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Besoldungsrunde 2003
Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Der Bundesrat hat auf seiner
Sitzung am 14. März 2003 dem Antrag der Länder Bayern, Berlin, Saarland
und Sachsen zugestimmt, hinsichtlich der bundeseinheitlichen Regelungen
zur Höhe der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und zum Urlaubsgeld eine
Öffnung dahingehend vorzunehmen, dass jedes Bundesland selbst durch
entsprechendes Landesgesetz hierzu Regelungen treffen kann, die ggf. vom
Bundesrecht abweichen dürfen (sogenannte Öffnungsklauseln).
Das Alternativkonzept
der DBB-Spitze ist somit durch den Bundesrat nicht aufgegriffen und das
damit verbundene Ziel des Fortbestandes eines in allen Bundesländern
einheitlichen Besoldungsrechts nicht erreicht worden.
Dieser Beschluss des
Bundesrates ist nun der Bundesregierung zugeleitet, die einen
entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen
muss, wenn dies im Besoldungsrecht tatsächlich umgesetzt werden soll.
Es ist wohl illusorisch
zu glauben, dass nach dem fast einheitlichen Votum des Bundesrates (nur 1
Land hat dagegen gestimmt) der Bundesgesetzgeber sich dem Antrag der
Länder verschließt und die Öffnung des Besoldungsrechtes nicht auf den Weg
bringt. Es ist vielmehr zu erwarten, dass die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen gemeinsam mit den noch ausstehenden Besoldungsanpassungen
beraten und beschlossen werden.
Damit wird es also künftig dem
Landesgesetzgeber überlassen, ob er eine vom Bundesrecht abweichende
Regelung zum Weihnachts- und zum Urlaubsgeld treffen will oder am
Bundesrecht weiter festhält. Dies betrifft sowohl die Höhe der Leistungen
als auch deren Zahlungsweise und Rechtscharakter.
In der Folge werden
nunmehr die Ländergliederungen des Deutschen Beamtenbundes und die
Landesverbände der Fachgewerkschaften und Organisationen stärker gefordert
sein, wenn es um die Verhinderung von Besoldungseinbußen geht. Dies ist
hinsichtlich einer einheitlichen Besoldungsstruktur von Nachteil, wird es
doch künftig nicht nur die Trennung nach Ost und West geben,
sondern auch Bezahlung nach Kassenlage und politischem Willen. Der
Grundsatz der "gleichen Bezahlung bei gleicher Arbeit" – ohnehin schon nur
noch politische Phrase - wird damit wohl für immer aufgegeben, sind doch
so auch Ansatzpunkte gegeben, den Flächentarifvertrag für die Angestellten
und Arbeiter zu kippen und regionale Regelungen zuzulassen.
Diese Sachlage gilt es
in der künftigen Gewerkschaftsarbeit zu berücksichtigen. Die Verlagerung
der Reglungskompetenz hinsichtlich Vergütung und Besoldung in Richtung der
Länder hat zwangsläufig zur Folge, dass sich auch das gewerkschaftliche
Wirken auf die Interessen der Beschäftigten im eigenen Land konzentrieren
muss.
Dies bedeutet in
Hinsicht auf die Problematik des Weihnachts- und des Urlaubsgeldes, dass
der DBB Brandenburg und die Fachverbände, die Landesbedienstete
organisieren, sich nunmehr darauf konzentrieren müssen, zu verhindern,
dass der Landesgesetzgeber (Landtag) von der Möglichkeit eigenständiger
Regelungen – also die Nutzung der Öffnungsklauseln - Gebrauch macht bzw.
dass es zu Absenkungen bzw. Streichungen bei diesen Sonderzahlungen für
Brandenburger Landesbedienstete kommt.
In diesem Zusammenhang
ist es ein Anfang, dass auf Nachfrage des DBB Brandenburg der
Innenminister Jörg Schönbohm erklärt hat, man habe zwar die
Öffnungsklauseln im Interesse anderer Länder unterstützt, wolle selbst
jedoch für Brandenburg Haushaltskonsolidierung ohne
Inanspruchnahme der Öffnungsklauseln betreiben (siehe Info des dbb
Brandenburg).
Dies hört sich im ersten Moment
sehr erfreulich an, es ist aber offen, ob diese Position im Landeskabinett
auch Unterstützung durch die anderen Mitglieder findet und von der
Landtagsmehrheit mitgetragen wird. Zu oft haben in der Vergangenheit
politische Willensbekundungen nur eine geringe Halbwertzeit besessen. Auch
sollte man nicht vergessen, dass das Land Berlin als Auslöser der
nunmehrigen Lage im Besoldungsrecht auf jeden Fall die Öffnungsklauseln
nutzen wird, um durch Kürzungen in der Besoldung und Vergütung
Haushaltseinsparungen zu erreichen – und die Länderfusion mit Berlin wird
ja parteiübergreifend auch in Brandenburg angestrebt.
Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
In der jetzigen und in
künftigen Situationen wächst die Verantwortung der Landesgliederungen und
Landesverbände der Fachgewerkschaften hinsichtlich der Interessenwahrung
der öffentlichen Bediensteten im eigenen Land. Dies ist nur zu meistern,
wenn die Beschäftigten sich mit den Organisationen identifizieren und sie
durch eine Mitgliedschaft unterstützen. Auch der BSBD Brandenburg wird nur
dann weitere Fortschritte für die Strafvollzugsbediensteten erreichen und
Verschlechterungen abwehren können, wenn er sich auf eine breite und
aktive Basis in den Vollzugsanstalten stützen kann.
Mit den Öffnungsklauseln
im Besoldungsrecht sind die öffentlichen Arbeitgeber noch lange nicht am
Ziel ihrer Wünsche. Bedenkt man, welche Personaleinsparungskonzepte das
Land Brandenburg verfolgt, dürfte jedem klar sein, dass dies erst der
Anfang ist.
Der BSBD Brandenburg
wird seinen konsequenten Kurs in der Interessenwahrung der im Strafvollzug
Brandenburgs tätigen Bediensteten – insbesondere seiner Mitglieder –
fortsetzen, der Erfolg wird aber letztlich davon abhängen, welche Stärke
wir gegenüber den politisch Verantwortlichen vorweisen können.
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Willi Köbke
Landesvorsitzender
BSBD Brandenburg |
Brandenburg,
31. März 2003 |
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