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OV Spremberg

 

Vollzugliches Erfordernis oder Verbeugung vor der Personalreduzierungswut des AVO-Chefs ?

 

Der JVA Spremberg droht die Schließung des geschlossenen Vollzuges und der Verlust der Eigenständigkeit – ist sie unrentabel oder wird sie nicht benötigt? Wirkliches Ziel ist nur die willkürliche Streichung von 180 Personalstellen im Justizvollzug!

 

 

Am 26.04.2004 informierte der Leiter der JVA  Spremberg  die in der Anstalt tätigen Bediensteten in einer großen Dienstversammlung darüber, dass es im Justizministerium konkrete Überlegungen gibt, den Bereich des geschlossenen Vollzuges der JVA Spremberg künftig nicht mehr zu nutzen und stillzulegen. Hierzu ist durch die Abteilung IV eine Vorlage an die Hausspitze des MdJE erarbeitet, die den im Jahre 2001 gefassten Entschluss zum Ausbau der JVA Spremberg als zweite Jugendhaftanstalt des Landes revidiert.

 

Begründet ist dieses Vorhaben zum einen mit einer deutlich nach unten korrigierten Prognose zur Kriminalitätsentwicklung, zum anderen mit der äußerst angespannten Situation der Landesfinanzen.

 

Einem aufmerksamen Beobachter der politischen Entscheidungen im Land stellt sich die Frage, wie gründlich und realistisch Prognosen sind, die als Grundlage für Strukturentscheidungen dienen. Es ist doch merkwürdig, dass gerade mit dem Verweis auf prognostizierte ansteigende Kriminalität im Jugendbereich noch im Jahre 2001 weiterer Haftplätze des Jugendstrafvollzuges in der JVA Spremberg geschaffen und diese so als zweite Jugendhaftanstalt im Land Brandenburg ausgebaut werden sollte.

 

Knapp 3 Jahre später landen diese Prognosen im Papierkorb, obwohl zeitgleich durch den Bundesinnenminister Otto Schilly in der aktuellen Kriminalitätsstatistik (vom 3. Mai 2004) ein Anstieg der Drogen- und Gewaltkriminalität und hier insbesondere im Jugendbereich festgestellt und auch künftig prognostiziert wird. Auch Hinweise von Strafrechtsexperten auf Folgen der EU-Erweiterung in Hinsicht auf ein Anwachsen der Kriminalität werden bewusst ignoriert. Derartige Überlegungen passen offenbar so einigen politischen Verantwortungsträgern nicht ins Konzept und werden deshalb einfach ausgeblendet.

 

Die Realitätsferne verwundert nicht, man will eben glänzen und als innovativ gelten. Hier sei nur an solche Großprojekte erinnert wie an die „Landesentwicklungsgesellschaft“, die  „Chip-Fabirk in Frankfurt/  Oder“, den „Lausitzring“, das„Cargo-Lifter-Projekt“ – welches sich nun wundersam zu einer Tropenhalle mutieren soll – und so manch andere Luftbuchung. Die anfängliche Euphorie der zuständigen Landespolitiker, die Brandenburg jedes Mal auf den Weg in eine leuchtende Zukunft sahen, endete in Schuldzuweisungen an Andere. Die Rechnung wird dann dem Steuerzahler präsentiert – oder wie jetzt von den „Staatsdienern“ durch Einkommenskürzungen getragen.

 

Sollen jetzt mit den Plänen zu der JVA Spremberg die nächsten Millionen im märkischen Sand versenkt werden? Ist es tatsächlich völlig egal und unbeachtlich, dass seit 1990 ca. 24 Mill. Euro in Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen in der JVA Spremberg investiert wurden?

 

Erinnert sei daran, dass eine Werkhalle für die Ausbildung der Jugendlichen mit modernster Maschinentechnik erbaut wurde. Gleichermaßen ist ein neuer Versorgungstrakt mit einer Kapazität von 350 Portionen neu errichtet.  Ebenso wie die Modernisierung und der Neubau von Versorgungsanlagen (Heizstation, Trink- und Abwasserleitungen, Notstromaggregat für die komplette Versorgung der Anstalt, etc.) wurde die Infrastruktur der JVA Spremberg deutlich verbessert und ausgebaut. Darüber hinaus werden jährlich Einnahmen dem Land Brandenburg gut geschrieben, die aus dem Arbeitseinsatz von Gefangenen in Eigen- und Unternehmerbetrieben der JVA erwirtschaftet werden. Im Jahre 2003 lagen diese Einnahmen bei ca. 400.000,00  Euro.

 

 

Es stellt sich auch die Frage, ob denn der durch Gesetz dem Strafvollzug übertragene Sicherheits- und Behandlungsauftrag überhaupt eine Rolle bei den Schließungsfanatikern spielt.

 

Die JVA Spremberg hat sich seit Inbetriebnahme der Werkhalle im Jahre 1999 erheblich um die Schaffung und Erhaltung von insgesamt 18 Berufsausbildungsplätzen für jugendliche Strafgefangene bemüht. Hier können beachtliche Erfolge vorgewiesen werden. 5 Jugendliche haben ihre Lehrausbildung im Bereich Maler/Lackierer mit einem Gesellenbrief erfolgreich abgeschlossen; im Bereich Tischler waren es bislang  6 Jugendliche und im Bereich Garten-Landschaftsbau 1  Jugendlicher. Darüber hinaus  absolvieren  jährlich durchschnittlich  140   junge Inhaftierte ein berufsvorbereitendes Jahr.

 

Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für werden im Bereich der Berufsausbildungsqualifikation Holz und Metall sowie im Bereich der Computertechnik durch die Wille GmbH angeboten, dies auch im Rahmen von Lockerungen außerhalb der Anstalt.

Gleichfalls außerhalb der Justizvollzugsanstalt bestehen berufsbildende Angebote zum Abschluss als Koch bzw. als Holzmechaniker, die genutzt werden.

 

Dies ist Ergebnis langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Universalstiftung Helmut Ziegner in Berlin. Genutzt wurde diese Zusammenarbeit auch für den Ausbau der Fähigkeiten von Bediensteten und ziviler Kräfte, neben fachlicher Anleitung der Gefangenen auch im Sinne des Behandlungs- bzw. - für Jugendliche – des Erziehungszieles des Strafvollzuges auf die Gefangenen einzuwirken.

 

Im landesweiten Vergleich nimmt die JVA Spremberg einen vorderen Platz im Bereich zielgerichteter Behandlungsangebote ein. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es für eine differenzierte Behandlung der verurteilten Straftäter in einem Flächenland wie Brandenburg geboten erscheint, einen zweiten Standort zu haben. Gerade der Jugendstrafvollzug stellt sowohl an die innere Struktur als auch an die Kompetenz der Bediensteten in erzieherischer Hinsicht erheblich höhere Anforderungen als der Vollzug von Freiheitsstrafen bei Erwachsenen.

 

Letztendlich bleibt noch anzumerken, dass der Personalschlüssel, mit dem so gern von unbedarften, dem Strafvollzug völlig fern stehenden Politikern argumentiert wird, in der JVA Spremberg mit 46,5 Bediensteten auf 100 Gefangene dem bundesdeutschen Durchschnitt von 48,32 Bediensteten auf 100 Gefangenen entspricht.

 

Am 10. Mai 2004 hat der Ortsvorstand mit dem Landesvorstand des BSBD Brandenburg gemeinsam zu den Schließungsabsichten beraten. Es wurden Maßnahmen und Schritte durchgesprochen, die der BSBD zur Verhinderung der Umsetzung einer solchen, jegliche vollzuglichen Aspekte ausklammernden Maßnahme unternehmen wird. Den Kolleginnen und Kollegen sei versichert, dass der BSBD Brandenburg mit allem Nachdruck die Berücksichtigung der realen Gegebenheiten in der Kriminalitätsentwicklung und den Notwendigkeiten aus dem Gesetzesauftrag an den Strafvollzug von der Ministeriumsspitze einfordern wird. Ein Schnellschuss in Sachen Vollzugslandschaft kann sehr leicht zum Eigentor für die Ministerin werden.