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Pressemitteilung
Potsdam, 8. Dezember 2005
Gefahr der Gefangenenmeuterei –
heute in Berlin, morgen im Land Brandenburg!
Schon der Entwurf des Ministeriums der Justiz zum Strafvollzug birgt
die Gefahr einer zunehmenden Gefährdung der Aufgabenerfüllung.
Finanzminister Speer strebt jedoch die völlige Handlungsunfähigkeit an.
Mit Antritt der neuen Koalition nach der Landtagswahl 2004 wurde durch
die Landesregierung systematisch eine finanzielle und personelle
Verschlechterung für den Strafvollzug im Land betrieben. Ein
erster Schritt war die Korrektur der Prognose zum Bedarf an Haftplätzen
im Dezember 2004 von ehemals 2.730 auf nunmehr 2.500 Haftplätzen mit der
Folge der Aufgabe des geschlossenen Vollzuges in der JVA Spremberg und
deren Selbständigkeit durch Angliederung der offenen Abteilung als
Außenstelle für die neue JVA Luckau-Duben. Diese Entscheidung war zwar
schmerzlich und führt in der Konsequenz zu verringerten vollzuglichen
Handlungsspielräumen, ist aber auf Grund der derzeitigen
Belegungssituation noch vertretbar.
Das nunmehr seitens des MdJ vorgelegte „Entwicklungskonzept für den
Justizvollzug im Land Brandenburg“ sieht jedoch weitere
Reduzierungen bei den Haftplätzen vor (2.365 Haftplätze mit
einer Option von 95 Haftplätzen durch Neubau eines weiteren Hafthauses
in der JVA Luckau-Duben bei Bedarf) vor. Gleichzeitig wird in diesem
Konzept eine Belegung von 2.390 bis 2.511 Inhaftierten bis 2010
anhand einer unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Relation
prognostiziert, die den Bedarfsansatz (2.365) gleich wieder infrage
stellt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass stets ca. 10 % aller
Haftplätze aus unterschiedlichen Gründen objektiv nicht belegt werden
können, dürfte wohl jedem realistisch denkenden Bürger klar sein, dass
schon eine Grenze von 2.500 Haftplätzen äußerst problematisch
ist und die überhaupt politisch und vollzuglich vertretbare
Untergrenze darstellt.
Damit verbunden wird ein drastische Stellenkürzung um 18,35 %
(!!!) auf 1.144 Stellen, die einen vom Gesetz geforderten
Behandlungsvollzug nicht mehr zulässt. Bezogen auf die zwingend
erforderlichen 2.500 Haftplätzen ist eine Mindestausstattung mit
1.208 Personalstellen bisher durch das MdJ nicht infrage
gestellt gewesen, obwohl damit trotz modernem Umfeld qualitativ
nur ein durchschnittlicher Strafvollzug gestaltet werden kann.
Welche Folgen die Umsetzung dieses Konzeptes haben wird, zeigt
sich sehr aktuell in den Geschehnissen um die Haftanstalten in Berlin:
Überbelegung und mangelhafte Personalausstattung gefährden die
Sicherheit in den Anstalten und möglichen Störungen kann mit
eigenem Personal nicht mehr begegnet werden. Das Überschwappen der
Gefährdungspotentiale über die Mauern mit Auswirkungen auf die
Bevölkerung ist dann nur noch eine Frage der Zeit.
Den Finanzminister Rainer Speer (SPD) scheint diese Aussicht
nicht zu schrecken, er will weitaus stärkere Einschnitte im
Strafvollzug. Hierbei missachtet er nicht nur die Überlegungen der
Fachleute im Justizministerium, sondern auch die Meinungen und
Positionen der Rechtspolitiker der Parteien im Landtag. Bewusst
provoziert er trotz aller warnenden Stimmen einen „Supergau“
im Strafvollzug des Landes Brandenburg. Dies ist aus unserer
Sicht verantwortungslos für einen Politiker, der vorgibt,
für das Wohl der Menschen in unserem Land handeln zu wollen. Letztlich
sind alle Kabinettsmitglieder – und dies sollten sie bei der
Beratung des Konzeptentwurfs immer bedenken – trotz unterschiedlicher
Ressortverantwortlichkeit in der Verantwortung für das Funktionieren
des Rechtsstaates, der Rechtsverwirklichung und der Sicherheit für die
Bürger. Wer dies nicht begreift, muss seinen Platz räumen.
Der BSBD Brandenburg fordert mit allem Nachdruck:
1. Der vorgelegte Konzeptentwurf des MdJ muss unter Beachtung der
objektiven Erfordernisse zumindest eine Bereitstellung von 2.500
Haftplätzen vorsehen, die unter Bezug auf das ursprüngliche
Konzept schon Reduzierungen und damit Kosteneinsparungen beinhalten.
2. Die Personalausstattung der Vollzugsanstalten muss sich
an den tatsächlich zu lösenden Aufgaben orientieren. Hierbei ist der
Bundesdurchschnitt in der Relation Bedienstete zu Haftplätze
die Untergrenze für einen gerade noch vertretbaren
Behandlungsvollzug (1.208 Bedienstete insgesamt).
3. Das Kabinett sollte vor der Befassung mit der Problematik die
Position des Rechtsausschusses des Landtages einholen und
diese zwingend in ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der BSBD
Brandenburg erklärt sich bereit, diesem Gremium seine Positionen
darzulegen.
Willi Köbke
Landesvorsitzender
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