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 Herbsttagung des Hauptausschusses

 

Der Leiter der Abteilung III des MdJ informiert die Mitglieder zu den personellen und organisatorischen Vorhaben im Justizvollzug

 

Zum 26. und 27. Oktober 2007 hatte der Vorstand zur diesjährigen Herbstsitzung des Hauptausschusses erneut in die Aus- und Fortbildungsstätte bei der JVA Brandenburg a.d.H. - zwischenzeitlich in Dienstleistungsabteilung umbenannt - eingeladen. Allerdings fehlten aus nachvollziehbaren Gründen gleich drei der Stellvertreter des Landesvorsitzenden.

 

Pfortenbereich JVA Brandenburg/H mit Dienstleistungsabteilung

 

Der Kollege Günter Krebs befand sich aufgrund einer schweren Erkrankung nach Operation im Krankenhaus - der Landesvorsitzende wurde beauftragt, ihm bei einem Besuch die besten Genesungswünsche aller Mitglieder des Hauptausschusses zu überbringen.

 

Kollege Burghard Neumann weilte aus Anlass seines 50. Geburtstages in Spanien. Zu diesem Jahrestag beglückwünschten ihn alle Gremiumsmitglieder mittels Glückwunschkarte. Und Kollegin Dörthe Hilbig war im verdienten Jahresurlaub.

 

Die Kassenprüfer Doreen Piontek und Joachim Lehmann im Gespräch

Der Hauptausschuss schickt beste Genesungswünsche an den stellvertretenden Landesvorsitzenden Günter Krebs

Der Hauptausschuss an Burghard Neumann: „Man ist geduckt, geschockt, verwirrt und merkt, dass man schon fünfzig wird.

  Man schaut die andern an - mit List, stellt fest, dass man erst fünfzig ist.“ (Armin Halle)

 

Unser Ehrenmitglied Wilhelm Bokermann aus NRW konnte der Einladung folgen und die Beratung mit einigen Beiträgen bereichern.

 

Zur Problematik der aktuellen Entwicklungen im Strafvollzug des Landes und der weiteren Vorhaben konnte der Vorsitzende den Leiter der Abteilung III des MdJ, Ministerialdirigent Manfred Koldehoff, begrüßen, der zu den Schwerpunkten der Haftplatz- und Personalplanungen und den vorgesehenen Organisationsänderungen in den Dienststellen Ausführungen machte und die Positionen des MdJ hierzu darstellte.

 

Wesentliche Eckpunkte hierbei:

 

-  Auf Grund der derzeitigen Belegungsentwicklung wird von einem künftigen Bedarf in Höhe von ca. 2.300 Haftplätzen ausgegangen. Hierbei bleibt es bei den gegenwärtigen Standorten der Justizvollzugsanstalten. Die erforderliche Reduzierung im Vergleich zum jetzigen Bestand wird bei der Sanierung und den Neubauten in der JVA Brandenburg a.d.H. vorgesehen.

 

-  Während der Zeit der Sanierung der JVA Brandenburg a.d.H. wird ein Teil der Gefangenen in andere Anstalten verlegt, um größere Baufreiheit zu haben und Beeinträchtigungen des Vollzugsbetriebes in Brandenburg weitgehendst zu minimieren. Dies bedeutet aber auch, dass die Belegschaft in Brandenburg mit Abordnungen und Versetzungen zu rechnen hat.

 

-  Hinsichtlich der Personalausstattung wird sich am Bundesdurchschnitt der Relation Haftplätze zu Bedienstete orientiert. Dies bedeutet für die Stellenplanung bis 2012 eine Reduzierung auf 1.082 Planstellen (ohne Stellen für die Jugendarrestanstalt) plus einen Zuschlag von 14 Stellen auf Grund des höheren Bedarfs nach dem vorgesehenen Jugendstrafvollzugsgesetz Brandenburgs.

 

-  Der Personalabbau wird ausschließlich über die Altersabgänge realisiert. Allerdings tritt hierbei das Problem auf, dass insbesondere der allgemeine Vollzugsdienst schon derzeit die Zielzahlen des Jahres 2009 erreicht hat und in 2012 erheblich unter dem erforderlichen Bedarf liegen wird, während andere Laufbahnen weniger stark betroffen sind und über den Zielzahlen liegen werden. Inwiefern durch horizontalen Laufbahnwechsel (nach vorgesehener Änderung der Landeslaufbahn-VO erleichtert) ein Ausgleich möglich ist, ist derzeit noch in Prüfung.

 

-  Die personelle Entwicklung in der Laufbahn des AVD ist mittelfristig bedenklich, da die überproportionale Belastung durch Abgänge ab 2015 einen Fehlbestand von ca. 200 Bediensteten zur Folge haben wird. Durch den beschlossenen Doppelhaushalt 2008/2009 ist mit der Wiederaufnahme der Ausbildung nicht vor dem Jahr 2010 zu rechnen und selbst das ist noch offen. Schon derzeit ist absehbar, dass die erkennbare Lücke durch eigene Ausbildung nicht mehr geschlossen werden kann.

 

-  Für das Jahr 2008 sieht das MdJ vor, sich im Land Baden-Württemberg nach Absprache mit den zuständigen Stellen vor Ort kundig zu machen, wie dort mit dem statistisch ausgewiesenen geringerem Personal eine Vollzugsgestaltung ohne Abstriche an den vollzuglichen Aufgaben realisiert wird. Hierzu werden auch Bedienstete aller Laufbahnen aus den einzelnen Anstalten hinzugezogen. Die Berücksichtigung der Vertreter des BSBD ist zugesichert.

 

Hinsichtlich der vorgesehenen Organisationsänderung in den Dienststellen erklärte Manfred Koldehoff, dass bisher keine vergleichbaren Strukturen in den Anstalten bestanden und dies mit den jetzigen Vorhaben verändert werden soll. Hierzu erfolgten Vorgaben für die größeren Anstalten (Brandenburg, Cottbus, Duben) und die kleineren (Wulkow, Frankfurt/O., Wriezen), die jedoch nur wenig voneinander abweichen und Maßstab für die Konkretisierung auf die einzelne Anstalt sind. Dieses ist nun Aufgabe der Anstaltsleitungen, die ihre Konzepte dem MdJ vorlegen müssen. Erst dann ist die Umsetzung vorgesehen. Allerdings ist bekannt, dass in den Anstalten damit schon begonnen wurde und nicht immer allen Bediensteten auch verständliche Erklärungen hierzu gegeben wurden.

 

Hinsichtlich der Irritationen bezüglich des Werkdienstes bekräftigte der Abteilungsleiter unmissverständlich, dass definitiv nicht vorgesehen ist, diese Laufbahn abzuschaffen, sondern im Gegenteil die Bediensteten noch effektiver in den Resozialisierungsprozess einbezogen werden sollen. Hierbei wird eine Trennung vorgesehen zwischen den Bediensteten, die mit Gefangenen arbeiten und die, die ausschließlich im technischen Bereich tätig sind, ohne in absehbarer Zeit laufbahnrechtliche Konsequenzen zu ziehen.

 

In der anschließenden Diskussion hatten die Mitglieder des Hauptausschusses die Gelegenheit zu Nachfragen, aber auch zu Bewertungen der einzelnen Aussagen. Insbesondere die Absenkung des Personalbestandes auf Grund rein rechnerischer Vergleiche ohne Beachtung der zu lösenden Aufgaben sowie der Fortbestand des Ausbildungsstopps für den AVD bei den dargelegten künftigen Personallücken wurden heftig kritisiert. Hier wird es erforderlich sein, noch stärker im parlamentarischen Rahmen tätig zu werden, da dies Positionen der Landesregierung und die sie tragende Koalition sind.

 

Ein weiterer Gegenstand der Beratungen waren die im Ergebnis der Föderalismusreform auf die Länder übergegangene Gestaltungsbefugnisse im Dienstrecht. Die Landesregierung hat dazu Arbeitsgruppen gebildet, die zu den Problemfeldern Statusrecht, Laufbahnrecht, Lebensarbeitszeit und Arbeitszeit/Urlaubsrecht Änderungsvorschläge an eine Zentrale Projektgruppe (ZPG) beraten und vorzulegen hatten. Hinsichtlich des Besoldungs- und Versorgungsrechts ist seitens der Landesregierung vorgesehen, erst dann tätig zu werden, wenn sich Strukturen der Neuregelungen beim Bund und in den Ländern abzeichnen.

 

Dieser Anlass wurde zugleich genutzt, um auch das Personalvertretungsrecht hinsichtlich obergerichtlicher Rechtssprechungen zu überprüfen und Änderungsbedarf festzustellen.

 

Den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften wurde hierbei Gelegenheit gegeben, beratend in ZPG und allen AG mitzuwirken. Der BSBD war durch den Kollegen Rainer Krone in der AG Arbeitszeit sowie als Vertreter des erkrankten DBB-Landesvorsitzenden in der ZPG und durch den Kollegen Willi Köbke in der AG Personalvertretungsrecht und zeitweise in der AG Laufbahnrecht recht gut vertreten und aktiv beteiligt.

 

Positiv hierbei war festzustellen - so die beiden Kollegen - dass die Sachdiskussion in allen AGs darauf gerichtet war, Regelungen zu finden, die den Interessen der Bediensteten und sachlichen Notwendigkeiten entsprechen, also nicht die generelle weitere Verschlechterung für die Landesbeamten zum Gegenstand hatten.

 

Abzuwarten bleibt, ob die Landesregierung bei Umsetzung in entsprechende dienstrechtliche Regelungen den Vorschlägen aus den AGs folgen wird. Dazu wird sich der DBB im dann erforderlichen Beteiligungsverfahren nach § 72 LBG entsprechend einbringen.

 

Verbandsorganisatorisch - so der Verantwortliche für die Mitgliederverwaltung Peter Kassal - ist die Ausgabe der neuen Mitgliedsausweise im Wesentlichen abgeschlossen und der Mitgliederbestand aktualisiert. Im Ergebnis der Auflösung des OV Spremberg ist die Mehrheit der dortigen Mitglieder nunmehr in den Ortsverbänden erfasst, die bei den entsprechenden Dienststellen gebildet sind. Einige haben jedoch die Mitgliedschaft beendet.

 

Zum Tarif- und Besoldungsgeschehen wurde darauf hingewiesen, dass es immer wieder zu Nachfragen hinsichtlich der Sonderzahlungen (Tarif- und Besoldungsbereich), der Anpassung an die Westvergütung und der linearen Erhöhung kommt. Deshalb hier nochmals die Eckzahlen dazu.

 

Tarifbereich:

-  Es gibt nur noch eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L, gestaffelt nach Entgeltgruppen), die mit dem Tabellenentgelt im November zur Auszahlung kommt. Urlaubsgeld gibt es nicht mehr.

-  Für die EG 1 bis 9 erfolgt die Anpassung an 100 Prozent zum 01.01.2008, für die übrigen zum 01.01.2010.

-  Ab 01.05.2008 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,9 Prozent.

 

Besoldungsbereich:

-  Im Jahr 2007 wird die Jahressonderzahlung in zwei Etappen erfolgen. Zum Dezember gibt es (für alle Besoldungsgruppen) 500 Euro, und im Frühjahr 2008 die von den Haushaltseinnahmen abhängige zweite Zahlung in Höhe von 540 Euro (Maximalbetrag nach brandenburgischen SZG).

-  Die Anpassung an 100 Prozent erfolgt analog zum Tarifbereich.

-  Die lineare Erhöhung beträgt 1,5 Prozent, wird aber schon zum 01.01.2008 wirksam.

 

Ohne größere Probleme sind auch die anderen Tagesordnungspunkte abgearbeitet worden. Mit dem Hinweis, dass die Frühjahrssitzung auch wieder in Brandenburg a.d.H. vorgesehen wird, wobei der konkrete Tagungsort noch  offen ist, konnte der Landesvorsitzende die Beratungen abschließen und dem gastgebenden Ortsverband für seine organisatorischen Vorbereitungen danken.