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Pressemitteilung

 

Braucht das Land Brandenburg tatsächlich einen Arrestneubau in Königs Wusterhausen, oder geht es auch kostengünstiger?

 

Das Gebäude der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen, gelegen hinter dem Amtsgericht, ist in einem desolaten Zustand. Durch die Landesregierung ist erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf gegeben ist. Ist jedoch das daraus resultierende Vorhaben, einen Neubau in der Nähe des alten Standortes und damit Investitionen in Höhe von voraussichtlich ca. 5 Millionen Euro vorzunehmen, tatsächlich die einzige und wie behauptet alternativlose Variante, um dem abzuhelfen?

 

Im Land Brandenburg sinkt seit längerem die Auslastung der mit 2.123 offiziell angegebenen Zahl der vorhandenen Haftplätze beständig, so dass das Ministerium der Justiz angehalten ist, über Reaktionen auf diesen Trend mit Hilfe eines neuen Vollzugskonzeptes nachzudenken. Angebote an die Berliner Justizverwaltung, diese Haftplätze in Brandenburg mitzunutzen, sind von der dortigen Senatorin strikt abgelehnt und dafür der Neubau einer eigenen Anstalt auf Brandenburger Gebiet forciert worden. Für viele eine Steuerverschwendung.

 

Der BSBD Brandenburg hatte vorgeschlagen, den Standort für den Jugendarrestvollzug nach Cottbus zu verlegen und das dortige, außerhalb der Anstalt liegende Gebäude des offenen Vollzugs durch Umwidmung der Haftplätze in Arrestplätze zu nutzen – eine sehr kostengünstige und auch personal- und verwaltungswirtschaftlich sinnvolle Variante, der auch rechtliche Regelungen aus der Jugendarrestordnung nicht entgegenstehen.

 

Aus Sicht des BSBD Brandenburg ergeben sich hier wesentliche Vorteile sowohl für das Land, aber auch für den Justizvollzug:

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Es ist kein Neubau am alten Standort erforderlich (Einsparung von finanziellen Mitteln).

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Das vorhandene Gebäude in Cottbus kann nach einer kurzen Zeit der Einrichtung sofort für den Arrestvollzug genutzt werden. Eine provisorische Unterbringung in Container für zwei bis drei Jahre am jetzigen Standort und damit verbunden auch zusätzliche Kosten würde entfallen.

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Die Zahl der Arrestplätze erhöht sich von 23 auf 30 und verkürzt so „Wartezeiten“ auf Arrestvollstreckung.

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Durch die Nutzung von Fachdiensten aus der JVA bietet sich die Möglichkeit einer erzieherisch wirksameren Gestaltung des Arrestes, ohne dass man zwingend private Träger benötigt, die ja auch bezahlt werden müssen.

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Die Personalbewirtschaftung ist wesentlich einfacher und effektiver gestaltbar. Gleiches gilt auch für die finanzielle und verwaltungsorganisatorische Bewirtschaftung.

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Es ist ein Beitrag zur Reduzierung der derzeit nicht genutzten Haftplätze.

 

Auch wenn die vorgesehenen 5 Millionen Euro für einen Neubau in Königs Wusterhausen im Vergleich zu den 120 Millionen für den Berliner Neubau in Groß Beeren relativ gering erscheinen, sind es Steuermittel, die im Brandenburger Haushalt für dringend notwendige Sanierungsarbeiten in der Gerichtsbarkeit zusätzlich genutzt werden könnten.

 

Die Argumente, die seitens des Justizministeriums gegen den Vorschlag des BSBD vorgebracht werden, sind aus unserer Sicht nicht stichhaltig. Es wird hierbei vorgetragen, es gäbe rechtliche Hinderungsgründe, eine JAA bei einer JVA einzurichten. Dies ist jedoch falsch. Eine JAA darf nicht gleichzeitig für den Vollzug von Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen vorgesehen und auch nicht in einer JVA errichtet werden. Das Gebäude des offenen Vollzuges in Cottbus-Dissenchen liegt außerhalb des umwehrten Bereiches und somit separat. Somit würde es den Ansprüchen nach § 1 Abs. 2 JAVollzO genügen. Außerdem sind im Süden des Landes Brandenburg mit der Teilanstalt Spremberg ausreichend Haftplätze des offenen Vollzuges (insgesamt 120) vorhanden und diese würden auch für Cottbus-Dissenchen ausreichend sein (derzeitige Belegung: 74 in Spremberg und 22 in Cottbus). Die Leitung der JAA wird auch in Cottbus durch den entsprechenden Jugendrichter des Amtsgerichts erfolgen und damit die Entscheidungszuständigkeit für alle Arrestangelegenheiten wie bisher in dessen Kompetenz fallen. Die angedachte provisorische Unterbringung in Containern ab Januar 2012, die außerdem neben einer Verringerung der derzeitigen Aufnahmekapazität eine personelle Unterstützung aus den Vollzugsanstalten notwenig macht sowie zusätzliche Kosten mit sich bringt, ist nicht erforderlich. Das Vorhaben des Neubaus in Königs Wusterhausen befindet sich dazu erst in der Vorbereitungsphase, ist also derzeit sehr wohl noch ohne große Kosten einstellbar. Auch die gute Erreichbarkeit von Königs Wusterhausen ist kein überzeugendes Argument, denn auch Cottbus ist öffentlich gut angebunden und liegt nicht tief in der sibirischen Tundra.

 

Fazit: Es gibt derzeit keine stichhaltigen Argumente gegen die vom BSBD vorgetragene Variante. Bleibt die Frage, welche Interessen mit dem Festhalten am Standort Königs Wusterhausen und einem dortigen Neubau bedient werden sollen.

 

 

Willi Köbke

Landesvorsitzender