|
Der Strafvollzug im Land Brandenburg muss
behandlungsfähig bleiben
Hauptausschuss des
Landesverbandes tagte am 1. und 2. Oktober 2004 in der Justizakademie Kolpin
|

Der Hauptausschuss
vor dem Tagungsgebäude
|

Willi Köbke und
Burghard Neumann bei der Leitung der Diskussion |
|

Gebäude der
Justizakademie Kolpin |
Für die Herbsttagung des Hauptausschusses des BSBD
Brandenburg war diesmal als Tagungsort die Justizakademie des
Landes Brandenburg in Kolpin auserwählt worden.
Die im Landkreis Oder-Spree gelegene Fortbildungseinrichtung
der Justiz ist trotz durchgehender Auslastung und der unbestreitbar
idyllischen Lage eine der Dienststellen des Landes, die das Schicksal der
Schließung durch Integration in eine andere Dienststelle – in diesem Fall
der Aus- und Fortbildungsstätte des Finanzministeriums in Königs
Wusterhausen – getroffen hat. Der Kampf um den Erhalt der Einrichtung, in
den sich auch der BSBD Brandenburg gemeinsam mit anderen
Fachgewerkschaften und –verbänden des dbb brandenburg sowie der
Richtervereinigungen eingebracht hat, war langwierig. Letztlich wurden durch
die Landesregierung alle Einwände und Argumente - selbst ein Beschluss des
Rechtsausschusses des Landtages - für den Erhalt ignoriert und die
Eingliederung in die Einrichtung in Königs Wusterhausen unter Aufgabe der
organisatorischen Selbständigkeit für 2007 festgeschrieben. Ein deutliches
Zeichen dafür, dass für das Kabinett, insbesondere aber für den AVO
(Ausschuss für Verwaltungsoptimierung) dienstliche und aufgabenrelevante
Erfordernisse nur nachrangige Bedeutung haben.
Zur Tagung eingeladen hatte der Vorstand auch den Kollegen
Wilhelm Bokermann (NRW) und für Freitag die Vorsitzende des Beirates der
JVA Frankfurt (Oder), Frau Christa Friedemann, die beide recht
herzlich im Gremium begrüßt wurden.
Schwerpunkt am ersten Beratungstag waren aktuelle Probleme
in der Gestaltung des Strafvollzuges im Land sowie Konsequenzen aus den
politischen Vorgaben der Koalitionsvereinbarung in Hinsicht auf den
Strafvollzug. Hierbei sind folgende politische Prämissen festzustellen:
-
Der Bedarf an Haftplätzen wird (nach unten) korrigiert.
-
Der Personalbestand ist entsprechend dieser Bedarfsprognose anzupassen
(Stellenreduzierung).
-
Unter dem Schlagwort "Best Practice" wird die schlechteste
Stellen-/Haftplatzrelation als politische Zielstellung vorgegeben.
Angestrebte
Haftplatzreduzierungen müssen Gesetzesvorgaben berücksichtigen
Der Landesvorsitzende Willi Köbke erklärte hierzu,
dass sich die neue Regierungskoalition von SPD und CDU mit solchen
politischen Zielen von einem an Gesetzesvorgaben und an Behandlung
orientierten Strafvollzug verabschieden will. Mit so formulierten Vorgaben
für den Strafvollzug wird umfassende Aufgabenerfüllung von den
Strafvollzugsbediensteten eingefordert und zugleich durch Verringerung der
finanziellen Mittel und der personellen Ausstattung boykottiert. Welche
Konsequenzen sich für die Bediensteten in den Vollzugseinrichtungen daraus
ergeben, dürfte wohl klar sein.
Es ist natürlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die
Gefangenenzahlen seit dem Jahr 2000 in Brandenburg – entgegen dem
Bundestrend – zwischen 2.200 und 2.400 stagnieren. Insofern kann
nachvollzogen werden, dass das Ministerium der Justiz für die damalige
Bedarfsprognose einer Überprüfung vorsieht und über mögliche
Haftplatzreduzierungen nachdenkt. Dem kann und darf sich auch der BSBD
Brandenburg unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht entziehen. Bei der
Korrektur dürfen aber nicht allein finanzpolitische Aspekte eine
Rolle spielen, sondern es müssen auch vollzugliche Notwendigkeiten
entsprechende Berücksichtigung finden. So sind hinsichtlich der
Haftplatzausstattung die jeweiligen Höchstbelegungen zu
berücksichtigen, die bei ca. 2.450 Gefangenen lagen. Es darf auch nicht
außer Acht gelassen werden, zu prüfen, welche Ursachen die Stagnation
der Gefangenenzahlen im Land Brandenburg haben, denn bundesweit zeigt sich
da ein anderer Trend. Nur schwer einzuschätzen ist derzeit auch, welche
Auswirkungen die EU-Erweiterung sowie Hartz IV in Bezug auf
ein Anwachsen der Insassen in den Strafvollzugseinrichtungen haben werden.
Daraus resultierend ergibt sich, dass eine Reduzierung der
ursprünglich vorgesehenen Haftplatzzahl von 2.730 auf höchstens 2.500
vertretbar ist. Hierbei müssen alle derzeit existierenden 7 Standorte
erhalten bleiben und die Möglichkeit zugelassen sein, auf ein erneutes
Ansteigen der Gefangenenzahlen entsprechend reagieren zu können.
Art. 1/2
Dies ist in dem im September 2004 erstellten Konzept der
Abteilung IV des MdJ in der Art berücksichtigt, dass für die JVA
Brandenburg a.d.H. eine Absenkung auf 520 Haftplätze und für die JVA
Spremberg nunmehr 300 bis 350 Haftplätze vorgesehen werden sollen. Dies
würde bedeuten, dass eine Reduzierung auf 2.443 bis 2.493 Haftplätze
vorgesehen ist.
Die Mitglieder des Hauptausschusses waren sich einig, dass
das Festhalten an die ursprüngliche Haftplatzzahl derzeit kaum überzeugend
vermittelt werden kann, es demgegenüber aussichtsreicher und dringlicher
ist, sich für den Erhalt aller Standorte und der organisatorischen
Selbständigkeit der dortigen Anstalten einzusetzen. Insofern ergibt sich die
Notwendigkeit, die entsprechenden Forderungen und Positionen des
Gewerkschaftstages 2001 zu präzisieren. Hierbei müsse aber unbedingt die
Vorhaltung einer Haftplatzreserve im Umfang von mindestens 100 bis
150 Haftplätzen einbezogen sein - unstrittig ein Wert, der unter der
eigentlich üblichen Größe von 10 Prozent liegt und somit durchaus
finanzpolitische Aspekte berücksichtigt. Daraus resultiert, dass das Gremium
eine Reduzierung der Haftplätze auf 2.600 für das Land als
Untergrenze ansieht.
Personalkürzungsvorhaben im
Strafvollzug stellen die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages infrage
Aus vollzuglicher und rechtlicher Sicht gesetzeswidrig
und für den BSBD Brandenburg deshalb unakzeptabel ist das Vorhaben,
die Personalausstattung in den Justizvollzugsanstalten des Landes auf
den schlechtesten Stand aller Bundesländer herunterzufahren. Hierzu
den Begriff "Best Practice" zu verwenden verschleiert das eigentliche
Ziel und kann nur als demagogisch bezeichnet werden. Es wird so
suggeriert, dass schlechte Personalausstattung gut sein soll. So kann nur
jemand argumentieren, der sachliche Zwänge ignoriert und die
Aufgabenerfüllung einer undurchdachten Finanzpolitik opfern will. Dies dann
noch als Dienst am Bürger verstehen zu wollen ist wohl mehr als nur
ignorant.
Zwar ist der übliche Vergleich mit der Privatwirtschaft auf
den Strafvollzug nur schlecht anwendbar, wenn aber dort ein bestimmtes
Produktionsergebnis erreicht werden soll, benötigt man dafür auch eine
bestimmte Anzahl von Arbeitern. Ist diese zu gering, erreicht man das
vorgegebene Produktionsergebnis nicht, es sei denn, man verstärkt die
Belastung der Belegschaft durch Überstunden mit der Konsequenz der
entsprechenden Bezahlung. Auf Dauer wird dies in der Privatwirtschaft dann
zur Einstellung neuer Kräfte führen. Für die Privatwirtschaft bestreiten das
die Politiker aller Lager nicht. Das Management beugt in der Regel jedoch
vor und orientiert das Arbeitskräftevolumen an der Aufgabenerfüllung.
Für den öffentlichen Dienst im Allgemeinen und den
Strafvollzug im Besonderen will man dies jedoch nicht als gültig ansehen.
Hier geben sich so manche Politiker der Illusion hin, Personalkürzungen in
immer größerem Umfang seien vertretbar und hätten keine in Hinsicht auf die
Sicherstellung staatlicher Aufgaben bedenkliche Konsequenzen. So kann man
den Strafvollzug sehr schnell gegen die Wand fahren – nur schuldig sind dann
eben nicht die Politiker, die solches vorgeben, sondern andere, in der Regel
das gebeutelte Personal.
Der BSBD Brandenburg hält eine Orientierung des
Personalbedarfs an rein mathematische Relationen zwar für falsch, da die
Nichtberücksichtigung der zu erfüllenden Aufgaben zwangsweise zu unrealen
Aussagen führt, aber eine Unterbietung der schlechtesten Personalausstattung
als Koalitionsziel dürfte wohl der Gipfel politischer Unvernunft und
nicht mehr tolerierbar sein.
Unter Zugrundelegung der als notwendig erachteten 2.600
Haftplätze ergäbe eine Anwendung des Bundesdurchschnitts einen Bedarf von
1.248 Stellen insgesamt. Unabhängig davon ergibt sich ein weiterer
Bedarf an ca. 50 Stellen für Aufgaben, die zentrale Bedeutung haben
wie Aus- und Fortbildungsstätte, zentraler Fahrdienst, zentrale Beschaffung,
zentrale Krankenhausabteilung und ADV-Leitstelle. Somit wäre eine künftige
Ausstattung mit 1.298 Stellen erforderlich, zwar nicht optimal,
aber durchaus noch akzeptabel, da somit der Behandlungsvollzug nicht
gänzlich infrage gestellt wäre. Ein Unterschreiten dieser Grenze
bewirkt jedoch Abstriche an der Aufgabenerfüllung und zunehmende
Abwendung vom Vollzugsziel der Behandlung hin zu reinem Verwahrvollzug.
Wenn das das politische Ziel der Regierungskoalition in Potsdam ist, sollte
sie das auch deutlich so benennen und dies nicht durch irreführende Begriffe
verschleiern. Tatsche ist nun einmal: Wird die Vorgabe umgesetzt, kommt man
nicht umhin zu akzeptieren, dass Behandlungsvollzug nicht mehr machbar ist.
Motivation
der Bediensteten sinkt ständig
Als problematisch wird durch die Mitglieder des
Hauptausschusses die derzeitige Stimmung in den einzelnen Vollzugsanstalten
bewertet. Die Ursachen hierzu sind vielfältig. So wird die vorhandene
Personalausstattung als zu gering empfunden und als eine der Ursachen
für eine Erhöhung der Belastung des Einzelnen insbesondere bei
Ausfällen von Bediensteten angesehen. Es ist immer weniger Zeit für
eigentlich notwendige Behandlungsmaßnahmen vorhanden und damit der Wille zum
Engagement ausgebremst. Kürzungen bei der Besoldung und fehlende
Beförderungsmöglichkeiten wirken zusätzlich demotivierend. Dazu kommt
die in der letzten Zeit sehr unseriöse Berichterstattung in den
Medien und die öffentliche Positionierung der Justizspitze dazu. Es
bedarf aus Sicht des BSBD erhebliche Anstrengungen seitens der neuen
Ministerin und der Abteilung IV des MdJ, nach gründlicher Analyse der
derzeitigen Situation und Ableitung der notwenigen Schlussfolgerungen solche
Rahmenbedingungen in der Vollzugsgestaltung und für das Arbeitsklima zu
schaffen, die das Vertrauen der Bediensteten in die Ressortführung wieder
erhöhen. Wird dies jetzt verabsäumt, könnte der Schaden irreparabel
und derzeit noch in Ansätzen vorhandene Motivation völlig zerstört
werden.
Jugendarrest in Brandenburg
führt Schattendasein
Hinsichtlich des Jugendarrestes bekräftigte das
Gremium nochmals die Notwendigkeit der Verlagerung des Standortes nach
Wriezen, um die personellen und fachlichen Potenzen der dortigen Anstalt für
eine effektivere Arrestgestaltung nutzen zu können. Es ist einzuschätzen,
dass der Jugendarrest im Brandenburg ein Schattendasein führt und kaum
Wirkung erzielt. Mit der verwaltungsmäßigen Anbindung der
Jugendarrestanstalt an die Jugendanstalt in Wriezen ist es allein nicht
getan und es treten wohl kaum automatisch Besserungen ein. Es dürfte wohl
wenig überzeugen, wenn das MdJ untersuchungshaftvermeidende Maßnahmen
(Frostenwalde) mit aller Kraft unterstützt, gleichzeitig aber den Arrest,
für den es zuständig ist, kaum beachtet. Die Verlagerung der Arrestanstalt
nach Wriezen wäre ein erster Schritt in Richtung Erhöhung der Aufmerksamkeit
für den Arrest sowie des Nachdenkens über eine erziehungswirksamere
Gestaltung dieser Strafmaßnahme im Jugendbereich. Mit dem Wechsel im
Personal dürften auch dazu gute Voraussetzungen gegeben sein.
Mehr einheitliches Handeln
im Land erforderlich
Problematisch wird bewertet, dass es hinsichtlich
sicherheitsrelevanter Richtlinien sowie der Vorgaben zu Verhaltensregeln für
Gefangene und Ausstattungsregelungen zwischen den Anstalten im Land
erhebliche Unterschiede gibt, die wenig förderlich für ein einheitliches
Handeln der Bediensteten und des Gesamtvollzuges sind. Hier ist das MdJ
dringend gefordert, einheitliche Rahmenvorgaben vorzunehmen, die lediglich
in gewissen Grenzen Abweichungen gestatten, die die Berücksichtigung
spezifische Besonderheiten der jeweiligen Anstalten ermöglichen.
Die Problematik der Privatisierung vollzuglicher
Aufgaben ist derzeit im Land Brandenburg – mit Ausnahme der
Gefangenenverpflegung in Cottbus-Dissenchen - kein Thema. Offenbar haben die
Rechtspolitiker im Land in dieser Hinsicht erkannt, dass entsprechende
Vorhaben in einzelnen anderen Bundesländern eindeutig zu Fehlentwicklungen
führen, die nicht nur die Zuständigkeit der Exekutive für den hoheitlichen
Bereich konterkarieren und im Extremfall die Notwendigkeit einer Exekutive
überhaupt in Frage stellen, sondern auch mittel- und langfristig eben nicht
finanzielle Einsparungen erbringen, sondern Ausgaben nur verlagern und so
ein unreales Bild ergeben.
Steigende Belastungen bei
Absenken von Leistungen – ein schleichender Demotivierungsprozess
Als erheblich bedenklich werden auch die durch die Länder
angestrebten Entwicklungen im Dienst- und Tarifrecht bewertet. Sowohl
die erklärte Absicht der Verlagerung vor Zuständigkeiten im Beamtenrecht auf
die Länder als auch Bestrebungen zur Abschaffung beamtenrechtlicher
Grundsätze sind keinesfalls durchdachte und sinnvolle Reformen des
öffentlichen Rechts, da sie lediglich auf den Abbau von Rechten bei
Beibehaltung und weiterer Erhöhung der Pflichten zielen. In gleicher
Richtung gehen die Bestrebungen der Länder in Bezug auf das Tarifrecht. Die
Absicht ist deutlich erkennbar: Erhöhung der Belastung aller
Berufsgruppen im öffentlichen Dienst bei Absenkung von Besoldung und
Vergütung sowie anderer Leistungen.
Positionen und Forderungen
des BSBD der aktuellen Lage angepasst
Nach intensivem Meinungsaustausch über die vielfältigsten
Probleme beschloss das Gremium, die Forderungen und Positionen des
Gewerkschaftstages 2001 in Bezug auf die aktuellen Probleme wie folgt zu
präzisieren und deren Beachtung in der Strukturierung des Justizvollzuges
sowie der Reformierung des Dienstrechtes von der Landesregierung und
speziell dem Justizministerium einzufordern:
1. Umbau in Brandenburg und Spremberg unter
behandlungsspezifischen Aspekten;
2. Orientierung auf eine Haftplatzkapazität von
2.600 Haftplätzen (einschließlich Haftplatzreserve) an den jetzigen 7
Standorten;
3. Verlagerung des Standortes für den
Jugendarrest nach Wriezen und Nutzung der verwaltungsmäßigen und fachlichen
Kompetenz der dortigen Jugendstrafanstalt;
4. Besetzung aller vorhandenen Stellen und
längerfristige Orientierung auf 1.298 Stellen für den Justizvollzug
(Bundesdurchschnitt /1248 + Besondere Dienste /50);
5. Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses
für den allgemeinen Vollzugsdienst durch Ausbildung von zwei Klassen von je
20 Anwärtern jährlich;
6. Veränderung der Verhältnisse zwischen
Eingangsamt und Beförderungsämtern zum Abbau der demotivierenden Grenzen
nach § 26 BBesG wie folgt:
AVD / WD:
30/25 % Eingangsamt (A 7)
35/35 % 1. Beförderungsamt (A 8)
35/40 % 2.
Beförderungsamt (A 9);
7. Hebung des Eingangsamtes
im gehobenen Verwaltungsdienst und Sozialdienst nach BesGr A 10 BBesO, im
mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach BesGr. A 7 BBesO und
Verbesserung der Eingruppierung im Schreibdienst unter dem Aspekt der
Anforderungen der modernen IT;
8. Öffnung der Laufbahnen des
AVD und des Werkdienstes zum gehobenen Dienst;
9. Sicherstellung
einer kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte orientierten
Fortbildung der Bediensteten durch Reservierung von mindestens 8 Stunden der
Dienstzeit pro Monat (Schulungstag);
10. Vorgabe einheitlicher
Maßstäbe in sicherheitsrechtlich relevanten Richtlinien;
11. Erlass einer
gesonderten Arbeitszeitverordnung für den Justizvollzug.
Weiterhin wurde
beschlossen, den 5. ordentlichen Gewerkschaftstag des BSBD Brandenburg
zum Herbst 2005 in die Landeshauptstadt Potsdam einzuberufen.
Mit dem für die
Justizakademie Kolpin charakteristisch ausgezeichneten Mittagsessen wurde
die Tagung am Sonnabend abgeschlossen.
|