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Justizministerin
Barbara Richstein innerhalb einer Woche in allen Vollzugsanstalten des
Landes
In Dienst-
und Personalversammlungen in den Anstalten versucht Justizministerin
Richstein den Eindruck zu korrigieren, sie stehe nicht hinter den
Vollzugsbediensteten
Die Kritik des BSBD
Brandenburg und die Aufforderung des Personalrates der JVA Brandenburg a.d.H.,
sich in einer Personalversammlung den Meinungen, Positionen und Fragen der
Belegschaft zu stellen, nahm Justizministerin Barbara Richstein (CDU) zum
Anlass, in der Woche vom 17. Mai bis 21. Mai 2004 auch Dienstversammlungen
in den anderen Justizvollzugsanstalten des Landes anberaumen zu lassen.
Ausschlaggebend für diese
Entscheidung dürfte wohl die Tatsache gewesen sein, dass die in Form einer
Pressemitteilung dargestellten Positionen des BSBD Brandenburg zu den ersten
Reaktionen der Ministerin und ihres Staatssekretärs sowie deren anfänglichen
öffentlichen Äußerungen die Meinung aller Bediensteten in den
Strafvollzugseinrichtungen des Landes wiedergaben. Es gab kein Verständnis
dafür, dass die Ressortchefin nicht den leisesten Versuch unternommen hatte,
den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen gegenüber den Bediensteten in
Zweifel zu ziehen. Vielmehr war der Eindruck entstanden, dass Ministerin
Richstein den Kolleginnen und Kollegen zutraute, willkürlich und vorsätzlich
Gewalt gegenüber Gefangene anzuwenden, um – wie sie in der ersten
Pressekonferenz darstellte – „Macht gegenüber Unterlegenen“ zu
demonstrieren. Diese Bewertung und das daraus resultierende Medienecho
führte nicht nur dazu, dass sich die Bediensteten diskreditiert,
verunglimpft und allein gelassen fühlten, sondern sich auch die Frage
stellten, welches Vertrauen die Ministerin zu ihren eigenen Leuten hat, die
tagtäglich neben hohen physischen und psychischen Belastungen auch verbalen
und körperlichen Angriffen renitenter, resozialisierungsunwilliger
Gefangener ausgesetzt sind.
Unmissverständlich ist die
Ministerin durch den BSBD Brandenburg aufgefordert worden, das durch ihr
öffentliches Auftreten verlorene Vertrauen der Bediensteten in allen
Vollzugseinrichtungen des Landes durch ein eindeutiges Bekenntnis in Form
der Rücknahme der ausgesprochenen Verbote der Amtsausübung – nachdem
unzweifelhaft die Haltlosigkeit der Vorwürfe deutlich war – zumindest im
Ansatz wiederherzustellen.
Ministerin Richstein
versuchte einen anderen Weg. In den Personal- und Dienstversammlungen
erklärte sie den anwesenden Kolleginnen und Kollegen, sie stehe sehr wohl
hinter den Bediensteten und habe dies auch öffentlich erklärt, nur sei dies
für die Medien wohl nicht von Bedeutung und finde deshalb in den
Berichterstattungen keinen Niederschlag. Ihr sei es jedoch wichtig, dass die
Beschäftigten davon ausgehen können, sie lasse keine Vorverurteilung zu.
Während der
Dienstversammlung in der JVA Cottbus-Dissenchen konnte die Ministerin sich
dann davon überzeugen, wie notwendig der Rückhalt durch das Ministerium bei
erforderlicher Anwendung körperlicher Gewalt ist. Ein Gefangener hatte bei
reduzierter Personalpräsenz einen dienstverrichtenden Vollzugsbeamten, der
ihm eine vollzugliche Entscheidung eröffnete, unvermittelt niedergeschlagen
und erheblich verletzt. Die darauf folgende Bereitstellung der
ausgebildeten Bediensteten in Schutzausrüstung konnte Ministerin Richstein
aus nächster Nähe erleben. Die Anwendung körperlicher Gewalt wurde jedoch
nicht notwendig, da der Gefangene nach Verhandlungen letztlich freiwillig in
den BGH verbracht werden konnte.
Die Vollzugsbediensteten,
insbesondere in Brandenburg a.d.H., fragen sich berechtigt, wie glaubwürdig
ist denn das – diesmal auch von den Medien transportierte – Bekenntnis der
Ministerin, sich für die Bediensteten einzusetzen und keine
Vorverurteilungen zuzulassen, wenn sie sich beharrlich weigert, der im
Ergebnis der Personalversammlung in der JVA Brandenburg a.d.H. auch von
Belegschaft und Personalrat erhobenen Forderung nach unverzüglicher
Aufhebung des Verbotes der Amtsausübung bei den betroffenen Bediensten sowie
der Wiedereinsetzung des abgelösten Anstaltsleiters nachzukommen.
Der BSBD meint: Wer es
wirklich ernst meint mit seinen Erklärungen, muss auch bereit sein,
entsprechend zu handeln. Es mag zwar schmerzlich sein, öffentlich mit der
Rücknahme voreilig getroffener und ausschließlich die Medien beruhigender
Entscheidungen zu dokumentieren, möglicherweise nicht sachgerecht gehandelt
zu haben, wenn man aber dazu nicht bereit ist, überzeugen auch keine noch so
gut formulierten Worte.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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