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Mitgliederinteresse oder Wohlverhalten ?

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Am 11. August 2003 haben die Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Landesregierung ein Eckpunktepapier unterzeichnet, das als Grundlage für Vereinbarungen zu Personalkostenreduzierungen für die Jahre 2004 bis 2006 vorgesehen ist.

 

Die Landesleitung des dbb brandenburg gehört zu den Unterzeichnern, obwohl eigentlich erklärt war, sich vor solchen Schritten erst mit den Mitgliedsgewerkschaften abzustimmen, in welchem Rahmen Einkommenseinbußen – wenn sie denn nicht verhindert werden können – hinnehmbar sind. Im Nachgang erfolgte nun in einer vorgezogenen Hauptvorstandssitzung am 18. August 2003 in Potsdam der Meinungsaustausch über ein schon unterzeichnetes Papier – eine Verfahrensweise, die wohl nur als Entmündigung der Mitgliedsgewerkschaften bewertet werden kann, denn Änderungen in den Eckpunkten waren so wohl kaum mehr möglich. Einzige Alternative war, das Papier als Ganzes abzulehnen, da es aus Sicht des Vorstandes des BSBD Brandenburg lediglich die Vorgaben der Landesregierung, nicht aber die berechtigten Interessen der einzelnen Mitglieder berücksichtigte.

 

Entsprechend ist auch der Verlauf der Beratung aus Sicht des Landesvorsitzenden des BSBD Brandenburg als Teilnehmer dieser Veranstaltung zu bewerten. Es entstand der Eindruck, nicht den den Interessen der Mitgliedschaft verpflichteten Amtsträgern des dbb gegenüberzusitzen, sondern Vertretern der Landesregierung, denn ein Unterschied in der Argumentation zur Verteidigung der Eckpunkte war kaum festzustellen. War vorher noch großspurig getönt worden, dass es mit dem dbb keine Vereinbarung um jeden Preis geben würde, schien dies nun vergessen.

 

Im Gegensatz zu vielen anderen dbb-Landesbünden war offensichtlich auch nie vorgesehen, gegen die Umsetzung der Öffnungsklauseln beim Weihnachts- und Urlaubsgeld in irgendeiner Form Aktionen vorzusehen, obwohl dies Orientierung der dbb-Bundesleitung nach den entsprechenden Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat war. Die Amtsträger des dbb brandenburg wiesen diesbezügliche Kritik einiger Hauptvorstandsmitglieder zurück und meinten, die handzahme Variante sei die bessere. Offensichtlich ist der dbb-Führung die Wohlgesonnenheit der Landesregierung wichtiger als eine echte Interessenwahrung der von ihnen zu vertretenden Mitglieder.

 

Bewertet man die einzelnen Eckpunkte des vorgelegten Papiers, stellt der aufmerksame Betrachter sehr leicht fest, dass die angestrebte Gleichbehandlung der Statusgruppen im öffentlichen Dienst nur behauptet ist, bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen aber nicht stattfindet. Nur auf die Einsparsumme abzustellen, ist eine – von der Landesregierung bewusst gewollte und durch die dbb-Landesleitung nicht infrage gestellte – Irreführung der Beschäftigten. Tatsächlich führen die Maßnahmen zu Verwerfungen in den Beschäftigungsbedingungen mit unterschiedlicher Auswirkung auf Besoldung und Vergütung.

 

Da sich an dem Umfang der zu lösenden Aufgaben nichts ändert, führen unterschiedliche Wochenarbeitszeiten entweder zu einem erhöhten Belastungsdruck bei den Angestellten oder zur Verlagerung von Aufgaben auf die Beamten, die somit die Arbeitszeitverkürzung bei den Angestellten auffangen müssen. Wie das in den Strafvollzugseinrichtungen überhaupt funktionieren soll, in denen jetzt schon die Aufgaben nur durch Mehrarbeit und Überstunden bewältigt werden können, steht für den BSBD völlig in den Sternen.

 

Unzufriedenheit zwischen den Statusgruppen wird auch damit geschürt, wenn hinsichtlich des Weihnachts- und Urlaubsgeldes unterschiedlich verfahren wird. Zu Recht dürften die Beamten darauf hinweisen, dass sie für die Kürzungen in diesem Bereich keinen Minderungen in der Arbeitszeit erhalten wie die Angestellten hinsichtlich der Wochenarbeitszeit. Andererseits ist aber noch völlig offen, wie es nach der Kündigung der Tarifverträge zur Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und zum Urlaubsgeld für die Angestellten in Zukunft weitergeht. Es braucht wohl wenig Phantasie vorauszusehen, dass die TdL als Vertreter der öffentlichen Arbeitgeber mit dem Hinweis auf die Gleichbehandlung bei den Neuverhandlungen auch für Angestellte Kürzungen in diesem Bereich anstreben wird. Dies würde aber dann zu einer zusätzlichen Schieflage im sogenannten "Solidarpakt" führen.

 

Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich bei Angestellten und Arbeitern führt letztlich zu Kürzungen bei der Grundvergütung, wird also für diese Beschäftigten nicht nur zweimal im Jahr, sondern jenen Monat als Lohn- und Gehaltsabsenkung spürbar. Da keine Aufgabenminderung erfolgt, wird eine höhere Leistung erwartet, die mit einer Einkommenseinbuße honoriert werden soll. Wahrlich eine überzeugende Motivation für die Arbeitsfreude und das Engagement. Möglich ist aber auch – wie schon angeführt – die Last auf die Beamten abzuladen, die dann besonders erfreut sein werden.

 

Bedenklich dürfte in diesem Zusammenhang sein, dass mit dieser Möglichkeit zur Absenkung der Grundvergütung bei den Angestellten wiederum mit dem zynischen Verweis auf eine Gleichbehandlung der ursprüngliche Absicht des Landes Berlins zur Öffnung des Bundesrechts auch bei der Grundbesoldung – also die Möglichkeit der Länder, auch hier durch landesrechtliche Regelungen Minderungen vornehmen zu können – Tür und Tor geöffnet wird.

 

Wesentlicher Akzent in der Argumentation der Landesleitung des dbb brandenburg war der immer wieder vorgetragene Verweis auf die Drohung der Landesregierung mit betriebsbedingten Kündigungen, deren Abwendung gerade im Interesse der angestellten Mitglieder zwingend geboten war. Unabhängig davon, dass solcherart begründete Beendigungs- oder Änderungskündigungen im öffentlichen Dienst einer arbeitsrechtlichen bzw. arbeitsgerichtlichen Prüfung kaum standhalten und dem Land massiv zusätzliche Kosten einbringen würde, ist die dazu vorgetragene Argumentation für die Mitglieder in Erinnerung an vorherige Erklärungen nicht nachvollziehbar.

In der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung war der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gleichfalls festgeschrieben. Sowohl bei dem Abschluss dieser Vereinbarung als auch nach der Unterzeichnung der Verlängerung bis Ende des Jahres 2006 wurde durch den dbb brandenburg als auch die dbb tarifunion die damit erreichte Arbeitsplatzsicherheit als unschätzbarer Erfolg geradezu euphorisch gefeiert. Nunmehr kommt das Eingeständnis, dass durch eine Klausel dieser Ausschluss von Kündigungen durch die Landesregierung jederzeit aushebelbar war und ist. Davon sprachen die Euphoriker damals wohlweislich nicht.

 

Gleichwohl erklären sie nunmehr, dass mit einem Sozialtarifvertrag (wohlgemerkt eine Sonderregelung für den Tarifbereich Ost und damit eine Durchlöcherung des Flächentarifvertrages), der natürlich die finanziellen Einbußen des Eckpunktepapieres beinhalten muss, eine Arbeitsplatzgarantie – also der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen – ohne eine Pferdefuß-Klausel zur Aushebelung erreicht werde. Dies – so die Argumentation von dbb-Spitze und dbb tarifunion – sei Grundbedingung für die weiteren Verhandlungen und deshalb wären die vereinbarten Eckpunkte ohne Alternative.

 

Naivität mag ja bei zwischenmenschlichen Beziehungen anziehend wirken, in gewerkschaftspolitischer Hinsicht ist sie jedoch gefährlich. Geht man tatsächlich ernsthaft davon aus, dass die Landesregierung und die Politik damit keine Möglichkeit haben, diese tarifliche Vereinbarung zu unterlaufen? Mit dem gängigen und bis zum Überdruss schon praktizierten Verweis auf veränderte Rahmenbedingungen ist eine vorzeitige und einseitige Kündigung eines solchen Sozialtarifvertrages jederzeit möglich.

 

Und was ist von dem Verweis auf die Drohung der Landesregierung zu halten, bei Verweigerung die notwendigen Einsparungen allein durch Kürzungen bei den Beamten zu erreichen? Wenn die dbb-Landesleitung im Gegensatz zu allen anderen Landesbünden von vornherein sich überhaupt keine Gedanken zu einer umfänglichen Palette von Protest- und Kampfmaßnahmen macht – und es gibt durchaus vielfältige und wirksame Möglichkeiten gerade im Vorfeld der Kommunalwahlen im Herbst 2003 und der Landtagswahlen 2004 – bzw. diese als zwecklos einstuft, muss man sich nicht wundern, dass der „dbb-Tiger“ als braver Bettvorleger endet.

 

Es dürften auch Zweifel angebracht sein, ob ein solches Vorhaben seitens der Landesregierung tatsächlich gewagt worden wäre (die Zielsumme von 100 Millionen Euro wäre so außerdem nicht erreichbar), und ob dann auch die politischen Kräfte im Landtag eingedenk möglicher Quittungen zu den Landtagswahlen mitgezogen hätten.

 

Es kann wohl ausgeschlossen werden, dass die Mitglieder der Landesleitung des dbb brandenburg die vielfältigen Ungereimtheiten und Stolpersteine nicht erkannt haben. Deshalb ist es nicht abwegig zu fragen, welche Interessen sie vertreten.

 

Der Chef der Staatskanzlei, Rainer Speer, ließ es in seiner Pressemitteilung zu dieser Problematik an Deutlichkeit nicht fehlen und bringt dies für die Landesregierung auf den Punkt:

"Unsere wesentlichen Ziele haben wir ... erreicht. Dies ist wichtig für einen weiteren konfliktfreien Verlauf des Personalabbaus und der Verwaltungsmodernisierung."

 

Leider haben die Kritiker der dbb-Landesleitung – und zu denen gehört auch der Vorsitzende des BSBD Brandenburg in Abstimmung mit dem BSBD-Landesvorstand – die Mehrheit der Hauptvorstandsmitglieder von einer Ablehnung dieses Eckpunktepapieres nicht überzeugen können. Für diese Mehrheit kann es aber ein böses Erwachen geben.

 

Der BSBD Brandenburg bleibt nach wie vor bei seinem Standpunkt, dass Interessenwahrung der Mitglieder und nicht Wohlverhalten gegenüber der Landesregierung das gewerkschaftliche Handeln bestimmen muss. Deswegen lehnen wir schon dieses Eckpunktepapier als Verhandlungsgrundlage für Tarifverträge und Vereinbarungen als beschäftigungsfeindlich, arbeitsklimavergiftend und unsozial ab.

 

Der Vorstand des BSBD Brandenburg

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender