BSBD Brandenburg
Ortsverband Frankfurt (Oder)
Zu bedenkende Folgen bei Schließung der
JVA Frankfurt (Oder)
Am 08.12.2011 hat der amtierende Leiter der JVA Frankfurt (Oder) im Auftrag
des Justizministers den gesamten Personalbestand über die
Schließungsabsichten informiert. Auch wenn nach Aussage des Ministers das
vorgetragene Vollzugskonzept „… noch nicht in Stein gemeißelt“ ist, soll die
JVA Frankfurt (Oder) noch vor dem Kalenderjahr 2013 eine Teilanstalt der JVA
Cottbus-Dissenchen werden. Diese Maßnahme ist aber nur als Vorstufe zur
Schließung des Standortes vorgesehen, würde jedoch entfallen, wenn der
Standort erhalten bleiben würde.
Die Begründung der Standortschließung beruht aus unserer Sicht
ausschließlich auf die vom Ministerium der Justiz bekanntgegebenen
Haftplatzkapazitäten und ignoriert sowohl vollzugliche Notwendigkeiten als
auch daraus resultierende Folgekosten und finanzielle sowie personelle
Mehraufwendungen. Diese müssen aber in die politische Entscheidung über die
künftige Vollzugslandschaft in Brandenburg mit einfließen, wenn sie
sachgerecht sein soll.
Die im Folgenden dargestellten Auswirkungen der möglichen Standortschließung
erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sollen aber als Anregung bei
der Suche nach Alternativen verstanden werden.
Die JVA Frankfurt (Oder) ist derzeit zuständig für die Vollstreckung von
Untersuchungshaft an männlichen Personen über 21 Jahren aus dem
Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) und den Amtsgerichtsbezirken Bad
Freienwalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Strausberg. Die
Vollstreckungszuständigkeit für das AG Eisenhüttenstadt, welches ebenfalls
zum Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) gehört, ist seit einiger Zeit ohne
sachlichen Grund der JVA Frankfurt (Oder) entzogen und der JVA
Cottbus-Dissenchen zugeordnet worden. Außerdem ist damit eine Erhöhung der
Entfernung der zuständigen JVA für dieses Amtsgericht von 25 km auf 85 km
verbunden, also ein um mehr als das Dreifache erhöhter Transportweg.
Weiterhin werden in der JVA Frankfurt (Oder) Ersatzfreiheitsstrafen von mehr
als 90 Tagen vollstreckt, wenn die zum Strafantritt geladenen Personen nicht
für den offenen Vollzug geeignet sind.
Zusätzlich obliegt der JVA Frankfurt (Oder) die Auslieferung von Gefangenen
an die polnischen Behörden.
Im Jahr 2011 wurde außerdem die Vollstreckungszuständigkeit mehrfach
geändert und damit erreicht, dass die (wöchentliche) Belegungsstatistik auf
sinkende Gefangenenzahlen in Frankfurt (Oder) und auf steigende
Gefangenenzahlen in den anderen Justizvollzugsanstalten hinweist. So ist vom
MdJ bewusst der Eindruck vermittelt, dass die Belegung in der JVA Frankfurt
(Oder) ständig im Absinken begriffen ist.
Standortverteilung mit Zuständigkeiten der JVA Frankfurt (Oder)

Die graphischen Darstellungen beinhalten aber nur die direkten Auswirkungen
einer Standortschließung in Frankfurt (Oder). Aspekte, wie zum Beispiel
Tätertrennung, Zeit- und Kostenaufwand für Gutachter, Kriminalpolizei,
Soziale Dienste der Justiz, Dolmetscher, Rechtsanwälte, Angehörige u.a.
können hier nur in Erinnerung gerufen werden. Dazu gehört auch die Tatsache,
dass die JVA Frankfurt (Oder) sich weder am äußersten Stadtrand noch auf der
grünen Wiese befindet. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnfahrt
dauert 7 Minuten) sind wir in einem 10 Minuten-Takt erreichbar und selbst
vom Bahnhof nur 20 Wegminuten entfernt.
An dieser Stelle müssen wir auch daran erinnern, dass die JVA Frankfurt
(Oder) seit Bestehen der Anstalt (1995) den geringsten Krankenstand im Land
vorweisen/belegen kann, die Zielzahlen für 2012 schon erreicht sind und
trotzdem regelmäßig Personal zur Unterstützung anderer Anstalten abordnen
musste und dieses auch getan hat.
Die in Frankfurt (Oder) tätigen Kolleginnen und Kollegen wenden sich
entschieden gegen die Behauptung von zu hohem Personalaufwand und
Ineffizienz. Als kleinste Anstalt des Landes haben wir zum Beispiel fast die
gleiche Anzahl von Gefangenen aufgenommen wie erheblich größere
Justizvollzugsanstalten und das bei geringerem Personalbestand.
Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass ca. 60 % der aufgenommenen
Gefangenen an andere Justizvollzugsanstalten weitergeleitet werden. Der
damit verbundene hohe administrative Aufwand bei der Aufnahme der Gefangenen
wird aber durch unsere Kolleginnen und Kollegen geleistet. Hierzu ist
anzumerken, dass das sehr aufwendige Aufnahmeprozedere in der hiesigen
Anstalt vorgenommen wird.
Aus unseren langjährigen Erfahrungen ist
festzustellen, dass kleine Vollzugseinheiten eher in der Lage sind,
auf organisatorische Erfordernisse schneller und flexibler zu reagieren.
Darüber hinaus kann die Arbeits- bzw. Dienstmoral wirksamer beeinflusst
sowie ein hoher Qualitätsstandard im Vollzug sichergestellt werden. Seit 16
Jahren wird diese Maxime in der hiesigen Anstalt umgesetzt.
Aus unserer Sicht sind insbesondere die überregionalen Auswirkungen der
angekündigten Standortschließung in Frankfurt (Oder) nicht ausreichend
berücksichtigt. Gerade im Zusammenhang mit der Polizeireform und daraus
resultierendem Personalabbau wird dem Standort Frankfurt (Oder) eine neue
Bedeutung zugewiesen werden müssen. Die Bürger unseres Landes erwarten, dass
trotz Personalabbau weiterhin die innere Sicherheit gewährleistet ist. Wenn
aber im Grenzgebiet Tageswachen entstehen, dort nur ein Einsatzfahrzeug zur
Verfügung steht - im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) nur 3 - dann
werden Zweifel an die politisch erklärte Gewährleistung der inneren
Sicherheit auch bei Personalreduzierungen im Sicherheitsbereich nicht
ausbleiben. Notwendige Zuführungen zur nächstgelegenen JVA werden zur
Tagesveranstaltung (siehe Tabelle) - der Bürger muss warten! Auch für
Mitarbeiter des Transport- und Vorführdienstes in den
Justizvollzugsanstalten werden Vorführungen bei den Gerichten, für die
bisher die JVA Frankfurt (Oder) zuständig war, zu einer Tagesveranstaltung.
Fahrzeuge und Personal werden blockiert und können im Zusammenhang mit der
Wegstreckenbewältigung keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen. Die zentrale
Lage der JVA Frankfurt (Oder) ermöglichte, dass mit nur 3 ständigen
Mitarbeitern in der Regel alle Transport- und Vorführaufgaben realisiert
wurden.
Die Tatsache, dass in unserem Bundesland, bezogen auf 100.000 Einwohner nur
65 Einwohner wegen der Vollstreckung einer Strafe bzw. der Untersuchungshaft
inhaftiert sind, wurde scheinbar nicht beachtet. Der Bundesdurchschnitt
liegt hier aber um ca. 30 % höher. Würde dies auf Brandenburg umgelegt,
wären die derzeitig ausgewiesene Haftplatzkapazität im Land voll
ausgeschöpft bzw. die Justizvollzugsanstalten wären überbelegt. In diesem
Zusammenhang erleben wir fast täglich, dass Angehörige von Inhaftierten sich
viel früher eine staatliche Reaktion auf deren delinquentes Verhalten
gewünscht hätten. Auch bei Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit sollte
der Rechtsstaat doch seine Bürger vor weiteren strafbaren Handlungen
schützen und nicht nur Strafe androhen. Mit der demographischen Entwicklung
im Land Brandenburg kann der Leerstand in unseren Justizvollzugsanstalten
nicht begründet werden!
Obwohl die Stadt Frankfurt (Oder) zu einem Förderzentrum erklärt wurde und
ständig um Steigerung der Attraktivität im europäischen Maßstab ringt,
mussten in den letzten Jahren einige Behörden den hiesigen Standort
aufgeben. Nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Behörden
tätig waren, sind von einem Standortwechsel bzw. einer Schießung betroffen.
Arbeitsplätze, Arbeitskräfte und Kaufkraft gingen verloren, Existenzen sind
gefährdet und weder Umzugskostenvergütung noch Trennungsgeld kann einen
zwangsweisen Wechsel des Lebensmittelpunktes schmackhaft machen. Wen wundert
es, dass die Einwohnerzahl von Frankfurt (Oder) ständig sinkt und damit die
gewünschte Attraktivität zum Wunschtraum wird. In der JVA Frankfurt (Oder)
wären derzeit 69 Kolleginnen und Kollegen diesem Zwang unterworfen und weder
das ist zum Nulltarif realisierbar noch die Abwicklung der Liegenschaft.
Auch wenn uns zum späteren Zeitpunkt der Landesrechnungshof recht geben wird
- es ist dann zu spät für uns, aber auch für das Land!
Unser Ministerpräsident hat in seiner Neujahrsansprache auch den Mut des
Bürgers zur Verantwortungsübernahme und Mitgestaltung eingefordert.
Mitgestaltung erfordert aber nicht nur Mut, sondern ist in erster Linie
dessen Zulassung. Die Beteiligung von Spitzenverbänden und
Gewerkschaftsvertretungen ist zwar Ausdruck einer gelebten Demokratie, aber
das entspricht nicht dieser Forderung. Es gibt Alternativvorschläge, wie zum
Beispiel die Stilllegung von Hafthäusern, und das spart Personal, auch wenn
die Aufgaben der JVA nicht geringer werden. Betreuung und Behandlung von
Gefangenen erfordert immer Personal, aber nicht in leeren Hafthäusern. Hier
bietet sich vielmehr zum einen die Chance zur Umsetzung von
behandlungsorientierter Unterbringung durch Umbaumaßnahmen (Beispiel
Wohngruppenvollzug) und zum anderen könnten notwendige Räumlichkeiten
geschaffen werden, die die Rahmenbedingung für einen wirksamen und
effizienten Behandlungsvollzug bieten.
Das Bundesland Berlin hat eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit
bisher verweigert, aber auch anderen Bundesländern könnte angeboten werden,
dass zum Beispiel polnische Gefangene ohne Wohnsitz im Bundesgebiet ihre
Strafe in Land Brandenburg vollstrecken. Würde das von der ehemaligen
Justizsenatorin von Berlin zitierte Kammergerichtsurteil tatsächlich ernst
genommen werden (Anspruch auf heimatnahe Unterbringung), dann müsste gerade
dieser o. g. Personenkreis die Strafen in Frankfurt (Oder) vollstrecken.
Bundesweit dürften jährlich die Kosten für zu gewährende Reisekostenbeihilfe
im sechsstelligen Bereich liegen und von der JVA Frankfurt (Oder) sind es
nur 30 Wegminuten bis zum Grenzübergang. Auch der Brandenburger Justiz sind
schon jetzt durch veränderte Vollstreckungszuständigkeiten unnötige
Mehrkosten entstanden, die mit nachvollziehbaren Gründen nicht mehr erklärt
werden können (siehe .B. Zuständigkeit für das AG Eisenhüttenstadt).
Bei aller Notwendigkeit zu Umstrukturierungen sollten die vor Ort tätigen
Kolleginnen und Kollegen nicht einer fragwürdigen Sparpolitik geopfert
werden. Bei genauer Analyse aller realen Faktoren wird mit der vorgesehenen
Standortschließung definitiv keine Einsparung erreicht werden. Wir können
uns auch nicht dem Eindruck entziehen, dass der für Justizvollzug zuständige
Abteilungsleiter im Brandenburgischen Justizministerium von sehr
fragwürdigen Sachverhalten inspiriert ist bzw. die bestehenden Realitäten
nicht zur Kenntnis nehmen will. Die Entscheidung zur Gestaltung der
künftigen Vollzugslandschaft in Brandenburg muss vorrangig eine wirksamen
Behandlungsvollzug und die Sicherstellung aller rechtlichen Vorgaben und
Verpflichtungen gewährleisten.
gez.
gez.
Detlef Gasse
Willi Köbke
Vorsitzender
OV Landesvorsitzender