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Neues aus der
Brandenburger Kleiderkammer
Seit dem 06.04.2009 ist es nun soweit, die
Ausstattung der Justizbediensteten mit der neuen Dienstbekleidung hat
begonnen. Die Bestellung erfolgt über ein elektronisches Warenhaus der
Zentralstelle und Serviceeinrichtung für das Beschaffungswesen im
Zentraldienst der Polizei. Was jedoch weiterhin fehlt, ist eine
Dienstkleiderordnung, die alle Fragen zur Ausstattung, Ersatzbeschaffung und
vieles andere mehr regelt. So kommt es von allen Seiten immer wieder zu
Fragen, die sich bei rechtzeitiger Regelung und durchgängiger Planung
erübrigt hätten.
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einer der neuen
Dienstkleidungs-PCs |
in voller Dienstmontur |
bei
der Bestellung geht es noch etwas holprig |
In der JVA Cottbus-Dissenchen wurde im
Januar 2009 ein Pilotprojekt mit 56 weiblichen Bediensteten gestartet,
welche mit der Bestellung der neuen Dienstbekleidung begannen. In
Einzelfällen mussten Nachbestellungen vorgenommen werden, da erhebliche
Größenunterschiede bei den einzelnen Bekleidungsstücken oder Kleidergrößen
bestehen, was vor allem auf die unterschiedlichsten Hersteller
zurückzuführen ist. So ist beispielsweise auch für den Nichtfachmann leicht
zu erkennen, dass es bei den drei unterschiedlichen Diensthosen
(Funktionshose Winter; Funktionshose Sommer und Kombi-Hose) erkennbare
Unterschiede in Sitz- und Passform bei gleicher Konfektionsgröße gibt. So
tragen Kolleginnen die Winterhose, da ihnen die Sommerhose nicht passt und
die Nachbestellung offensichtlich Zeit beansprucht. Bei der Oberbekleidung
passen die Hemden gut, jedoch sitzen die Strickrollis bei gleicher
Konfektionsgröße hauteng und die Poloshirts sind mindestens zwei Nummern
größer. Die Frage ist hier, warum sind derartige Umstände nicht bekannt und
im Vorhinein beseitigt worden? Immerhin gab es ja schon eine Erprobungsphase
von über 2 Jahren!
Unverständnis herrscht bei den Bediensteten
darüber, warum jeder Bedienstete die gleiche Grundausstattung erhalten muss,
bei teilweise unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen. So wird ein Kollege
im Fahrdienst und ein Kollege im Aufsichtsdienst oder ein Funktionsträger
unterschiedliche Bedürfnisse an seine Bekleidung stellen. Hier hätte die
Bereitstellung einer Grundsumme zur Einkleidung genügt und jeder
Bedienstete, hätte seine Dienstkleidung nach Bedarf entsprechend seiner
Funktion zusammenstellen können. Vermisst wird beispielsweise die
Bereitstellung von trageleichten und strapazierfähigen T- Shirts, die vor
allem von den Abteilungsbediensteten favorisiert wird. Diese bewähren sich
vor allem bei der täglichen Aufgabenerfüllung wie beispielsweise
Haftraumdurchsuchungen und in den warmen und heißen Monaten. Sie können vor
allem schnell gewechselt und gereinigt werden. In der zweijährigen
Erprobungsphase wurden diese zur Verfügung gestellt, sind nun jedoch nicht
mehr in der Erstausstattung zu finden. Das führte dazu, dass sich die
Bediensteten über bundesweit autorisierte Dienstkleidungsanbieter T- Shirts
auf eigene Kosten beschafft haben. Nun soll das Tragen der T- Shirts
untersagt werden, da es angeblich nicht den hoheitsrechtlichen Normen
entspricht (fehlende Ärmelabzeichen). Hier bleibt jedoch anzumerken, dass
auch die Strickjacken, Stricktroyer, Strickrollis und die Freecejacken über
keinerlei Ärmelabzeichen verfügen. Die Bediensteten haben für die T- Shirts
teilweise erheblich in die eigene Tasche gegriffen und stehen nun vor der
Frage, tragen ja oder nein? Und hier steht nun wieder der eigentliche
Vorwurf an den Dienstherrn, warum wurde vor der Einführung einer neuen
Dienstkleidung keine entsprechenden Dienstkleiderordnung verfasst?
Gewerkschaft und der Hauptpersonalrat weisen seit über drei Jahren auf
diesen Mangel hin. Nun beginnt die Ausstattung mit der neuen Dienstkleidung
und keiner weiß, was richtig oder falsch ist. Es bleibt zu hoffen, dass der
Dienstherr endlich seiner Pflicht nachkommt und auch die Bedürfnissen der
Bediensteten nach zweckmäßiger Kleidung (T- Shirts) zufrieden stellt.
Zwischenzeitlich sind PCs zur
Online-Bestellung in allen Dienststellen aufgestellt und die Kollegen mit
Ihren Pins versorgt, aber der Eindruck des hastig Zusammengeschusterten
bleibt. Vielleicht fehlt so der letzte Tropfen Herzblut, weil es im
entscheidungsgebenden Ministerium keine Dienstkleidungsträger gibt.
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