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Lage im Strafvollzug des Landes analysiert und erforderliche Konsequenzen bestimmt

Herbstsitzung des Hauptausschusses in Güstebieser Loose

Zur diesjährigen Herbsttagung trafen sich die Mitglieder des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg am 7. und 8. November 2003 in der Einsamkeit des nahe der Oder gelegenen Fleckens Güstebieser Loose.
 

Der Hauptausschuss während der freitäglichen intensiven Beratungen

Einige Mitglieder am Samstag bei vorbereitenden Gesprächen

       
Zu Beginn der Beratungen wurde der langjährige Vorsitzende des OV Wriezen Reinhold Lenz durch den Landesvorstand und weiterer Mitglieder des Hauptausschusses verabschiedet, da er mit dem Eintritt in den Ruhestand und der Weitergabe seines Amtes an Kollegen Krebs aus dem Gremium ausschied.

Hauptschwerpunkte der Herbstberatung waren:

 

- die Lage im Strafvollzug des Landes Brandenburg und sich daraus ergebende Konsequenzen

- die seitens der Landesregierung vorgesehenen Verschlechterungen bei den Einkommen und den Leistungen
- innerorganisatorische Probleme.

Der Landesvorsitzende Willi Köbke analysierte zu Beginn die derzeitige Situation im Strafvollzug und in den Vollzugsanstalten. Hierzu stellte er fest:

● Mit der Inbetriebnahme der JVA Cottbus-Dissenchen hat sich die Belegungssituation der Anstalten etwas entspannt. So stehen zum Jahresende 2.528 Haftplätze in den 7 Justizvollzugsanstalten und der Teilanstalt in Oranienburg zur Realisierung der Strafen mit Freiheitsentzug zur Verfügung. Die Durchschnittsbelegung im Jahr 2003 betrug 2.328 Gefangene mit einer Spitze von 2.406 Ende April 2003.

● Weiterhin überbelegt sind die Haftplätze im geschlossenen Vollzug für Männer. Hier dürfte erst eine Entspannung mit der Inbetriebnahme des Neubaus in Duben eintreten, während sich die Lage im Jugendstrafvollzug schon im Frühjahr des kommenden Jahres durch die neuen Plätze in der JVA Wriezen bessern wird.

● Die im Jahr 2003 ausgewiesenen 1.404 Planstellen sind mir 1.338 Bediensteten besetzt und zu 1.333,5 ausgelastet. 59 JVOS-Anwärter befinden sich derzeit in der Ausbildung. Problematisch ist, dass nicht alle Stellen ausfinanziert sind und demnach kein Handlungsspielraum für Beförderungen gegeben ist – dem steht außerdem die fast über das ganze Jahr andauernde Haushaltssperre entgegen.

● Bis September des Jahres haben sich ca. 50.000 Überstunden (fast ausschließlich im AVD) angesammelt, die sich jedoch unterschiedlich auf die einzelnen Anstalten verteilen. Ein Ausgleich durch Freizeit ist hierbei wohl genau so illusorisch wie eine mögliche Abgeltung durch Bezahlung. Dies ist als deutlicher Hinweis auf die zunehmende Belastung des Personalkörpers zu bewerten und offenbart die Personallücke im AVD.

● Infolge der zunehmenden Belastung steigen die krankheitsbedingten Ausfälle im Personalkörper und es ist auch eine Zunahme nur noch beschränkt einsatzfähiger Kolleginnen und Kollegen gerade im AVD zu verzeichnen. Daraus resultiert im Gegenzug wiederum die Erhöhung der Belastung der verbleibenden Bediensteten.

● Die Installation neuester Sicherheitstechnik hat zwar die Ausbruchssicherheit erhöht, verstärkt aber den Innendruck durch das einsitzende Klientel. Zusätzliche Verschlechterungen sowohl in den Arbeitsbedingungen als auch bei den Einkommen wirken erheblich desillusionierend und demotivierend und bremsen Eigeninitiative und Engagement aus.

● Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2004 und die perspektivischen Ziele besonders in der Personalausstattung weisen nach, dass nicht mehr die Erfordernisse der Aufgabenerfüllung Grundlage für die Planungen sind, sondern einseitig auf Kostenreduzierung ohne Rücksicht auf die Folgen gesetzt wird. So wird mit Duldung des Justizministeriums die noch im Jahr 2000 unstrittige Untergrenze bei der Personalausstattung (1.388 Stellen bei Abschluss des Bauprogramms) nunmehr bei 1.377 (und nach nochmaliger Korrektur bei 1.366) Stellen angesetzt. Eine umfassende Aufgabenerfüllung im Justizvollzug ist damit dann nicht mehr möglich.

Logische Folge daraus ist, dass im Jahr 2004 und offenbar auch 2005 keine weiteren Ausbildungsgänge für die Laufbahn des AVD vorgesehen werden, obwohl neben den Erfordernissen des Zuganges neuer Haftplätze nunmehr auch das altersbedingte Ausscheiden von Bediensteten zunehmen wird, da die Auswirkungen des damaligen „Befehls 90/90“ (Vorruhestandsregelung für alle Strafvollzugsangehörigen mit mindestens 25 Jahren Dienstzeit und einem Lebensalter von mindestens 50 zum Jahresende 1990) abgelaufen sind.

● Unterschiede zwischen den Anstalten, die insbesondere bei Abordnung oder Wechsel von Bediensteten deutlich werden, sind zu verzeichnen in den internen Regelungen zu besonderen Sicherheitsrichtlinien (z.B. bei Vorführungen, Ausführungen, Krankenhausbewachungen) und auch der konkreten Umsetzung der Arbeitszeitverordnung.

● Die derzeitige Gestaltung des Jugendarrestes in Königs Wusterhausen ist aus verwaltungstechnischer und betreuerischer Hinsicht wenig effektiv und erreicht kaum erzieherische Wirkung. Hier bedarf es im Interesse einer kontinuierlichen Haftvermeidungs- und Jugendstrafvollzugsstrategie einer dringenden Veränderung.

Ergänzend wurde durch Mitglieder des Hauptausschusses noch auf die Problematik des offenen Vollzuges für Frauen nach Schließung der JVA Luckau sowie dem Sachverhalt der zentralen Stellenführung durch das Ministerium, die wenig Raum für eigenständige Besetzungsplanungen in den Anstalten lassen, verwiesen.
 

 


Im Ergebnis ausführlicher Diskussionen sieht der Hauptausschuss in Ergänzung und Präzisierung zu dem Forderungskatalog des Gewerkschaftstages 2001 nachfolgende Notwendigkeiten und Konsequenzen, zu denen kurz-, mittel- und langfristig Maßnahmen erforderlich sind:

1. Der Bedarf an 2.750 Haftplätzen für das Land Brandenburg – verteilt auf 7 Standorte - ist weiterhin objektiv notwendig. Nach Abschluss des Bau- und Investitionsprogramms sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung in den Anstalten in Brandenburg a.d.H., Spremberg und Wriezen fortzusetzen.

2. Der Vollzug des Jugendarrestes ist neu zu konzipieren. Hierbei sollte die Verlagerung des Standortes nach Wriezen und die Nutzung der verwaltungsmäßigen und fachlichen Kompetenz der dortigen Jugendstrafanstalt vorgesehen werden.

3. Eine abstrichlose Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfordert eine Personalausstattung mit 1.448 Stellen. Die absolute Untergrenze zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit liegt bei 1.388 Stellen. Eine Unterschreitung dieser Personalausstattung gefährdet die vom Gesetz vorgegebenen Zielstellungen beim Vollzug der Freiheitsstrafen.

4. Zur Kompensation der altersmäßigen sowie nicht planbaren Personalabgänge im Bereich des AVD ist in jedem Jahr kontinuierlich ein Ausbildungsgang im Umfang von mindestens 20 bzw. 40 Anwärtern vorzunehmen.

5. Die Untersuchungen disziplinarischer Vorfälle sind so intensiv zu betreiben, dass Ausfälle durch Suspendierungen möglichst geringen Umfang haben.

6. Der Vollzug von Freiheitsstrafen trägt im Sinne des Grundgesetzes weitestgehend hoheitsrechtlichen Charakter und ist deshalb nicht privatisierbar.

7. Mit der Inbetriebnahme der neuen JVA in Duben und der Schließung der alten Anstalt in Luckau ist die Fortsetzung eines offenen Vollzuges für Frauen sicherzustellen.

8. Es sind im Interesse der Gewährleistung des Sicherheitsaspektes beim Vollzug der Freiheitsstrafen einheitliche Maßstäbe in sicherheitsrechtlich relevanten Richtlinien vorzusehen. Die anstaltsinternen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung der Hafträume und möglicher individueller Gestaltungsräume sind anzugleichen.

9. Mittelfristig sind die Voraussetzungen für eine dezentrale Stellenführung zu schaffen.

10. Die Laufbahnen des AVD, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes sind so zu gestalten, dass eine Öffnung der Laufbahn zum Aufstieg in den gehobenen Dienst ohne Laufbahnwechsel möglich ist. Gleichzeitig sind endlich die Möglichkeiten zu nutzen, die Obergrenzen für Beförderungsämter anzuheben.

11. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ist der variablen Einsatzfähigkeit der Bediensteten im AVD größere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Prüfungen zur weiteren Verwendung besonders nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist der geforderte Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit anzulegen. Dies erfordert bei Prüfungen nach § 111 LBG die Begutachtung durch den polizeiärztlichen Dienst.
 

 


Der Landesvorstand wurde beauftragt, diese Standpunkte und Positionen an die Ministerin und die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen heranzutragen und entsprechende Maßnahmen einzufordern.

Zum Themenschwerpunkt Verschlechterungen bei den Einkommen und Leistungen der Bediensteten im öffentlichen Dienst des Landes stellten die Mitglieder des Gremiums übereinstimmend fest, dass dies einseitig der Haushaltssanierung auf Kosten der öffentlich Bediensteten geschuldet ist und damit letztlich politische Fehlentscheidungen der Landesregierungen auf dem Rücken der Beschäftigten kompensiert werden sollen. Insofern hat die Bezeichnung Solidarpakt für das umfangreiche Kürzungsprogramm populistischen Charakter und dient lediglich dazu, Vorurteile gegenüber dem angeblich sicheren Job im öffentlichen Dienst in breiten Kreisen der Bevölkerung zu bedienen.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die derzeitige Strategie der Politiker darauf zielt, durch Vorstöße bei einer Statusgruppe das Feld für Kürzungen bei der anderen vorzubereiten. So ist die besoldungsrechtliche Öffnung beim den Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) und dem Urlaubsgeld Grundlage für die Entscheidung der TdL zur Kündigung der entsprechenden Tarifverträge im Arbeitnehmerbereich gewesen. Andererseits sind die Vorstöße zu Kürzungen bei der Grundvergütung der Angestellten und Arbeiter (auch wenn sie durch Arbeitszeitverkürzungen erkauft werden müssen), mögliche Versuche, auch im Beamtenbereich den Ländern Gestaltungsspielraum bei der Grundbesoldung zu ermöglichen.

Der Landesvorsitzende kritisierte in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise der DBB-Landesleitung, die erst nach Unterzeichnung eines sogenannten Eckpunktepapieres, welches den Rahmen der Kürzungsvorhaben absteckt, die Mitgliedsgewerkschaften in Kenntnis setze und im Rahmen einer Hauptvorstandssitzung dazu die Zustimmung einforderte. Dadurch, so der Vorsitzende, war es nachträglich nicht mehr möglich, Gestaltungen vorzunehmen.

Heftigen Widerspruch zu dieser Wertung kam vom Ortsvorsitzenden des OV Cottbus und stellvertretenden DBB-Landesbundvorsitzenden Rainer Krone, der das Vorgehen der Landesleitung des DBB als zwingend notwendig verteidigte, da aus seiner Sicht ansonsten ein Einfluss der Gewerkschaften auf die Vorhaben der Landesregierung zumindest bei den Kürzungsplanen im Beamtenbereich und damit eine Schadensbegrenzung nicht möglich gewesen wäre.

Durch den Tarifvertreter des BSBD Brandenburg, Manfred Kühne, wurden die Vorhaben der Landesregierung zu Kürzungen im Bereich der Angestellten und Arbeiter in der Landesverwaltung dargestellt. Kern hierbei ist, durch Absenkungen in der wöchentlichen Arbeitszeit um 0,5 bis 3 Stunden eine Reduzierung der Grundvergütung im Umfang von 1,25 bis 7,5 % über einen Zeitraum von 3 Jahren vorzunehmen und im Gegenzug betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahr 2009 auszuschließen. Die abschließenden Tarifverhandlungen hierzu sind für den 28.11.2003 angesetzt.

Hinsichtlich der Kürzungen im Beamtenbereich gibt es lediglich die im Eckpunktepapier ziemlich unkonkret angeführten Vorhaben. Lediglich die unter Nutzung der Öffnungsklauseln vorgesehenen Reduzierungen beim Weihnachtsgeld und beim Urlaubsgeld durch entsprechende landesrechtliche Regelungen sind für den Einzelnen in ihren Auswirkungen auf das Einkommen berechenbar, wenn sie denn sowohl im Umfang als auch für einen an die Laufzeit des Sozialtarifvertrages gebundenen Zeitraum festgeschrieben werden.

Den Mitgliedern des Hauptausschusses schätzten ein, dass Einkommenseinbußen derzeit nur schwerlich verhindert werden können, sie aber sowohl für die Angestellten als auch die Beamten konkret überschaubar und zeitlich befristet sein müssen. Insofern ist es dringend geboten, sich auf mögliche Kampf- und Protestmaßnahmen einzustellen, um die Streichungs- und Kürzungsvorhaben der Landesregierung in gerade noch erträglichen Grenzen zu halten.

Mit der Behandlung verbandsorganisatorischer Probleme wurde die Herbsttagung am 8. November gegen Mittag abgeschlossen.