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Herbsttagung des Hauptausschusses in
Brandenburg
Im
Mittelpunkt der Beratungen standen die Bewertung des Entwurfs eines
Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, die Vorhaben der
Landesregierung zur Änderung des Dienstrechts und vollzugliche Probleme in
den Anstalten des Landes.
Am 14.11 2008 trafen sich die Mitglieder des Hauptausschusses
des BSBD Brandenburg im Schulungsgebäude der Aus- und
Fortbildungsstätte bei der JVA Brandenburg a.d.H. zu der diesjährigen
Herbsttagung, die aus organisatorischen Gründen als Tagesveranstaltung
stattfand. Ein umfangreiches Programm war abzuarbeiten und verschob das
Tagungsende weit hinter die vorgesehene Zielmarke.
Zu den derzeitigen Problemen gab es eine hitzige Diskussion,
die deutlich machte, dass die Stimmung unter den Bediensteten in den
Anstalten nicht gerade rosig ist. Auch wenn es verantwortliche Politiker
nicht wahrhaben wollen sind die Vorhaben zur Personalreduzierung
sowie damit verbundene Personalverschiebungen äußerst
motivationshemmend und überaus negativ auf die Arbeitsorganisation. Dies
zeigt sich u.a. auch im derzeitigen Krankenstand, der letztlich nicht nur
Folge erheblicher physischer und psychischer Belastungen der Kolleginnen und
Kollegen ist, sondern auch Ausdruck des immer höher werdenden
Durchschnittsalters im Personalbestand infolge fehlenden Nachwuchses.
Mit 40 ist man im Kreis der „Altgedienten“ im derzeitigen Personalbestand
ein „junger Spund“, obwohl auch diese Kolleginnen und Kollegen schon einige
Dienstjahre im Vollzug absolviert haben. Wie die Landesregierung gedenkt,
mit einer mehrheitlichen „Rentnertruppe“ die durch die neuen
landesgesetzlichen Regelungen immer anspruchsvolleren Aufgaben im
Justizvollzug bewältigen zu können, erschließt sich weder dem Insider noch
dem unbedarften Betrachter. Nur Politiker scheinen da eine Ausnahme zu sein.
Als eine der dringendsten Aufgaben hierzu sieht der BSBD
Brandenburg den unverzüglichen Beginn neuer Ausbildungslehrgänge
an.
Auch die Reduzierung von Dienststellen der
Landesverwaltung durch Schließung oder infolge Zusammenlegung ist im Land
Brandenburg scheinbar ein Modetrend und wird als Allheilmittel für die
Sanierung des Landeshaushaltes angesehen. Das Interesse der Bürger an
eine funktionierende und ihren Interessen dienende Verwaltung spielt dabei
kaum eine Rolle. Da werden Polizeiwachen und Finanzdienststellen
geschlossen, eine Ausdünnung der Gerichtsstandorte vorgesehen und
landesweite Bürgerproteste ignoriert. Auch der Justizvollzug wurde und wird
nicht verschont. Noch gibt es sechs Vollzugseinrichtungen und eine
Außenstelle. Natürlich ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Zahl der
Untersuchungs- und Strafgefangenen absinkt bzw. stagniert und die Auslastung
der Haftplätze derzeit bei durchschnittlich 80 Prozent liegt. Dies ist aber
in einigen anderen - nicht allen - Bundesländern auch der Fall. Statt aber
nun die Chance für eine intensivere und vor allem differenzierte
Behandlung des einsitzenden Klientels zu nutzen, denken die politisch
Verantwortlichen in Brandenburg sofort an weitere Schließungen und
Personalreduzierungen. Diesmal geht es offensichtlich in Richtung JVA
Frankfurt (Oder). Die Justizministerin beteuert, sie habe nicht vor, die
Anstalt in Frankfurt (Oder) zu schließen. Ein Schelm, der Arges dabei denkt,
denn 2009 stehen Landtagswahlen an, und dann…? Der „Executer“ steht also
noch nicht vor der Schleuse in Frankfurt (Oder), aber er hat schon lange ein
Auge auf den „Bau“ geworfen.
Sehr intensiv und ausführlich war der Meinungsaustausch zum
Entwurf des Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. Die
Ergebnisse sind zusammengefasst in der Stellungnahme des BSBD Brandenburg,
die der Justizministerin zugesandt wurde.
Auch die Neuordnung des Dienstrechts in Brandenburg,
ebenfalls Ausfluss der Föderalismusreform, ist nicht wirklich ein „großer
Wurf“, mehr noch, es ist der Versuch, Rechte und Ansprüche der
Bediensteten erheblich zu beschneiden und im Gegenzug Belastungen zu erhöhen.
Regelungen zu Besoldung und Versorgung werden ganz bewusst ausgespart, der
Rest verdient den Namen Reform nicht, stellt er doch nur eine Anpassung des
Statusrechts an zwingende bundesrechtliche Vorgaben dar.
Erste Festlegungen traf der Hauptausschuss zu dem im Jahr
2009 anstehenden 6. ordentlichen Gewerkschaftstag des BSBD Brandenburg.
Vorbereitende Maßnahmen werden eingeleitet. Präzise Beschlüsse werden auf
der Frühjahrstagung 2009 gefasst. Als Termin wird die zweite Hälfte des
Monates November 2009 vorgesehen.
Hiermit ruft der
Hauptausschuss die Mitglieder des BSBD Brandenburg auf, sich aktiv in die
Vorbereitung des Gewerkschaftstages einzubringen (organisatorisch,
Einbringung von Anträgen etc.) und auch die Bereitschaft zu einer Mitarbeit
in den verschiedenen Gewerkschaftsämtern in Betracht zu ziehen und zu
bekunden.
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