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Gespräch zur Lage im
Strafvollzug des Landes mit dem rechtspolitischen Sprecher der
PDS-Landtagsfraktion Stefan Sarrach
Am 18. November 2003 trafen sich im Landtag der
Landesvorsitzende Willi Köbke und der stellvertretende
Landesvorsitzende Christian Lemke mit dem rechtspolitischen Sprecher
der PDS-Landtagsfraktion Stefan Sarrach zu einem Gespräch über die
Lage im Strafvollzug des Landes Brandenburg.

MdL Stefan Sarrach (PDS)
Im Mittelpunkt des Meinungsaustausches standen wegen der anstehenden
Landtagssitzung zum Haushalt 2004 insbesondere die personelle und
finanzielle Ausstattung der Vollzugsanstalten und sich daraus ergebende
Probleme.
Der Landesvorsitzende schätzte ein, dass mit dem Bau- und
Investitionsprogramm für den Strafvollzug die auch aus Sicht des BSBD
Brandenburg notwendigen baulichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen
für einen den derzeitigen Erfordernissen entsprechenden Vollzug der
Freiheitsstrafen geschaffen werden. Mit der Übergabe der Neubauten in der
Jugendstrafanstalt in Wriezen zum Frühjahr des kommenden Jahres und der
Fertigstellung und Inbetriebnahme des letzten Großprojekts in Duben (bei
Luckau) im Jahr 2005 ist eine Kapazität von ca. 2750 Haftplätze
angestrebt, die für das Land Brandenburg ausreichend sein sollte. Damit
werden die Einrichtungen in Oranienburg und in Luckau nicht mehr benötigt
und können aufgegeben werden.
Mit den noch anstehenden Modernisierungen in den Anstalten Brandenburg a.d.H.
und Spremberg wird sowohl in baulicher als auch sicherheitstechnischer
Hinsicht die gesamte Vollzugslandschaft in Brandenburg den modernen
Erfordernissen gerecht.
Aus Sicht des BSBD bedarf es aber noch einer anderen Lösung für den
Jugendarrest, nicht nur wegen der medialen Vorwürfe gegen das dortige
Personal. Die derzeitige Gestaltung des Jugendarrestes in Königs
Wusterhausen ist sowohl aus erzieherischer und strafvermeidender Sicht als
auch in verwaltungstechnischer Hinsicht unbefriedigend. Wesentlich günstiger
und erziehungswirksamer wäre die Verlegung des Arrestvollzuges nach Wriezen
und die Nutzung der dort vorhandenen Fachkräfte auch für eine wirksamere und
zielgerichtete Verwirklichung der Arreststrafen an Jugendliche.
Als problematisch bewerteten die Vertreter des BSBD Brandenburg die
vorhandene Personalausstattung und die dazu vorgesehenen Planungen
zur Reduzierung der Kräfte. Die immer wieder vorgetragenen Vergleiche mit
anderen Bundesländern sind insofern wenig hilfreich, als sie die vielfältig
in Brandenburg zu lösenden Aufgaben und bestehende Umfeldbedingungen nicht
berücksichtigen.
In der seitens des damaligen Justizministers Prof. Dr. Schelter im Jahr 2000
angewiesenen tiefgreifenden Analyse des Strafvollzuges im Land Brandenburg
(Bestandsaufnahme) und den daraus abgeleiteten Konsequenzen für die
weitere Vollzugsgestaltung unter Einbeziehung der baulichen Neugestaltung
und sicherheitstechnischen Verbesserungen ergab die ministerielle Prognose
für die Personalausstattung nach Abschluss des Bauprogramms einen
Gesamtbedarf an Personal in Höhe von 1.429 Bedienstete. Im Rahmen
eines unter dem Deckmantel einer angeblichen Verwaltungsoptimierung
firmierenden gewaltigen Personalkürzungsprogramms zur Sanierung der
Haushalte wurde diese Zahl unter Ignoration der ständig steigenden Aufgaben
und Anforderungen auf 1.388 Bedienstete abgesenkt.
Der BSBD Brandenburg hat schon damals erklärt, dass mit einer solchen
Personalausstattung die Belastungsgrenze der Bediensteten bei der
Aufgabenerfüllung erreicht wird und außerdem Abstriche in der Behandlung der
Gefangenen in Kauf genommen werden müssen. Offensichtlich wird dies jedoch
von den politisch Verantwortlichen in Kauf genommen, denn der
Haushaltsentwurf für das Jahr 2004 weist in der Perspektive bis 2010 eine
Reduzierung des Personals auf 1.377 Bedienstete (zwischenzeitlich sogar auf
1.366 herabkorrigiert) aus. Hierzu passt, dass für das Jahr 2004 und
offensichtlich auch 2005 keine neuen Ausbildungsgänge für den
Allgemeinen Vollzugsdienst vorgesehen sind.
Die Vertreter des BSBD wiesen darauf hin, dass die bis Ende September
des Jahres angesammelten 50.000 Überstunden (hauptsächlich im AVD) und deren
kaum möglicher Abbau nachweisen, wie problematisch schon heute die
Personallage im Justizvollzug ist. Dies hat Auswirkungen auf den
Gesundheitszustand sowie die Motivation der Bediensteten, die erstmalig in
einer Belastungsstudie der Universität Potsdam durch Prof. Schaarschmidt
untersucht und deren Ergebnisse zur Mitte des Jahres veröffentlicht wurden.
Diese Studie weist für Brandenburg aus, dass 46 % der Bediensteten
einem gesundheitlichen Risikomuster zuzuordnen sind; lediglich 28 %
der Bediensteten sehen derzeit bei sich keine Gesundheits- und
Motivationsprobleme. Wie sich diese Entwicklung bei steigender Belastungen
und gleichzeitiger Einkommenskürzungen fortsetzen wird, dürfte vorhersehbar
sein.
Einige andere Themen wurden nur kurz angeschnitten, da die Zeit des
Abgeordneten leider durch weitere Termine begrenzt war. Insofern diente das
Gespräch dazu, den rechtspolitischen Sprecher der PDS-Landtagsfraktion etwas
tiefgründiger mit den derzeitigen Problemen im Strafvollzug des Landes
vertraut zu machen. Herr Sarrach sicherte zu, sich in Vorbereitung auf die
Haushaltsdebatte nochmals mit den Planungen für den Justizvollzug zu
beschäftigen und auf Mängel hinzuweisen. Die Fortsetzung der Gespräche in
diesem Rahmen wurde vereinbart.
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