Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

 

Mein Standpunkt

 

„Mitmach - Effekt“ - ein sozialpsychologisches Phänomen, das auch vor einem Universitätsprofessor nicht Halt macht

 

 

Unter der Überschrift: „Mitmach-Effekt“ unter Gefängniswärtern“, versehen mit dem Untertitel „Psychologe: Situation verleitet zur Gewalt“ veröffentlichte die Märkische Allgemeine (MAZ) am 12.05.2004 einen Artikel, in dem Prof. Dr. Essler, Psychologieprofessor für den Fachbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Potsdam, seine Theorie zur Psyche des „Gefängniswärters“ darlegt.

Er behauptet, dass der durch Machthierarchie und Gewalt bestimmte Alltag zu Drangsalierungen der „Häftlinge“ verleite. Insofern bestehe insbesondere bei „Wärtern“, die außerhalb der Mauern unauffällig seien, die Gefahr, „dort den starken Mann herauszukehren“. Der Artikel schließt mit der Schlussfolgerung, dass die Arbeitsstelle „Gefängnis“ bestimmte Persönlichkeiten anziehe, das Aggressionspotential bei einigen der Bediensteten der Vollzugsanstalt recht hoch sei. Zum Einsatz der Bediensteten mit Sturmhauben äußert Prof. Essler, dass das Ausüben der „Attacken mit Sturmmasken“ zum einen die Angst der Gefangenen zusätzlich verstärken solle, zum anderen die „Angreifer“ nicht erkannt werden wollen. Einen „Mitmach-Effekt“ sieht der Professor durch den Umstand gegeben, dass die Bediensteten in Gruppen auftreten und sich damit der persönlichen Verantwortung entzögen.

 

In Anbetracht der aktuellen Berichterstattung in den Printmedien und im öffentlich-rechtlichen Fernsehen über die angeblichen systematischen Misshandlungen von Gefangenen durch maskierte Rollkommandos muss sich Herr Prof. Essler fragen lassen, ob er nicht selbst einem „Mitmach-Effekt“ unterliegt, wenn er diese Art der Berichterstattung ohne zu hinterfragen als gegeben hinnimmt und zum Ausgangspunkt seiner Darlegungen macht. Dem Standard wissenschaftlichen Arbeitens entspricht es vielmehr, mit einer sorgfältigen Erhebung von Daten zu beginnen - die Äußerungen hätten insofern nur noch hypothetischen Wert - um daraus entsprechende Erkenntnisse zu formulieren.

Herr Professor Essler hat also nicht nur ein durch die Medien gezeichnetes Bild des tretenden und schlagenden „Gefängniswärters“ bestätigt und somit einen ganzen Berufsstand diskreditiert - er hat darüber hinaus diesen Aussagen Gewicht verliehen, indem er sie als Wissenschaftler und Psychologieprofessor geäußert hat.

Hätte sich Herr Professor Essler eines wissenschaftlichen Vorgehens bedient und sich in dieser Form tatsächlich mit der Persönlichkeit von Strafvollzugsbediensteten beschäftigt, wäre ihm sicherlich aufgefallen, dass bereits bei der Personalauswahl im Rahmen von Bewerberverfahren mit wissenschaftlich ausgewiesenen Methoden eine sorgfältige Personalauswahl betrieben wird. Neben der Einstellung zur Thematik Vollzug, dem Umgang mit Straftätern und der Motivation der Bewerber (bei letzterem spielt das Bedürfnis nach einem sicheren Arbeitsplatz eine zentrale Rolle) wird durch den Einsatz von standardisierten Persönlichkeitstests auch die charakterlichen Eignung jedes Bewerbers überprüft.

 

Ein erhöhtes Aggressionspotential lässt sich anhand der Testergebnisse hier nicht nachweisen!

 

Analysiert man vorurteilsfrei das Vorgehen der Bediensteten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwenden, wird nicht das wilde Losschlagen einer Gruppe Maskierter sichtbar, sondern das im Vorfeld des Zugriffs abgestimmte Vorgehen der Bediensteten. Im Zuge der Durchführung der Maßnahme trägt gerade jeder Kollege explizit Verantwortung für die ihm zugewiesene Aufgabe und ist zugleich der sozialen Kontrolle der Kollegen ausgesetzt. In dieser Situation ist nicht der Gefangene der Unterlegene, der durch die Maskierung zusätzlich eingeschüchtert werden soll, sondern der Bedienstete derjenige, der sich vor einem aggressiv agierenden Gefangenen körperlich und perspektivisch auch sozial in Bezug auf das weitere Miteinander mit dem Gefangenen schützen muss.

 

Hätte sich Professor Essler schließlich mit einem wissenschaftlichen, d.h. wertfreien Blick dem komplexen System Justizvollzug als einem diffizilen sozialem Gefüge zwischen Gefangenen und den dort tätigen Bediensten zugewandt, wäre ihm sicherlich nicht entgangen, dass der Alltag beider Gruppen nicht nur durch Machthierarchie und noch weniger durch Gewalt bestimmt ist, sondern dass vielmehr Kommunikation für beide Seiten das erste Mittel der Wahl zur Alltags- und Konfliktbewältigung ist. Es bleibt unbestritten, dass hier immer auch Verbesserungen möglich sind. Nur auf diesem Wege ist erreicht worden, dass nicht nur der Gefangene mit den Bediensteten, sondern ebenso jeder Bedienstete mit den Gefangenen teilweise über viele Jahre hinweg zurechtkommen kann.

 Aus diesem Grund wird auch im Rahmen der Personalauswahl in besonderem Maße auf die sozialen und kommunikativen Kompetenzen der künftig im Vollzug tätigen  Bediensteten geachtet, die im Verlauf der Ausbildung zum Vollzugsbediensteten nicht  ausschließlich die Durchführung des unmittelbaren Zwangs erlernen, sondern auch umfangreiches psychologisches, sozialpädagogisches und vollzugsrechtliches Wissen erwerben.

Auch an „Altbedienstete“, jene aus dem DDR-Vollzug übernommenen Kollegen werden die gleichen hohen Maßstäbe angelegt.

Zum einen mussten sie sich einer akribischen Prüfung durch die Gauck Behörde unterziehen und sich mit den in Salzgitter gesammelten Daten konfrontieren lassen, zum anderen sind sie ebenso Teil des sozialen Systems Justizvollzug und unterliegen genauso der sozialen Kontrolle durch Vorgesetzte, Kollegen, Gefangene und nicht zuletzt den Maßstäben des Strafvollzugsgesetzes.

 

Wäre Herr Professor Essler nicht dem „Mitmach-Effekt“ der Medien erlegen, hätte er sicherlich bei wissenschaftlicher Betrachtung des sozialen Systems Strafvollzug zu einer  anderen Einschätzung der hier tätigen Bediensteten gelangen müssen.

 

Ulrike Nauenburg

Diplom-Psychologin, JVA Brandenburg a.d.Havel