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Skandal oder
Blauäugigkeit:
Mehr Innere Sicherheit
durch Stellenabbau?
Justizministerin
Beate Blechinger verkauft die massiven Stellenkürzungen im Strafvollzug als
„bescheidene Personalaufstockung“. Parlamentarier beschließen ein
anspruchsvolles Jugendstrafvollzugsgesetz und stimmen in gleicher Sitzung
massiven Personalkürzungen zu. Wie sollen vernunftbegabte Bürger ein solches
Verhalten verstehen?
Derzeit beherrscht die
Diskussion umzunehmende Jugendgewalt und der sich daraus ergebenden
notwendigen Konsequenzen die öffentliche Diskussion. Ausgelöst durch immer
neue brutale Vorfälle fordern besonders Politiker, die im Wahlkampf stehen,
aber auch viele andere, härtere Strafen, Senkung der
Strafmündigkeitsgrenze und besondere Einrichtungen für
gewaltbereite und aggressive Jugendliche. Vergessen wird dabei immer wieder,
dass allein Gesetzesänderungen und auch besondere Jugendeinrichtungen wenig
helfen, wenn man nicht den personellen Notwendigkeiten
Rechnung trägt. Da sieht es in den meisten Bundesländern - so im
wahlkampfbewegten Hessen aber auch in Brandenburg - so
ziemlich Mau aus und das ist noch untertrieben.
Vorbeugung, Strafverfolgung
und -aufklärung sowie Strafvollstreckung sind nur dann erfolgreich und damit
im Interesse der Sicherheit der Bürger realisierbar, wenn die dafür
erforderliche Personalausstattung durch Landesregierung und Parlament
sichergestellt wird. Schaut man hier in den im Dezember 2007
verabschiedeten Landeshaushalt 2008/2009 kann man feststellen, dass
allen öffentlichen Bekundungen zum Trotz Gegenteiliges beabsichtigt
wird: Stellenabbau bei Polizei, in den Staatsanwaltschaften, an den
Gerichten und auch im Strafvollzug. Weisen Experten oder Betroffene
auf die drohenden Fehlentwicklungen hin - wie zuletzt der
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Rautenberg - wird dies
entweder abgestritten oder verharmlost.
Neues
Jugendstrafvollzugsgesetz und gleichzeitig Personalkürzungen beschlossen
Im Dezemberplenum haben die
Abgeordneten im brandenburgischen Landtag das neue
Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet, dass unmittelbar zu
Jahresbeginn 2008 in Kraft trat. Die Politiker loben es in den höchsten
Tönen. Unstrittig ist dieses Gesetz nicht nur die Erfüllung eines
Verfassungsgerichtsbeschlusses, sondern auch ein auf intensivere Erziehung
und zielgerichtetere Vorbereitung der Wiedereingliederung in die
Gesellschaft zielendes, längst überfälliges Vorhaben. Ebenso eindeutig haben
aber alle Vollzugsexperten - so auch in der öffentlichen Anhörung zum
Gesetzentwurf im Rechtsausschuss - darauf verwiesen, dass eine
Umsetzung nur mit einer zahlenmäßig besseren Personalausstattung
möglich ist. Während die positive Grundbewertung von den Politikern
wohlwollend wahrgenommen wurde, wurde der dringende Hinweis auf
entsprechende, also bessere Personalausstattung ignoriert.
In der gleichen Sitzung, in
der das neue Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet wurde, stimmten die
Abgeordneten im Landtag dem vorgelegten Haushalt zu, in dem u.a. eine
massive Stellenkürzung im Strafvollzug festgeschrieben ist. Sowohl der
Finanzminister, die Justizministerin und das ganze Kabinett
als auch die Volksvertreter im Landtag haben damit demonstriert, dass
sie nicht bereit sind, die Umsetzung der erheblich anspruchsvolleren
Aufgaben im Strafvollzug durch Sicherstellung der dafür erforderliche
Personalausstattung zu gewährleisten und damit ihrer politischen
Verantwortung für Rechtsgewährung und Rechtsverwirklichung gerecht zu
werden.
Wie weit die Verschleierung
der Realität geht, hat Justizministerin Beate Blechinger (CDU) in der
rbb-Sendung „aktuell“ am 19.01.08 unter Beweis gestellt. Auf
die Frage nach den personellen Erfordernissen antwortete sie:
„Wir haben im Zusammenhang mit dem
Jugendstrafvollzugsgesetz eine Personalaufstockung bekommen, natürlich in
sehr bescheidendem Rahmen.“
Im Landeshaushalt ist aber
für Jedermann nachlesbar eine Reduzierung der Personalausstattung im
Strafvollzug um 186 Stellen (das sind fast 14 Prozent!!!)
ausgewiesen. Und das soll noch nicht das Ende sein, da bis 2012 weitere
Kürzungen bereits festgeschrieben sind. In Wirklichkeit ist die Kürzung
lediglich um 14 Stellen geringer ausgefallen, als der Finanzminister
ursprünglich vorsah. Das als Personalaufstockung verkaufen zu wollen ist
Rosstäuscherei.
Darauf hat der BSBD
Brandenburg mit Nachdruck in einer Pressemitteilung am 20.01.2008
hingewiesen. Die aufgeregten Reaktionen darauf waren schon recht seltsam.
Der Pressesprecher des MdJ, Thomas Melzer, erklärte entweder aus
Unkenntnis oder bewusst falsch:
„Der BSBD vermischt hier
zweierlei: Dem Wegfall von 186 Stellen im allgemeinen Vollzug steht ein
Zuwachs von 14 Fachkräften – Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter – im
Jugendstrafvollzug entgegen. Nur von diesen sprach die Ministerin
nachweislich im Interview.“
Dieser angebliche Zuwachs
von „Fachkräften“ ist aber im Haushalt absolut nicht auffindbar, was auch so
einigen Medienvertretern auffiel. Und die geringere Kürzung betrifft eben
nicht die von ihm angeführten Laufbahnen, sondern u.a. auch 9 Stellen des
AVD. Und wovon die Ministerin „nachweislich“ sprach, ist für Denjenigen, der
die Sendung nicht direkt gesehen hat, als Video auf der Internetseite des
rbb abrufbar - also „nachweislich“ vom BSBD wortgetreu zitiert.
Außerdem sei hier
ausdrücklich angemerkt, auch die Bediensteten des AVD und des
Werkdienstes sind Fachkräfte im Strafvollzug! Wenn schon der
Pressesprecher des MdJ durch solch eine Darstellung vermittelt, dass AVD und
Werkdienst eigentlich nur als Hilfskräfte anzusehen sind, muss man sich
nicht wundern, dass in den Medien immer wieder die Begriffe „Wärter“ und
„Aufseher“ auftauchen.
Hilflose
Beschwichtigungsversuche
Nach der Kabinettssitzung
am 22.01.08, in der nach Informationen die Pressemitteilung des BSBD auch
angesprochen wurde, sah sich die Justizministerin gezwungen, gegenüber dem
Fernsehen den Stellenabbau zu verteidigen. Sie begründete ihn diesmal
mit dem Verweis auf die derzeitige Belegungssituation. Die Auslastung
der vorhandenen Haftplätze betrug im Jahr 2007 durchschnittlich 84
Prozent. Seit ca. 3 Jahren ist mit der Inbetriebnahme der JVA
Luckau-Duben keine Überbelegung der Vollzugsanstalten mehr zu verzeichnen.
Über die Ursachen des Rückganges der Verurteilungen zu Freiheits- und
Jugendstrafen im Land Brandenburg kann man nur spekulieren. Keinesfalls
dürfte es an einem erheblich gesunkenen Kriminalitätsgeschehen liegen.
Wirken sich eventuell auch hier schon Kürzungen bei Polizei,
Staatsanwaltschaften und Gerichten aus?
Die verantwortlichen
Ressortchefs in der Landesregierung werden nicht müde, zu behaupten, dass
durch den Stellenabbau keine Gefährdung oder Verringerung der öffentlichen
Sicherheit oder auch der Rechtsgewährung und Rechtsverwirklichung
einträte. Die Mehrheit der Fachexperten sieht dies allerdings anders. Auch
die Bediensteten bei Polizei, Justiz und Justizvollzug erleben tagtäglich,
dass schon jetzt die Belastungen zunehmen, die die Politik einfach nicht
wahrhaben will und ignoriert.
Schon hilflos erscheint die
derzeitige Reaktion, dem BSBD vorzuhalten, er begreife die
Haushaltssystematik nicht, denn der Abbau um 186 Stellen würde ja erst
zu Beginn des Jahres 2010 greifen. Mit der Einrichtung einer Titelgruppe
79 (Planstellen und Stellen mit kw-Vermerk), in der ein Teil der
gekürzten Stellen ausgewiesen ist, wird die Finanzierung des durch diese
Kürzungen künstlich geschaffenen Personalüberhanges sichergestellt.
Diese haushaltstechnische Finesse ändert jedoch nichts an der
Tatsache, dass die Stellen letztlich wegfallen.
Auch weiterhin keine
Ausbildung
Ein weiterer
besorgniserregender Umstand kommt hinzu. Seit dem Jahr 2003 sind keine
Einstellungen mehr für die Ausbildung in der Laufbahn des allgemeinen
Vollzugsdienstes, die die Hauptlast des Strafvollzuges trägt, vorgenommen
worden. Auch für die Jahre 2008 und 2009 weist der Haushalt in dieser
Hinsicht keine Änderung der Situation aus. Die Landesregierung vertritt hier
die Auffassung, dass erst die personelle Ausstattung insgesamt das
Einsparziel erreichen muss, ehe man an erneute Ausbildung denken würde. Dies
bedeutet, dass man von der immer älter werdenden personellen Substanz zehrt.
Auch die Verwerfungen zwischen den Laufbahnen werden immer krasser,
denn im allgemeinen Vollzugsdienst sinken die Personalzahlen am stärksten
und die Ausstattung ist heute schon prekär. Berücksichtigt man die
Ausbildungszeit von zwei Jahren, dann ist derzeit schon klar erkennbar, dass
die immer größer werdende Lücke im Bedienstetenbestand - insbesondere
im AVD - nicht mehr zu schließen sein wird. Wie - so müssen sich
alle politisch Verantwortlichen bereits heute fragen lassen - soll dann der
Strafvollzug die in Sonntagsreden stets propagierten anspruchsvolleren
Aufgaben, ob im Jugend- oder Erwachsenenvollzug, noch erfüllen können.
Fakt ist:
Die vorgegebenen massiven Streichungen von Personal im Strafvollzug,
aber auch bei der Polizei, den Gerichten und Staatsanwaltschaften
konterkarieren die öffentlichen Bekundungen der Politiker aller Couleurs zur
Zurückdrängung der Jugendgewalt und der Kriminalität insgesamt. Nicht
schöne Worte sondern das ganz konkrete Handeln ist der Maßstab für den
tatsächlichen und ernsthaften Willen, dem Sicherheitsbedürfnis der
Bevölkerung zu entsprechen. Nach Auffassung des BSBD Brandenburg hat
sich die Politik in Brandenburg davon kollektiv verabschiedet.
Hat man jedoch nicht die
erforderlichen Finanzen, um eine dem Aufgabenerfordernis entsprechende
Personalausstattung zu gewährleisten, sollten auch Politiker den Mut
aufbringen, dies öffentlich zu bekunden und die Situation gegenüber den
Bürgern des Landes nicht zu verharmlosen.
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