Mitgliederinteresse oder Wohlverhalten ?
Liebe Kolleginnen und
Kollegen!
Am 11. August 2003 haben
die Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die
Landesregierung ein Eckpunktepapier unterzeichnet, das als Grundlage für
Vereinbarungen zu Personalkostenreduzierungen für die Jahre 2004 bis 2006
vorgesehen ist.
Die Landesleitung des dbb
brandenburg gehört zu den Unterzeichnern, obwohl eigentlich erklärt war,
sich vor solchen Schritten erst mit den Mitgliedsgewerkschaften
abzustimmen, in welchem Rahmen Einkommenseinbußen – wenn sie denn nicht
verhindert werden können – hinnehmbar sind. Im Nachgang erfolgte nun in
einer vorgezogenen Hauptvorstandssitzung am 18. August 2003 in Potsdam der
Meinungsaustausch über ein schon unterzeichnetes Papier – eine
Verfahrensweise, die wohl nur als Entmündigung der Mitgliedsgewerkschaften
bewertet werden kann, denn Änderungen in den Eckpunkten waren so wohl kaum
mehr möglich. Einzige Alternative war, das Papier als Ganzes abzulehnen,
da es aus Sicht des Vorstandes des BSBD Brandenburg lediglich die Vorgaben
der Landesregierung, nicht aber die berechtigten Interessen der einzelnen
Mitglieder berücksichtigte.
Entsprechend ist auch der
Verlauf der Beratung aus Sicht des Landesvorsitzenden des BSBD Brandenburg
als Teilnehmer dieser Veranstaltung zu bewerten. Es entstand der Eindruck,
nicht den den Interessen der Mitgliedschaft verpflichteten Amtsträgern des
dbb gegenüberzusitzen, sondern Vertretern der Landesregierung, denn ein
Unterschied in der Argumentation zur Verteidigung der Eckpunkte war kaum
festzustellen. War vorher noch großspurig getönt worden, dass es mit dem
dbb keine Vereinbarung um jeden Preis geben würde, schien dies nun
vergessen.
Im Gegensatz zu vielen
anderen dbb-Landesbünden war offensichtlich auch nie vorgesehen, gegen die
Umsetzung der Öffnungsklauseln beim Weihnachts- und Urlaubsgeld in
irgendeiner Form Aktionen vorzusehen, obwohl dies Orientierung der
dbb-Bundesleitung nach den entsprechenden Beschlüssen von Bundestag und
Bundesrat war. Die Amtsträger des dbb brandenburg wiesen diesbezügliche
Kritik einiger Hauptvorstandsmitglieder zurück und meinten, die handzahme
Variante sei die bessere. Offensichtlich ist der dbb-Führung die
Wohlgesonnenheit der Landesregierung wichtiger als eine echte
Interessenwahrung der von ihnen zu vertretenden Mitglieder.
Bewertet man die einzelnen
Eckpunkte des vorgelegten Papiers, stellt der aufmerksame Betrachter sehr
leicht fest, dass die angestrebte Gleichbehandlung der Statusgruppen im
öffentlichen Dienst nur behauptet ist, bei der Umsetzung der vorgesehenen
Maßnahmen aber nicht stattfindet. Nur auf die Einsparsumme abzustellen,
ist eine – von der Landesregierung bewusst gewollte und durch die
dbb-Landesleitung nicht infrage gestellte – Irreführung der Beschäftigten.
Tatsächlich führen die Maßnahmen zu Verwerfungen in den
Beschäftigungsbedingungen mit unterschiedlicher Auswirkung auf Besoldung
und Vergütung.
Da sich an dem Umfang der
zu lösenden Aufgaben nichts ändert, führen unterschiedliche
Wochenarbeitszeiten entweder zu einem erhöhten Belastungsdruck bei den
Angestellten oder zur Verlagerung von Aufgaben auf die Beamten, die somit
die Arbeitszeitverkürzung bei den Angestellten auffangen müssen. Wie das
in den Strafvollzugseinrichtungen überhaupt funktionieren soll, in denen
jetzt schon die Aufgaben nur durch Mehrarbeit und Überstunden bewältigt
werden können, steht für den BSBD völlig in den Sternen.
Unzufriedenheit zwischen
den Statusgruppen wird auch damit geschürt, wenn hinsichtlich des
Weihnachts- und Urlaubsgeldes unterschiedlich verfahren wird. Zu Recht
dürften die Beamten darauf hinweisen, dass sie für die Kürzungen in diesem
Bereich keinen Minderungen in der Arbeitszeit erhalten wie die
Angestellten hinsichtlich der Wochenarbeitszeit. Andererseits ist aber
noch völlig offen, wie es nach der Kündigung der Tarifverträge zur
Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und zum Urlaubsgeld für die Angestellten
in Zukunft weitergeht. Es braucht wohl wenig Phantasie vorauszusehen, dass
die TdL als Vertreter der öffentlichen Arbeitgeber mit dem Hinweis auf die
Gleichbehandlung bei den Neuverhandlungen auch für Angestellte Kürzungen
in diesem Bereich anstreben wird. Dies würde aber dann zu einer
zusätzlichen Schieflage im sogenannten "Solidarpakt" führen.
Die Reduzierung der
Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich bei Angestellten und Arbeitern führt
letztlich zu Kürzungen bei der Grundvergütung, wird also für diese
Beschäftigten nicht nur zweimal im Jahr, sondern jenen Monat als Lohn- und
Gehaltsabsenkung spürbar. Da keine Aufgabenminderung erfolgt, wird eine
höhere Leistung erwartet, die mit einer Einkommenseinbuße honoriert werden
soll. Wahrlich eine überzeugende Motivation für die Arbeitsfreude und das
Engagement. Möglich ist aber auch – wie schon angeführt – die Last auf die
Beamten abzuladen, die dann besonders erfreut sein werden.
Bedenklich dürfte in
diesem Zusammenhang sein, dass mit dieser Möglichkeit zur Absenkung der
Grundvergütung bei den Angestellten wiederum mit dem zynischen Verweis auf
eine Gleichbehandlung der ursprüngliche Absicht des Landes Berlins zur
Öffnung des Bundesrechts auch bei der Grundbesoldung – also die
Möglichkeit der Länder, auch hier durch landesrechtliche Regelungen
Minderungen vornehmen zu können – Tür und Tor geöffnet wird.
Wesentlicher Akzent in der
Argumentation der Landesleitung des dbb brandenburg war der immer wieder
vorgetragene Verweis auf die Drohung der Landesregierung mit
betriebsbedingten Kündigungen, deren Abwendung gerade im Interesse der
angestellten Mitglieder zwingend geboten war. Unabhängig davon, dass
solcherart begründete Beendigungs- oder Änderungskündigungen im
öffentlichen Dienst einer arbeitsrechtlichen bzw. arbeitsgerichtlichen
Prüfung kaum standhalten und dem Land massiv zusätzliche Kosten einbringen
würde, ist die dazu vorgetragene Argumentation für die Mitglieder in
Erinnerung an vorherige Erklärungen nicht nachvollziehbar.
In der Rahmenvereinbarung
zur Verwaltungsoptimierung war der Ausschluss betriebsbedingter
Kündigungen gleichfalls festgeschrieben. Sowohl bei dem Abschluss dieser
Vereinbarung als auch nach der Unterzeichnung der Verlängerung bis Ende
des Jahres 2006 wurde durch den dbb brandenburg als auch die dbb
tarifunion die damit erreichte Arbeitsplatzsicherheit als unschätzbarer
Erfolg geradezu euphorisch gefeiert. Nunmehr kommt das Eingeständnis, dass
durch eine Klausel dieser Ausschluss von Kündigungen durch die
Landesregierung jederzeit aushebelbar war und ist. Davon sprachen die
Euphoriker damals wohlweislich nicht.
Gleichwohl erklären sie
nunmehr, dass mit einem Sozialtarifvertrag (wohlgemerkt eine
Sonderregelung für den Tarifbereich Ost und damit eine Durchlöcherung des
Flächentarifvertrages), der natürlich die finanziellen Einbußen des
Eckpunktepapieres beinhalten muss, eine Arbeitsplatzgarantie – also der
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen – ohne eine Pferdefuß-Klausel zur
Aushebelung erreicht werde. Dies – so die Argumentation von dbb-Spitze und
dbb tarifunion – sei Grundbedingung für die weiteren Verhandlungen und
deshalb wären die vereinbarten Eckpunkte ohne Alternative.
Naivität mag ja bei
zwischenmenschlichen Beziehungen anziehend wirken, in
gewerkschaftspolitischer Hinsicht ist sie jedoch gefährlich. Geht man
tatsächlich ernsthaft davon aus, dass die Landesregierung und die Politik
damit keine Möglichkeit haben, diese tarifliche Vereinbarung zu
unterlaufen? Mit dem gängigen und bis zum Überdruss schon praktizierten
Verweis auf veränderte Rahmenbedingungen ist eine vorzeitige und
einseitige Kündigung eines solchen Sozialtarifvertrages jederzeit möglich.
Und was ist von dem
Verweis auf die Drohung der Landesregierung zu halten, bei Verweigerung
die notwendigen Einsparungen allein durch Kürzungen bei den Beamten zu
erreichen? Wenn die dbb-Landesleitung im Gegensatz zu allen anderen
Landesbünden von vornherein sich überhaupt keine Gedanken zu einer
umfänglichen Palette von Protest- und Kampfmaßnahmen macht – und es gibt
durchaus vielfältige und wirksame Möglichkeiten gerade im Vorfeld der
Kommunalwahlen im Herbst 2003 und der Landtagswahlen 2004 – bzw. diese als
zwecklos einstuft, muss man sich nicht wundern, dass der „dbb-Tiger“ als
braver Bettvorleger endet.
Es dürften auch Zweifel
angebracht sein, ob ein solches Vorhaben seitens der Landesregierung
tatsächlich gewagt worden wäre (die Zielsumme von 100 Millionen Euro wäre
so außerdem nicht erreichbar), und ob dann auch die politischen Kräfte im
Landtag eingedenk möglicher Quittungen zu den Landtagswahlen mitgezogen
hätten.
Es kann wohl
ausgeschlossen werden, dass die Mitglieder der Landesleitung des dbb
brandenburg die vielfältigen Ungereimtheiten und Stolpersteine nicht
erkannt haben. Deshalb ist es nicht abwegig zu fragen, welche Interessen
sie vertreten.
Der Chef der
Staatskanzlei, Rainer Speer, ließ es in seiner Pressemitteilung zu dieser
Problematik an Deutlichkeit nicht fehlen und bringt dies für die
Landesregierung auf den Punkt:
"Unsere wesentlichen Ziele haben wir ...
erreicht. Dies ist wichtig für einen weiteren konfliktfreien Verlauf des
Personalabbaus und der Verwaltungsmodernisierung."
Leider haben
die Kritiker der dbb-Landesleitung – und zu denen gehört auch der
Vorsitzende des BSBD Brandenburg in Abstimmung mit dem BSBD-Landesvorstand
– die Mehrheit der Hauptvorstandsmitglieder von einer Ablehnung dieses
Eckpunktepapieres nicht überzeugen können. Für diese Mehrheit kann es aber
ein böses Erwachen geben.
Der BSBD
Brandenburg bleibt nach wie vor bei seinem Standpunkt, dass
Interessenwahrung der Mitglieder und nicht Wohlverhalten gegenüber der
Landesregierung das gewerkschaftliche Handeln bestimmen muss. Deswegen
lehnen wir schon dieses Eckpunktepapier als Verhandlungsgrundlage für
Tarifverträge und Vereinbarungen als beschäftigungsfeindlich,
arbeitsklimavergiftend und unsozial ab.
Der Vorstand
des BSBD Brandenburg
Willi Köbke
Landesvorsitzender
|