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Justizministerin Barbara Richstein innerhalb einer Woche in allen Vollzugsanstalten des Landes

 

In Dienst- und Personalversammlungen in den Anstalten versucht Justizministerin Richstein den Eindruck zu korrigieren, sie stehe nicht hinter den Vollzugsbediensteten

 

 

Die Kritik des BSBD Brandenburg und die Aufforderung des Personalrates der JVA Brandenburg a.d.H., sich in einer Personalversammlung den Meinungen, Positionen und Fragen der Belegschaft zu stellen, nahm Justizministerin Barbara Richstein (CDU) zum Anlass, in der Woche vom 17. Mai bis 21. Mai 2004 auch Dienstversammlungen in den anderen Justizvollzugsanstalten des Landes anberaumen zu lassen.

 

Ausschlaggebend für diese Entscheidung dürfte wohl die Tatsache gewesen sein, dass die in Form einer Pressemitteilung dargestellten Positionen des BSBD Brandenburg zu den ersten Reaktionen der Ministerin und ihres Staatssekretärs sowie deren anfänglichen öffentlichen Äußerungen die Meinung aller Bediensteten in den Strafvollzugseinrichtungen des Landes wiedergaben. Es gab kein Verständnis dafür, dass die Ressortchefin nicht den leisesten Versuch unternommen hatte, den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen gegenüber den Bediensteten in Zweifel zu ziehen. Vielmehr war der Eindruck entstanden, dass Ministerin Richstein den Kolleginnen und Kollegen zutraute, willkürlich und vorsätzlich Gewalt gegenüber Gefangene anzuwenden, um – wie sie in der ersten Pressekonferenz darstellte – „Macht gegenüber Unterlegenen“ zu demonstrieren. Diese Bewertung und das daraus resultierende Medienecho führte nicht nur dazu, dass sich die Bediensteten diskreditiert, verunglimpft und allein gelassen fühlten, sondern sich auch die Frage stellten, welches Vertrauen die Ministerin zu ihren eigenen Leuten hat, die tagtäglich neben hohen physischen und psychischen Belastungen auch verbalen und körperlichen Angriffen renitenter, resozialisierungsunwilliger Gefangener ausgesetzt sind.

 

Unmissverständlich ist die Ministerin durch den BSBD Brandenburg aufgefordert worden, das durch ihr öffentliches Auftreten verlorene Vertrauen der Bediensteten in allen Vollzugseinrichtungen des Landes durch ein eindeutiges Bekenntnis in Form der Rücknahme der ausgesprochenen Verbote der Amtsausübung – nachdem unzweifelhaft die Haltlosigkeit der Vorwürfe deutlich war – zumindest im Ansatz wiederherzustellen.

 

Ministerin Richstein versuchte einen anderen Weg. In den Personal- und Dienstversammlungen erklärte sie den anwesenden Kolleginnen und Kollegen, sie stehe sehr wohl hinter den Bediensteten und habe dies auch öffentlich erklärt, nur sei dies für die Medien wohl nicht von Bedeutung und finde deshalb in den Berichterstattungen keinen Niederschlag. Ihr sei es jedoch wichtig, dass die Beschäftigten davon ausgehen können, sie lasse keine Vorverurteilung zu.

 

Während der Dienstversammlung in der JVA Cottbus-Dissenchen konnte die Ministerin sich dann davon überzeugen, wie notwendig der Rückhalt durch das Ministerium bei erforderlicher Anwendung körperlicher Gewalt ist. Ein Gefangener hatte bei reduzierter Personalpräsenz einen dienstverrichtenden Vollzugsbeamten, der ihm eine vollzugliche Entscheidung eröffnete, unvermittelt niedergeschlagen und erheblich verletzt. Die darauf folgende Bereitstellung der ausgebildeten Bediensteten in Schutzausrüstung konnte Ministerin Richstein aus nächster Nähe erleben. Die Anwendung körperlicher Gewalt wurde jedoch nicht notwendig, da der Gefangene nach Verhandlungen letztlich freiwillig in den BGH verbracht werden konnte.

 

Die Vollzugsbediensteten, insbesondere in Brandenburg a.d.H., fragen sich berechtigt, wie glaubwürdig ist denn das – diesmal auch von den Medien transportierte – Bekenntnis der Ministerin, sich für die Bediensteten einzusetzen und keine Vorverurteilungen zuzulassen, wenn sie sich beharrlich weigert, der im Ergebnis der Personalversammlung in der JVA Brandenburg a.d.H. auch von Belegschaft und Personalrat erhobenen Forderung nach unverzüglicher Aufhebung des Verbotes der Amtsausübung bei den betroffenen Bediensten sowie der Wiedereinsetzung des abgelösten Anstaltsleiters nachzukommen.

 

Der BSBD meint: Wer es wirklich ernst meint mit seinen Erklärungen, muss auch bereit sein, entsprechend zu handeln. Es mag zwar schmerzlich sein, öffentlich mit der Rücknahme voreilig getroffener und ausschließlich die Medien beruhigender Entscheidungen zu dokumentieren, möglicherweise nicht sachgerecht gehandelt zu haben, wenn man aber dazu nicht bereit ist, überzeugen auch keine noch so gut formulierten Worte.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender