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Die Vollzugsgestaltung wird durch Personalengpässe immer kritischer

 

Der Hauptausschuss berät zu dringenden vollzuglichen und personellen Problemen in den neu errichteten Gebäuden der Dienstleistungsabteilung bei der JVA Brandenburg a.d.H.

 

Mitglieder des Hauptausschusses während der Beratungen

 

Die diesjährige Herbsttagung des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg wurde zum 5. November 2010 in die neu errichteten Gebäude der Dienstleistungsabteilung bei der JVA Brandenburg a.d.H. einberufen. So war es möglich, dass die Gremiumsmitglieder eine Tagungspause auch dazu nutzen konnten, die modern eingerichteten und ausgestatteten Räumlichkeiten insbesondere des Aus- und Fortbildungsbereichs in Augenschein zu nehmen.

 

In den Beratungen zur vollzuglichen Lage wurden die derzeitigen Entwicklungen im Strafvollzugsgeschehen und in der Personalentwicklung und –planung einer sehr intensiven und zugleich äußerst kritischen Bewertung unterzogen. Nach Auffassung der Hauptausschussmitglieder ist schon derzeit die Gestaltung des Vollzugsprozesses so problematisch, dass den Ansprüchen eines Resozialisierungsvollzuges mit seinen umfangreichen Aufgabenstellungen nur noch in Ansätzen entsprochen werden kann. Bei Fortsetzung der misslichen Entwicklung in der Personalausstattung wird selbst ein nur durchschnittlicher Resozialisierungsvollzug völlig illusionär.

 

Seit Mai 2010 ist durch Absenkungen in der Belegungsfähigkeit die Haftplatzkapazität auf 2123 reduziert. Die Belegung der Anstalten lag im ersten Halbjahr 2010 durchschnittlich bei 1613. Aktuell beträgt die Auslastung 73,1 Prozent.

 

Personalsituation und Stellenkürzungen

 

Derzeit sind im Justizvollzug noch 1151 Bedienstete tätig. 20 Anwärter sind in Ausbildung. Die Stellenzahl ist im Haushaltsjahr 2010 auf 1108 reduziert. Haushaltsmäßige Überhänge werden aus dem Personalbudget finanziert. Im AVD ist die vorhandene Bedienstetenzahl (774) schon unter die abgeschmolzene Stellenzahl (787) gesunken. Da zudem der Krankenstand sehr hoch ist, ergeben sich in fast allen Anstalten Probleme in der Dienstplangestaltung beim AVD. Eine konkrete Übersicht zum Ausfall durch Krankheit und zu längerfristig erkrankten Bediensteten wird nach Information durch das MdJ nicht gefertigt, obwohl die Anstalten solche Meldungen vornehmen.

 

Im Haushaltsentwurf 2011 ist eine weitere Absenkung der Stellenzahl auf insgesamt 993 ausgewiesen. Dies ist eigentlich die Zielzahl für 2014. Übereinstimmend wird eingeschätzt, dass damit kein Behandlungsvollzug im Sinne der Vollzugsgesetze gewährleistet werden kann. Selbst die Sicherstellung des Vollzugsablaufes wird damit problematisch. Das für 2011 angekündigte neue StVG für Brandenburg wird eine weitere Aufgabenmehrung beinhalten. Die Situation wird dadurch immer kritischer.

 

Nach wie vor kritisch ist die Personalbedarfsermittlung anhand von Ländervergleichen zu bewerten. Generell ist fast in allen Bundesländern ein Rückgang der Gefangenenzahlen festzustellen. Insofern ist endlich eine Bedarfsermittlung anhand der tatsächlich zu lösenden Aufgaben zu erreichen. Hierzu wird der Vorstand vorhandenes Material sichten und eigenständige Berechnungen vornehmen, die dann dem MdJ und auch den Fraktionen im Landtag zugeleitet werden sollen.

 

Nachwuchssicherung

 

Dem Haushaltsentwurf für 2011 ist zu entnehmen, dass auch im kommenden Jahr die Einstellung von 20 Anwärtern zur Ausbildung für den AVD vorgesehen wird. Selbst bei Fortsetzung der Ausbildungseinstellungen in diesem Umfang ist jedoch erkennbar, dass die bis 2012 bzw. 2014 zu erwartenden Alters- und andere Abgänge damit nicht kompensiert werden können. Ausbildungshilfe durch Berlin ist nach Information des dortigen Landesverbandes nicht zu erwarten. Aus diesem Grund sehen es die Hauspausschussmitglieder für erforderlich an, über die Variante der Einstellung von Tarifkräften mit Kurzausbildung und späterer verkürzter Vollausbildung nachzudenken und dies nochmals an das MdJ heranzutragen.

 

Beförderungssituation

 

Die derzeit vorgesehenen Beförderungen sind in der Mehrheit unbefriedigend, da sie nur 2,1 Prozent der AVD-Bediensteten erfassen und der Werkdienst völlig außen vor ist. Auch die Problematik der Obergrenzen bei den Besoldungsgruppen ist durch die Stellenobergrenzenverordnung vom 3. Dezember 2007 für den Justizvollzugsdienst völlig unbefriedigend und wenig hilfreich.

In § 4 der VO ist nur noch eine Sonderregelung für Gerichtsvollzieher und für den Polizeivollzugsdienst ausgewiesen, der AVD und der Werkdienst bei Justizvollzugsanstalten haben keine Sonderregelungen mehr. Wenn auch die Regelung nur noch eine Obergrenze für die Besoldungsgruppe A 9 enthält, gilt die allgemeine Obergrenze im mittleren Dienst nunmehr auch für AVD und Werkdienst. Obwohl jetzt keine Obergrenze mehr für die Besoldungsgruppe A 8 ausgewiesen ist, ergibt sich für die Bediensteten im Eingangsamt A 7 keine Besserung, da bei der Ausweisung der Stellen im Haushalt diese Grenze beibehalten ist. Daraus resultierend ändert sich eben nichts am Sachverhalt, dass sich 50 Prozent der Bediensteten des AVD und WD im Eingangsamt befinden und die Aussichten auf die erste Beförderung im Dienstleben bedingt auch durch Stellenkürzungen äußerst gering sind.

 

Organisationsstrukturen

 

Die durch das MdJ seit 2007 angewiesene Änderung der Organisationsstrukturen in den Dienststellen ist nach Einschätzung des Gremiums bei der Aufgabenerfüllung mehr hinderlich als förderlich. Eine damals durch den Abteilungsleiter III des MdJ erklärte Überprüfung nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes ist bisher nicht erfolgt. So wird offenbar, dass die aus Sicht des BSBD die Aufgabenerfüllung eher hemmenden Strukturen betoniert werden sollen.

 

Vollzugskonzept

 

Ein neues Vollzugskonzept, das bis September durch das MdJ erarbeitet werden sollte, liegt noch nicht vor. Lediglich einige Stichpunkte aus der zweitägigen Beratung der Abteilung III und den Anstaltsleitern sind bekannt, die jedoch kaum den Ansprüchen an ein Vollzugskonzept genügen. Mit der endgültigen Vorlage ist nach Informationen frühestens im Dezember zu rechnen. Die Arbeitsgruppe des BSBD hat ihre Beratungen zu einem eigenen Konzept im Grunde abgeschlossen. Das Ergebnis ist zur Zeit noch in Ausformulierung.

 

Laufbahnstruktur im AVD

 

Auf Grund der höheren Anforderungen im AVD ist es nach Auffassung des BSBD erforderlich, Änderungen in der Laufbahnstruktur zu erreichen. Hierbei ist eine durchgehende Stellendotierung auf Grund von Stellenbeschreibungen einzufordern. Die Öffnung der Laufbahn zum gehobenen Dienst könnte hierbei auf zwei Wegen erfolgen: Entweder durch Ausweisung als Sonderlaufbahn (A 7 bis A 11 laufbahngruppenübergreifend) oder durch Ausweisung von Ämtern A 10 und A 11 im Sinne der derzeitigen LVO als gehobener Vollzugsdienst, wobei konkrete Regelungen zum Aufstieg getroffen sein müssen.

Notwendig ist aus Sicht des BSBD auch,  dass bei zeitweiser Wahrnahme höherwertiger Aufgaben  Stellenzulagen ab A 7 im Sinne einer Funktionszulage gewährt werden.

 

Altersgrenze

 

Seitens der Landesregierung ist eine Anhebung der Altersgrenze bei Beamten auf 67 bzw. 62 vorgesehen. Bisher ist die Problematik nur zurückgestellt. Planungen existieren aber schon. Offensichtlich will man abwarten, bis eine endgültige Entscheidung bei der Rentenaltersgrenze getroffen ist. Die freiwillige Tätigkeit über die Altersgrenze hinaus sollte durch Änderungen im Dienstrecht ermöglicht bzw. erleichtert werden.

 

Tarif- und Besoldungsrunde 2011

 

Die Festlegungen zu den Tarifforderungen für die Tarifrunde 2011 werden voraussichtlich erst im Dezember abgestimmt. Die Übertragung auf den Besoldungsbereich ist generelle Forderung, muss aber wegen der Länderzuständigkeit stets neu errungen werden.

Es wird darauf ankommen, wie aktiv sich die Bediensteten – sowohl die Beschäftigten als auch die Beamten - in Kampfmaßnahmen der Gewerkschaften einbringen.

 

Nach Beratung weiterer verbandsorganisatorischer Sachverhalte konnte das Gremium gegen 17.00 Uhr seine intensiven Beratungen beenden.