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Die Gestaltung des Strafvollzuges an den fachlichen Notwendigkeiten orientieren

 

Wiederholt werden die Planungen und Konzepte für den Strafvollzug im Land Brandenburg von Leuten infrage gestellt, die frei von vollzuglichem Fachwissen und der Verantwortung für Folgen zweifelhafter Entscheidungen mit mathematischen Rechenspielchen Personalreserven im Justizvollzug entdecken und diese für weitere Stellenkürzungen einbringen wollen. Diesmal wird die Demographie bemüht, um nachzuweisen, dass über den bisherigen Umfang von 12.800 Stellen in der gesamten Landesverwaltung noch weitere ca. 9.000 Stellen "problemlos" wegfallen könnten. Natürlich interessiert es den AVO nicht, ob dann noch die Aufgaben erfüllt werden können, denn trotz der Firmierung unter dem Schlagwort "Aufgabenkritik" hat deren Reduzierung kaum Bedeutung.

 

Für den Strafvollzug sieht der AVO-Chef eine simple Lösung, um 180 Stellen für sein Kürzungssäckel einzubringen: Reduzierung von Haftplätzen. Seine unbedarften Überlegungen stellen darauf ab, dass es auf Grund des derzeitig festgestellten Bevölkerungsrückganges im Land Brandenburg automatisch zum Rückgang von Straftaten und Straftätern kommt - ergo die mit dem Bau- und Investitionsprogramm angestrebte Haftplatzzahl nicht benötigt wird und weniger auch ausreichend ist. Also: "Weg mit einer Justizvollzugsanstalt!"

 

Der BSBD Brandenburg hat seine Positionen zur Gestaltung des Strafvollzuges, die die objektiv vorhandenen vollzuglichen und rechtlichen Erfordernisse berücksichtigen, schon mehrfach, zuletzt im Rechtsausschuss des Landtages (siehe Bericht im "Vollzugsdienst" Nr. 3/2004) dargelegt.

 

Mit Datum vom 8. Juli 2004 hat nun auch die Ministerin für Justiz und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Barbara Richstein, hinsichtlich der Standorte öffentlich eine eindeutige Aussage getroffen:

 

"Das Brandenburger Justizministerium plant keine Schließung von Gefängnissen im Bundesland. Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung sei eine Korrektur der Haftplatzzahlen von zur Zeit 2730 auf 2500 notwendig, erklärte Justizministerin Barbara Richstein. Damit wies die Ministerin einen entsprechenden Medienbericht zurück.


Eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) oder der Justizvollzugsanstalt in Spremberg sei jedoch damit nicht verbunden, sagte Richstein weiter. Richstein:
„Beide Standorte werden erhalten.“

 

Damit diese Aussage nicht die geringe Halbwertzeit hat wie so viele Erklärungen in Wahlkampfzeiten, wird der BSBD Brandenburg auch nach den Landtagswahlen daran erinnern. Gleichwohl wird darauf zu achten sein, dass erforderliche vollzugliche Umstrukturierungen nicht einem Wunschdenken sondern den bestehenden und künftig zu erwartenden Realitäten entsprechen.

 

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender