Am
21.12.2001 kam es auf der Rückfahrt eines GTW von der JVA Luckau zur
JVA Brandenburg a.d.H. zu einem folgenschweren Unfall. Inmitten des
Verkehrschaos im schneeverwehten Land mit seinen vereisten Straßen
bricht der GTW aus und prallt beifahrerseitig gegen einen Straßenbaum.
Die
Besatzung des GTW, zwei Kollegen des AVD, wurden dabei zum Teil schwer
verletzt.
Der
Fahrer erleidet einen Brustbeinbruch und diverse Prellungen. Dem
Beifahrer wird das rechte Fußgelenk gebrochen, die Bänder werden
überdehnt, schwere Schnittverletzungen im Gesicht machen eine
mehrstündige OP nötig, ein Arterienriss in der Nase wird nach großem
Blutverlust in einer dritten OP versorgt.
Das
kann bei solchen Witterungen auch routinierten Fahrern widerfahren.
Wer
ist schuld? Natürlich der Fahrer! Zu schnell gefahren ist der heimliche
Vorwurf, den Witterungsverhältnissen nicht angepasste Fahrweise heißt
es im Polizeibericht. Da ist sicher auch immer etwas dran, das muss ich
schon eingestehen!
Aber:
Ursächlich
für die schweren Verletzungen des Beifahrers ist auch das Fehlen
mimimalster Sicherheitsvorkehrungen in unseren Transportern.
Wenn
solche Fahrzeuge noch immer ohne Airbags unterwegs sind, dann ist das
grob fahrlässig.
Wenn
solche Fahrzeuge ohne Servolenkung fahren, dann ist das technische
Steinzeit.
Wenn
solche Fahrzeuge ohne Winterbereifung täglich auf die Straße müssen,
dann ist das verantwortungslos.
Wenn
das Sicherheitspaket in unseren Transportern ausschließlich in Gurten
besteht, dann ist man in solchen Fahrzeugen besser Gefangener.
Tragisch
wird das alles, wenn man bedenkt, dass insbesondere der angeschnallte
Beifahrer seine schweren Verletzungen auch deshalb erleiden musste, weil
er ungebremst mit dem Gesicht auf den Beobachtungsmonitor aufgeschlagen
ist.
Schlimm
war aber insbesondere auch die menschliche Seite, wie mit den Kollegen
aus dienstlicher Sicht umgegangen wurde.
Wenigstens
LAV und Kollegen haben sich um die beiden gekümmert.
Nach
Gesprächen mit Fahrdienstkollegen, habe ich den Eindruck, baut sich das
Bild auf – alles halb so wild, nur Beamte betroffen! Oder – schade,
wäre auch ein Gefangener betroffen, würde sich vielleicht schnell
etwas ändern!
Das
Schweigen der Dienststellenleitung in den ersten 14 Tagen wird
insbesondere von den Fahrdienstkollegen sehr sensibel registriert. Und
bei solchen Worten wie Verantwortung oder Fürsorgepflicht des
Dienstherren gibt es im höflichen Fall ein ironisches Lächeln.
Wenn
über Sicherheit im Vollzug des Landes gesprochen wird, dann hat an
solch banale Dinge wie Servolenkung, ABS oder Winterreifen kaum einer
gedacht, zugegeben auch ich nicht, weil ich es für schlicht unmöglich
gehalten habe, dass tagtäglich Kollegen mit Fahrzeugen unterwegs sind,
deren technische Ausstattung so schlecht ist, dass ich privat ein solche
Sicherheitsruine keinen Meter mehr fahren würde.
Und
wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen aus dem Ministerium zu
erfahren war, ist man über den Ausstattungsstandart der Fahrzeuge
natürlich unterrichtet – und lässt die Anstalten und die
Fahrdienstkollegen im Regen bzw. Schnee stehen.
Und
nach meinem Kenntnisstand werden auch Neuanschaffungen nicht über ein
Sicherheitspaket verfügen, auch das betroffene Fahrzeug war noch nicht
alt.
Da
ich ja aus der pädagogischen Ecke komme, frage ich mich, ob die
Erwartungshaltung der Kollegen bestätigt wird oder ob vielleicht doch
etwas geschieht, damit so etwas nicht mehr passiert!
Burghard
Neumann
stellv.
Landesvorsitzender