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Die Gestaltung des Strafvollzuges an den fachlichen Notwendigkeiten
orientieren
Wiederholt werden die Planungen und Konzepte für den
Strafvollzug im Land Brandenburg von Leuten infrage gestellt, die frei
von vollzuglichem Fachwissen und der Verantwortung für Folgen
zweifelhafter Entscheidungen mit mathematischen Rechenspielchen
Personalreserven im Justizvollzug entdecken und diese für weitere
Stellenkürzungen einbringen wollen. Diesmal wird die Demographie bemüht, um
nachzuweisen, dass über den bisherigen Umfang von 12.800 Stellen in der
gesamten Landesverwaltung noch weitere ca. 9.000 Stellen "problemlos"
wegfallen könnten. Natürlich interessiert es den AVO nicht, ob dann noch die
Aufgaben erfüllt werden können, denn trotz der Firmierung unter dem
Schlagwort "Aufgabenkritik" hat deren Reduzierung kaum Bedeutung.
Für den Strafvollzug sieht
der AVO-Chef eine simple Lösung, um 180 Stellen für sein
Kürzungssäckel einzubringen: Reduzierung von Haftplätzen. Seine
unbedarften Überlegungen stellen darauf ab, dass es auf Grund des derzeitig
festgestellten Bevölkerungsrückganges im Land Brandenburg automatisch zum
Rückgang von Straftaten und Straftätern kommt - ergo die mit dem Bau- und
Investitionsprogramm angestrebte Haftplatzzahl nicht benötigt wird und
weniger auch ausreichend ist. Also: "Weg mit einer Justizvollzugsanstalt!"
Der BSBD Brandenburg
hat seine Positionen zur Gestaltung des Strafvollzuges, die die objektiv
vorhandenen vollzuglichen und rechtlichen Erfordernisse berücksichtigen,
schon mehrfach, zuletzt im Rechtsausschuss des Landtages (siehe Bericht im
"Vollzugsdienst" Nr. 3/2004) dargelegt.
Mit Datum vom 8. Juli 2004
hat nun auch die Ministerin für Justiz und Europaangelegenheiten des Landes
Brandenburg, Barbara Richstein, hinsichtlich der Standorte öffentlich
eine eindeutige Aussage getroffen:
"Das Brandenburger Justizministerium plant keine Schließung
von Gefängnissen im Bundesland. Aufgrund der aktuellen
Bevölkerungsentwicklung sei eine Korrektur der Haftplatzzahlen von zur Zeit
2730 auf 2500 notwendig, erklärte Justizministerin Barbara Richstein. Damit
wies die Ministerin einen entsprechenden Medienbericht zurück.
Eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) oder der
Justizvollzugsanstalt in Spremberg sei jedoch damit nicht verbunden, sagte
Richstein weiter. Richstein: „Beide
Standorte werden erhalten.“
Damit diese Aussage nicht
die geringe Halbwertzeit hat wie so viele Erklärungen in Wahlkampfzeiten,
wird der BSBD Brandenburg auch nach den Landtagswahlen daran
erinnern. Gleichwohl wird darauf zu achten sein, dass erforderliche
vollzugliche Umstrukturierungen nicht einem Wunschdenken sondern den
bestehenden und künftig zu erwartenden Realitäten entsprechen.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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