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Der Strafvollzug im Land Brandenburg muss behandlungsfähig bleiben

 

Hauptausschuss des Landesverbandes tagte am 1. und 2. Oktober 2004 in der Justizakademie Kolpin

 

 

 

Der Hauptausschuss vor dem Tagungsgebäude

 

Willi Köbke und Burghard Neumann bei der Leitung der Diskussion

Gebäude der Justizakademie Kolpin

 

Für die Herbsttagung des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg war diesmal als Tagungsort die Justizakademie des Landes Brandenburg in Kolpin auserwählt worden.

 

Die im Landkreis Oder-Spree gelegene Fortbildungseinrichtung der Justiz ist trotz durchgehender Auslastung und der unbestreitbar idyllischen Lage eine der Dienststellen des Landes, die das Schicksal der Schließung durch Integration in eine andere Dienststelle – in diesem Fall der Aus- und Fortbildungsstätte des Finanzministeriums in Königs Wusterhausen – getroffen hat. Der Kampf um den Erhalt der Einrichtung, in den sich auch der BSBD Brandenburg gemeinsam mit anderen Fachgewerkschaften und –verbänden des dbb brandenburg  sowie der Richtervereinigungen eingebracht hat, war langwierig. Letztlich wurden durch die Landesregierung alle Einwände und Argumente - selbst ein Beschluss des Rechtsausschusses des Landtages - für den Erhalt ignoriert und die Eingliederung in die Einrichtung in Königs Wusterhausen unter Aufgabe der organisatorischen Selbständigkeit für 2007 festgeschrieben. Ein deutliches Zeichen dafür, dass für das Kabinett, insbesondere aber für den AVO (Ausschuss für Verwaltungsoptimierung) dienstliche und aufgabenrelevante Erfordernisse nur nachrangige Bedeutung haben.

 

Zur Tagung eingeladen hatte der Vorstand auch den Kollegen Wilhelm Bokermann (NRW) und für Freitag die Vorsitzende des Beirates der JVA Frankfurt (Oder), Frau Christa Friedemann, die beide recht herzlich im Gremium begrüßt wurden.

 

Schwerpunkt am ersten Beratungstag waren aktuelle Probleme in der Gestaltung des Strafvollzuges im Land sowie Konsequenzen aus den politischen Vorgaben der Koalitionsvereinbarung in Hinsicht auf den Strafvollzug. Hierbei sind folgende politische Prämissen festzustellen:

 

  • Der Bedarf an Haftplätzen wird (nach unten) korrigiert.

  • Der Personalbestand ist entsprechend dieser Bedarfsprognose anzupassen (Stellenreduzierung).

  • Unter dem Schlagwort "Best Practice" wird die schlechteste Stellen-/Haftplatzrelation als politische Zielstellung vorgegeben.

 

Angestrebte Haftplatzreduzierungen müssen Gesetzesvorgaben berücksichtigen

 

Der Landesvorsitzende Willi Köbke erklärte hierzu, dass sich die neue Regierungskoalition von SPD und CDU mit solchen politischen Zielen von einem an Gesetzesvorgaben und an Behandlung orientierten Strafvollzug verabschieden will. Mit so formulierten Vorgaben für den Strafvollzug wird umfassende Aufgabenerfüllung von den Strafvollzugsbediensteten eingefordert und zugleich durch Verringerung der finanziellen Mittel und der personellen Ausstattung boykottiert. Welche Konsequenzen sich für die Bediensteten in den Vollzugseinrichtungen daraus ergeben, dürfte wohl klar sein.

 

Es ist natürlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Gefangenenzahlen seit dem Jahr 2000 in Brandenburg – entgegen dem Bundestrend – zwischen 2.200 und 2.400 stagnieren. Insofern kann nachvollzogen werden, dass das Ministerium der Justiz für die damalige Bedarfsprognose einer Überprüfung vorsieht und über mögliche Haftplatzreduzierungen nachdenkt. Dem kann und darf sich auch der BSBD Brandenburg unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht entziehen. Bei der Korrektur dürfen aber nicht allein finanzpolitische Aspekte eine Rolle spielen, sondern es müssen auch vollzugliche Notwendigkeiten entsprechende Berücksichtigung finden. So sind hinsichtlich der Haftplatzausstattung die jeweiligen Höchstbelegungen zu berücksichtigen, die bei ca. 2.450 Gefangenen lagen. Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, zu prüfen, welche Ursachen die Stagnation der Gefangenenzahlen im Land Brandenburg haben, denn bundesweit zeigt sich da ein anderer Trend. Nur schwer einzuschätzen ist derzeit auch, welche Auswirkungen die EU-Erweiterung sowie Hartz IV in Bezug auf ein Anwachsen der Insassen in den Strafvollzugseinrichtungen haben werden.

 

Daraus resultierend ergibt sich, dass eine Reduzierung der ursprünglich vorgesehenen Haftplatzzahl von 2.730 auf höchstens 2.500 vertretbar ist. Hierbei müssen alle derzeit existierenden 7 Standorte erhalten bleiben und die Möglichkeit zugelassen sein, auf ein erneutes Ansteigen der Gefangenenzahlen entsprechend reagieren zu können.

Art. 1/2

 

Dies ist in dem im September 2004 erstellten Konzept der Abteilung IV des MdJ in der Art berücksichtigt, dass für die JVA Brandenburg a.d.H. eine Absenkung auf 520 Haftplätze und für die JVA Spremberg nunmehr 300 bis 350 Haftplätze vorgesehen werden sollen. Dies würde bedeuten, dass eine Reduzierung auf 2.443 bis 2.493 Haftplätze vorgesehen ist.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses waren sich einig, dass das Festhalten an die ursprüngliche Haftplatzzahl derzeit kaum überzeugend vermittelt werden kann, es demgegenüber aussichtsreicher und dringlicher ist, sich für den Erhalt aller Standorte und der organisatorischen Selbständigkeit der dortigen Anstalten einzusetzen. Insofern ergibt sich die Notwendigkeit, die entsprechenden Forderungen und Positionen des Gewerkschaftstages 2001 zu präzisieren. Hierbei müsse aber unbedingt die Vorhaltung einer Haftplatzreserve im Umfang von mindestens 100 bis 150 Haftplätzen einbezogen sein - unstrittig ein Wert, der unter der eigentlich üblichen Größe von 10 Prozent liegt und somit durchaus finanzpolitische Aspekte berücksichtigt. Daraus resultiert, dass das Gremium eine Reduzierung der Haftplätze auf 2.600 für das Land als Untergrenze ansieht.

 

Personalkürzungsvorhaben im Strafvollzug stellen die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages infrage

 

Aus vollzuglicher und rechtlicher Sicht gesetzeswidrig und für den BSBD Brandenburg deshalb unakzeptabel ist das Vorhaben, die Personalausstattung in den Justizvollzugsanstalten des Landes auf den schlechtesten Stand aller Bundesländer herunterzufahren. Hierzu den Begriff "Best Practice" zu verwenden verschleiert das eigentliche Ziel und kann nur als demagogisch bezeichnet werden. Es wird so suggeriert, dass schlechte Personalausstattung gut sein soll. So kann nur jemand argumentieren, der sachliche Zwänge ignoriert und die Aufgabenerfüllung einer undurchdachten Finanzpolitik opfern will. Dies dann noch als Dienst am Bürger verstehen zu wollen ist wohl mehr als nur ignorant.

 

Zwar ist der übliche Vergleich mit der Privatwirtschaft auf den Strafvollzug nur schlecht anwendbar, wenn aber dort ein bestimmtes Produktionsergebnis erreicht werden soll, benötigt man dafür auch eine bestimmte Anzahl von Arbeitern. Ist diese zu gering, erreicht man das vorgegebene Produktionsergebnis nicht, es sei denn, man verstärkt die Belastung der Belegschaft durch Überstunden mit der Konsequenz der entsprechenden Bezahlung. Auf Dauer wird dies in der Privatwirtschaft dann zur Einstellung neuer Kräfte führen. Für die Privatwirtschaft bestreiten das die Politiker aller Lager nicht. Das Management beugt in der Regel jedoch vor und orientiert das Arbeitskräftevolumen an der Aufgabenerfüllung.

 

Für den öffentlichen Dienst im Allgemeinen und den Strafvollzug im Besonderen will man dies jedoch nicht als gültig ansehen. Hier geben sich so manche Politiker der Illusion hin,  Personalkürzungen in immer größerem Umfang seien vertretbar und hätten keine in Hinsicht auf die Sicherstellung staatlicher Aufgaben bedenkliche Konsequenzen. So kann man den Strafvollzug sehr schnell gegen die Wand fahren – nur schuldig sind dann eben nicht die Politiker, die solches vorgeben, sondern andere, in der Regel das gebeutelte Personal.

 

Der BSBD Brandenburg hält eine Orientierung des Personalbedarfs an rein mathematische Relationen zwar für falsch, da die Nichtberücksichtigung der zu erfüllenden Aufgaben zwangsweise zu unrealen Aussagen führt, aber eine Unterbietung der schlechtesten Personalausstattung als Koalitionsziel dürfte wohl der Gipfel politischer Unvernunft und nicht mehr tolerierbar sein.

 

Unter Zugrundelegung der als notwendig erachteten 2.600 Haftplätze ergäbe eine Anwendung des Bundesdurchschnitts einen Bedarf von 1.248 Stellen insgesamt. Unabhängig davon ergibt sich ein weiterer Bedarf an ca. 50 Stellen für Aufgaben, die zentrale Bedeutung haben wie Aus- und Fortbildungsstätte, zentraler Fahrdienst, zentrale Beschaffung, zentrale Krankenhausabteilung und ADV-Leitstelle. Somit wäre eine künftige Ausstattung mit 1.298 Stellen erforderlich, zwar nicht optimal, aber durchaus noch akzeptabel, da somit der Behandlungsvollzug nicht gänzlich infrage gestellt wäre. Ein Unterschreiten dieser Grenze bewirkt jedoch Abstriche an der Aufgabenerfüllung und zunehmende Abwendung vom Vollzugsziel der Behandlung hin zu reinem Verwahrvollzug. Wenn das das politische Ziel der Regierungskoalition in Potsdam ist, sollte sie das auch deutlich so benennen und dies nicht durch irreführende Begriffe verschleiern. Tatsche ist nun einmal: Wird die Vorgabe umgesetzt, kommt man nicht umhin zu akzeptieren, dass Behandlungsvollzug nicht mehr machbar ist.

 

 Motivation der Bediensteten sinkt ständig

 

Als problematisch wird durch die Mitglieder des Hauptausschusses die derzeitige Stimmung in den einzelnen Vollzugsanstalten bewertet. Die Ursachen hierzu sind vielfältig. So wird die vorhandene Personalausstattung als zu gering empfunden und als eine der Ursachen für eine Erhöhung der Belastung des Einzelnen insbesondere bei Ausfällen von Bediensteten angesehen. Es ist immer weniger Zeit für eigentlich notwendige Behandlungsmaßnahmen vorhanden und damit der Wille zum Engagement ausgebremst. Kürzungen bei der Besoldung und fehlende Beförderungsmöglichkeiten wirken zusätzlich demotivierend. Dazu kommt die in der letzten Zeit sehr unseriöse Berichterstattung in den Medien und die öffentliche Positionierung der Justizspitze dazu. Es bedarf aus Sicht des BSBD erhebliche Anstrengungen seitens der neuen Ministerin und der Abteilung IV des MdJ, nach gründlicher Analyse der derzeitigen Situation und Ableitung der notwenigen Schlussfolgerungen solche Rahmenbedingungen in der Vollzugsgestaltung und für das Arbeitsklima zu schaffen, die das Vertrauen der Bediensteten in die Ressortführung wieder erhöhen. Wird dies jetzt verabsäumt, könnte der Schaden irreparabel und derzeit noch in Ansätzen vorhandene Motivation völlig zerstört werden.

 

Jugendarrest in Brandenburg führt Schattendasein

 

Hinsichtlich des Jugendarrestes bekräftigte das Gremium nochmals die Notwendigkeit der Verlagerung des Standortes nach Wriezen, um die personellen und fachlichen Potenzen der dortigen Anstalt für eine effektivere Arrestgestaltung nutzen zu können. Es ist einzuschätzen, dass der Jugendarrest im Brandenburg ein Schattendasein führt und kaum Wirkung erzielt. Mit der verwaltungsmäßigen Anbindung der Jugendarrestanstalt an die Jugendanstalt in Wriezen ist es allein nicht getan und es treten wohl kaum automatisch Besserungen ein. Es dürfte wohl wenig überzeugen, wenn das MdJ untersuchungshaftvermeidende Maßnahmen (Frostenwalde) mit aller Kraft unterstützt, gleichzeitig aber den Arrest, für den es zuständig ist, kaum beachtet. Die Verlagerung der Arrestanstalt nach Wriezen wäre ein erster Schritt in Richtung Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Arrest sowie des Nachdenkens über eine erziehungswirksamere Gestaltung dieser Strafmaßnahme im Jugendbereich. Mit dem Wechsel im Personal dürften auch dazu gute Voraussetzungen gegeben sein.

 

Mehr einheitliches Handeln im Land erforderlich

 

Problematisch wird bewertet, dass es hinsichtlich sicherheitsrelevanter Richtlinien sowie der Vorgaben zu Verhaltensregeln für Gefangene und Ausstattungsregelungen zwischen den Anstalten im Land erhebliche Unterschiede gibt, die wenig förderlich für ein einheitliches Handeln der Bediensteten und des Gesamtvollzuges sind. Hier ist das MdJ dringend gefordert, einheitliche Rahmenvorgaben vorzunehmen, die lediglich in gewissen Grenzen Abweichungen gestatten,  die die Berücksichtigung spezifische Besonderheiten der jeweiligen Anstalten ermöglichen.

 

Die Problematik der Privatisierung vollzuglicher Aufgaben ist derzeit im Land Brandenburg – mit Ausnahme der Gefangenenverpflegung in Cottbus-Dissenchen - kein Thema. Offenbar haben die Rechtspolitiker im Land in dieser Hinsicht erkannt, dass entsprechende Vorhaben in einzelnen anderen Bundesländern eindeutig zu Fehlentwicklungen führen, die nicht nur die Zuständigkeit der Exekutive für den hoheitlichen Bereich  konterkarieren und im Extremfall die Notwendigkeit einer Exekutive überhaupt in Frage stellen, sondern auch mittel- und langfristig eben nicht finanzielle Einsparungen erbringen, sondern Ausgaben nur verlagern und so ein unreales Bild ergeben.

 

Steigende Belastungen bei Absenken von Leistungen – ein schleichender Demotivierungsprozess

 

Als erheblich bedenklich werden auch die durch die Länder angestrebten Entwicklungen im Dienst- und Tarifrecht bewertet. Sowohl die erklärte Absicht der Verlagerung vor Zuständigkeiten im Beamtenrecht auf die Länder als auch Bestrebungen zur Abschaffung beamtenrechtlicher Grundsätze sind keinesfalls durchdachte und sinnvolle Reformen des öffentlichen Rechts, da sie lediglich auf den Abbau von Rechten bei Beibehaltung und weiterer Erhöhung der Pflichten zielen. In gleicher Richtung gehen die Bestrebungen der Länder in Bezug auf das Tarifrecht. Die Absicht ist deutlich erkennbar: Erhöhung der Belastung aller Berufsgruppen im öffentlichen Dienst bei Absenkung von Besoldung und Vergütung sowie anderer Leistungen.

 

Positionen und Forderungen des BSBD der aktuellen Lage angepasst

 

Nach intensivem Meinungsaustausch über die vielfältigsten Probleme beschloss das Gremium, die Forderungen und Positionen des Gewerkschaftstages 2001 in Bezug auf die aktuellen Probleme wie folgt zu präzisieren und deren Beachtung in der Strukturierung des Justizvollzuges sowie der Reformierung des Dienstrechtes von der Landesregierung und speziell dem Justizministerium einzufordern:

 

 1.   Umbau in Brandenburg und Spremberg unter behandlungsspezifischen Aspekten;

 2. Orientierung auf eine Haftplatzkapazität von 2.600 Haftplätzen (einschließlich  Haftplatzreserve) an den jetzigen 7 Standorten;

 3.  Verlagerung des Standortes für den Jugendarrest nach Wriezen und Nutzung der verwaltungsmäßigen und fachlichen Kompetenz der dortigen Jugendstrafanstalt;

 4.  Besetzung aller vorhandenen Stellen und längerfristige Orientierung auf 1.298 Stellen für den Justizvollzug (Bundesdurchschnitt /1248 + Besondere Dienste /50);

 5.  Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für den allgemeinen Vollzugsdienst durch Ausbildung von zwei Klassen von je 20 Anwärtern jährlich;

 6.  Veränderung der Verhältnisse zwischen Eingangsamt und Beförderungsämtern zum Abbau der demotivierenden Grenzen nach § 26 BBesG wie folgt:

       AVD / WD:                               30/25 %  Eingangsamt (A 7)

                                                      35/35 %  1. Beförderungsamt (A 8)

                                                      35/40 %  2. Beförderungsamt (A 9);

 7.           Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Verwaltungsdienst und Sozialdienst nach BesGr A 10 BBesO, im mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach BesGr. A 7  BBesO und Verbesserung der Eingruppierung im Schreibdienst unter dem Aspekt der Anforderungen der modernen IT;

 8.           Öffnung der Laufbahnen des AVD und des Werkdienstes zum gehobenen Dienst;

 9.  Sicherstellung einer kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte orientierten Fortbildung der Bediensteten durch Reservierung von mindestens 8 Stunden der Dienstzeit pro Monat (Schulungstag);

10.  Vorgabe einheitlicher Maßstäbe in sicherheitsrechtlich relevanten Richtlinien;

11.  Erlass einer gesonderten Arbeitszeitverordnung für den Justizvollzug.

 

Weiterhin wurde beschlossen, den 5. ordentlichen Gewerkschaftstag des BSBD Brandenburg zum Herbst 2005 in die Landeshauptstadt Potsdam einzuberufen.

 

Mit dem für die Justizakademie Kolpin charakteristisch ausgezeichneten Mittagsessen wurde die Tagung am Sonnabend abgeschlossen.