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Die Vollzugsgestaltung
wird durch Personalengpässe immer kritischer
Der Hauptausschuss
berät zu dringenden vollzuglichen und personellen Problemen in den neu
errichteten Gebäuden der Dienstleistungsabteilung bei der JVA Brandenburg
a.d.H.
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Mitglieder des Hauptausschusses während der Beratungen |
Die diesjährige Herbsttagung
des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg wurde zum 5. November 2010
in die neu errichteten Gebäude der Dienstleistungsabteilung bei der JVA
Brandenburg a.d.H. einberufen. So war es möglich, dass die
Gremiumsmitglieder eine Tagungspause auch dazu nutzen konnten, die modern
eingerichteten und ausgestatteten Räumlichkeiten insbesondere des Aus- und
Fortbildungsbereichs in Augenschein zu nehmen.
In den Beratungen zur
vollzuglichen Lage wurden die derzeitigen Entwicklungen im
Strafvollzugsgeschehen und in der Personalentwicklung und –planung einer
sehr intensiven und zugleich äußerst kritischen Bewertung unterzogen. Nach
Auffassung der Hauptausschussmitglieder ist schon derzeit die Gestaltung des
Vollzugsprozesses so problematisch, dass den Ansprüchen eines
Resozialisierungsvollzuges mit seinen umfangreichen Aufgabenstellungen
nur noch in Ansätzen entsprochen werden kann. Bei Fortsetzung der
misslichen Entwicklung in der Personalausstattung wird selbst ein nur
durchschnittlicher Resozialisierungsvollzug völlig illusionär.
Seit Mai 2010 ist durch
Absenkungen in der Belegungsfähigkeit die Haftplatzkapazität auf 2123
reduziert. Die Belegung der Anstalten lag im ersten Halbjahr 2010
durchschnittlich bei 1613. Aktuell beträgt die Auslastung 73,1 Prozent.
Personalsituation und
Stellenkürzungen
Derzeit sind im
Justizvollzug noch 1151 Bedienstete tätig. 20 Anwärter sind in
Ausbildung. Die Stellenzahl ist im Haushaltsjahr 2010 auf 1108 reduziert.
Haushaltsmäßige Überhänge werden aus dem Personalbudget finanziert. Im
AVD ist die vorhandene Bedienstetenzahl (774) schon unter die
abgeschmolzene Stellenzahl (787) gesunken. Da zudem der Krankenstand
sehr hoch ist, ergeben sich in fast allen Anstalten Probleme in der
Dienstplangestaltung beim AVD. Eine konkrete Übersicht zum Ausfall durch
Krankheit und zu längerfristig erkrankten Bediensteten wird nach Information
durch das MdJ nicht gefertigt, obwohl die Anstalten solche Meldungen
vornehmen.
Im Haushaltsentwurf 2011
ist eine weitere Absenkung der Stellenzahl auf insgesamt 993
ausgewiesen. Dies ist eigentlich die Zielzahl für 2014. Übereinstimmend wird
eingeschätzt, dass damit kein Behandlungsvollzug im Sinne der
Vollzugsgesetze gewährleistet werden kann. Selbst die Sicherstellung des
Vollzugsablaufes wird damit problematisch. Das für 2011 angekündigte neue
StVG für Brandenburg wird eine weitere Aufgabenmehrung beinhalten.
Die Situation wird dadurch immer kritischer.
Nach wie vor kritisch ist
die Personalbedarfsermittlung anhand von Ländervergleichen zu
bewerten. Generell ist fast in allen Bundesländern ein Rückgang der
Gefangenenzahlen festzustellen. Insofern ist endlich eine Bedarfsermittlung
anhand der tatsächlich zu lösenden Aufgaben zu erreichen. Hierzu wird
der Vorstand vorhandenes Material sichten und eigenständige Berechnungen
vornehmen, die dann dem MdJ und auch den Fraktionen im Landtag zugeleitet
werden sollen.
Nachwuchssicherung
Dem Haushaltsentwurf für
2011 ist zu entnehmen, dass auch im kommenden Jahr die Einstellung von 20
Anwärtern zur Ausbildung für den AVD vorgesehen wird. Selbst bei
Fortsetzung der Ausbildungseinstellungen in diesem Umfang ist jedoch
erkennbar, dass die bis 2012 bzw. 2014 zu erwartenden Alters- und andere
Abgänge damit nicht kompensiert werden können. Ausbildungshilfe durch Berlin
ist nach Information des dortigen Landesverbandes nicht zu erwarten. Aus
diesem Grund sehen es die Hauspausschussmitglieder für erforderlich an, über
die Variante der Einstellung von Tarifkräften mit Kurzausbildung und
späterer verkürzter Vollausbildung nachzudenken und dies nochmals an das MdJ
heranzutragen.
Beförderungssituation
Die derzeit vorgesehenen
Beförderungen sind in der Mehrheit unbefriedigend, da sie nur 2,1 Prozent
der AVD-Bediensteten erfassen und der Werkdienst völlig außen vor
ist. Auch die Problematik der Obergrenzen bei den Besoldungsgruppen
ist durch die Stellenobergrenzenverordnung vom 3. Dezember 2007 für den
Justizvollzugsdienst völlig unbefriedigend und wenig hilfreich.
In § 4 der VO ist nur noch
eine Sonderregelung für Gerichtsvollzieher und für den Polizeivollzugsdienst
ausgewiesen, der AVD und der Werkdienst bei Justizvollzugsanstalten haben
keine Sonderregelungen mehr. Wenn auch die Regelung nur noch eine Obergrenze
für die Besoldungsgruppe A 9 enthält, gilt die allgemeine Obergrenze im
mittleren Dienst nunmehr auch für AVD und Werkdienst. Obwohl jetzt keine
Obergrenze mehr für die Besoldungsgruppe A 8 ausgewiesen ist, ergibt sich
für die Bediensteten im Eingangsamt A 7 keine Besserung, da bei der
Ausweisung der Stellen im Haushalt diese Grenze beibehalten ist. Daraus
resultierend ändert sich eben nichts am Sachverhalt, dass
sich 50 Prozent der Bediensteten des AVD und WD im
Eingangsamt befinden und die Aussichten auf die erste Beförderung im
Dienstleben bedingt auch durch Stellenkürzungen äußerst gering sind.
Organisationsstrukturen
Die durch das MdJ seit 2007
angewiesene Änderung der Organisationsstrukturen in den Dienststellen ist
nach Einschätzung des Gremiums bei der Aufgabenerfüllung mehr hinderlich
als förderlich. Eine damals durch den Abteilungsleiter III des MdJ
erklärte Überprüfung nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes ist bisher nicht
erfolgt. So wird offenbar, dass die aus Sicht des BSBD die
Aufgabenerfüllung eher hemmenden Strukturen betoniert werden sollen.
Vollzugskonzept
Ein neues Vollzugskonzept,
das bis September durch das MdJ erarbeitet werden sollte, liegt noch nicht
vor. Lediglich einige Stichpunkte aus der zweitägigen Beratung der Abteilung
III und den Anstaltsleitern sind bekannt, die jedoch kaum den Ansprüchen an
ein Vollzugskonzept genügen. Mit der endgültigen Vorlage ist nach
Informationen frühestens im Dezember zu rechnen. Die Arbeitsgruppe des
BSBD hat ihre Beratungen zu einem eigenen Konzept im Grunde
abgeschlossen. Das Ergebnis ist zur Zeit noch in Ausformulierung.
Laufbahnstruktur im AVD
Auf Grund der höheren
Anforderungen im AVD ist es nach Auffassung des BSBD erforderlich,
Änderungen in der Laufbahnstruktur zu erreichen. Hierbei ist eine
durchgehende Stellendotierung auf Grund von Stellenbeschreibungen
einzufordern. Die Öffnung der Laufbahn zum gehobenen Dienst könnte hierbei
auf zwei Wegen erfolgen: Entweder durch Ausweisung als Sonderlaufbahn
(A 7 bis A 11 laufbahngruppenübergreifend) oder durch Ausweisung von
Ämtern A 10 und A 11 im Sinne der derzeitigen LVO als gehobener
Vollzugsdienst, wobei konkrete Regelungen zum Aufstieg getroffen sein
müssen.
Notwendig ist aus Sicht des
BSBD auch, dass bei zeitweiser Wahrnahme höherwertiger Aufgaben
Stellenzulagen ab A 7 im Sinne einer Funktionszulage gewährt werden.
Altersgrenze
Seitens der Landesregierung
ist eine Anhebung der Altersgrenze bei Beamten auf 67 bzw. 62
vorgesehen. Bisher ist die Problematik nur zurückgestellt. Planungen
existieren aber schon. Offensichtlich will man abwarten, bis eine endgültige
Entscheidung bei der Rentenaltersgrenze getroffen ist. Die freiwillige
Tätigkeit über die Altersgrenze hinaus sollte durch Änderungen im
Dienstrecht ermöglicht bzw. erleichtert werden.
Tarif- und
Besoldungsrunde 2011
Die Festlegungen zu den
Tarifforderungen für die Tarifrunde 2011 werden voraussichtlich erst im
Dezember abgestimmt. Die Übertragung auf den Besoldungsbereich ist generelle
Forderung, muss aber wegen der Länderzuständigkeit stets neu errungen
werden.
Es wird darauf ankommen, wie
aktiv sich die Bediensteten – sowohl die Beschäftigten als auch die Beamten
- in Kampfmaßnahmen der Gewerkschaften einbringen.
Nach Beratung weiterer
verbandsorganisatorischer Sachverhalte konnte das Gremium gegen 17.00 Uhr
seine intensiven Beratungen beenden.
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