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Frühjahrstagung
des Hauptausschusses in Neuhausen
Der Strafvollzug muss handlungsfähig bleiben!
Diskussion mit Vertretern der Landtagsfraktionen und des Justizministeriums
zur Perspektive des Strafvollzuges vor und nach den Landtagswahlen im
September diesen Jahres
Zur Frühjahrstagung trafen sich die Mitglieder des Hauptausschusses des BSBD
Brandenburg am 5. und 6. März 2004 im Don-Bosco-Haus in Neuhausen bei
Cottbus.
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Der Landesvorsitzende begrüßt die Mitglieder und die Gäste |
Für den Freitag Nachmittag stand ein Diskussionsforum unter dem Thema:
„Gestaltung und Perspektive des Strafvollzuges im Land Brandenburg“ auf der
Tagesordnung. Dazu hatte der Vorstand mit Blick auf die im September
anstehenden Landtagswahlen den großen Fraktionen des Landtages so genannte
"Wahlprüfsteine" übermittelt und um Entsendung eines Vertreters ihrer Partei
zur Darlegung ihrer Positionen zu Vorstellungen und Konzepte für die weitere
Gestaltung des Strafvollzuges und der entsprechenden Perspektiven für das
Vollzugspersonal gebeten.
Ebenso war auch die Ministerin der Justiz des Landes eingeladen.
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Frank Werner (CDU) links und Stefan Sarrach (PDS) Mitte |
Zu der mit großer Spannung erwarteten Diskussion konnte Landesvorsitzender
Willi Köbke die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, Frank
Werner, und PDS, Stefan Sarrach, begrüßen. Verhindert war Peter Muschalla
von der SPD-Fraktion, die leider auch keinen Ersatz entsenden konnte.
Gleichfalls vermisst wurde die Justizministerin, die anderwärtige Pflichten
wahrnehmen musste. Sie wurde vertreten durch den amtierenden Leiter der
Abteilung Strafvollzug, Ministerialrat Klaus Auer. Als Gast konnte das
Gremium auch den Kollegen Wilhelm Bokermann, ehemaliger Vorsitzender des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und Ehernmitglied des BSBD Brandenburg
begrüßen.
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Ehrenmitglied und Gast Wilhelm Bokermann (NRW) |
Die fast zweieinhalbstündige Diskussion konzentrierte sich auf die
Schwerpunkte:
● Bedarf an Haftplätzen und Vollzugsstandorte
● Personalbedarf und Personalpolitik
● Vollzugsgestaltung und notwendige Vollzugsformen
● Privatisierung von vollzuglichen Aufgaben.
Die Gewerkschafter nahmen zur Kenntnis, dass sowohl die anwesenden Vertreter
der Landtagsfraktionen als auch das Ministerium derzeit keinen
Änderungsbedarf am Bau- und Investitionsprogramm für den Strafvollzug und
seinem Finanzierungsrahmen sehen. Es wird weiterhin die Notwendigkeit eines
Bedarfs in Höhe von 2730 Haftplätzen (und 20 Arrestplätzen) verteilt auf 7
Standorte gesehen. Allerdings – so der Vertreter des Justizministeriums –
stellt der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung (AVO) dieser Bedarf wegen
der seit einiger Zeit stagnierenden Belegungszahlen grundsätzlich in Frage.
Es ist daher nicht auszuschließen, dass eine nochmalige Prüfung nach
Inbetriebnahme der neuen JVA Duben vorgenommen wird. Derzeit besteht
Einvernehmen in der Politik darüber, dass der geschlossene Vollzug für
erwachsene männliche Gefangene aus der JVA Spremberg bei Inbetriebnahme der
JVA Duben nach dorthin verlagert wird und in Spremberg der Jugendvollzug
verbleibt. Vorerst wird dies als Zwischenlösung angesehen, die jedoch
durchaus zur Folge haben kann, dass die JVA Spremberg neben der JVA Wriezen
der zweite Standort für den Jugendvollzug wird.
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Der neue Ortsvorsitzende von Wriezen Günter Krebs |
Auch die seitens der BSBD-Vertreter gestellte Frage ob der Sicherung des
Standortes Frankfurt (Oder) ist definitiv noch nicht endgültig entschieden,
hier gab Ministerialrat Auer für das Justizministerium aber ein klares Votum
zum Erhalt des Standortes ab, den auch die Vertreter von CDU und PDS derzeit
folgen.
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Ministerialrat Klaus Auer (links) |
Hinsichtlich der Form der Sanktionierung bei so genannten Bagatelldelikten
sind die Standpunkte bei der CDU und der PDS unterschiedlich. Während die
CDU keine Verharmlosung von Rechts- und Normverletzungen zulassen will und
dies als Einstieg in weit schwerere Delikte bewertet, denen konsequent
begegnet werden muss, sieht die PDS durch Entkriminalisierung bestimmter
Sachverhalte Möglichkeiten der Verhinderung des Abgleitens in die
Kriminalität und damit eine Chance der Haftvermeidung.
Das Aufgabenerfordernis muss die Personalausstattung bestimmen
Bezüglich der Personalausstattung gehen sowohl CDU als PDS davon aus, dass
entsprechend den Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung nach dem
Strafvollzugsgesetz der Personalbedarf bestimmt werden muss und die Kräfte
zur Verfügung stehen müssen. Insofern dürfen Stellenkürzungen nicht
unbedacht und ohne Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die
Vollzugsgestaltung erfolgen. Andererseits müssen natürlich auch die
Haushaltszwänge beachtet werden, die auch den Justizvollzug nicht unberührt
lassen. Stefan Sarrach wies hier darauf hin, dass aus Sicht seiner Partei
der Landeshaushalt für 2004 an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit liegt. Es
gilt daher einen Weg zu finden, der einerseits die vollzuglichen
Erfordernisse berücksichtige und andererseits die finanziellen Möglichkeiten
nicht überfordere. Frank Werner machte deutlich, dass die Gewährleistung der
Sicherheit für seine Partei ein Prioritätsschwerpunkt ist, der auch
hinsichtlich der Personalausstattung im Strafvollzug nicht zur Disposition
steht.
Durch Herrn Auer wird darauf hingewiesen, dass die vom BSBD als notwendig
ermittelte Personalausstattung (1442 Stellen insgesamt) zwar wünschenswert
jedoch aus finanziellen Gründen nicht realisierbar sei. Derzeit ist für den
Justizvollzug als Zielzahl eine Ausstattung mit 1360 Personalstellen
ausgewiesen. Allerdings ist es Bestreben des AVO, sich nicht mehr in der
Relation Stellen zu Haftplätze am Bundesdurchschnitt (48,32 Bedienstete auf
100 Haftplätze) zu orientieren, sondern die derzeit schlechteste Relation im
Land Baden-Württemberg zur Grundlage zu nehmen und gegebenenfalls sogar noch
zu unterschreiten. Die Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung interessieren
den AVO hierbei nicht. Deshalb ist davon auszugehen, dass sowohl der Bedarf
an Haftplätzen als auch die erforderliche Personalausstattung nach den
Landtagswahlen einer Überprüfung unterzogen wird.
Für die Fraktionen von CDU und PDS erklärten deren Vertreter, dass derzeit
ihre Parteien eine solche Orientierung am untersten Level nicht mittragen
würden, vielmehr werden sie im Rechtsausschuss auch weiterhin die
Stellenausstattung anhand der Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung
einfordern. Dies werde auch künftig zumindest von ihren Parteien nicht in
Frage gestellt.
Die Ausbildung für den AVD muss kontinuierlich erfolgen
Der BSBD-Chef Willi Köbke wies in diesem Zusammenhang auch auf die
Nachwuchssicherung insbesondere für den allgemeinen Vollzugsdienst hin.
Schon jetzt sei erkennbar, dass durch altersbedingte und nicht planbare
Personalabgänge erhebliche Lücken in den einzelnen Vollzugsanstalten
entstehen, die letztlich zu erheblicher Mehrbelastung bei den verbleibenden
Bediensteten führen. Die derzeit angesammelten Überstunden im Umfang von
55.000 wiesen eindeutig nach, dass schon jetzt das vorhandene Personal nicht
den tatsächlichen Erfordernissen entspreche. Zwar ist mit einer Entlastung
zu rechnen, wenn der Ausbildungsjahrgang 2002 im April in die Anstalten
kommt, jedoch könne schon abgesehen werden, dass dies nicht lange vorhalten
wird, da im Jahr 2004 kein Ausbildungsgang vorgesehen ist und dies für die
weiteren Jahre völlig offen sei.
Ministerialrat Auer bewertete die derzeitige Zahl an Überstunden als nicht
so dramatisch, da sie aus seiner Sicht stetig schwanke und durchaus wieder
absinken könne. Hinsichtlich der Notwendigkeiten der Ausbildung verwies er
darauf, dass zwischenzeitlich vorgesehen ist, im Jahr 2005 erneut einen
Lehrgang im Umfang von 20 Anwärtern vorzusehen. Die weiteren Planungen in
dieser Hinsicht seien zwar noch unklar, sie würden aber davon abhängen,
inwieweit die künftige Landesregierung die Notwendigkeiten der
Nachwuchssicherung berücksichtigen wolle.
Auch die Landtagsabgeordneten bewerteten die Nachwuchssicherung als wichtige
Problematik. Stefan Sarrach wies darauf hin, dass für seine Partei die
Berufsausbildung der heranwachsenden Generation ein wichtiger
Politikschwerpunkt sei. Auch Frank Werner erklärte, dass bei allen
Einsparungsnotwendigkeiten gerade in Bereichen der Inneren Sicherheit die
Nachwuchssicherung nicht vernachlässigt werden dürfe und die CDU hier
Prioritäten sehe.
Fallen auch Beförderungen jetzt unter das Einsparpotenzial ?
Von den anwesenden Kolleginnen und Kollegen des BSBD-Ortsverbandes Spremberg
wurde das Verhalten des MdJE bei Beförderungen heftig kritisiert. Sie wiesen
darauf hin, dass in einigen Anstalten – so auch in Spremberg – die seit dem
Herbst 2002 zugesagten und seitens der Anstaltsleitung befürworteten
Beförderungen noch immer nicht vollzogen sind. Dies führe zu erheblicher
Missstimmung in der gesamten Belegschaft. Zunehmend entstünde der Eindruck,
dass aus finanziellen Erwägungen heraus nur noch gekürzt und mögliche
Verbesserungen von vornherein erst gar nicht erst in Betracht gezogen
würden.
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Die „Fraktion“ des OV Spremberg (Mitte) |
Der Vertreter des Justizministeriums erklärte dazu, dass das vorhandene
Personalbudget die ausgewiesenen Stellen im Haushalt sowohl in 2002 als auch
in 2003 nicht abgedeckt habe. Daraus ergebe sich das Problem, trotz
vorhandener nicht besetzter Stellen zu entscheiden, ob die Mittel
a) für Neueinstellungen zur Entlastung des vorhandenen Personals,
b) zur Absicherung der Ausbildung oder
c) zur Beförderung genutzt werden sollten.
Für die Berücksichtigung aller Notwendigkeiten reichten die vorhandenen
Finanzmittel nicht. Zudem wären die fast nahtlos ineinander übergehenden
Haushaltssperren zu berücksichtigen. Im Jahr 2003 habe sich das MdJE dafür
entschieden, der Personalverstärkung den Vorrang zu geben. Deshalb waren
keine Möglichkeiten vorhanden, die vorgesehenen Beförderungen vorzunehmen.
Herr Auer weiter: "Auch für das Jahr 2004 sind insbesondere durch die formal
auf alle Ressorts umgelegte Kürzung infolge der Einsparungen durch den
Sozial-Tarifvertrag kaum Handlungsspielräume vorhanden. Es ist jedoch fester
Wille des MdJE, die ausstehenden und bestätigten Beförderungen aus dem Jahr
2002 endlich zu vollziehen."
Zum Behandlungsvollzug gibt es keine Alternative
Einig waren sich die Vertreter des Landtages und des MdJE, dass trotz
finanzieller Engpässe der Behandlungsvollzug nicht in Frage gestellt werden
darf. Auch hinsichtlich einer Privatisierung vollzuglicher Aufgaben gab es
kaum unterschiedliche Auffassungen. Hier bekräftigte Frank Werner, dass die
Brandenburger CDU im hoheitlichen Bereich aus rechtlichen Überlegungen
heraus keine Möglichkeiten der Vergabe solcher Aufgaben an Private sehe und
dies auch für Brandenburg nicht in Betracht ziehe. Auch Stefan Sarrach sieht
aus grundgesetzlichen Erwägungen in der Privatisierung nicht einen Weg, die
finanzpolitischen Probleme des Landes zu lösen. Für das MdJE erklärte
Ministerialrat Auer, dass es bis auf die Gefangenenverpflegung – wie in
Cottbus-Dissenchen – nicht vorgesehen sei, weitere Bereiche an Private "outzusourcen".
Infolge der zeitlich gesetzten Grenzen beendete der Landesvorsitzende Willi
Köbke den sehr interessanten Meinungsaustausch, obwohl nicht alle
vorgesehenen Gesprächspunkte umfassend behandelt waren. Er stellte
diesbezüglich fest, dass auch die vorgesehenen laufbahn- und
dienst-rechtlichen Probleme derzeit sehr aktuell seien, es offensichtlich
aber den Zeitrahmen und das Zeitbudget der Abgeordneten sprenge, um alle
interessierenden, aber derzeit einer Lösung bedürfenden Fragen abzuhandeln.
Kollege Köbke bedankte sich bei den Gästen für ihre Bereitschaft, sich dem
Gremium des BSBD zu strafvollzugsspezifischen Fragen zu stellen. Durch Frank
Werner wurde dem Landesvorsitzenden abschließend mitgeteilt, dass der BSBD
in Fortsetzung der Problematik noch im Rechtsausschuss des Landtages, dem
der CDU-Parlamentarier vorsteht, zu den Probleme des Strafvollzuges gehört
werde.
Nach dem Abendessen ergab sich durch die Dauer der vorangegangenen
Diskussion die Notwendigkeit, am gleichen Tag die Beratung fortzusetzen. Im
Ergebnis blieb festzustellen, dass der BSBD Brandenburg seine Beschlüsse aus
der Herbstsitzung 2003 in Bezug auf die Gestaltung des Vollzuges in
Brandenburg und die notwendigen Konsequenzen bezüglich des Personals
intensiv weiterverfolgen wird.
Anträge des BSBD an den Gewerkschaftstag des dbb brandenburg beschlossen
Am Sonnabend standen dann verbandsorganisatorische Probleme Mittelpunkt der
Beratungen. Für den Gewerkschaftstag des dbb brandenburg wurden die seitens
des BSBD einzubringenden Anträge beschlossen. Sie beinhalten im
Wesentlichen:
- Veränderung der Satzung in der Hinsicht, dass bei Beschlüssen, die
lediglich eine Gruppe von Mitgliedsverbänden betreffen – Landesbedienstete,
Bundesbedienstete oder Beschäftigte in den privatisierten Bereichen – die
jeweiligen Landesvorsitzenden mehrheitlich ein Veto beschließen können.
- Einsatz des dbb brandenburg für eine Rechtsverordnung durch die
Landesregierung zur eigen-ständigen Regelung der Obergrenzen für die in der
VO zu § 26 Abs. 4 benannten Laufbahnen (u.a. auch AVD und Werkdienst).
- Verbesserung der Obergrenzen im Rahmen der neu einzufordernden
Rechtsverordnung für die Beförderungsämter im AVD und Werkdienst
entsprechend dem Beschluss des BSBD Gewerkschaftstages 2001 in Cottbus.
- Öffnung der Laufbahnen des AVD und des Werkdienstes für den gehobenen
Dienst entweder durch Ergänzung der LVO in Form der Ausweisung einer
gesonderten Laufbahn gehobener AVD bzw. WD oder durch Festschreibung einer
Überleitung für herausgehobene Dienstposten des AVD und WD in den gehobenen
Dienst in einem Haushaltsbegleitgesetz und Ausweisung entsprechender Ämter
im Haushalt.
- Novellierung des LBG in der Hinsicht, dass die Beurteilung der
Dienstfähigkeit von Beamten des AVD am Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit
erfolgt und daraus resultierend eine Zurruhesetzung möglich ist, wenn zwar
nach allgemeinen Maßstab eine beschränkte Dienstfähigkeit gegeben ist, die
Kriterien der Polizeidiensttauglichkeit aber nicht mehr erfüllt werden.
- Einforderung einer gesonderten Arbeitszeitverordnung für den AVD, den WD
und den Krankenpflegedienst in Justizvollzugsanstalten analog der AZV für
den Polizeivollzugsdienst.
- Einsatz des dbb zur Hebung des Eingangsamtes im mittleren
Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten nach BesGr. A7 und im
gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst sowie dem Sozialdienst im
Justizvollzug nach BesGr. A 10 und Verbesserung der Obergrenzen in diesen
Laufbahnen.
- Organisations- und Strukturänderungen in der dbb tarifunion bei regionalen
tariflichen Angelegenheiten in der Hinsicht, die Verhandlungs- und
Entscheidungszuständigkeit bei einer Tarifkommission der Landesbünde
anzusiedeln.
Trotz der umfangreichen Problematik, insbesondere im Rahmen des
Meinungsaustausches mit den politisch Verantwortlichen konnte der
Landesvorsitzende nur mit 5 Minuten Verzug die Frühjahrstagung am Sonnabend
beschließen und insoweit ein zumindest befriedigendes Resümee in der
Hinsicht ziehen, dass der BSBD sich einmal mehr als die engagierteste und
zugleich bestimmende gewerkschaftliche Kraft im Strafvollzug des Landes
Brandenburg erweist.
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