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Neues aus der Brandenburger Kleiderkammer

Seit dem 06.04.2009 ist es nun soweit, die Ausstattung der Justizbediensteten mit der neuen Dienstbekleidung hat begonnen. Die Bestellung erfolgt über ein elektronisches Warenhaus der Zentralstelle und Serviceeinrichtung für das Beschaffungswesen im Zentraldienst der Polizei. Was jedoch weiterhin fehlt, ist eine Dienstkleiderordnung, die alle Fragen zur Ausstattung, Ersatzbeschaffung und vieles andere mehr regelt. So kommt es von allen Seiten immer wieder zu Fragen, die sich bei rechtzeitiger Regelung und durchgängiger Planung erübrigt hätten.

 

einer der neuen Dienstkleidungs-PCs in voller Dienstmontur bei der Bestellung geht es noch etwas holprig

 

In der JVA Cottbus-Dissenchen wurde im Januar 2009 ein Pilotprojekt mit 56 weiblichen Bediensteten gestartet, welche mit der Bestellung der neuen Dienstbekleidung begannen. In Einzelfällen mussten  Nachbestellungen vorgenommen werden, da erhebliche Größenunterschiede bei den einzelnen Bekleidungsstücken oder Kleidergrößen bestehen, was vor allem auf die unterschiedlichsten Hersteller zurückzuführen ist. So ist  beispielsweise auch für den Nichtfachmann leicht zu erkennen, dass es bei den drei unterschiedlichen Diensthosen (Funktionshose Winter; Funktionshose Sommer und Kombi-Hose) erkennbare Unterschiede in Sitz- und Passform bei gleicher Konfektionsgröße gibt. So tragen Kolleginnen die Winterhose, da ihnen die Sommerhose nicht passt und die Nachbestellung offensichtlich Zeit beansprucht. Bei der Oberbekleidung passen die Hemden gut, jedoch sitzen die Strickrollis bei gleicher Konfektionsgröße hauteng und die Poloshirts sind mindestens zwei Nummern größer. Die Frage ist hier, warum sind derartige Umstände nicht bekannt und im Vorhinein beseitigt worden? Immerhin gab es ja schon eine Erprobungsphase von über 2 Jahren!

Unverständnis herrscht bei den Bediensteten darüber, warum jeder Bedienstete die gleiche Grundausstattung erhalten muss, bei teilweise unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen. So wird ein Kollege im Fahrdienst und ein Kollege im Aufsichtsdienst oder ein Funktionsträger unterschiedliche Bedürfnisse an seine Bekleidung stellen. Hier hätte die Bereitstellung einer Grundsumme zur Einkleidung genügt und jeder Bedienstete, hätte seine Dienstkleidung nach Bedarf entsprechend seiner Funktion zusammenstellen können. Vermisst wird  beispielsweise die Bereitstellung von trageleichten und strapazierfähigen T- Shirts, die vor allem von den Abteilungsbediensteten favorisiert wird. Diese bewähren sich vor allem bei der täglichen Aufgabenerfüllung wie beispielsweise Haftraumdurchsuchungen und in den warmen und heißen Monaten. Sie können vor allem schnell gewechselt und gereinigt werden. In der zweijährigen Erprobungsphase wurden diese zur Verfügung gestellt, sind nun jedoch nicht mehr in der Erstausstattung zu finden. Das führte dazu, dass sich die Bediensteten über bundesweit autorisierte Dienstkleidungsanbieter T- Shirts auf eigene Kosten beschafft haben. Nun soll das Tragen der T- Shirts untersagt werden, da es angeblich nicht den hoheitsrechtlichen Normen entspricht (fehlende Ärmelabzeichen). Hier bleibt jedoch anzumerken, dass auch die Strickjacken, Stricktroyer, Strickrollis und die Freecejacken  über keinerlei Ärmelabzeichen verfügen. Die Bediensteten haben für die T- Shirts teilweise erheblich in die eigene Tasche gegriffen und stehen nun vor der Frage, tragen ja oder nein? Und hier steht nun wieder der eigentliche Vorwurf an den Dienstherrn, warum wurde vor der Einführung einer neuen Dienstkleidung keine entsprechenden Dienstkleiderordnung verfasst? Gewerkschaft und der Hauptpersonalrat weisen seit über drei Jahren auf diesen Mangel hin. Nun beginnt die Ausstattung mit der neuen Dienstkleidung und keiner weiß, was richtig oder falsch ist. Es bleibt zu hoffen, dass der Dienstherr endlich seiner Pflicht nachkommt und auch die Bedürfnissen der Bediensteten nach zweckmäßiger Kleidung (T- Shirts) zufrieden stellt.

Zwischenzeitlich sind PCs zur Online-Bestellung in allen Dienststellen aufgestellt und die Kollegen mit Ihren Pins versorgt, aber der Eindruck des hastig Zusammengeschusterten bleibt. Vielleicht fehlt so der letzte Tropfen Herzblut, weil es im entscheidungsgebenden Ministerium keine Dienstkleidungsträger gibt.