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OV Spremberg
Vollzugliches
Erfordernis oder Verbeugung vor der Personalreduzierungswut des AVO-Chefs ?
Der JVA Spremberg
droht die Schließung des geschlossenen Vollzuges und der Verlust der
Eigenständigkeit – ist sie unrentabel oder wird sie nicht benötigt?
Wirkliches Ziel ist nur die willkürliche Streichung von 180 Personalstellen
im Justizvollzug!
Am 26.04.2004 informierte
der Leiter der JVA Spremberg die in der Anstalt tätigen Bediensteten in
einer großen Dienstversammlung darüber, dass es im Justizministerium
konkrete Überlegungen gibt, den Bereich des geschlossenen Vollzuges
der JVA Spremberg künftig nicht mehr zu nutzen und stillzulegen.
Hierzu ist durch die Abteilung IV eine Vorlage an die Hausspitze des MdJE
erarbeitet, die den im Jahre 2001 gefassten Entschluss zum Ausbau der JVA
Spremberg als zweite Jugendhaftanstalt des Landes revidiert.
Begründet ist dieses
Vorhaben zum einen mit einer deutlich nach unten korrigierten Prognose
zur Kriminalitätsentwicklung, zum anderen mit der äußerst angespannten
Situation der Landesfinanzen.
Einem aufmerksamen
Beobachter der politischen Entscheidungen im Land stellt sich die Frage, wie
gründlich und realistisch Prognosen sind, die als Grundlage für
Strukturentscheidungen dienen. Es ist doch merkwürdig, dass gerade mit dem
Verweis auf prognostizierte ansteigende Kriminalität im Jugendbereich
noch im Jahre 2001 weiterer Haftplätze des Jugendstrafvollzuges in der JVA
Spremberg geschaffen und diese so als zweite Jugendhaftanstalt im Land
Brandenburg ausgebaut werden sollte.
Knapp 3 Jahre später landen
diese Prognosen im Papierkorb, obwohl zeitgleich durch den
Bundesinnenminister Otto Schilly in der aktuellen Kriminalitätsstatistik
(vom 3. Mai 2004) ein Anstieg der Drogen- und Gewaltkriminalität und
hier insbesondere im Jugendbereich festgestellt und auch künftig
prognostiziert wird. Auch Hinweise von Strafrechtsexperten auf Folgen der
EU-Erweiterung in Hinsicht auf ein Anwachsen der Kriminalität werden
bewusst ignoriert. Derartige Überlegungen passen offenbar so einigen
politischen Verantwortungsträgern nicht ins Konzept und werden deshalb
einfach ausgeblendet.
Die Realitätsferne
verwundert nicht, man will eben glänzen und als innovativ gelten. Hier sei
nur an solche Großprojekte erinnert wie an die
„Landesentwicklungsgesellschaft“, die „Chip-Fabirk in Frankfurt/ Oder“,
den „Lausitzring“, das„Cargo-Lifter-Projekt“ – welches sich nun wundersam zu
einer Tropenhalle mutieren soll – und so manch andere Luftbuchung.
Die anfängliche Euphorie der zuständigen Landespolitiker, die Brandenburg
jedes Mal auf den Weg in eine leuchtende Zukunft sahen, endete in
Schuldzuweisungen an Andere. Die Rechnung wird dann dem Steuerzahler
präsentiert – oder wie jetzt von den „Staatsdienern“ durch
Einkommenskürzungen getragen.
Sollen jetzt mit den Plänen
zu der JVA Spremberg die nächsten Millionen im märkischen Sand versenkt
werden? Ist es tatsächlich völlig egal und unbeachtlich, dass seit 1990 ca.
24 Mill. Euro in Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen in der JVA
Spremberg investiert wurden?
Erinnert sei daran, dass
eine Werkhalle für die Ausbildung der Jugendlichen mit modernster
Maschinentechnik erbaut wurde. Gleichermaßen ist ein neuer
Versorgungstrakt mit einer Kapazität von 350 Portionen neu errichtet.
Ebenso wie die Modernisierung und der Neubau von Versorgungsanlagen
(Heizstation, Trink- und Abwasserleitungen, Notstromaggregat für die
komplette Versorgung der Anstalt, etc.) wurde die Infrastruktur der
JVA Spremberg deutlich verbessert und ausgebaut. Darüber hinaus werden
jährlich Einnahmen dem Land Brandenburg gut geschrieben, die aus dem
Arbeitseinsatz von Gefangenen in Eigen- und Unternehmerbetrieben der JVA
erwirtschaftet werden. Im Jahre 2003 lagen diese Einnahmen bei ca.
400.000,00 Euro.
Es stellt sich auch die
Frage, ob denn der durch Gesetz dem Strafvollzug übertragene Sicherheits-
und Behandlungsauftrag überhaupt eine Rolle bei den Schließungsfanatikern
spielt.
Die JVA Spremberg hat sich
seit Inbetriebnahme der Werkhalle im Jahre 1999 erheblich um die Schaffung
und Erhaltung von insgesamt 18 Berufsausbildungsplätzen für
jugendliche Strafgefangene bemüht. Hier können beachtliche Erfolge
vorgewiesen werden. 5 Jugendliche haben ihre Lehrausbildung im Bereich
Maler/Lackierer mit einem Gesellenbrief erfolgreich abgeschlossen; im
Bereich Tischler waren es bislang 6 Jugendliche und im Bereich
Garten-Landschaftsbau 1 Jugendlicher. Darüber hinaus absolvieren jährlich
durchschnittlich 140 junge Inhaftierte ein berufsvorbereitendes Jahr.
Weitere
Qualifizierungsmaßnahmen für werden im Bereich der
Berufsausbildungsqualifikation Holz und Metall sowie im Bereich der
Computertechnik durch die Wille GmbH angeboten, dies auch im Rahmen von
Lockerungen außerhalb der Anstalt.
Gleichfalls außerhalb der
Justizvollzugsanstalt bestehen berufsbildende Angebote zum Abschluss als
Koch bzw. als Holzmechaniker, die genutzt werden.
Dies ist Ergebnis
langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Universalstiftung
Helmut Ziegner in Berlin. Genutzt wurde diese Zusammenarbeit auch für den
Ausbau der Fähigkeiten von Bediensteten und ziviler Kräfte, neben fachlicher
Anleitung der Gefangenen auch im Sinne des Behandlungs- bzw. - für
Jugendliche – des Erziehungszieles des Strafvollzuges auf die Gefangenen
einzuwirken.
Im landesweiten Vergleich
nimmt die JVA Spremberg einen vorderen Platz im Bereich zielgerichteter
Behandlungsangebote ein. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es für
eine differenzierte Behandlung der verurteilten Straftäter in einem
Flächenland wie Brandenburg geboten erscheint, einen zweiten Standort
zu haben. Gerade der Jugendstrafvollzug stellt sowohl an die innere Struktur
als auch an die Kompetenz der Bediensteten in erzieherischer Hinsicht
erheblich höhere Anforderungen als der Vollzug von Freiheitsstrafen bei
Erwachsenen.
Letztendlich bleibt noch
anzumerken, dass der Personalschlüssel, mit dem so gern von
unbedarften, dem Strafvollzug völlig fern stehenden Politikern argumentiert
wird, in der JVA Spremberg mit 46,5 Bediensteten auf 100 Gefangene dem
bundesdeutschen Durchschnitt von 48,32 Bediensteten auf 100 Gefangenen
entspricht.
Am 10. Mai 2004 hat der
Ortsvorstand mit dem Landesvorstand des BSBD Brandenburg
gemeinsam zu den Schließungsabsichten beraten. Es wurden Maßnahmen und
Schritte durchgesprochen, die der BSBD zur Verhinderung der Umsetzung einer
solchen, jegliche vollzuglichen Aspekte ausklammernden Maßnahme unternehmen
wird. Den Kolleginnen und Kollegen sei versichert, dass der BSBD
Brandenburg mit allem Nachdruck die Berücksichtigung der realen
Gegebenheiten in der Kriminalitätsentwicklung und den Notwendigkeiten aus
dem Gesetzesauftrag an den Strafvollzug von der Ministeriumsspitze
einfordern wird. Ein Schnellschuss in Sachen Vollzugslandschaft kann
sehr leicht zum Eigentor für die Ministerin werden.
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