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Lage im Strafvollzug des Landes analysiert
und erforderliche Konsequenzen bestimmt
Herbstsitzung des Hauptausschusses in Güstebieser Loose
Zur diesjährigen Herbsttagung trafen sich die Mitglieder des
Hauptausschusses des BSBD Brandenburg am 7. und 8. November 2003 in der
Einsamkeit des nahe der Oder gelegenen Fleckens Güstebieser Loose.
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Der
Hauptausschuss während der freitäglichen intensiven Beratungen |
Einige Mitglieder am
Samstag bei vorbereitenden Gesprächen
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Zu Beginn der Beratungen wurde der langjährige Vorsitzende des OV Wriezen
Reinhold Lenz durch den Landesvorstand und weiterer Mitglieder des
Hauptausschusses verabschiedet, da er mit dem Eintritt in den Ruhestand und
der Weitergabe seines Amtes an Kollegen Krebs aus dem Gremium ausschied.
Hauptschwerpunkte der Herbstberatung waren:
-
die Lage im Strafvollzug des Landes Brandenburg und sich daraus ergebende
Konsequenzen
-
die seitens der Landesregierung vorgesehenen Verschlechterungen bei den
Einkommen und den Leistungen
- innerorganisatorische Probleme.
Der Landesvorsitzende Willi Köbke analysierte zu Beginn die
derzeitige Situation im Strafvollzug und in den Vollzugsanstalten. Hierzu
stellte er fest:
● Mit der Inbetriebnahme der JVA Cottbus-Dissenchen hat sich die
Belegungssituation der Anstalten etwas entspannt. So stehen zum
Jahresende 2.528 Haftplätze in den 7 Justizvollzugsanstalten und der
Teilanstalt in Oranienburg zur Realisierung der Strafen mit Freiheitsentzug
zur Verfügung. Die Durchschnittsbelegung im Jahr 2003 betrug 2.328 Gefangene
mit einer Spitze von 2.406 Ende April 2003.
● Weiterhin überbelegt sind die Haftplätze im geschlossenen Vollzug
für Männer. Hier dürfte erst eine Entspannung mit der Inbetriebnahme des
Neubaus in Duben eintreten, während sich die Lage im Jugendstrafvollzug
schon im Frühjahr des kommenden Jahres durch die neuen Plätze in der JVA
Wriezen bessern wird.
● Die im Jahr 2003 ausgewiesenen 1.404 Planstellen sind mir 1.338
Bediensteten besetzt und zu 1.333,5 ausgelastet. 59 JVOS-Anwärter befinden
sich derzeit in der Ausbildung. Problematisch ist, dass nicht alle Stellen
ausfinanziert sind und demnach kein Handlungsspielraum für Beförderungen
gegeben ist – dem steht außerdem die fast über das ganze Jahr andauernde
Haushaltssperre entgegen.
● Bis September des Jahres haben sich ca. 50.000 Überstunden (fast
ausschließlich im AVD) angesammelt, die sich jedoch unterschiedlich auf die
einzelnen Anstalten verteilen. Ein Ausgleich durch Freizeit ist hierbei wohl
genau so illusorisch wie eine mögliche Abgeltung durch Bezahlung. Dies ist
als deutlicher Hinweis auf die zunehmende Belastung des Personalkörpers zu
bewerten und offenbart die Personallücke im AVD.
● Infolge der zunehmenden Belastung steigen die krankheitsbedingten
Ausfälle im Personalkörper und es ist auch eine Zunahme nur noch
beschränkt einsatzfähiger Kolleginnen und Kollegen gerade im AVD zu
verzeichnen. Daraus resultiert im Gegenzug wiederum die Erhöhung der
Belastung der verbleibenden Bediensteten.
● Die Installation neuester Sicherheitstechnik hat zwar die
Ausbruchssicherheit erhöht, verstärkt aber den Innendruck durch
das einsitzende Klientel. Zusätzliche Verschlechterungen sowohl in den
Arbeitsbedingungen als auch bei den Einkommen wirken erheblich
desillusionierend und demotivierend und bremsen Eigeninitiative und
Engagement aus.
● Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2004 und die perspektivischen
Ziele besonders in der Personalausstattung weisen nach, dass nicht mehr die
Erfordernisse der Aufgabenerfüllung Grundlage für die Planungen sind,
sondern einseitig auf Kostenreduzierung ohne Rücksicht auf die Folgen
gesetzt wird. So wird mit Duldung des Justizministeriums die noch im Jahr
2000 unstrittige Untergrenze bei der Personalausstattung (1.388
Stellen bei Abschluss des Bauprogramms) nunmehr bei 1.377 (und nach
nochmaliger Korrektur bei 1.366) Stellen angesetzt. Eine umfassende
Aufgabenerfüllung im Justizvollzug ist damit dann nicht mehr möglich.
Logische Folge daraus ist, dass im Jahr 2004 und offenbar auch 2005 keine
weiteren Ausbildungsgänge für die Laufbahn des AVD vorgesehen werden,
obwohl neben den Erfordernissen des Zuganges neuer Haftplätze nunmehr auch
das altersbedingte Ausscheiden von Bediensteten zunehmen wird, da die
Auswirkungen des damaligen „Befehls 90/90“ (Vorruhestandsregelung für alle
Strafvollzugsangehörigen mit mindestens 25 Jahren Dienstzeit und einem
Lebensalter von mindestens 50 zum Jahresende 1990) abgelaufen sind.
● Unterschiede zwischen den Anstalten, die insbesondere bei Abordnung oder
Wechsel von Bediensteten deutlich werden, sind zu verzeichnen in den
internen Regelungen zu besonderen Sicherheitsrichtlinien (z.B. bei
Vorführungen, Ausführungen, Krankenhausbewachungen) und auch der konkreten
Umsetzung der Arbeitszeitverordnung.
● Die derzeitige Gestaltung des Jugendarrestes in Königs Wusterhausen
ist aus verwaltungstechnischer und betreuerischer Hinsicht wenig effektiv
und erreicht kaum erzieherische Wirkung. Hier bedarf es im Interesse einer
kontinuierlichen Haftvermeidungs- und Jugendstrafvollzugsstrategie einer
dringenden Veränderung.
Ergänzend wurde durch Mitglieder des Hauptausschusses noch auf die
Problematik des offenen Vollzuges für Frauen nach Schließung der JVA
Luckau sowie dem Sachverhalt der zentralen Stellenführung durch das
Ministerium, die wenig Raum für eigenständige Besetzungsplanungen in den
Anstalten lassen, verwiesen.
Im Ergebnis ausführlicher Diskussionen sieht der Hauptausschuss in Ergänzung
und Präzisierung zu dem Forderungskatalog des Gewerkschaftstages 2001
nachfolgende Notwendigkeiten und Konsequenzen, zu denen kurz-,
mittel- und langfristig Maßnahmen erforderlich sind:
1. Der Bedarf an 2.750 Haftplätzen für das Land Brandenburg –
verteilt auf 7 Standorte - ist weiterhin objektiv notwendig. Nach
Abschluss des Bau- und Investitionsprogramms sind die vorgesehenen Maßnahmen
zur Sanierung und Modernisierung in den Anstalten in Brandenburg a.d.H.,
Spremberg und Wriezen fortzusetzen.
2. Der Vollzug des Jugendarrestes ist neu zu konzipieren. Hierbei
sollte die Verlagerung des Standortes nach Wriezen und die Nutzung der
verwaltungsmäßigen und fachlichen Kompetenz der dortigen Jugendstrafanstalt
vorgesehen werden.
3. Eine abstrichlose Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben
erfordert eine Personalausstattung mit 1.448 Stellen. Die absolute
Untergrenze zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit liegt bei 1.388
Stellen. Eine Unterschreitung dieser Personalausstattung gefährdet die
vom Gesetz vorgegebenen Zielstellungen beim Vollzug der Freiheitsstrafen.
4. Zur Kompensation der altersmäßigen sowie nicht planbaren Personalabgänge
im Bereich des AVD ist in jedem Jahr kontinuierlich ein Ausbildungsgang
im Umfang von mindestens 20 bzw. 40 Anwärtern vorzunehmen.
5. Die Untersuchungen disziplinarischer Vorfälle sind so intensiv zu
betreiben, dass Ausfälle durch Suspendierungen möglichst geringen
Umfang haben.
6. Der Vollzug von Freiheitsstrafen trägt im Sinne des Grundgesetzes
weitestgehend hoheitsrechtlichen Charakter und ist deshalb nicht
privatisierbar.
7. Mit der Inbetriebnahme der neuen JVA in Duben und der Schließung der
alten Anstalt in Luckau ist die Fortsetzung eines offenen Vollzuges für
Frauen sicherzustellen.
8. Es sind im Interesse der Gewährleistung des Sicherheitsaspektes beim
Vollzug der Freiheitsstrafen einheitliche Maßstäbe in
sicherheitsrechtlich relevanten Richtlinien vorzusehen. Die
anstaltsinternen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung der Hafträume und
möglicher individueller Gestaltungsräume sind anzugleichen.
9. Mittelfristig sind die Voraussetzungen für eine dezentrale
Stellenführung zu schaffen.
10. Die Laufbahnen des AVD, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes
sind so zu gestalten, dass eine Öffnung der Laufbahn zum Aufstieg in
den gehobenen Dienst ohne Laufbahnwechsel möglich ist. Gleichzeitig sind
endlich die Möglichkeiten zu nutzen, die Obergrenzen für
Beförderungsämter anzuheben.
11. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ist der variablen Einsatzfähigkeit
der Bediensteten im AVD größere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Prüfungen
zur weiteren Verwendung besonders nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen
ist der geforderte Maßstab der Polizeidiensttauglichkeit anzulegen.
Dies erfordert bei Prüfungen nach § 111 LBG die Begutachtung durch den
polizeiärztlichen Dienst.
Der Landesvorstand wurde beauftragt, diese Standpunkte und Positionen an die
Ministerin und die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen
heranzutragen und entsprechende Maßnahmen einzufordern.
Zum Themenschwerpunkt Verschlechterungen bei den Einkommen und Leistungen
der Bediensteten im öffentlichen Dienst des Landes stellten die Mitglieder
des Gremiums übereinstimmend fest, dass dies einseitig der
Haushaltssanierung auf Kosten der öffentlich Bediensteten geschuldet ist und
damit letztlich politische Fehlentscheidungen der Landesregierungen auf dem
Rücken der Beschäftigten kompensiert werden sollen. Insofern hat die
Bezeichnung Solidarpakt für das umfangreiche Kürzungsprogramm populistischen
Charakter und dient lediglich dazu, Vorurteile gegenüber dem angeblich
sicheren Job im öffentlichen Dienst in breiten Kreisen der Bevölkerung zu
bedienen.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die derzeitige Strategie der
Politiker darauf zielt, durch Vorstöße bei einer Statusgruppe das Feld für
Kürzungen bei der anderen vorzubereiten. So ist die besoldungsrechtliche
Öffnung beim den Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) und dem Urlaubsgeld
Grundlage für die Entscheidung der TdL zur Kündigung der entsprechenden
Tarifverträge im Arbeitnehmerbereich gewesen. Andererseits sind die Vorstöße
zu Kürzungen bei der Grundvergütung der Angestellten und Arbeiter (auch wenn
sie durch Arbeitszeitverkürzungen erkauft werden müssen), mögliche Versuche,
auch im Beamtenbereich den Ländern Gestaltungsspielraum bei der
Grundbesoldung zu ermöglichen.
Der Landesvorsitzende kritisierte in diesem Zusammenhang die
Vorgehensweise der DBB-Landesleitung, die erst nach Unterzeichnung eines
sogenannten Eckpunktepapieres, welches den Rahmen der Kürzungsvorhaben
absteckt, die Mitgliedsgewerkschaften in Kenntnis setze und im Rahmen einer
Hauptvorstandssitzung dazu die Zustimmung einforderte. Dadurch, so der
Vorsitzende, war es nachträglich nicht mehr möglich, Gestaltungen
vorzunehmen.
Heftigen Widerspruch zu dieser Wertung kam vom Ortsvorsitzenden des OV
Cottbus und stellvertretenden DBB-Landesbundvorsitzenden Rainer Krone,
der das Vorgehen der Landesleitung des DBB als zwingend notwendig
verteidigte, da aus seiner Sicht ansonsten ein Einfluss der Gewerkschaften
auf die Vorhaben der Landesregierung zumindest bei den Kürzungsplanen im
Beamtenbereich und damit eine Schadensbegrenzung nicht möglich gewesen wäre.
Durch den Tarifvertreter des BSBD Brandenburg, Manfred Kühne, wurden
die Vorhaben der Landesregierung zu Kürzungen im Bereich der Angestellten
und Arbeiter in der Landesverwaltung dargestellt. Kern hierbei ist, durch
Absenkungen in der wöchentlichen Arbeitszeit um 0,5 bis 3 Stunden eine
Reduzierung der Grundvergütung im Umfang von 1,25 bis 7,5 % über einen
Zeitraum von 3 Jahren vorzunehmen und im Gegenzug betriebsbedingte
Kündigungen bis zum Jahr 2009 auszuschließen. Die abschließenden
Tarifverhandlungen hierzu sind für den 28.11.2003 angesetzt.
Hinsichtlich der Kürzungen im Beamtenbereich gibt es lediglich die im
Eckpunktepapier ziemlich unkonkret angeführten Vorhaben. Lediglich die unter
Nutzung der Öffnungsklauseln vorgesehenen Reduzierungen beim Weihnachtsgeld
und beim Urlaubsgeld durch entsprechende landesrechtliche Regelungen sind
für den Einzelnen in ihren Auswirkungen auf das Einkommen berechenbar, wenn
sie denn sowohl im Umfang als auch für einen an die Laufzeit des
Sozialtarifvertrages gebundenen Zeitraum festgeschrieben werden.
Den Mitgliedern des Hauptausschusses schätzten ein, dass
Einkommenseinbußen derzeit nur schwerlich verhindert werden können, sie
aber sowohl für die Angestellten als auch die Beamten konkret
überschaubar und zeitlich befristet sein müssen. Insofern ist es
dringend geboten, sich auf mögliche Kampf- und Protestmaßnahmen
einzustellen, um die Streichungs- und Kürzungsvorhaben der Landesregierung
in gerade noch erträglichen Grenzen zu halten.
Mit der Behandlung verbandsorganisatorischer Probleme wurde die Herbsttagung
am 8. November gegen Mittag abgeschlossen.
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