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Frühjahrstagung des Hauptausschusses in Neuhausen

Der Strafvollzug muss handlungsfähig bleiben!


Diskussion mit Vertretern der Landtagsfraktionen und des Justizministeriums zur Perspektive des Strafvollzuges vor und nach den Landtagswahlen im September diesen Jahres

Zur Frühjahrstagung trafen sich die Mitglieder des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg am 5. und 6. März 2004 im Don-Bosco-Haus in Neuhausen bei Cottbus.

 

Der Landesvorsitzende begrüßt die Mitglieder und die Gäste



Für den Freitag Nachmittag stand ein Diskussionsforum unter dem Thema: „Gestaltung und Perspektive des Strafvollzuges im Land Brandenburg“ auf der Tagesordnung. Dazu hatte der Vorstand mit Blick auf die im September anstehenden Landtagswahlen den großen Fraktionen des Landtages so genannte "Wahlprüfsteine" übermittelt und um Entsendung eines Vertreters ihrer Partei zur Darlegung ihrer Positionen zu Vorstellungen und Konzepte für die weitere Gestaltung des Strafvollzuges und der entsprechenden Perspektiven für das Vollzugspersonal gebeten.
Ebenso war auch die Ministerin der Justiz des Landes eingeladen.

 

Frank Werner (CDU) links und Stefan Sarrach (PDS) Mitte



Zu der mit großer Spannung erwarteten Diskussion konnte Landesvorsitzender Willi Köbke die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, Frank Werner, und PDS, Stefan Sarrach, begrüßen. Verhindert war Peter Muschalla von der SPD-Fraktion, die leider auch keinen Ersatz entsenden konnte. Gleichfalls vermisst wurde die Justizministerin, die anderwärtige Pflichten wahrnehmen musste. Sie wurde vertreten durch den amtierenden Leiter der Abteilung Strafvollzug, Ministerialrat Klaus Auer. Als Gast konnte das Gremium auch den Kollegen Wilhelm Bokermann, ehemaliger Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und Ehernmitglied des BSBD Brandenburg begrüßen.
 

Ehrenmitglied und Gast Wilhelm Bokermann (NRW)


Die fast zweieinhalbstündige Diskussion konzentrierte sich auf die Schwerpunkte:

● Bedarf an Haftplätzen und Vollzugsstandorte
● Personalbedarf und Personalpolitik
● Vollzugsgestaltung und notwendige Vollzugsformen
● Privatisierung von vollzuglichen Aufgaben.

Die Gewerkschafter nahmen zur Kenntnis, dass sowohl die anwesenden Vertreter der Landtagsfraktionen als auch das Ministerium derzeit keinen Änderungsbedarf am Bau- und Investitionsprogramm für den Strafvollzug und seinem Finanzierungsrahmen sehen. Es wird weiterhin die Notwendigkeit eines Bedarfs in Höhe von 2730 Haftplätzen (und 20 Arrestplätzen) verteilt auf 7 Standorte gesehen. Allerdings – so der Vertreter des Justizministeriums – stellt der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung (AVO) dieser Bedarf wegen der seit einiger Zeit stagnierenden Belegungszahlen grundsätzlich in Frage. Es ist daher nicht auszuschließen, dass eine nochmalige Prüfung nach Inbetriebnahme der neuen JVA Duben vorgenommen wird. Derzeit besteht Einvernehmen in der Politik darüber, dass der geschlossene Vollzug für erwachsene männliche Gefangene aus der JVA Spremberg bei Inbetriebnahme der JVA Duben nach dorthin verlagert wird und in Spremberg der Jugendvollzug verbleibt. Vorerst wird dies als Zwischenlösung angesehen, die jedoch durchaus zur Folge haben kann, dass die JVA Spremberg neben der JVA Wriezen der zweite Standort für den Jugendvollzug wird.

 

Der neue Ortsvorsitzende von Wriezen Günter Krebs



Auch die seitens der BSBD-Vertreter gestellte Frage ob der Sicherung des Standortes Frankfurt (Oder) ist definitiv noch nicht endgültig entschieden, hier gab Ministerialrat Auer für das Justizministerium aber ein klares Votum zum Erhalt des Standortes ab, den auch die Vertreter von CDU und PDS derzeit folgen.

 

Ministerialrat Klaus Auer (links)



Hinsichtlich der Form der Sanktionierung bei so genannten Bagatelldelikten sind die Standpunkte bei der CDU und der PDS unterschiedlich. Während die CDU keine Verharmlosung von Rechts- und Normverletzungen zulassen will und dies als Einstieg in weit schwerere Delikte bewertet, denen konsequent begegnet werden muss, sieht die PDS durch Entkriminalisierung bestimmter Sachverhalte Möglichkeiten der Verhinderung des Abgleitens in die Kriminalität und damit eine Chance der Haftvermeidung.

Das Aufgabenerfordernis muss die Personalausstattung bestimmen

Bezüglich der Personalausstattung gehen sowohl CDU als PDS davon aus, dass entsprechend den Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung nach dem Strafvollzugsgesetz der Personalbedarf bestimmt werden muss und die Kräfte zur Verfügung stehen müssen. Insofern dürfen Stellenkürzungen nicht unbedacht und ohne Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die Vollzugsgestaltung erfolgen. Andererseits müssen natürlich auch die Haushaltszwänge beachtet werden, die auch den Justizvollzug nicht unberührt lassen. Stefan Sarrach wies hier darauf hin, dass aus Sicht seiner Partei der Landeshaushalt für 2004 an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit liegt. Es gilt daher einen Weg zu finden, der einerseits die vollzuglichen Erfordernisse berücksichtige und andererseits die finanziellen Möglichkeiten nicht überfordere. Frank Werner machte deutlich, dass die Gewährleistung der Sicherheit für seine Partei ein Prioritätsschwerpunkt ist, der auch hinsichtlich der Personalausstattung im Strafvollzug nicht zur Disposition steht.

Durch Herrn Auer wird darauf hingewiesen, dass die vom BSBD als notwendig ermittelte Personalausstattung (1442 Stellen insgesamt) zwar wünschenswert jedoch aus finanziellen Gründen nicht realisierbar sei. Derzeit ist für den Justizvollzug als Zielzahl eine Ausstattung mit 1360 Personalstellen ausgewiesen. Allerdings ist es Bestreben des AVO, sich nicht mehr in der Relation Stellen zu Haftplätze am Bundesdurchschnitt (48,32 Bedienstete auf 100 Haftplätze) zu orientieren, sondern die derzeit schlechteste Relation im Land Baden-Württemberg zur Grundlage zu nehmen und gegebenenfalls sogar noch zu unterschreiten. Die Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung interessieren den AVO hierbei nicht. Deshalb ist davon auszugehen, dass sowohl der Bedarf an Haftplätzen als auch die erforderliche Personalausstattung nach den Landtagswahlen einer Überprüfung unterzogen wird.

Für die Fraktionen von CDU und PDS erklärten deren Vertreter, dass derzeit ihre Parteien eine solche Orientierung am untersten Level nicht mittragen würden, vielmehr werden sie im Rechtsausschuss auch weiterhin die Stellenausstattung anhand der Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung einfordern. Dies werde auch künftig zumindest von ihren Parteien nicht in Frage gestellt.

Die Ausbildung für den AVD muss kontinuierlich erfolgen

Der BSBD-Chef Willi Köbke wies in diesem Zusammenhang auch auf die Nachwuchssicherung insbesondere für den allgemeinen Vollzugsdienst hin. Schon jetzt sei erkennbar, dass durch altersbedingte und nicht planbare Personalabgänge erhebliche Lücken in den einzelnen Vollzugsanstalten entstehen, die letztlich zu erheblicher Mehrbelastung bei den verbleibenden Bediensteten führen. Die derzeit angesammelten Überstunden im Umfang von 55.000 wiesen eindeutig nach, dass schon jetzt das vorhandene Personal nicht den tatsächlichen Erfordernissen entspreche. Zwar ist mit einer Entlastung zu rechnen, wenn der Ausbildungsjahrgang 2002 im April in die Anstalten kommt, jedoch könne schon abgesehen werden, dass dies nicht lange vorhalten wird, da im Jahr 2004 kein Ausbildungsgang vorgesehen ist und dies für die weiteren Jahre völlig offen sei.

Ministerialrat Auer bewertete die derzeitige Zahl an Überstunden als nicht so dramatisch, da sie aus seiner Sicht stetig schwanke und durchaus wieder absinken könne. Hinsichtlich der Notwendigkeiten der Ausbildung verwies er darauf, dass zwischenzeitlich vorgesehen ist, im Jahr 2005 erneut einen Lehrgang im Umfang von 20 Anwärtern vorzusehen. Die weiteren Planungen in dieser Hinsicht seien zwar noch unklar, sie würden aber davon abhängen, inwieweit die künftige Landesregierung die Notwendigkeiten der Nachwuchssicherung berücksichtigen wolle.

Auch die Landtagsabgeordneten bewerteten die Nachwuchssicherung als wichtige Problematik. Stefan Sarrach wies darauf hin, dass für seine Partei die Berufsausbildung der heranwachsenden Generation ein wichtiger Politikschwerpunkt sei. Auch Frank Werner erklärte, dass bei allen Einsparungsnotwendigkeiten gerade in Bereichen der Inneren Sicherheit die Nachwuchssicherung nicht vernachlässigt werden dürfe und die CDU hier Prioritäten sehe.

Fallen auch Beförderungen jetzt unter das Einsparpotenzial ?

Von den anwesenden Kolleginnen und Kollegen des BSBD-Ortsverbandes Spremberg wurde das Verhalten des MdJE bei Beförderungen heftig kritisiert. Sie wiesen darauf hin, dass in einigen Anstalten – so auch in Spremberg – die seit dem Herbst 2002 zugesagten und seitens der Anstaltsleitung befürworteten Beförderungen noch immer nicht vollzogen sind. Dies führe zu erheblicher Missstimmung in der gesamten Belegschaft. Zunehmend entstünde der Eindruck, dass aus finanziellen Erwägungen heraus nur noch gekürzt und mögliche Verbesserungen von vornherein erst gar nicht erst in Betracht gezogen würden.
 

Die „Fraktion“ des OV Spremberg (Mitte)


Der Vertreter des Justizministeriums erklärte dazu, dass das vorhandene Personalbudget die ausgewiesenen Stellen im Haushalt sowohl in 2002 als auch in 2003 nicht abgedeckt habe. Daraus ergebe sich das Problem, trotz vorhandener nicht besetzter Stellen zu entscheiden, ob die Mittel
a) für Neueinstellungen zur Entlastung des vorhandenen Personals,
b) zur Absicherung der Ausbildung oder
c) zur Beförderung genutzt werden sollten.
Für die Berücksichtigung aller Notwendigkeiten reichten die vorhandenen Finanzmittel nicht. Zudem wären die fast nahtlos ineinander übergehenden Haushaltssperren zu berücksichtigen. Im Jahr 2003 habe sich das MdJE dafür entschieden, der Personalverstärkung den Vorrang zu geben. Deshalb waren keine Möglichkeiten vorhanden, die vorgesehenen Beförderungen vorzunehmen. Herr Auer weiter: "Auch für das Jahr 2004 sind insbesondere durch die formal auf alle Ressorts umgelegte Kürzung infolge der Einsparungen durch den Sozial-Tarifvertrag kaum Handlungsspielräume vorhanden. Es ist jedoch fester Wille des MdJE, die ausstehenden und bestätigten Beförderungen aus dem Jahr 2002 endlich zu vollziehen."

Zum Behandlungsvollzug gibt es keine Alternative

Einig waren sich die Vertreter des Landtages und des MdJE, dass trotz finanzieller Engpässe der Behandlungsvollzug nicht in Frage gestellt werden darf. Auch hinsichtlich einer Privatisierung vollzuglicher Aufgaben gab es kaum unterschiedliche Auffassungen. Hier bekräftigte Frank Werner, dass die Brandenburger CDU im hoheitlichen Bereich aus rechtlichen Überlegungen heraus keine Möglichkeiten der Vergabe solcher Aufgaben an Private sehe und dies auch für Brandenburg nicht in Betracht ziehe. Auch Stefan Sarrach sieht aus grundgesetzlichen Erwägungen in der Privatisierung nicht einen Weg, die finanzpolitischen Probleme des Landes zu lösen. Für das MdJE erklärte Ministerialrat Auer, dass es bis auf die Gefangenenverpflegung – wie in Cottbus-Dissenchen – nicht vorgesehen sei, weitere Bereiche an Private "outzusourcen".

Infolge der zeitlich gesetzten Grenzen beendete der Landesvorsitzende Willi Köbke den sehr interessanten Meinungsaustausch, obwohl nicht alle vorgesehenen Gesprächspunkte umfassend behandelt waren. Er stellte diesbezüglich fest, dass auch die vorgesehenen laufbahn- und dienst-rechtlichen Probleme derzeit sehr aktuell seien, es offensichtlich aber den Zeitrahmen und das Zeitbudget der Abgeordneten sprenge, um alle interessierenden, aber derzeit einer Lösung bedürfenden Fragen abzuhandeln. Kollege Köbke bedankte sich bei den Gästen für ihre Bereitschaft, sich dem Gremium des BSBD zu strafvollzugsspezifischen Fragen zu stellen. Durch Frank Werner wurde dem Landesvorsitzenden abschließend mitgeteilt, dass der BSBD in Fortsetzung der Problematik noch im Rechtsausschuss des Landtages, dem der CDU-Parlamentarier vorsteht, zu den Probleme des Strafvollzuges gehört werde.

Nach dem Abendessen ergab sich durch die Dauer der vorangegangenen Diskussion die Notwendigkeit, am gleichen Tag die Beratung fortzusetzen. Im Ergebnis blieb festzustellen, dass der BSBD Brandenburg seine Beschlüsse aus der Herbstsitzung 2003 in Bezug auf die Gestaltung des Vollzuges in Brandenburg und die notwendigen Konsequenzen bezüglich des Personals intensiv weiterverfolgen wird.

Anträge des BSBD an den Gewerkschaftstag des dbb brandenburg beschlossen

Am Sonnabend standen dann verbandsorganisatorische Probleme Mittelpunkt der Beratungen. Für den Gewerkschaftstag des dbb brandenburg wurden die seitens des BSBD einzubringenden Anträge beschlossen. Sie beinhalten im Wesentlichen:

- Veränderung der Satzung in der Hinsicht, dass bei Beschlüssen, die lediglich eine Gruppe von Mitgliedsverbänden betreffen – Landesbedienstete, Bundesbedienstete oder Beschäftigte in den privatisierten Bereichen – die jeweiligen Landesvorsitzenden mehrheitlich ein Veto beschließen können.

- Einsatz des dbb brandenburg für eine Rechtsverordnung durch die Landesregierung zur eigen-ständigen Regelung der Obergrenzen für die in der VO zu § 26 Abs. 4 benannten Laufbahnen (u.a. auch AVD und Werkdienst).

- Verbesserung der Obergrenzen im Rahmen der neu einzufordernden Rechtsverordnung für die Beförderungsämter im AVD und Werkdienst entsprechend dem Beschluss des BSBD Gewerkschaftstages 2001 in Cottbus.

- Öffnung der Laufbahnen des AVD und des Werkdienstes für den gehobenen Dienst entweder durch Ergänzung der LVO in Form der Ausweisung einer gesonderten Laufbahn gehobener AVD bzw. WD oder durch Festschreibung einer Überleitung für herausgehobene Dienstposten des AVD und WD in den gehobenen Dienst in einem Haushaltsbegleitgesetz und Ausweisung entsprechender Ämter im Haushalt.

- Novellierung des LBG in der Hinsicht, dass die Beurteilung der Dienstfähigkeit von Beamten des AVD am Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit erfolgt und daraus resultierend eine Zurruhesetzung möglich ist, wenn zwar nach allgemeinen Maßstab eine beschränkte Dienstfähigkeit gegeben ist, die Kriterien der Polizeidiensttauglichkeit aber nicht mehr erfüllt werden.

- Einforderung einer gesonderten Arbeitszeitverordnung für den AVD, den WD und den Krankenpflegedienst in Justizvollzugsanstalten analog der AZV für den Polizeivollzugsdienst.

- Einsatz des dbb zur Hebung des Eingangsamtes im mittleren Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten nach BesGr. A7 und im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst sowie dem Sozialdienst im Justizvollzug nach BesGr. A 10 und Verbesserung der Obergrenzen in diesen Laufbahnen.

- Organisations- und Strukturänderungen in der dbb tarifunion bei regionalen tariflichen Angelegenheiten in der Hinsicht, die Verhandlungs- und Entscheidungszuständigkeit bei einer Tarifkommission der Landesbünde anzusiedeln.

Trotz der umfangreichen Problematik, insbesondere im Rahmen des Meinungsaustausches mit den politisch Verantwortlichen konnte der Landesvorsitzende nur mit 5 Minuten Verzug die Frühjahrstagung am Sonnabend beschließen und insoweit ein zumindest befriedigendes Resümee in der Hinsicht ziehen, dass der BSBD sich einmal mehr als die engagierteste und zugleich bestimmende gewerkschaftliche Kraft im Strafvollzug des Landes Brandenburg erweist.