließungsabsichten informiert.  Auch wenn nach Aussage des Ministers das vorgetragene Vollzugskonzept „… noch nicht in Stein gemeißelt“ ist, soll die JVA Frankfurt (Oder) noch vor dem Kalenderjahr 2013 eine Teilanstalt der JVA Cottbus-Dissenchen werden. Diese Maßnahme ist aber nur als Vorstufe zur Schließung des Standortes vorgesehen, würde jedoch entfallen, wenn der Standort erhalten bleiben würde.

 

Die Begründung der Standortschließung beruht aus unserer Sicht ausschließlich auf die vom Ministerium der Justiz bekanntgegebenen Haftplatzkapazitäten und ignoriert sowohl vollzugliche Notwendigkeiten als auch daraus resultierende Folgekosten und finanzielle sowie personelle Mehraufwendungen. Diese müssen aber in die politische Entscheidung über die künftige Vollzugslandschaft in Brandenburg mit einfließen, wenn sie sachgerecht sein soll.

 

Die im Folgenden dargestellten Auswirkungen der möglichen Standortschließung erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sollen aber als Anregung bei der Suche nach Alternativen verstanden werden.

 

Die JVA Frankfurt (Oder) ist derzeit zuständig für die Vollstreckung von Untersuchungshaft an männlichen Personen über 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) und den Amtsgerichtsbezirken Bad Freienwalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Strausberg. Die Vollstreckungszuständigkeit für das AG Eisenhüttenstadt, welches ebenfalls zum Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) gehört, ist seit einiger Zeit ohne sachlichen Grund der JVA Frankfurt (Oder) entzogen und der JVA Cottbus-Dissenchen zugeordnet worden. Außerdem ist damit eine Erhöhung  der Entfernung der zuständigen JVA für dieses Amtsgericht von 25 km auf 85 km verbunden, also ein um mehr als das Dreifache erhöhter Transportweg.

 

Weiterhin werden in der JVA Frankfurt (Oder) Ersatzfreiheitsstrafen von mehr als 90 Tagen vollstreckt, wenn die zum Strafantritt geladenen Personen nicht für den offenen Vollzug geeignet sind.

 

Zusätzlich obliegt der JVA Frankfurt (Oder) die Auslieferung von Gefangenen an die polnischen Behörden.

 

Im Jahr 2011 wurde außerdem die Vollstreckungszuständigkeit mehrfach geändert und damit erreicht, dass die (wöchentliche) Belegungsstatistik auf sinkende Gefangenenzahlen in Frankfurt (Oder) und auf steigende Gefangenenzahlen in den anderen Justizvollzugsanstalten hinweist. So ist vom MdJ bewusst der Eindruck vermittelt, dass die Belegung in der JVA Frankfurt (Oder) ständig im Absinken begriffen ist.

 

 

Standortverteilung mit Zuständigkeiten der JVA Frankfurt (Oder)

 

 

 

Monate

AG/LG Ffo.

AG Strausberg

AG Bad

AG

andere

 

 

 

Freienwalde

Fürstenwalde

Gerichte

 

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

 

Gef / Fahrten

Gef / Fahrten

Gef / Fahrten

Gef / Fahrten

Gef / Fahrten

 Januar

32

25

9

7

1

1

4

4

6

6

 Februar

20

19

4

4

3

3

5

5

9

7

 März

22

17

5

5

2

2

5

5

9

9

 April

21

17

4

3

2

2

7

6

2

2

 Mai

41

25

7

7

3

3

4

4

7

7

 Juni

32

19

3

3

1

1

4

4

8

8

 Juli

26

17

2

2

3

3

4

4

13

11

 August

24

18

4

4

2

2

6

5

2

2

 September

29

21

2

2

4

4

6

5

7

7

 Oktober

22

19

2

2

3

3

5

4

6

6

November

22

13

1

1

2

2

9

6

5

5

 Gesamt

291

210

43

40

26

26

59

52

74

70

Gesamtfahrten:

398

Gesamtzahl der transportierten Gefangenen:

493

 

Standortverteilung ohne JVA Frankfurt (Oder)

 

 

Gerichtsstandort

Anzahl der

einfache Entfernung/Zeitaufwand

Entfernung**

Zeitaufwand**

Ffo

Cb-Dis.

Ffo

Cb-Dis.

Ffo

Cb-Dis.

Ffo

Cb-Dis

Gef.*

Fahrten*

Km

Km

Min.

Min.

Km

Km

Std.

Std.

AG/LG Ff.O.

291

210

2

80

3

75

840

33600

21,00

525,00

AG Strausberg

43

40

61

124

60

117

4880

9920

80,00

156,00

AG Bad Freienwalde

26

26

69

146

64

132

3588

7592

55,47

114,40

AG Fürstenwalde

59

52

36

85

25

77

3744

8840

43,33

133,47

Andere Gerichte

74

70

75

150

75

150

10500

21000

175,00

350,00

Auslieferung  ***

214

46

5

85

6

80

460

7820

9,20

122,67

Gesamt

707

444

248

670

233

631

24012

88772

384

1401,53

*   Angaben entsprechend der Stichtagserhebung

**  Angaben sind Gesamtzahlen entsprechend der Stichtagserhebung (nur Fahrzeiten)

*** nur Fahrzeit und nicht Übergabezeit enthalten

 

 

Die graphischen Darstellungen beinhalten aber nur die direkten Auswirkungen einer Standortschließung in Frankfurt (Oder). Aspekte, wie zum Beispiel Tätertrennung, Zeit- und Kostenaufwand für Gutachter, Kriminalpolizei, Soziale Dienste der Justiz, Dolmetscher, Rechtsanwälte, Angehörige u.a. können hier nur in Erinnerung gerufen werden. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die JVA Frankfurt (Oder) sich weder am äußersten Stadtrand noch auf der grünen Wiese befindet. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnfahrt dauert 7 Minuten) sind wir in einem 10 Minuten-Takt erreichbar und selbst vom Bahnhof nur 20 Wegminuten entfernt.

 

An dieser Stelle müssen wir auch daran erinnern, dass die JVA Frankfurt (Oder) seit Bestehen der Anstalt (1995) den geringsten Krankenstand im Land vorweisen/belegen kann, die Zielzahlen für 2012 schon erreicht sind und trotzdem regelmäßig Personal zur Unterstützung anderer Anstalten abordnen musste und dieses auch getan hat.

 

Die in Frankfurt (Oder) tätigen Kolleginnen und Kollegen wenden sich entschieden gegen die Behauptung von zu hohem Personalaufwand und Ineffizienz. Als kleinste Anstalt des Landes haben wir zum Beispiel fast die gleiche Anzahl von Gefangenen aufgenommen wie erheblich größere Justizvollzugsanstalten und das bei geringerem Personalbestand. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass ca. 60 % der aufgenommenen Gefangenen an andere Justizvollzugsanstalten weitergeleitet werden. Der damit verbundene hohe administrative Aufwand bei der Aufnahme der Gefangenen wird aber durch unsere Kolleginnen und Kollegen geleistet. Hierzu ist anzumerken, dass das sehr aufwendige Aufnahmeprozedere in der hiesigen Anstalt vorgenommen wird.

 

Aus unseren langjährigen Erfahrungen ist festzustellen, dass kleine Vollzugseinheiten eher in der Lage sind, auf organisatorische Erfordernisse schneller und flexibler zu reagieren. Darüber hinaus kann die Arbeits- bzw. Dienstmoral wirksamer beeinflusst sowie ein hoher Qualitätsstandard im Vollzug sichergestellt werden. Seit 16 Jahren wird diese Maxime in der hiesigen Anstalt umgesetzt.

 

Aus unserer Sicht sind insbesondere die überregionalen Auswirkungen der angekündigten Standortschließung in Frankfurt (Oder) nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade im Zusammenhang mit der Polizeireform und daraus resultierendem Personalabbau wird dem Standort Frankfurt (Oder) eine neue Bedeutung zugewiesen werden müssen. Die Bürger unseres Landes erwarten, dass trotz Personalabbau weiterhin die innere Sicherheit gewährleistet ist. Wenn aber im Grenzgebiet Tageswachen entstehen, dort nur ein Einsatzfahrzeug zur Verfügung steht - im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) nur 3 - dann werden Zweifel an die politisch erklärte Gewährleistung der inneren Sicherheit auch bei Personalreduzierungen im Sicherheitsbereich nicht ausbleiben. Notwendige Zuführungen zur nächstgelegenen JVA werden zur Tagesveranstaltung (siehe Tabelle) - der Bürger muss warten! Auch für Mitarbeiter des Transport- und Vorführdienstes in den Justizvollzugsanstalten werden Vorführungen bei den Gerichten, für die bisher die JVA Frankfurt (Oder) zuständig war, zu einer Tagesveranstaltung.  Fahrzeuge und Personal werden blockiert und können im Zusammenhang mit der Wegstreckenbewältigung keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen. Die zentrale Lage der JVA Frankfurt (Oder) ermöglichte, dass mit nur 3 ständigen Mitarbeitern in der Regel alle Transport- und Vorführaufgaben realisiert wurden.

 

Die Tatsache, dass in unserem Bundesland, bezogen auf 100.000 Einwohner nur 65 Einwohner wegen der Vollstreckung einer Strafe bzw. der Untersuchungshaft inhaftiert sind, wurde scheinbar nicht beachtet. Der Bundesdurchschnitt liegt hier aber um ca. 30 % höher. Würde dies auf Brandenburg umgelegt, wären die derzeitig ausgewiesene Haftplatzkapazität im Land voll ausgeschöpft bzw. die Justizvollzugsanstalten wären überbelegt. In diesem Zusammenhang erleben wir fast täglich, dass Angehörige von Inhaftierten sich viel früher eine staatliche Reaktion auf deren delinquentes Verhalten gewünscht hätten. Auch bei Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit sollte der Rechtsstaat doch seine Bürger vor weiteren strafbaren Handlungen schützen und nicht nur Strafe androhen. Mit der demographischen Entwicklung im Land Brandenburg kann der Leerstand in unseren Justizvollzugsanstalten nicht begründet werden!

 

Obwohl die Stadt Frankfurt (Oder) zu einem Förderzentrum erklärt wurde und ständig um Steigerung der Attraktivität im europäischen Maßstab ringt, mussten in den letzten Jahren einige Behörden den hiesigen Standort aufgeben. Nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Behörden tätig waren, sind von einem Standortwechsel bzw. einer Schießung betroffen. Arbeitsplätze, Arbeitskräfte und Kaufkraft gingen verloren, Existenzen sind gefährdet und weder Umzugskostenvergütung noch Trennungsgeld kann einen zwangsweisen Wechsel des Lebensmittelpunktes schmackhaft machen. Wen wundert es, dass die Einwohnerzahl von Frankfurt (Oder) ständig sinkt und damit die gewünschte Attraktivität zum Wunschtraum wird. In der JVA Frankfurt (Oder) wären derzeit 69 Kolleginnen und Kollegen diesem Zwang unterworfen und weder das ist zum Nulltarif realisierbar noch die Abwicklung der Liegenschaft. Auch wenn uns zum späteren Zeitpunkt der Landesrechnungshof recht geben wird - es ist dann zu spät für uns, aber auch für das Land!

 

Unser Ministerpräsident hat in seiner Neujahrsansprache auch den Mut des Bürgers zur Verantwortungsübernahme und Mitgestaltung eingefordert. Mitgestaltung erfordert aber nicht nur Mut, sondern ist in erster Linie dessen Zulassung. Die Beteiligung von Spitzenverbänden und Gewerkschaftsvertretungen ist zwar Ausdruck einer gelebten Demokratie, aber das entspricht nicht dieser Forderung. Es gibt Alternativvorschläge, wie zum Beispiel die Stilllegung von Hafthäusern, und das spart Personal, auch wenn die Aufgaben der JVA nicht geringer werden. Betreuung und Behandlung von Gefangenen erfordert immer Personal, aber nicht in leeren Hafthäusern. Hier bietet sich vielmehr zum einen die Chance zur Umsetzung von behandlungsorientierter Unterbringung durch Umbaumaßnahmen (Beispiel Wohngruppenvollzug) und zum anderen könnten notwendige Räumlichkeiten geschaffen werden, die die Rahmenbedingung für einen wirksamen und effizienten Behandlungsvollzug bieten.

 

Das Bundesland Berlin hat eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit bisher verweigert, aber auch anderen Bundesländern könnte angeboten werden, dass zum Beispiel polnische Gefangene ohne Wohnsitz im Bundesgebiet ihre Strafe in Land Brandenburg vollstrecken. Würde das von der ehemaligen Justizsenatorin von Berlin zitierte Kammergerichtsurteil tatsächlich ernst genommen werden (Anspruch auf heimatnahe Unterbringung), dann müsste gerade dieser o. g. Personenkreis die Strafen in Frankfurt (Oder) vollstrecken. Bundesweit dürften jährlich die Kosten für zu gewährende Reisekostenbeihilfe im sechsstelligen Bereich liegen und von der JVA Frankfurt (Oder) sind es nur 30 Wegminuten bis zum Grenzübergang. Auch der Brandenburger Justiz sind schon jetzt durch veränderte Vollstreckungszuständigkeiten unnötige Mehrkosten entstanden, die mit nachvollziehbaren Gründen nicht mehr erklärt werden können (siehe .B. Zuständigkeit für das AG Eisenhüttenstadt).

 

Bei aller Notwendigkeit zu Umstrukturierungen sollten die vor Ort tätigen Kolleginnen und Kollegen nicht einer fragwürdigen Sparpolitik geopfert werden. Bei genauer Analyse aller realen Faktoren  wird mit der vorgesehenen Standortschließung definitiv keine Einsparung erreicht werden. Wir können uns auch nicht dem Eindruck entziehen, dass der für Justizvollzug zuständige Abteilungsleiter im Brandenburgischen Justizministerium von sehr fragwürdigen Sachverhalten inspiriert ist  bzw. die bestehenden Realitäten nicht zur Kenntnis nehmen will. Die Entscheidung zur Gestaltung der künftigen Vollzugslandschaft in Brandenburg muss vorrangig eine wirksamen Behandlungsvollzug und die Sicherstellung aller rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen gewährleisten.

 

 

gez.                                                                           gez.

Detlef Gasse                                                             Willi Köbke

Vorsitzender OV                                                        Landesvorsitzender