Pressemitteilung
Braucht das Land
Brandenburg tatsächlich einen Arrestneubau in Königs Wusterhausen, oder geht
es auch kostengünstiger?
Das Gebäude der Jugendarrestanstalt in Königs
Wusterhausen, gelegen hinter dem Amtsgericht, ist in einem desolaten
Zustand. Durch die Landesregierung ist erkannt, dass hier dringend
Handlungsbedarf gegeben ist. Ist jedoch das daraus resultierende Vorhaben,
einen Neubau in der Nähe des alten Standortes und damit Investitionen in
Höhe von voraussichtlich ca. 5 Millionen Euro vorzunehmen, tatsächlich die
einzige und wie behauptet alternativlose Variante, um dem abzuhelfen?
Im Land Brandenburg sinkt seit längerem die
Auslastung der mit 2.123 offiziell angegebenen Zahl der vorhandenen
Haftplätze beständig, so dass das Ministerium der Justiz angehalten ist,
über Reaktionen auf diesen Trend mit Hilfe eines neuen Vollzugskonzeptes
nachzudenken. Angebote an die Berliner Justizverwaltung, diese Haftplätze in
Brandenburg mitzunutzen, sind von der dortigen Senatorin strikt abgelehnt
und dafür der Neubau einer eigenen Anstalt auf Brandenburger Gebiet forciert
worden. Für viele eine Steuerverschwendung.
Der BSBD Brandenburg hatte vorgeschlagen,
den Standort für den Jugendarrestvollzug nach Cottbus zu verlegen und
das dortige, außerhalb der Anstalt liegende Gebäude des offenen Vollzugs
durch Umwidmung der Haftplätze in Arrestplätze zu nutzen – eine sehr
kostengünstige und auch personal- und verwaltungswirtschaftlich sinnvolle
Variante, der auch rechtliche Regelungen aus der Jugendarrestordnung nicht
entgegenstehen.
Aus Sicht des BSBD Brandenburg ergeben
sich hier wesentliche Vorteile sowohl für das Land, aber auch für den
Justizvollzug:
 |
Es ist kein Neubau am
alten Standort erforderlich (Einsparung von finanziellen Mitteln). |
 |
Das vorhandene Gebäude
in Cottbus kann nach einer kurzen Zeit der Einrichtung sofort für den
Arrestvollzug genutzt werden. Eine provisorische Unterbringung in
Container für zwei bis drei Jahre am jetzigen Standort und damit verbunden
auch zusätzliche Kosten würde entfallen. |
 |
Die Zahl der
Arrestplätze erhöht sich von 23 auf 30 und verkürzt so „Wartezeiten“ auf
Arrestvollstreckung. |
 |
Durch die Nutzung von
Fachdiensten aus der JVA bietet sich die Möglichkeit einer erzieherisch
wirksameren Gestaltung des Arrestes, ohne dass man zwingend private Träger
benötigt, die ja auch bezahlt werden müssen. |
 |
Die
Personalbewirtschaftung ist wesentlich einfacher und effektiver
gestaltbar. Gleiches gilt auch für die finanzielle und
verwaltungsorganisatorische Bewirtschaftung. |
 |
Es ist ein Beitrag zur
Reduzierung der derzeit nicht genutzten Haftplätze. |
Auch wenn die vorgesehenen 5 Millionen Euro für
einen Neubau in Königs Wusterhausen im Vergleich zu den 120 Millionen für
den Berliner Neubau in Groß Beeren relativ gering erscheinen, sind es
Steuermittel, die im Brandenburger Haushalt für dringend notwendige
Sanierungsarbeiten in der Gerichtsbarkeit zusätzlich genutzt werden
könnten.
Die Argumente, die seitens des Justizministeriums gegen den
Vorschlag des BSBD vorgebracht werden, sind aus unserer Sicht
nicht stichhaltig.
Es wird hierbei
vorgetragen, es gäbe rechtliche Hinderungsgründe, eine JAA bei einer
JVA einzurichten. Dies ist jedoch falsch. Eine JAA darf nicht gleichzeitig
für den Vollzug von Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen vorgesehen und auch
nicht in einer JVA errichtet werden. Das Gebäude des offenen
Vollzuges in Cottbus-Dissenchen liegt außerhalb des umwehrten Bereiches und
somit separat. Somit würde es den Ansprüchen nach § 1 Abs. 2 JAVollzO
genügen. Außerdem sind im Süden des Landes Brandenburg mit der
Teilanstalt Spremberg ausreichend Haftplätze des offenen Vollzuges
(insgesamt 120) vorhanden und diese würden auch für Cottbus-Dissenchen
ausreichend sein (derzeitige Belegung: 74 in Spremberg und 22 in Cottbus).
Die Leitung der JAA wird auch in Cottbus durch den entsprechenden
Jugendrichter des Amtsgerichts erfolgen und damit die
Entscheidungszuständigkeit für alle Arrestangelegenheiten wie bisher in
dessen Kompetenz fallen. Die angedachte provisorische Unterbringung
in Containern ab Januar 2012, die außerdem neben einer Verringerung der
derzeitigen Aufnahmekapazität eine personelle Unterstützung aus den
Vollzugsanstalten notwenig macht sowie zusätzliche Kosten mit sich bringt,
ist nicht erforderlich. Das Vorhaben des Neubaus in Königs Wusterhausen
befindet sich dazu erst in der Vorbereitungsphase, ist also derzeit
sehr wohl noch ohne große Kosten einstellbar. Auch die gute
Erreichbarkeit von Königs Wusterhausen ist kein überzeugendes Argument,
denn auch Cottbus ist öffentlich gut angebunden und liegt nicht tief in der
sibirischen Tundra.
Fazit: Es gibt derzeit
keine stichhaltigen Argumente gegen die vom BSBD vorgetragene Variante.
Bleibt die Frage, welche Interessen mit dem Festhalten am Standort Königs
Wusterhausen und einem dortigen Neubau bedient werden sollen.
Willi Köbke
Landesvorsitzender