Pressemitteilung
Mit
Abstand höchste Regelaltersgrenze aller Bundesländer für Polizei- und
Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehr darf so nicht Gesetz werden -
Gespräch zwischen dbb brandenburg, BSBD und BDK
Auf
Einladung des Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck,
trafen sich am 28.06.2012 die Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher
Kriminalbeamten (BDK), Wolfgang Bauch, und der Vorsitzende des Bundes der
Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Brandenburg (BSBD),
Willi Köbke.
Gegenstand des
Gespräches war der Zustand der Polizei im Land Brandenburg, die von der
Landesregierung beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf zukünftig
67 Jahren ohne Rücksicht auf besondere Regelungen und die niedrige Besoldung
im Land Brandenburg. Die Beteiligten am Gespräch waren sich einig, dass die
mit Abstand höchste Altersgrenze aller Bundesländer für Vollzugskräfte bei
Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr so nicht Gesetz werden darf.
Wolfgang Bauch meinte hierzu: „Für Polizei- und
Strafvollzugsbeamte sowie Berufsfeuerwehren gibt es nicht ohne Grund
bundesweit eine besondere Altersgrenze. Der BDK kann mit den Vorstellungen
der Landesregierung nicht leben. Sie stellen eine unnötige und völlig
überzogene Schlechterstellung der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen
gegenüber allen anderen Bundesländern dar. Ich erwarte, dass die
Landesregierung einlenkt.“
Willi Köbke wies
darauf hin, dass gerade im Strafvollzug eine Arbeitszeit bis 67 Jahre für
die dort tätigen Vollzugskräfte sowohl eine unverantwortliche Zumutung für
die Betroffenen als auch der dann noch weiter Tätigen ist. „Der durchgängige
und sich über die gesamte Dienstschicht erstreckende Kontakt mit teilweise
gefährlichen Straftätern erfordert eine permanente Anspannung der physischen
und psychischen Kräfte. Zu jeder Zeit muss der Bedienstete bereit und in der
Lage sein, auf Abweichungen von der Norm in der richtigen Weise und
unverzüglich zu reagieren. Ein Nachlassen dieser Fähigkeiten, wie sie nun
einmal altersbedingt auftreten, gefährden nicht nur den einzelnen
Bediensteten und andere Kolleginnen und Kollegen, sie können auch zu
erheblichen Störungen der Sicherheit führen. Diskutierbar wäre eine Variante
der freiwilligen Weiterarbeit um maximal drei Jahre, wenn eine erneute
amtsärztliche Überprüfung keine Einschränkungen der Dienstfähigkeit
attestiert.“
Ralf Roggenbuck erklärte, es könne nicht sein, dass
die Landesregierung entgegen des Rates aller Gewerkschaften Regelungen
anstrebt, die zu Lasten der Brandenburger Kolleginnen und Kollegen und des
Einsatzwertes von Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr gehen.
Der BDK Brandenburg gehört keinem Dachverband an und
arbeitet seit Jahren eng mit dem hiesigen dbb zusammen. Die Beteiligten
waren sich einig im Gespräch zu bleiben und vereinbarten eine enge
Kooperation bei der Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
29. Juni 2012