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Mandatsträger des BSBD fordern Rückbesinnung auf den Politikschwerpunkt  Innere Sicherheit

 

Hauptausschuss des BSBD Brandenburg tagte in Goßmar bei Luckau, Meinungsaustausch mit dem neuen Vorsitzenden des Rechtsausschusses Frank Werner (CDU), Lage des Vollzuges im Kontext der Haushaltssituation erörtert, dringliche Forderungen an die Ministerin beraten
 

Am 01. / 02. 11. 2002 tagte der Hauptausschuss des BSBD Brandenburg in Goßmar im Süden der Stadt Luckau.

Beratungsschwerpunkt am Freitag Nachmittag war die derzeitige Lage im Justizvollzug des Landes, die Haushaltsituation und sich daraus ergebende möglichen Konsequenzen für den Strafvollzug im Landesmaßstab.

Der Landesvorsitzende Willi Köbke gab dazu einen kurzen Abriss der Augenblickssituation auch und insbesondere mit Blick auf die „Initiativen" des Landes Berlin hinsichtlich des Bestrebens zum Aufbruch des bundeseinheitlichen Besoldungssystems, die durchaus auch Befürworter in der Brandenburger Landesregierung hat.

Unabhängig davon hält es der BSBD Brandenburg für sehr bedenklich, wenn nicht sogar erheblich risikobehaftet, dass Kürzungsvorhaben auch für den Strafvollzug nicht ausgeschlossen werden sollen. In der Diskussion um weitere gravierende Stellenstreichaktionen der Landesregierung haben die versammelten Mandatsträger einhellig festgestellt, dass der Vollzug hier seinen Sparbeitrag bis an die gerade noch vertretbare Grenze erbracht hat. Weitere Kürzungen im Personalbudget kann der Vollzug nicht mehr kompensieren ohne seine Pflichtaufgaben einzuschränken. Statt eine „feste Burg“ für die Unterbringung von verurteilten Straftätern zu sein werden die Vollzugsanstalten so selbst zum Sicherheitsrisiko!

Bei der Frage: Wie weiter mit der Konsolidierung? stellte Willi Köbke fest, dass vom Politikschwerpunkt „Innere Sicherheit“ im Konzept der Landesregierung inzwischen kaum noch geredet wird. Für den Vollzug und damit für die Sicherheit der Bürger im Land ist es jedoch entscheidend in Bezug auf das Personal nicht nur von Stellen sondern auch von den Bediensteten zu sprechen, die diese Stellen besetzen. Noch immer funktioniert Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen nicht mit Stellen sondern mit engagierten Mitarbeitern.

Für den BSBD Brandenburg bleibt es bei der Forderung nach mittelfristig 1440 Stellen für den Vollzug. Die im Ergebnis der Bestandsaufnahme 1999 prognostizierten Erfordernisse hinsichtlich des Personalbedarfs (1387 Stellen) sind die unterste Grenze, bei der Behandlungsvollzug noch funktioniert. Will man die permanente Überbelastung der Vollzugsbediensteten nicht zum Dauerzustand erklären, muss auch die Besetzung der Stellen gewährleistet werden.

Unterstützung fand der Hauptausschuss beim neuen Vorsitzenden des Rechtsausschusses Frank Werner (CDU). Er fasste die notwendige Konsolidierungspolitik der Koalition als insgesamt erfolgreich zusammen. Allerdings stellt er deutlich seinen Standpunkt dar, dass für ihn trotz des Haushaltslochs der Bereich „Innere Sicherheit“ hier nicht weiter zur Disposition steht. Für Werner steht es außer Frage, dass das beschlossene Bau- und Investitionsprogramm für den Vollzug so weitergeführt werden muss, wie es vorgesehen ist.

Im Ergebnis der Erörterung haben die Mandatsträger einstimmig einen Dringlichkeitskatalog beschlossen und von der Justizministerin mit allen Nachdruck zu fordern:

  1. die planmäßige Fortsetzung des Bau- und Investitionsprogramms für den Justizvollzug im Land Brandenburg – ohne Kürzungen, Einschränkungen oder Streckungen,

  2. die Verhinderung weiterer Stellenstreichungen beim vorgesehenen Personalbestand für den Justizvollzug,

  3. die Sicherstellung einer kontinuierlichen Ausbildung von Anwärtern für den Allgemeinen Vollzugsdienst,

  4. die Einbringung und Beschlussfassung einer Verordnung auf Grundlage der Regelungen in Artikel 18 des Versorgungsänderungsgesetzes von 1998 zur Änderung der Stellenobergrenzen (§ 26 BBesG) für den AVD und WD im Justizvollzug gemäß des Forderungskataloges des BSBD Brandenburg Ziffer 8 vom September 2001.

Am zweiten Tagungstag wurden allgemeine gewerkschaftliche Themen beraten.

So wurde noch einmal kurz das Ergebnis der Wahlen zu den Personalvertretungen ausgewertet.

Der stellv. Landesvorsitzende Burghard Neumann wertete noch einmal, dass das Ergebnis insgesamt für die AG Justiz und den BSBD durchaus zufriedenstellend war. Gerade für die Wahl zum Hauptpersonalrat ist jedoch festzuhalten, die Wahlbeteiligung gerade im Vollzug war schon enttäuschend niedrig. Abgesehen von der schon traditionell aktiven Anstalt Spremberg kann eine Wahlbeteiligung knapp über 50 % nicht zufrieden stellen.

Zum Bundesvertretertag des BSBD im September waren, wie auch den Online-News des BSBD Brandenburg zu entnehmen ist, die Brandenburger mit einer nicht nur zahlenmäßig starken Truppe vertreten. Der stellvertretende Landesvorsitzende Burghard Neumann wurde hier mit großer Stimmenmehrheit in seinem Amt als stellvertretender Bundesvorsitzender bestätigt. Insofern fand mit den Worten von Burghard Neumann hier auch die Arbeit des Landesverbandes eine Bestätigung.

Weiter beraten wurden verbandsorganisatorische Probleme, Schulungsangelegenheiten, Rechtsschutz- und Versicherungsangelegenheiten und der Haushalt des Landesverbandes für 2003.

Hier ist in bewährter Form Christian Lemke nicht nur „Herr der Zahlen“ sondern verlässlicher Partner für eine solide Haushaltsführung.

Manfred Kühne stellte anschaulich den zu erwartenden schweren Kampf um faire Tarifabschlüsse dar. Auch Frauenvertreterin Marion Landes erstattete Bericht, ebenso wie die Vorsitzenden der Ortsverbände.

Die nächste Sitzung ist bereits für den 28.02./01.03.2003 in Neuhaus vornotiert.