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Pressemitteilung
des Bundesvorstandes des BSBD
15. Januar 2007
Neun Bundesländer einigen sich auf gemeinsamen Entwurf eines
Jugendstrafvollzugsgesetzes
Der Jugendstrafvollzug
soll von neun kleineren Bundesländern einheitlich reformiert werden.
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Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
entsprechen, den Jugendstrafvollzug bis Ende 2007 gesetzlich zu regeln,
haben die Bundesländer Berlin, Thüringen, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Bremen,
Schleswig-Holstein und Saarland in dieser Woche einen Referentenentwurf
vorgelegt. |
Er setzt besondere
Schwerpunkte bei der schulischen und beruflichen Qualifizierung junger
Straftäter. Zugleich sieht er grundsätzlich die Einzelunterbringung der
Gefangenen während der Nacht vor. In München lobte BSBD-Bundesvorsitzender
Anton Bachl das gemeinsame Vorgehen der Länder.
„Wir haben vehement gegen die Verlagerung der
Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer gestritten. Jetzt fühlen wir uns
durch die gemeinsame Gesetzesinitiative nachträglich bestätigt. Endlich hat
sich auch vielen Justizpolitikern die Erkenntnis erschlossen, dass sich
‚Kirchturmpolitik’ im Strafvollzug zwangsläufig negativ auswirken muss“.
Der Gesetzentwurf der „Neun“ orientiert sich in weiten Teilen
an den gesetzgeberischen Vorarbeiten der Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD), die es jedoch nicht schaffte, für ein bundeseinheitliches
Gesetz die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten zu organisieren.
Nicht zuletzt dieses Unvermögen führte zur Verlagerung der
Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer. So bedauert der ehemalige
niedersächsische Justizminister, Prof. Christian Pfeiffer, dass es
seitens der Länder nicht einmal den „Versuch einer einheitlichen
Rechtsgestaltung“ gegeben habe.
Gemeinsamer
Gesetzentwurf wird als gute Basis für die künftige Zusammenarbeit angesehen
Die neun Bundesländer mit gemeinsamen
Gestaltungsvorstellungen sehen eine einheitliche Regelung des
Jugendstrafvollzuges als bedeutenden Vorteil an, weil sich die überwiegend
kleinen Bundesländer bei variierenden Rahmenbedingungen besser unterstützen
könnten. So sei auch der Austausch von Gefangenen immer dann möglich, wenn
gleiches Recht praktiziert werde.
Das Gesetzeswerk sieht die Einzelunterbringung der Gefangenen
vor, um sie u.a. vor Übergriffen von Mitgefangenen zu schützen und ihnen
Privatsphäre auch während der Haft zu gewährleisten. Die weiteren
Regelungselemente beruhen weitgehend auf den Vorgaben der Karlsruher
Richter. So wird das Besuchskontingent deutlich ausgeweitet, berufliche und
schulische Qualifizierung der jungen Rechtsbrecher erhalten den ihnen
gebührenden Stellenwert, der Freizeitgestaltung wird größere Bedeutung
beigemessen und der Übergang aus der Haft in die Freiheit soll effektiver
vorbereitet werden. Vorgeschrieben wird auch eine kriminologische
Begleitforschung zum Jugendvollzug, um eine zielgerichtete Weiterentwicklung
des neu zu schaffenden Rechts zu ermöglichen.
Für einen Wermutstropfen sorgte allerdings die
brandenburgische Justizministerin Beate Blechinger (CDU) mit ihrer
Ankündigung, bis 2010 mehr als 250 von gegenwärtig 1.400 Stellen in den
Vollzugseinrichtungen des Landes streichen zu wollen. Dabei ahnt selbst
Blechinger zumindest die Konsequenzen, die ein solch tiefer Einschnitt in
den Personalbestand haben könnte. So beschwor sie mit „dürren“ Worten die
Leistungsfähigkeit des Personals. Vorkommnisse wie in Siegburg, wo ein
Häftling zu Tode gefoltert wurde, und Dresden, wo sich Mario M. auf dem
Gefängnisdach aufhalten konnte, sollen trotz des Personalabbaus verhindert
werden. Dafür seien Einsatzgruppen geschaffen worden, um gravierende
Sicherheitsstörungen in den brandenburgischen Vollzugseinrichtungen beheben
zu können.
Ministerin belastet den
Reformprozess
Für den BSBD kritisierte Bundesvorsitzender Anton
Bachl, dass die Ministerin die gegenwärtige Lage im Strafvollzug
verkenne, wenn sie an der Schaffung zusätzlicher Aufgaben mitwirke,
gleichzeitig aber einen gravierenden Personalabbau ankündige. „Statt
ein Aufbruchsignal zu geben, predigt Frau Blechinger ‚Steine statt Brot’.
Bei einer derartigen Belastung wird es schwer sein, die Kolleginnen und
Kollegen zur Übernahme von noch mehr Aufgaben und noch mehr Verantwortung zu
motivieren“, sieht Bachl den notwendigen Reformprozess im
Jugendvollzug belastet.
Brandenburg hat sich nach Ansicht des BSBD auch
hinsichtlich der Übertragung vollzuglicher Aufgaben auf private Anbieter auf
einen gefährlichen und rechtlich bedenklichen Weg begeben. Obwohl es
Blechinger zufolge offenbar Personalüberhänge im brandenburgischen Vollzug
zu geben scheint, sollen Teile des Jugendvollzuges privatisiert werden.
Rational nachvollziehbare Gründe hat sie hierfür bislang nicht vorgetragen,
sondern nur schwammig auf die höhere Effizienz verwiesen, die sie den
Privaten zuspricht. Weshalb Kräfte ohne vollzugliche Erfahrungen
fachkompetenter sein sollen als erfahrene Strafvollzugsbedienstete, wird bis
auf weiteres das Geheimnis der Ministerin bleiben.
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BSBD-Chef Bachl rügte zudem die durch
Blechinger in „Die Welt“ vom 13. Januar 2007 mit 120 Euro bezifferten
Kosten für einen Hafttag im Jugendstrafvollzug Brandenburgs. „Sollte
dieser Betrag richtig sein, lägen die Haftkosten um 50 Prozent über dem
Bundesdurchschnitt, was nur schwer vorstellbar wäre. Vielleicht soll
aber auch nur die Differenz zu jenem Betrag kaschiert werden, den die
Ministerin bereit ist, für entsprechende private Dienstleistungen zu
akzeptieren“. |

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„Insgesamt“, so Bachl, „ist es eine begrüßenswerte
Entwicklung, dass die neun Bundesländer sich im Gleichschritt auf ein
einheitliches Gesetz zubewegen. Allein die Belastung dieses Prozesses durch
den Brandenburger Personalabbau stellt beträchtliche Hemmnisse für den
eingeleiteten Reformprozesses dar. Frau Blechinger wäre gut beraten, ihre
gesetzgeberischen Vorstellungen mit ihren politischen Zielen in
Übereinstimmung zu bringen. Die Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg
haben Anspruch auf eine sachgerechte Personalausstattung. Soll der
vereinbarte Erziehungsvollzug in den Jugendeinrichtungen Brandenburgs eine
wirkliche Chance haben, dann sollte Frau Blechinger von ihren weit
reichenden Stellenstreichungen Abstand nehmen“.
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