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Herbsttagung
des Hauptausschusses
Der Leiter der Abteilung
III des MdJ informiert die Mitglieder zu den personellen und
organisatorischen Vorhaben im Justizvollzug
Zum 26. und 27. Oktober 2007
hatte der Vorstand zur diesjährigen Herbstsitzung des Hauptausschusses
erneut in die Aus- und Fortbildungsstätte bei der JVA Brandenburg a.d.H. -
zwischenzeitlich in Dienstleistungsabteilung umbenannt - eingeladen.
Allerdings fehlten aus nachvollziehbaren Gründen gleich drei der
Stellvertreter des Landesvorsitzenden.
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Pfortenbereich JVA
Brandenburg/H mit Dienstleistungsabteilung |
Der Kollege Günter Krebs
befand sich aufgrund einer schweren Erkrankung nach Operation im Krankenhaus
- der Landesvorsitzende wurde beauftragt, ihm bei einem Besuch die besten
Genesungswünsche aller Mitglieder des Hauptausschusses zu überbringen.
Kollege Burghard Neumann
weilte aus Anlass seines 50. Geburtstages in Spanien. Zu diesem Jahrestag
beglückwünschten ihn alle Gremiumsmitglieder mittels Glückwunschkarte. Und
Kollegin Dörthe Hilbig war im verdienten Jahresurlaub.
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Die Kassenprüfer Doreen
Piontek und Joachim Lehmann im Gespräch |
Der Hauptausschuss
schickt beste Genesungswünsche an den stellvertretenden
Landesvorsitzenden Günter Krebs |
Der Hauptausschuss an
Burghard Neumann: „Man ist geduckt, geschockt, verwirrt und merkt, dass
man schon fünfzig wird.
Man schaut die
andern an - mit List, stellt fest, dass man erst fünfzig ist.“
(Armin Halle) |
Unser Ehrenmitglied
Wilhelm Bokermann aus NRW konnte der Einladung folgen und die Beratung
mit einigen Beiträgen bereichern.
Zur Problematik der
aktuellen Entwicklungen im Strafvollzug des Landes und der weiteren Vorhaben
konnte der Vorsitzende den Leiter der Abteilung III des MdJ,
Ministerialdirigent Manfred Koldehoff, begrüßen, der zu den
Schwerpunkten der Haftplatz- und Personalplanungen und den
vorgesehenen Organisationsänderungen in den Dienststellen
Ausführungen machte und die Positionen des MdJ hierzu darstellte.
Wesentliche Eckpunkte
hierbei:
- Auf Grund der derzeitigen
Belegungsentwicklung wird von einem künftigen Bedarf in Höhe von ca.
2.300 Haftplätzen ausgegangen. Hierbei bleibt es bei den gegenwärtigen
Standorten der Justizvollzugsanstalten. Die erforderliche Reduzierung im
Vergleich zum jetzigen Bestand wird bei der Sanierung und den Neubauten in
der JVA Brandenburg a.d.H. vorgesehen.
- Während der Zeit der
Sanierung der JVA Brandenburg a.d.H. wird ein Teil der Gefangenen in
andere Anstalten verlegt, um größere Baufreiheit zu haben und
Beeinträchtigungen des Vollzugsbetriebes in Brandenburg weitgehendst zu
minimieren. Dies bedeutet aber auch, dass die Belegschaft in Brandenburg mit
Abordnungen und Versetzungen zu rechnen hat.
- Hinsichtlich der
Personalausstattung wird sich am Bundesdurchschnitt der Relation
Haftplätze zu Bedienstete orientiert. Dies bedeutet für die Stellenplanung
bis 2012 eine Reduzierung auf 1.082 Planstellen (ohne Stellen für die
Jugendarrestanstalt) plus einen Zuschlag von 14 Stellen auf Grund des
höheren Bedarfs nach dem vorgesehenen Jugendstrafvollzugsgesetz
Brandenburgs.
- Der Personalabbau
wird ausschließlich über die Altersabgänge realisiert. Allerdings
tritt hierbei das Problem auf, dass insbesondere der allgemeine
Vollzugsdienst schon derzeit die Zielzahlen des Jahres 2009 erreicht hat und
in 2012 erheblich unter dem erforderlichen Bedarf liegen wird, während
andere Laufbahnen weniger stark betroffen sind und über den Zielzahlen
liegen werden. Inwiefern durch horizontalen Laufbahnwechsel (nach
vorgesehener Änderung der Landeslaufbahn-VO erleichtert) ein Ausgleich
möglich ist, ist derzeit noch in Prüfung.
- Die personelle
Entwicklung in der Laufbahn des AVD ist mittelfristig bedenklich, da die
überproportionale Belastung durch Abgänge ab 2015 einen Fehlbestand von ca.
200 Bediensteten zur Folge haben wird. Durch den beschlossenen
Doppelhaushalt 2008/2009 ist mit der Wiederaufnahme der Ausbildung
nicht vor dem Jahr 2010 zu rechnen und selbst das ist noch offen. Schon
derzeit ist absehbar, dass die erkennbare Lücke durch eigene Ausbildung
nicht mehr geschlossen werden kann.
- Für das Jahr 2008 sieht
das MdJ vor, sich im Land Baden-Württemberg nach Absprache mit den
zuständigen Stellen vor Ort kundig zu machen, wie dort mit dem statistisch
ausgewiesenen geringerem Personal eine Vollzugsgestaltung ohne Abstriche
an den vollzuglichen Aufgaben realisiert wird. Hierzu werden auch
Bedienstete aller Laufbahnen aus den einzelnen Anstalten hinzugezogen. Die
Berücksichtigung der Vertreter des BSBD ist zugesichert.
Hinsichtlich der
vorgesehenen Organisationsänderung in den Dienststellen erklärte Manfred
Koldehoff, dass bisher keine vergleichbaren Strukturen in den Anstalten
bestanden und dies mit den jetzigen Vorhaben verändert werden soll. Hierzu
erfolgten Vorgaben für die größeren Anstalten (Brandenburg, Cottbus, Duben)
und die kleineren (Wulkow, Frankfurt/O., Wriezen), die jedoch nur wenig
voneinander abweichen und Maßstab für die Konkretisierung auf die einzelne
Anstalt sind. Dieses ist nun Aufgabe der Anstaltsleitungen, die ihre
Konzepte dem MdJ vorlegen müssen. Erst dann ist die Umsetzung vorgesehen.
Allerdings ist bekannt, dass in den Anstalten damit schon begonnen wurde und
nicht immer allen Bediensteten auch verständliche Erklärungen hierzu gegeben
wurden.
Hinsichtlich der
Irritationen bezüglich des Werkdienstes bekräftigte der
Abteilungsleiter unmissverständlich, dass definitiv nicht vorgesehen ist,
diese Laufbahn abzuschaffen, sondern im Gegenteil die Bediensteten noch
effektiver in den Resozialisierungsprozess einbezogen werden sollen. Hierbei
wird eine Trennung vorgesehen zwischen den Bediensteten, die mit Gefangenen
arbeiten und die, die ausschließlich im technischen Bereich tätig sind, ohne
in absehbarer Zeit laufbahnrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
In der anschließenden
Diskussion hatten die Mitglieder des Hauptausschusses die Gelegenheit zu
Nachfragen, aber auch zu Bewertungen der einzelnen Aussagen. Insbesondere
die Absenkung des Personalbestandes auf Grund rein rechnerischer
Vergleiche ohne Beachtung der zu lösenden Aufgaben sowie der Fortbestand
des Ausbildungsstopps für den AVD bei den dargelegten künftigen
Personallücken wurden heftig kritisiert. Hier wird es erforderlich
sein, noch stärker im parlamentarischen Rahmen tätig zu werden, da dies
Positionen der Landesregierung und die sie tragende Koalition sind.
Ein weiterer Gegenstand der
Beratungen waren die im Ergebnis der Föderalismusreform auf die Länder
übergegangene Gestaltungsbefugnisse im Dienstrecht. Die
Landesregierung hat dazu Arbeitsgruppen gebildet, die zu den Problemfeldern
Statusrecht, Laufbahnrecht, Lebensarbeitszeit und Arbeitszeit/Urlaubsrecht
Änderungsvorschläge an eine Zentrale Projektgruppe (ZPG) beraten und
vorzulegen hatten. Hinsichtlich des Besoldungs- und Versorgungsrechts ist
seitens der Landesregierung vorgesehen, erst dann tätig zu werden, wenn sich
Strukturen der Neuregelungen beim Bund und in den Ländern abzeichnen.
Dieser Anlass wurde zugleich
genutzt, um auch das Personalvertretungsrecht hinsichtlich
obergerichtlicher Rechtssprechungen zu überprüfen und Änderungsbedarf
festzustellen.
Den Spitzenorganisationen
der Gewerkschaften wurde hierbei Gelegenheit gegeben, beratend in ZPG und
allen AG mitzuwirken. Der BSBD war durch den Kollegen
Rainer Krone
in der AG Arbeitszeit sowie als Vertreter des erkrankten
DBB-Landesvorsitzenden in der ZPG und durch den Kollegen Willi Köbke
in der AG Personalvertretungsrecht und zeitweise in der AG Laufbahnrecht
recht gut vertreten und aktiv beteiligt.
Positiv hierbei war
festzustellen - so die beiden Kollegen - dass die Sachdiskussion in allen
AGs darauf gerichtet war, Regelungen zu finden, die den Interessen der
Bediensteten und sachlichen Notwendigkeiten entsprechen, also nicht die
generelle weitere Verschlechterung für die Landesbeamten zum Gegenstand
hatten.
Abzuwarten bleibt, ob die
Landesregierung bei Umsetzung in entsprechende dienstrechtliche Regelungen
den Vorschlägen aus den AGs folgen wird. Dazu wird sich der DBB im dann
erforderlichen Beteiligungsverfahren nach § 72 LBG entsprechend einbringen.
Verbandsorganisatorisch - so
der Verantwortliche für die Mitgliederverwaltung Peter Kassal - ist
die Ausgabe der neuen Mitgliedsausweise im Wesentlichen abgeschlossen und
der Mitgliederbestand aktualisiert. Im Ergebnis der Auflösung des OV
Spremberg ist die Mehrheit der dortigen Mitglieder nunmehr in den
Ortsverbänden erfasst, die bei den entsprechenden Dienststellen gebildet
sind. Einige haben jedoch die Mitgliedschaft beendet.
Zum Tarif- und
Besoldungsgeschehen wurde darauf hingewiesen, dass es immer wieder zu
Nachfragen hinsichtlich der Sonderzahlungen (Tarif- und Besoldungsbereich),
der Anpassung an die Westvergütung und der linearen Erhöhung kommt. Deshalb
hier nochmals die Eckzahlen dazu.
Tarifbereich:
- Es gibt nur noch eine
Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L, gestaffelt nach Entgeltgruppen), die mit
dem Tabellenentgelt im November zur Auszahlung kommt. Urlaubsgeld gibt es
nicht mehr.
- Für die EG 1 bis 9
erfolgt die Anpassung an 100 Prozent zum 01.01.2008, für die übrigen
zum 01.01.2010.
- Ab 01.05.2008 erfolgt
eine lineare Erhöhung um 2,9 Prozent.
Besoldungsbereich:
- Im Jahr 2007 wird die
Jahressonderzahlung in zwei Etappen erfolgen. Zum Dezember gibt es (für
alle Besoldungsgruppen) 500 Euro, und im Frühjahr 2008 die von den
Haushaltseinnahmen abhängige zweite Zahlung in Höhe von 540 Euro
(Maximalbetrag nach brandenburgischen SZG).
- Die Anpassung an 100
Prozent erfolgt analog zum Tarifbereich.
- Die lineare Erhöhung
beträgt 1,5 Prozent, wird aber schon zum 01.01.2008 wirksam.
Ohne größere Probleme sind
auch die anderen Tagesordnungspunkte abgearbeitet worden. Mit dem Hinweis,
dass die Frühjahrssitzung auch wieder in Brandenburg a.d.H. vorgesehen wird,
wobei der konkrete Tagungsort noch offen ist, konnte der Landesvorsitzende
die Beratungen abschließen und dem gastgebenden Ortsverband für seine
organisatorischen Vorbereitungen danken.
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