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Herbsttagung des Hauptausschusses in Brandenburg

 Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Bewertung des Entwurfs eines Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, die Vorhaben der Landesregierung zur Änderung des Dienstrechts und vollzugliche Probleme in den Anstalten des Landes.

 

Am 14.11 2008 trafen sich die Mitglieder des Hauptausschusses des BSBD Brandenburg im Schulungsgebäude der Aus- und Fortbildungsstätte bei der JVA Brandenburg a.d.H. zu der diesjährigen Herbsttagung, die aus organisatorischen Gründen als Tagesveranstaltung stattfand. Ein umfangreiches Programm war abzuarbeiten und verschob das Tagungsende weit hinter die vorgesehene Zielmarke.

 

Zu den derzeitigen Problemen gab es eine hitzige Diskussion, die deutlich machte, dass die Stimmung unter den Bediensteten in den Anstalten nicht gerade rosig ist. Auch wenn es verantwortliche Politiker nicht wahrhaben wollen sind die Vorhaben zur Personalreduzierung sowie damit verbundene Personalverschiebungen äußerst motivationshemmend und überaus negativ auf die Arbeitsorganisation. Dies zeigt sich u.a. auch im derzeitigen Krankenstand, der letztlich nicht nur Folge erheblicher physischer und psychischer Belastungen der Kolleginnen und Kollegen ist, sondern auch Ausdruck des immer höher werdenden Durchschnittsalters im Personalbestand infolge fehlenden Nachwuchses. Mit 40 ist man im Kreis der „Altgedienten“ im derzeitigen Personalbestand ein „junger Spund“, obwohl auch diese Kolleginnen und Kollegen schon einige Dienstjahre im Vollzug absolviert haben. Wie die Landesregierung gedenkt, mit einer mehrheitlichen „Rentnertruppe“ die durch die neuen landesgesetzlichen Regelungen immer anspruchsvolleren Aufgaben im Justizvollzug bewältigen zu können, erschließt sich weder dem Insider noch dem unbedarften Betrachter. Nur Politiker scheinen da eine Ausnahme zu sein. Als eine der dringendsten Aufgaben hierzu sieht der BSBD Brandenburg den unverzüglichen Beginn neuer Ausbildungslehrgänge an.

 

Auch die Reduzierung von Dienststellen der Landesverwaltung durch Schließung oder infolge Zusammenlegung ist im Land Brandenburg scheinbar ein Modetrend und wird als Allheilmittel für die Sanierung des Landeshaushaltes angesehen. Das Interesse der Bürger an eine funktionierende und ihren Interessen dienende Verwaltung spielt dabei kaum eine Rolle. Da werden Polizeiwachen und Finanzdienststellen geschlossen, eine Ausdünnung der Gerichtsstandorte vorgesehen und landesweite Bürgerproteste ignoriert. Auch der Justizvollzug wurde und wird nicht verschont. Noch gibt es sechs Vollzugseinrichtungen und eine Außenstelle. Natürlich ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Zahl der Untersuchungs- und Strafgefangenen absinkt bzw. stagniert und die Auslastung der Haftplätze derzeit bei durchschnittlich 80 Prozent liegt. Dies ist aber in einigen anderen - nicht allen - Bundesländern auch der Fall. Statt aber nun die Chance für eine intensivere und vor allem differenzierte Behandlung des einsitzenden Klientels zu nutzen, denken die politisch Verantwortlichen in Brandenburg sofort an weitere Schließungen und Personalreduzierungen. Diesmal geht es offensichtlich in Richtung JVA Frankfurt (Oder). Die Justizministerin beteuert, sie habe nicht vor, die Anstalt in Frankfurt (Oder) zu schließen. Ein Schelm, der Arges dabei denkt, denn 2009 stehen Landtagswahlen an, und dann…? Der „Executer“ steht also noch nicht vor der Schleuse in Frankfurt (Oder), aber er hat schon lange ein Auge auf den „Bau“ geworfen.

 

Sehr intensiv und ausführlich war der Meinungsaustausch zum Entwurf des Brandenburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. Die Ergebnisse sind zusammengefasst in der Stellungnahme des BSBD Brandenburg, die der Justizministerin zugesandt wurde.

 

Auch die Neuordnung des Dienstrechts in Brandenburg, ebenfalls Ausfluss der Föderalismusreform, ist nicht wirklich ein „großer Wurf“, mehr noch, es ist der Versuch, Rechte und Ansprüche der Bediensteten erheblich zu beschneiden und im Gegenzug Belastungen zu erhöhen. Regelungen zu Besoldung und Versorgung werden ganz bewusst ausgespart, der Rest verdient den Namen Reform nicht, stellt er doch nur eine Anpassung des Statusrechts an zwingende bundesrechtliche Vorgaben dar.

 

Erste Festlegungen traf der Hauptausschuss zu dem im Jahr 2009 anstehenden 6. ordentlichen Gewerkschaftstag des BSBD Brandenburg. Vorbereitende Maßnahmen werden eingeleitet. Präzise Beschlüsse werden auf der Frühjahrstagung 2009 gefasst. Als Termin wird die zweite Hälfte des Monates November 2009 vorgesehen.

 

Hiermit ruft der Hauptausschuss die Mitglieder des BSBD Brandenburg auf, sich aktiv in die Vorbereitung des Gewerkschaftstages einzubringen (organisatorisch, Einbringung von Anträgen etc.) und auch die Bereitschaft zu einer Mitarbeit in den verschiedenen Gewerkschaftsämtern in Betracht zu ziehen und zu bekunden.