Pressemitteilung
Ist die Landesregierung in ihrer
Gesamtheit unfähig, Konsequenzen aus den von ihr selbst formulierten
Politikschwerpunkten zu ziehen?
Die mit dem Nachtragshaushalt 2003 dem
Justizressort auferlegten zusätzlichen Mittelkürzungen sparen auch den
Bereich des Strafvollzuges nicht aus und gefährden im
erheblichen Maß dessen rechtsstaatliches Funktionieren. Nicht nur
die rechtsprechende Justiz und die Strafverfolgungsbehörden stehen am
Rande des Kollapses, gleiches gilt auch für die Justizvollzugsanstalten im
Land Brandenburg. Dies bezieht sich sowohl auf die Personalausstattung als
auch auf die finanziellen Sachmittel für den Vollzug der Freiheitsstrafen.
Dieses Resümee hat der Landesvorsitzende
des BSBD Brandenburg am 5. Juni 2003 in aller Deutlichkeit im
Rechtsausschuss des Landtages Brandenburg gezogen.
Es ist festzustellen, dass die
ausgewiesenen 1.404 Stellen für den Strafvollzug nicht im vollen
Umfang durch die entsprechenden Finanzmittel untersetzt sind, was zur
Folge hat, dass vorhandenen freien Stellen wegen dieser Unterdeckung gar
nicht besetzt werden können und das Fehlen dieser Kräfte durch das
vorhandene Personal kompensiert werden muss.
Die derzeit im Strafvollzug des Landes
tätigen 1.349 Bediensteten müssen erhebliche Belastungen
verkraften, die noch dadurch verstärkt werden, dass sehr
personalintensive zusätzliche Aufgaben (ab 01.01.03 Pflicht zur
Sozialtherapie für Sexualtäter und Täter mit anderen schweren Straftaten
gegen das Leben) ohne Personalmehrung gemeistert werden müssen und
außerdem im Interesse der Sicherheit der Bürger personalaufwendigere
Maßnahmen bei Gerichtsvorführungen, Krankenhausbegleitungen und –aufenthalte
u.a. angewiesen sind.
Dies schlägt sich sowohl in der Zahl der
Überstunden und der Mehrarbeit nieder als auch in der Zunahme
krankheitsbedingter Ausfälle von Bediensteten.
Derzeit sind im Bereich des allgemeinen
Vollzugsdienstes (AVD) insgesamt 43.586 Überstunden – pro
AVD-Bediensteten 47,25 Stunden - angesammelt, die weder bezahlt noch durch
Freizeit ausgeglichen werden können.
Der Krankenstand im AVD beträgt
zwischenzeitlich im Durchschnitt 7,5 %. Dies liegt zwar noch immer
unter dem Stand in den westlichen Bundesländern und in Berlin, wohin aber
der Trend geht, zeigt eine durch Prof. Dr. Uwe Schaarschmidt von der
Universität Potsdam vorgenommene Belastungsstudie zur
Beanspruchungssituation von Strafvollzugsbediensteten im April 2003. Diese
Studien weist für die im brandenburgischen Vollzug Beschäftigten aus, dass
46 % der Bediensteten einem bedrohlichen gesundheitlichen
Risikomuster zuzuordnen sind. Lediglich 28 % der Bediensteten
verkraften die Belastungen problemlos und haben derzeit auch keine
Motivationsprobleme.
Zugänge sind zwar im Jahr 2004 durch die
derzeit in Ausbildung befindlichen 39 Anwärter in Aussicht, eine
aufgabenangemessene Personalausstattung wird aber auch mit der Übernahme
dieser Bediensteten in den Vollzugsdienst in Hinblick auf die mit dem
Bauprogramm für den Strafvollzug angestrebte und erforderliche
Haftplatzzahl von 2.743 Haftplätzen nicht erreicht.
Sollte die Landesregierung weitere
Personalkürzungen im Strafvollzug vorsehen, muss sie in Kauf nehmen,
dass gesetzlich vorgegebene Aufgaben in Brandenburg nicht mehr
vollständig oder gar nicht erfüllt werden können.
Bedenklich ist auch die Erhöhung der
Kürzungen im Sachmittelbereich um 1,584 Mill. € und damit eine
Verringerung der dazu zur Verfügung stehenden Mittel um rund 2,7 Mill.
€ gegenüber 2002. Aus diesem Kostenblock sind nämlich Ausgaben für
Gefangene zu bestreiten, die rechtsverbindlichen Charakter haben wie z.B.
Kosten für die Verpflegung, für die medizinische Versorgung und
therapeutische Behandlung, Ausgaben im Rahmen von Behandlungsmaßnahmen
(Bildung, Ausbildung, Freizeit), Arbeitsentgelte u.a.m.
Bedenkt man, dass im Ergebnis einer Klage
im vergangenen Jahr eine Verdoppelung des Arbeitsentgeltes für Gefangene
durch den Bundesgesetzgeber veranlasst wurde, ist die Kürzung der Mittel
hierfür geradezu widersinnig – macht aber deutlich, welche Folgen die
Dominanz des Finanzressorts für die Fachressorts haben kann.
Der BSBD Brandenburg stellt fest,
dass durch fehlerhafte Prioritätensetzung in der Landesregierung
der Strafvollzug immer mehr Gefahr läuft, seine Aufgaben in
sicherheitsrelevanter und straftatvorbeugender Hinsicht nicht mehr
erfüllen zu können. Die Lücken im Personal und in der Sachausstattung
werden bei Fortsetzung dieses die rechtlichen Vorgaben ignorierenden
Kurses nicht mehr kompensierbar sein. Es überzeugt nicht mehr, wenn
verantwortliche Politiker in Bund und Ländern härtere Konsequenzen in der
Ahndung von schweren Kapital-, Gewalt- und Sexualtaten fordern,
gleichzeitig aber durch Mittelkürzungen den Strafvollzug so abwirtschaften
dass er nicht mehr in der Lage ist, Kriminelle sicher zu verwahren und
straftatvorbeugend zu behandeln.
Zur Verhinderung des sich anbahnenden
Kollapses ist es höchste Zeit:
1. keine weiteren Stellenkürzungen im
Strafvollzug vorzusehen;
2. die ausgewiesene Stellenzahl auch
finanziell abzusichern;
3. die finanziellen Mittel für den
Sachhaushalt so zu bemessen, dass ein rechtsstaatlicher Strafvollzug
möglich ist, was für 2004 bedeutet, zumindest den Stand von 2002
auszuweisen.
Der BSBD Brandenburg erwartet von der
Landesregierung, dass sie sich in ihrer Gesamtheit auch bei knapper
werdenden finanziellen Mitteln ihrer Verantwortung für Rechtsgewährung,
Rechtssicherheit und Rechtsvollzug bewusst ist.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
(Tel. di.: 0331/866 3098, pr.:
030/9 37 39 81)
E-Mail: Willi.Koebke@mdje.brandenburg.de
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