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Pressemitteilung

Potsdam, 8. Dezember 2005
 

Gefahr der Gefangenenmeuterei –
heute in Berlin, morgen im Land Brandenburg!


Schon der Entwurf des Ministeriums der Justiz zum Strafvollzug birgt die Gefahr einer zunehmenden Gefährdung der Aufgabenerfüllung. Finanzminister Speer strebt jedoch die völlige Handlungsunfähigkeit an.

Mit Antritt der neuen Koalition nach der Landtagswahl 2004 wurde durch die Landesregierung systematisch eine finanzielle und personelle Verschlechterung für den Strafvollzug im Land betrieben. Ein erster Schritt war die Korrektur der Prognose zum Bedarf an Haftplätzen im Dezember 2004 von ehemals 2.730 auf nunmehr 2.500 Haftplätzen mit der Folge der Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in der JVA Spremberg und deren Selbständigkeit durch Angliederung der offenen Abteilung als Außenstelle für die neue JVA Luckau-Duben. Diese Entscheidung war zwar schmerzlich und führt in der Konsequenz zu verringerten vollzuglichen Handlungsspielräumen, ist aber auf Grund der derzeitigen Belegungssituation noch vertretbar.

Das nunmehr seitens des MdJ vorgelegte „Entwicklungskonzept für den Justizvollzug im Land Brandenburg“ sieht jedoch weitere Reduzierungen bei den Haftplätzen vor (2.365 Haftplätze mit einer Option von 95 Haftplätzen durch Neubau eines weiteren Hafthauses in der JVA Luckau-Duben bei Bedarf) vor. Gleichzeitig wird in diesem Konzept eine Belegung von 2.390 bis 2.511 Inhaftierten bis 2010 anhand einer unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Relation prognostiziert, die den Bedarfsansatz (2.365) gleich wieder infrage stellt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass stets ca. 10 % aller Haftplätze aus unterschiedlichen Gründen objektiv nicht belegt werden können, dürfte wohl jedem realistisch denkenden Bürger klar sein, dass schon eine Grenze von 2.500 Haftplätzen äußerst problematisch ist und die überhaupt politisch und vollzuglich vertretbare Untergrenze darstellt.

Damit verbunden wird ein drastische Stellenkürzung um 18,35 % (!!!) auf 1.144 Stellen, die einen vom Gesetz geforderten Behandlungsvollzug nicht mehr zulässt. Bezogen auf die zwingend erforderlichen 2.500 Haftplätzen ist eine Mindestausstattung mit 1.208 Personalstellen bisher durch das MdJ nicht infrage gestellt gewesen, obwohl damit trotz modernem Umfeld qualitativ nur ein durchschnittlicher Strafvollzug gestaltet werden kann.

Welche Folgen die Umsetzung dieses Konzeptes haben wird, zeigt sich sehr aktuell in den Geschehnissen um die Haftanstalten in Berlin: Überbelegung und mangelhafte Personalausstattung gefährden die Sicherheit in den Anstalten und möglichen Störungen kann mit eigenem Personal nicht mehr begegnet werden. Das Überschwappen der Gefährdungspotentiale über die Mauern mit Auswirkungen auf die Bevölkerung ist dann nur noch eine Frage der Zeit.

Den Finanzminister Rainer Speer (SPD) scheint diese Aussicht nicht zu schrecken, er will weitaus stärkere Einschnitte im Strafvollzug. Hierbei missachtet er nicht nur die Überlegungen der Fachleute im Justizministerium, sondern auch die Meinungen und Positionen der Rechtspolitiker der Parteien im Landtag. Bewusst provoziert er trotz aller warnenden Stimmen einen „Supergau“ im Strafvollzug des Landes Brandenburg. Dies ist aus unserer Sicht verantwortungslos für einen Politiker, der vorgibt, für das Wohl der Menschen in unserem Land handeln zu wollen. Letztlich sind alle Kabinettsmitglieder – und dies sollten sie bei der Beratung des Konzeptentwurfs immer bedenken – trotz unterschiedlicher Ressortverantwortlichkeit in der Verantwortung für das Funktionieren des Rechtsstaates, der Rechtsverwirklichung und der Sicherheit für die Bürger. Wer dies nicht begreift, muss seinen Platz räumen.

Der BSBD Brandenburg fordert mit allem Nachdruck:

1. Der vorgelegte Konzeptentwurf des MdJ muss unter Beachtung der objektiven Erfordernisse zumindest eine Bereitstellung von 2.500 Haftplätzen vorsehen, die unter Bezug auf das ursprüngliche Konzept schon Reduzierungen und damit Kosteneinsparungen beinhalten.

2. Die Personalausstattung der Vollzugsanstalten muss sich an den tatsächlich zu lösenden Aufgaben orientieren. Hierbei ist der Bundesdurchschnitt in der Relation Bedienstete zu Haftplätze die Untergrenze für einen gerade noch vertretbaren Behandlungsvollzug (1.208 Bedienstete insgesamt).

3. Das Kabinett sollte vor der Befassung mit der Problematik die Position des Rechtsausschusses des Landtages einholen und diese zwingend in ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der BSBD Brandenburg erklärt sich bereit, diesem Gremium seine Positionen darzulegen.
 


Willi Köbke
Landesvorsitzender