Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

Pressemitteilung

des Bundesvorstandes des BSBD

15. Januar 2007

Neun Bundesländer einigen sich auf gemeinsamen Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes

Der Jugendstrafvollzug soll von neun kleineren Bundesländern einheitlich reformiert werden.

Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, den Jugendstrafvollzug bis Ende 2007 gesetzlich zu regeln, haben die Bundesländer Berlin, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Bremen, Schleswig-Holstein und Saarland in dieser Woche einen Referentenentwurf vorgelegt.

Er setzt besondere Schwerpunkte bei der schulischen und beruflichen Qualifizierung junger Straftäter. Zugleich sieht er grundsätzlich die Einzelunterbringung der Gefangenen während der Nacht vor. In München lobte BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl das gemeinsame Vorgehen der Länder.

„Wir haben vehement gegen die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer gestritten. Jetzt fühlen wir uns durch die gemeinsame Gesetzesinitiative nachträglich bestätigt. Endlich hat sich auch vielen Justizpolitikern die Erkenntnis erschlossen, dass sich ‚Kirchturmpolitik’ im Strafvollzug zwangsläufig negativ auswirken muss“.

Der Gesetzentwurf der „Neun“ orientiert sich in weiten Teilen an den gesetzgeberischen Vorarbeiten der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die es jedoch nicht schaffte, für ein bundeseinheitliches Gesetz die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten zu organisieren. Nicht zuletzt dieses Unvermögen führte zur Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer. So bedauert der ehemalige niedersächsische Justizminister, Prof. Christian Pfeiffer, dass es seitens der Länder nicht einmal den „Versuch einer einheitlichen Rechtsgestaltung“ gegeben habe.

Gemeinsamer Gesetzentwurf wird als gute Basis für die künftige Zusammenarbeit angesehen

Die neun Bundesländer mit gemeinsamen Gestaltungsvorstellungen sehen eine einheitliche Regelung des Jugendstrafvollzuges als bedeutenden Vorteil an, weil sich die überwiegend kleinen Bundesländer bei variierenden Rahmenbedingungen besser unterstützen könnten. So sei auch der Austausch von Gefangenen immer dann möglich, wenn gleiches Recht praktiziert werde.

Das Gesetzeswerk sieht die Einzelunterbringung der Gefangenen vor, um sie u.a. vor Übergriffen von Mitgefangenen zu schützen und ihnen Privatsphäre auch während der Haft zu gewährleisten. Die weiteren Regelungselemente beruhen weitgehend auf den Vorgaben der Karlsruher Richter. So wird das Besuchskontingent deutlich ausgeweitet, berufliche und schulische Qualifizierung der jungen Rechtsbrecher erhalten den ihnen gebührenden Stellenwert, der Freizeitgestaltung wird größere Bedeutung beigemessen und der Übergang aus der Haft in die Freiheit soll effektiver vorbereitet werden. Vorgeschrieben wird auch eine kriminologische Begleitforschung zum Jugendvollzug, um eine zielgerichtete Weiterentwicklung des neu zu schaffenden Rechts zu ermöglichen.

Für einen Wermutstropfen sorgte allerdings die brandenburgische Justizministerin Beate Blechinger (CDU) mit ihrer Ankündigung, bis 2010 mehr als 250 von gegenwärtig 1.400 Stellen in den Vollzugseinrichtungen des Landes streichen zu wollen. Dabei ahnt selbst Blechinger zumindest die Konsequenzen, die ein solch tiefer Einschnitt in den Personalbestand haben könnte. So beschwor sie mit „dürren“ Worten die Leistungsfähigkeit des Personals. Vorkommnisse wie in Siegburg, wo ein Häftling zu Tode gefoltert wurde, und Dresden, wo sich Mario M. auf dem Gefängnisdach aufhalten konnte, sollen trotz des Personalabbaus verhindert werden. Dafür seien Einsatzgruppen geschaffen worden, um gravierende Sicherheitsstörungen in den brandenburgischen Vollzugseinrichtungen beheben zu können.

Ministerin belastet den Reformprozess

Für den BSBD kritisierte Bundesvorsitzender Anton Bachl, dass die Ministerin die gegenwärtige Lage im Strafvollzug verkenne, wenn sie an der Schaffung zusätzlicher Aufgaben mitwirke, gleichzeitig aber einen gravierenden Personalabbau ankündige. „Statt ein Aufbruchsignal zu geben, predigt Frau Blechinger ‚Steine statt Brot’. Bei einer derartigen Belastung wird es schwer sein, die Kolleginnen und Kollegen zur Übernahme von noch mehr Aufgaben und noch mehr Verantwortung zu motivieren“, sieht Bachl den notwendigen Reformprozess im Jugendvollzug belastet.

Brandenburg hat sich nach Ansicht des BSBD auch hinsichtlich der Übertragung vollzuglicher Aufgaben auf private Anbieter auf einen gefährlichen und rechtlich bedenklichen Weg begeben. Obwohl es Blechinger zufolge offenbar Personalüberhänge im brandenburgischen Vollzug zu geben scheint, sollen Teile des Jugendvollzuges privatisiert werden. Rational nachvollziehbare Gründe hat sie hierfür bislang nicht vorgetragen, sondern nur schwammig auf die höhere Effizienz verwiesen, die sie den Privaten zuspricht. Weshalb Kräfte ohne vollzugliche Erfahrungen fachkompetenter sein sollen als erfahrene Strafvollzugsbedienstete, wird bis auf weiteres das Geheimnis der Ministerin bleiben.

BSBD-Chef Bachl rügte zudem die durch Blechinger in „Die Welt“ vom 13. Januar 2007 mit 120 Euro bezifferten Kosten für einen Hafttag im Jugendstrafvollzug Brandenburgs. „Sollte dieser Betrag richtig sein, lägen die Haftkosten um 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, was nur schwer vorstellbar wäre. Vielleicht soll aber auch nur die Differenz zu jenem Betrag kaschiert werden, den die Ministerin bereit ist, für entsprechende private Dienstleistungen zu akzeptieren“.

„Insgesamt“, so Bachl, „ist es eine begrüßenswerte Entwicklung, dass die neun Bundesländer sich im Gleichschritt auf ein einheitliches Gesetz zubewegen. Allein die Belastung dieses Prozesses durch den Brandenburger Personalabbau stellt beträchtliche Hemmnisse für den eingeleiteten Reformprozesses dar. Frau Blechinger wäre gut beraten, ihre gesetzgeberischen Vorstellungen mit ihren politischen Zielen in Übereinstimmung zu bringen. Die Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg haben Anspruch auf eine sachgerechte Personalausstattung. Soll der vereinbarte Erziehungsvollzug in den Jugendeinrichtungen Brandenburgs eine wirkliche Chance haben, dann sollte Frau Blechinger von ihren weit reichenden Stellenstreichungen Abstand nehmen“.