Mandatsträger des BSBD fordern
Rückbesinnung auf den Politikschwerpunkt Innere Sicherheit
Hauptausschuss des BSBD Brandenburg tagte in Goßmar
bei Luckau, Meinungsaustausch mit dem neuen Vorsitzenden des
Rechtsausschusses Frank Werner (CDU), Lage des Vollzuges im Kontext der
Haushaltssituation erörtert, dringliche Forderungen an die Ministerin
beraten
Am 01. / 02. 11. 2002
tagte der Hauptausschuss des BSBD Brandenburg in Goßmar im Süden der Stadt
Luckau.
Beratungsschwerpunkt am
Freitag Nachmittag war die derzeitige Lage im Justizvollzug des Landes, die
Haushaltsituation und sich daraus ergebende möglichen Konsequenzen für den
Strafvollzug im Landesmaßstab.
Der Landesvorsitzende
Willi Köbke gab dazu einen kurzen Abriss der Augenblickssituation auch und
insbesondere mit Blick auf die „Initiativen" des Landes Berlin hinsichtlich
des Bestrebens zum Aufbruch des bundeseinheitlichen Besoldungssystems, die
durchaus auch Befürworter in der Brandenburger Landesregierung hat.
Unabhängig davon hält es
der BSBD Brandenburg für sehr bedenklich, wenn nicht sogar erheblich
risikobehaftet, dass Kürzungsvorhaben auch für den Strafvollzug nicht
ausgeschlossen werden sollen. In der Diskussion um weitere gravierende
Stellenstreichaktionen der Landesregierung haben die versammelten
Mandatsträger einhellig festgestellt, dass der Vollzug hier seinen
Sparbeitrag bis an die gerade noch vertretbare Grenze erbracht hat. Weitere
Kürzungen im Personalbudget kann der Vollzug nicht mehr kompensieren ohne
seine Pflichtaufgaben einzuschränken. Statt eine „feste Burg“ für die
Unterbringung von verurteilten Straftätern zu sein werden die
Vollzugsanstalten so selbst zum Sicherheitsrisiko!
Bei der Frage: Wie
weiter mit der Konsolidierung? stellte Willi Köbke fest, dass vom
Politikschwerpunkt „Innere Sicherheit“ im Konzept der Landesregierung
inzwischen kaum noch geredet wird. Für den Vollzug und damit für die
Sicherheit der Bürger im Land ist es jedoch entscheidend in Bezug auf das
Personal nicht nur von Stellen sondern auch von den Bediensteten zu
sprechen, die diese Stellen besetzen. Noch immer funktioniert
Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen nicht mit Stellen sondern mit
engagierten Mitarbeitern.
Für den BSBD Brandenburg
bleibt es bei der Forderung nach mittelfristig 1440 Stellen für den
Vollzug. Die im Ergebnis der Bestandsaufnahme 1999 prognostizierten
Erfordernisse hinsichtlich des Personalbedarfs (1387 Stellen) sind die
unterste Grenze, bei der Behandlungsvollzug noch funktioniert. Will man die
permanente Überbelastung der Vollzugsbediensteten nicht zum Dauerzustand
erklären, muss auch die Besetzung der Stellen gewährleistet werden.
Unterstützung fand der
Hauptausschuss beim neuen Vorsitzenden des Rechtsausschusses Frank
Werner (CDU). Er fasste die notwendige Konsolidierungspolitik der
Koalition als insgesamt erfolgreich zusammen. Allerdings stellt er deutlich
seinen Standpunkt dar, dass für ihn trotz des Haushaltslochs der Bereich
„Innere Sicherheit“ hier nicht weiter zur Disposition steht. Für Werner
steht es außer Frage, dass das beschlossene Bau- und Investitionsprogramm
für den Vollzug so weitergeführt werden muss, wie es vorgesehen ist.
Im Ergebnis der
Erörterung haben die Mandatsträger einstimmig einen Dringlichkeitskatalog
beschlossen und von der Justizministerin mit allen Nachdruck zu fordern:
-
die
planmäßige Fortsetzung des Bau- und Investitionsprogramms für den
Justizvollzug im Land Brandenburg – ohne Kürzungen, Einschränkungen oder
Streckungen,
-
die
Verhinderung weiterer Stellenstreichungen beim vorgesehenen
Personalbestand für den Justizvollzug,
-
die
Sicherstellung einer kontinuierlichen Ausbildung von Anwärtern für den
Allgemeinen Vollzugsdienst,
-
die
Einbringung und Beschlussfassung einer Verordnung auf Grundlage der
Regelungen in Artikel 18 des Versorgungsänderungsgesetzes von 1998 zur
Änderung der Stellenobergrenzen (§ 26 BBesG) für den AVD und WD im
Justizvollzug gemäß des Forderungskataloges des BSBD Brandenburg Ziffer 8
vom September 2001.
Am zweiten Tagungstag
wurden allgemeine gewerkschaftliche Themen beraten.
So wurde noch einmal
kurz das Ergebnis der Wahlen zu den Personalvertretungen ausgewertet.
Der stellv.
Landesvorsitzende Burghard Neumann wertete noch einmal, dass das Ergebnis
insgesamt für die AG Justiz und den BSBD durchaus zufriedenstellend war.
Gerade für die Wahl zum Hauptpersonalrat ist jedoch festzuhalten, die
Wahlbeteiligung gerade im Vollzug war schon enttäuschend niedrig. Abgesehen
von der schon traditionell aktiven Anstalt Spremberg kann eine
Wahlbeteiligung knapp über 50 % nicht zufrieden stellen.
Zum Bundesvertretertag
des BSBD im September waren, wie auch den Online-News des BSBD Brandenburg
zu entnehmen ist, die Brandenburger mit einer nicht nur zahlenmäßig starken
Truppe vertreten. Der stellvertretende Landesvorsitzende Burghard Neumann
wurde hier mit großer Stimmenmehrheit in seinem Amt als stellvertretender
Bundesvorsitzender bestätigt. Insofern fand mit den Worten von Burghard
Neumann hier auch die Arbeit des Landesverbandes eine Bestätigung.
Weiter beraten wurden
verbandsorganisatorische Probleme, Schulungsangelegenheiten, Rechtsschutz-
und Versicherungsangelegenheiten und der Haushalt des Landesverbandes für
2003.
Hier ist in bewährter
Form Christian Lemke nicht nur „Herr der Zahlen“ sondern
verlässlicher Partner für eine solide Haushaltsführung.
Manfred Kühne
stellte anschaulich den zu erwartenden schweren Kampf um faire
Tarifabschlüsse dar. Auch Frauenvertreterin Marion Landes erstattete
Bericht, ebenso wie die Vorsitzenden der Ortsverbände.
Die nächste Sitzung ist
bereits für den 28.02./01.03.2003 in Neuhaus vornotiert.