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Besoldungsrunde 2003

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 14. März 2003 dem Antrag der Länder Bayern, Berlin, Saarland und Sachsen zugestimmt, hinsichtlich der bundeseinheitlichen Regelungen zur Höhe der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und zum Urlaubsgeld eine Öffnung dahingehend vorzunehmen, dass jedes Bundesland selbst durch entsprechendes Landesgesetz hierzu Regelungen treffen kann, die ggf. vom Bundesrecht abweichen dürfen (sogenannte Öffnungsklauseln).

 

Das Alternativkonzept der DBB-Spitze ist somit durch den Bundesrat nicht aufgegriffen und das damit verbundene Ziel des Fortbestandes eines in allen Bundesländern einheitlichen Besoldungsrechts nicht erreicht worden.

 

Dieser Beschluss des Bundesrates ist nun der Bundesregierung zugeleitet, die einen entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen muss, wenn dies im Besoldungsrecht tatsächlich umgesetzt werden soll.

 

Es ist wohl illusorisch zu glauben, dass nach dem fast einheitlichen Votum des Bundesrates (nur 1 Land hat dagegen gestimmt) der Bundesgesetzgeber sich dem Antrag der Länder verschließt und die Öffnung des Besoldungsrechtes nicht auf den Weg bringt. Es ist vielmehr zu erwarten, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gemeinsam mit den noch ausstehenden Besoldungsanpassungen beraten und beschlossen werden.

 

Damit wird es also künftig dem Landesgesetzgeber überlassen, ob er eine vom Bundesrecht abweichende Regelung zum Weihnachts- und zum Urlaubsgeld treffen will oder am Bundesrecht weiter festhält. Dies betrifft sowohl die Höhe der Leistungen als auch deren Zahlungsweise und Rechtscharakter.

 

In der Folge werden nunmehr die Ländergliederungen des Deutschen Beamtenbundes und die Landesverbände der Fachgewerkschaften und Organisationen stärker gefordert sein, wenn es um die Verhinderung von Besoldungseinbußen geht. Dies ist hinsichtlich einer einheitlichen Besoldungsstruktur von Nachteil, wird es doch künftig nicht nur die Trennung nach Ost und West geben, sondern auch Bezahlung nach Kassenlage und politischem Willen. Der Grundsatz der "gleichen Bezahlung bei gleicher Arbeit" – ohnehin schon nur noch politische Phrase - wird damit wohl für immer aufgegeben, sind doch so auch Ansatzpunkte gegeben, den Flächentarifvertrag für die Angestellten und Arbeiter zu kippen und regionale Regelungen zuzulassen.

 

Diese Sachlage gilt es in der künftigen Gewerkschaftsarbeit zu berücksichtigen. Die Verlagerung der Reglungskompetenz hinsichtlich Vergütung und Besoldung in Richtung der Länder hat zwangsläufig zur Folge, dass sich auch das gewerkschaftliche Wirken auf die Interessen der Beschäftigten im eigenen Land konzentrieren muss.

Dies bedeutet in Hinsicht auf die Problematik des Weihnachts- und des Urlaubsgeldes, dass der DBB Brandenburg und die Fachverbände, die Landesbedienstete organisieren, sich nunmehr darauf konzentrieren müssen, zu verhindern, dass der Landesgesetzgeber (Landtag) von der Möglichkeit eigenständiger Regelungen – also die Nutzung der Öffnungsklauseln - Gebrauch macht bzw. dass es zu Absenkungen bzw. Streichungen bei diesen Sonderzahlungen für Brandenburger Landesbedienstete kommt.

 

In diesem Zusammenhang ist es ein Anfang, dass auf Nachfrage des DBB Brandenburg der Innenminister Jörg Schönbohm erklärt hat, man habe zwar die Öffnungsklauseln im Interesse anderer Länder unterstützt, wolle selbst jedoch für Brandenburg Haushaltskonsolidierung ohne Inanspruchnahme der Öffnungsklauseln betreiben (siehe Info des dbb Brandenburg).

 

Dies hört sich im ersten Moment sehr erfreulich an, es ist aber offen, ob diese Position im Landeskabinett auch Unterstützung durch die anderen Mitglieder findet und von der Landtagsmehrheit mitgetragen wird. Zu oft haben in der Vergangenheit politische Willensbekundungen nur eine geringe Halbwertzeit besessen. Auch sollte man nicht vergessen, dass das Land Berlin als Auslöser der nunmehrigen Lage im Besoldungsrecht auf jeden Fall die Öffnungsklauseln nutzen wird, um durch Kürzungen in der Besoldung und Vergütung Haushaltseinsparungen zu erreichen – und die Länderfusion mit Berlin wird ja parteiübergreifend auch in Brandenburg angestrebt.

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

In der jetzigen und in künftigen Situationen wächst die Verantwortung der Landesgliederungen und Landesverbände der Fachgewerkschaften hinsichtlich der Interessenwahrung der öffentlichen Bediensteten im eigenen Land. Dies ist nur zu meistern, wenn die Beschäftigten sich mit den Organisationen identifizieren und sie durch eine Mitgliedschaft unterstützen. Auch der BSBD Brandenburg wird nur dann weitere Fortschritte für die Strafvollzugsbediensteten erreichen und Verschlechterungen abwehren können, wenn er sich auf eine breite und aktive Basis in den Vollzugsanstalten stützen kann. 

 

Mit den Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht sind die öffentlichen Arbeitgeber noch lange nicht am Ziel ihrer Wünsche. Bedenkt man, welche Personaleinsparungskonzepte das Land Brandenburg verfolgt, dürfte jedem klar sein, dass dies erst der Anfang ist.

 

Der BSBD Brandenburg wird seinen konsequenten Kurs in der Interessenwahrung der im Strafvollzug Brandenburgs tätigen Bediensteten – insbesondere seiner Mitglieder – fortsetzen, der Erfolg wird aber letztlich davon abhängen, welche Stärke wir gegenüber den politisch Verantwortlichen vorweisen können.

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender

BSBD Brandenburg

Brandenburg, 31. März 2003