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Skandal oder Blauäugigkeit:

 

Mehr Innere Sicherheit durch Stellenabbau?

 

Justizministerin Beate Blechinger verkauft die massiven Stellenkürzungen im Strafvollzug als „bescheidene Personalaufstockung“. Parlamentarier beschließen ein anspruchsvolles Jugendstrafvollzugsgesetz und stimmen in gleicher Sitzung massiven Personalkürzungen zu. Wie sollen vernunftbegabte Bürger ein solches Verhalten verstehen?

 

 

Gitter gehören zum Freiheitsentzug Fachwerkstatt JVA Brandenburg ohne Kommentar
     
 

 
 

Nichts geht mehr

 

 

Derzeit beherrscht die Diskussion umzunehmende Jugendgewalt und der sich daraus ergebenden notwendigen Konsequenzen die öffentliche Diskussion. Ausgelöst durch immer neue brutale Vorfälle fordern besonders Politiker, die im Wahlkampf stehen, aber auch viele andere, härtere Strafen, Senkung der Strafmündigkeitsgrenze und besondere Einrichtungen für gewaltbereite und aggressive Jugendliche. Vergessen wird dabei immer wieder, dass allein Gesetzesänderungen und auch besondere Jugendeinrichtungen wenig helfen, wenn man nicht den personellen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Da sieht es in den meisten Bundesländern - so im wahlkampfbewegten Hessen aber auch in Brandenburg - so ziemlich Mau aus und das ist noch untertrieben.

 

Vorbeugung, Strafverfolgung und -aufklärung sowie Strafvollstreckung sind nur dann erfolgreich und damit im Interesse der Sicherheit der Bürger realisierbar, wenn die dafür erforderliche Personalausstattung durch Landesregierung und Parlament sichergestellt wird. Schaut man hier in den im Dezember 2007 verabschiedeten Landeshaushalt 2008/2009 kann man feststellen, dass allen öffentlichen Bekundungen zum Trotz Gegenteiliges beabsichtigt wird: Stellenabbau bei Polizei, in den Staatsanwaltschaften, an den Gerichten und auch im Strafvollzug. Weisen Experten oder Betroffene auf die drohenden Fehlentwicklungen hin - wie zuletzt der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Rautenberg - wird dies entweder abgestritten oder verharmlost.

 

Neues Jugendstrafvollzugsgesetz und gleichzeitig Personalkürzungen beschlossen

 

Im Dezemberplenum haben die Abgeordneten im brandenburgischen Landtag das neue Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet, dass unmittelbar zu Jahresbeginn 2008 in Kraft trat. Die Politiker loben es in den höchsten Tönen. Unstrittig ist dieses Gesetz nicht nur die Erfüllung eines Verfassungsgerichtsbeschlusses, sondern auch ein auf intensivere Erziehung und zielgerichtetere Vorbereitung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zielendes, längst überfälliges Vorhaben. Ebenso eindeutig haben aber alle Vollzugsexperten - so auch in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Rechtsausschuss - darauf verwiesen, dass eine Umsetzung nur mit einer zahlenmäßig besseren Personalausstattung möglich ist. Während die positive Grundbewertung von den Politikern wohlwollend wahrgenommen wurde, wurde der dringende Hinweis auf entsprechende, also bessere Personalausstattung ignoriert.

 

In der gleichen Sitzung, in der das neue Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet wurde, stimmten die Abgeordneten im Landtag dem vorgelegten Haushalt zu, in dem u.a. eine massive Stellenkürzung im Strafvollzug festgeschrieben ist. Sowohl der Finanzminister, die Justizministerin und das ganze Kabinett als auch die Volksvertreter im Landtag haben damit demonstriert, dass sie nicht bereit sind, die Umsetzung der erheblich anspruchsvolleren Aufgaben im Strafvollzug durch Sicherstellung der dafür erforderliche Personalausstattung zu gewährleisten und damit ihrer politischen Verantwortung für Rechtsgewährung und Rechtsverwirklichung gerecht zu werden.

 

Wie weit die Verschleierung der Realität geht, hat Justizministerin Beate Blechinger (CDU) in der rbb-Sendung „aktuell“ am 19.01.08 unter Beweis gestellt. Auf die Frage nach den personellen Erfordernissen antwortete sie:

 

„Wir haben im Zusammenhang mit dem Jugendstrafvollzugsgesetz eine Personalaufstockung bekommen, natürlich in sehr bescheidendem Rahmen.“

 

Im Landeshaushalt ist aber für Jedermann nachlesbar eine Reduzierung der Personalausstattung im Strafvollzug um 186 Stellen (das sind fast 14 Prozent!!!) ausgewiesen. Und das soll noch nicht das Ende sein, da bis 2012 weitere Kürzungen bereits festgeschrieben sind. In Wirklichkeit ist die Kürzung lediglich um 14 Stellen geringer ausgefallen, als der Finanzminister ursprünglich vorsah. Das als Personalaufstockung verkaufen zu wollen ist Rosstäuscherei.

 

Darauf hat der BSBD Brandenburg mit Nachdruck in einer Pressemitteilung am 20.01.2008 hingewiesen. Die aufgeregten Reaktionen darauf waren schon recht seltsam. Der Pressesprecher des MdJ, Thomas Melzer, erklärte entweder aus Unkenntnis oder bewusst falsch:

 

„Der BSBD vermischt hier zweierlei: Dem Wegfall von 186 Stellen im allgemeinen Vollzug steht ein Zuwachs von 14 Fachkräften – Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter – im Jugendstrafvollzug entgegen. Nur von diesen sprach die Ministerin nachweislich im Interview.“

 

Dieser angebliche Zuwachs von „Fachkräften“ ist aber im Haushalt absolut nicht auffindbar, was auch so einigen Medienvertretern auffiel. Und die geringere Kürzung betrifft eben nicht die von ihm angeführten Laufbahnen, sondern u.a. auch 9 Stellen des AVD. Und wovon die Ministerin „nachweislich“ sprach, ist für Denjenigen, der die Sendung nicht direkt gesehen hat, als Video auf der Internetseite des rbb abrufbar - also „nachweislich“ vom BSBD wortgetreu zitiert.

 

Außerdem sei hier ausdrücklich angemerkt, auch die Bediensteten des AVD und des Werkdienstes sind Fachkräfte im Strafvollzug! Wenn schon der Pressesprecher des MdJ durch solch eine Darstellung vermittelt, dass AVD und Werkdienst eigentlich nur als Hilfskräfte anzusehen sind, muss man sich nicht wundern, dass in den Medien immer wieder die Begriffe „Wärter“ und „Aufseher“ auftauchen.

 

Hilflose Beschwichtigungsversuche

 

Nach der Kabinettssitzung am 22.01.08, in der nach Informationen die Pressemitteilung des BSBD auch angesprochen wurde, sah sich die Justizministerin gezwungen, gegenüber dem Fernsehen den Stellenabbau zu verteidigen. Sie begründete ihn diesmal mit dem Verweis auf die derzeitige Belegungssituation. Die Auslastung der vorhandenen Haftplätze betrug im Jahr 2007 durchschnittlich 84 Prozent. Seit ca. 3 Jahren ist mit der Inbetriebnahme der JVA Luckau-Duben keine Überbelegung der Vollzugsanstalten mehr zu verzeichnen. Über die Ursachen des Rückganges der Verurteilungen zu Freiheits- und Jugendstrafen im Land Brandenburg kann man nur spekulieren. Keinesfalls dürfte es an einem erheblich gesunkenen Kriminalitätsgeschehen liegen. Wirken sich eventuell auch hier schon Kürzungen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten aus?

 

Die verantwortlichen Ressortchefs in der Landesregierung werden nicht müde, zu behaupten, dass durch den Stellenabbau keine Gefährdung oder Verringerung der öffentlichen Sicherheit oder auch der Rechtsgewährung und Rechtsverwirklichung einträte. Die Mehrheit der Fachexperten sieht dies allerdings anders. Auch die Bediensteten bei Polizei, Justiz und Justizvollzug erleben tagtäglich, dass schon jetzt die Belastungen zunehmen, die die Politik einfach nicht wahrhaben will und ignoriert.

 

Schon hilflos erscheint die derzeitige Reaktion, dem BSBD vorzuhalten, er begreife die Haushaltssystematik nicht, denn der Abbau um 186 Stellen würde ja erst zu Beginn des Jahres 2010 greifen. Mit der Einrichtung einer Titelgruppe 79 (Planstellen und Stellen mit kw-Vermerk), in der ein Teil der gekürzten Stellen ausgewiesen ist, wird die Finanzierung des durch diese Kürzungen künstlich geschaffenen Personalüberhanges sichergestellt. Diese haushaltstechnische Finesse ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Stellen letztlich wegfallen.

 

 

Auch weiterhin keine Ausbildung

 

Ein weiterer besorgniserregender Umstand kommt hinzu. Seit dem Jahr 2003 sind keine Einstellungen mehr für die Ausbildung in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes, die die Hauptlast des Strafvollzuges trägt, vorgenommen worden. Auch für die Jahre 2008 und 2009 weist der Haushalt in dieser Hinsicht keine Änderung der Situation aus. Die Landesregierung vertritt hier die Auffassung, dass erst die personelle Ausstattung insgesamt das Einsparziel erreichen muss, ehe man an erneute Ausbildung denken würde. Dies bedeutet, dass man von der immer älter werdenden personellen Substanz zehrt. Auch die Verwerfungen zwischen den Laufbahnen werden immer krasser, denn im allgemeinen Vollzugsdienst sinken die Personalzahlen am stärksten und die Ausstattung ist heute schon prekär. Berücksichtigt man die Ausbildungszeit von zwei Jahren, dann ist derzeit schon klar erkennbar, dass die immer größer werdende Lücke im Bedienstetenbestand - insbesondere im AVD - nicht mehr zu schließen sein wird. Wie - so müssen sich alle politisch Verantwortlichen bereits heute fragen lassen - soll dann der Strafvollzug die in Sonntagsreden stets propagierten anspruchsvolleren Aufgaben, ob im Jugend- oder Erwachsenenvollzug, noch erfüllen können.

 

Fakt ist: Die vorgegebenen massiven Streichungen von Personal im Strafvollzug, aber auch bei der Polizei, den Gerichten und Staatsanwaltschaften konterkarieren die öffentlichen Bekundungen der Politiker aller Couleurs zur Zurückdrängung der Jugendgewalt und der Kriminalität insgesamt. Nicht schöne Worte sondern das ganz konkrete Handeln ist der Maßstab für den tatsächlichen und ernsthaften Willen, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu entsprechen. Nach Auffassung des BSBD Brandenburg hat sich die Politik in Brandenburg davon kollektiv verabschiedet.

 

Hat man jedoch nicht die erforderlichen Finanzen, um eine dem Aufgabenerfordernis entsprechende Personalausstattung zu gewährleisten, sollten auch Politiker den Mut aufbringen, dies öffentlich zu bekunden und die Situation gegenüber den Bürgern des Landes nicht zu verharmlosen.