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Pressemitteilung

 

Ist die Landesregierung in ihrer Gesamtheit unfähig, Konsequenzen aus den von ihr selbst formulierten Politikschwerpunkten zu ziehen?

 

Die mit dem Nachtragshaushalt 2003 dem Justizressort auferlegten zusätzlichen Mittelkürzungen sparen auch den Bereich des Strafvollzuges nicht aus und gefährden im erheblichen Maß dessen rechtsstaatliches Funktionieren. Nicht nur die rechtsprechende Justiz und die Strafverfolgungsbehörden stehen am Rande des Kollapses, gleiches gilt auch für die Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg. Dies bezieht sich sowohl auf die Personalausstattung als auch auf die finanziellen Sachmittel für den Vollzug der Freiheitsstrafen.

 

Dieses Resümee hat der Landesvorsitzende des BSBD Brandenburg am 5. Juni 2003 in aller Deutlichkeit im Rechtsausschuss des Landtages Brandenburg gezogen.

 

Es ist festzustellen, dass die ausgewiesenen 1.404 Stellen für den Strafvollzug nicht im vollen Umfang durch die entsprechenden Finanzmittel untersetzt sind, was zur Folge hat, dass vorhandenen freien Stellen wegen dieser Unterdeckung gar nicht besetzt werden können und das Fehlen dieser Kräfte durch das vorhandene Personal kompensiert werden muss.

 

Die derzeit im Strafvollzug des Landes tätigen 1.349 Bediensteten müssen erhebliche Belastungen verkraften, die noch dadurch verstärkt werden, dass sehr personalintensive zusätzliche Aufgaben (ab 01.01.03 Pflicht zur Sozialtherapie für Sexualtäter und Täter mit anderen schweren Straftaten gegen das Leben) ohne Personalmehrung gemeistert werden müssen und außerdem im Interesse der Sicherheit der Bürger personalaufwendigere Maßnahmen bei Gerichtsvorführungen, Krankenhausbegleitungen und –aufenthalte u.a. angewiesen sind.

Dies schlägt sich sowohl in der Zahl der Überstunden und der Mehrarbeit nieder als auch in der Zunahme krankheitsbedingter Ausfälle von Bediensteten.

 

Derzeit sind im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) insgesamt 43.586 Überstunden – pro AVD-Bediensteten 47,25 Stunden - angesammelt, die weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen werden können.

 

Der Krankenstand im AVD beträgt zwischenzeitlich im Durchschnitt 7,5 %. Dies liegt zwar noch immer unter dem Stand in den westlichen Bundesländern und in Berlin, wohin aber der Trend geht, zeigt eine durch Prof. Dr. Uwe Schaarschmidt von der Universität Potsdam vorgenommene Belastungsstudie zur Beanspruchungssituation von Strafvollzugsbediensteten im April 2003. Diese Studien weist für die im brandenburgischen Vollzug Beschäftigten aus, dass 46 % der Bediensteten einem bedrohlichen gesundheitlichen Risikomuster zuzuordnen sind. Lediglich 28 % der Bediensteten verkraften die Belastungen problemlos und haben derzeit auch keine Motivationsprobleme.

 

Zugänge sind zwar im Jahr 2004 durch die derzeit in Ausbildung befindlichen 39 Anwärter in Aussicht, eine aufgabenangemessene Personalausstattung wird aber auch mit der Übernahme dieser Bediensteten in den Vollzugsdienst in Hinblick auf die mit dem Bauprogramm für den Strafvollzug angestrebte und erforderliche Haftplatzzahl von 2.743 Haftplätzen nicht erreicht.

Sollte die Landesregierung weitere Personalkürzungen im Strafvollzug vorsehen, muss sie in Kauf nehmen, dass gesetzlich vorgegebene Aufgaben in Brandenburg nicht mehr vollständig oder gar nicht erfüllt werden können.

 

Bedenklich ist auch die Erhöhung der Kürzungen im Sachmittelbereich um 1,584 Mill. € und damit eine Verringerung der dazu zur Verfügung stehenden Mittel um rund 2,7 Mill. € gegenüber 2002. Aus diesem Kostenblock sind nämlich Ausgaben für Gefangene zu bestreiten, die rechtsverbindlichen Charakter haben wie z.B. Kosten für die Verpflegung, für die medizinische Versorgung und therapeutische Behandlung, Ausgaben im Rahmen von Behandlungsmaßnahmen (Bildung, Ausbildung, Freizeit), Arbeitsentgelte u.a.m.

Bedenkt man, dass im Ergebnis einer Klage im vergangenen Jahr eine Verdoppelung des Arbeitsentgeltes für Gefangene durch den Bundesgesetzgeber veranlasst wurde, ist die Kürzung der Mittel hierfür geradezu widersinnig – macht aber deutlich, welche Folgen die Dominanz des Finanzressorts für die Fachressorts haben kann.

 

Der BSBD Brandenburg stellt fest, dass durch fehlerhafte Prioritätensetzung in der Landesregierung der Strafvollzug immer mehr Gefahr läuft, seine Aufgaben in sicherheitsrelevanter und straftatvorbeugender Hinsicht nicht mehr erfüllen zu können. Die Lücken im Personal und in der Sachausstattung werden bei Fortsetzung dieses die rechtlichen Vorgaben ignorierenden Kurses nicht mehr kompensierbar sein. Es überzeugt nicht mehr, wenn verantwortliche Politiker in Bund und Ländern härtere Konsequenzen in der Ahndung von schweren Kapital-, Gewalt- und Sexualtaten fordern, gleichzeitig aber durch Mittelkürzungen den Strafvollzug so abwirtschaften dass er nicht mehr in der Lage ist, Kriminelle sicher zu verwahren und straftatvorbeugend zu behandeln.

 

Zur Verhinderung des sich anbahnenden Kollapses ist es höchste Zeit:

 

1.   keine weiteren Stellenkürzungen im Strafvollzug vorzusehen;

2.   die ausgewiesene Stellenzahl auch finanziell abzusichern;

3.   die finanziellen Mittel für den Sachhaushalt so zu bemessen, dass ein rechtsstaatlicher Strafvollzug möglich ist, was für 2004 bedeutet, zumindest den Stand von 2002 auszuweisen.

 

Der BSBD Brandenburg erwartet von der Landesregierung, dass sie sich in ihrer Gesamtheit auch bei knapper werdenden finanziellen Mitteln ihrer Verantwortung für Rechtsgewährung, Rechtssicherheit und Rechtsvollzug bewusst ist.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender

 

(Tel. di.: 0331/866 3098,  pr.: 030/9 37 39 81)

E-Mail: Willi.Koebke@mdje.brandenburg.de   oder WilliKoebke@aol.com