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„Strafvollzug im Rechtsstaat: Aufgaben, Probleme, Perspektiven“

Podiumsdiskussion in Königs Wusterhausen

Unter o.g. Thematik hatte die Friedrich-Ebert-Stiftung gemeinsam mit dem Landesverband Brandenburg und Berlin des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zu einer Diskussion in das Aus- und Fortbildungszentrum für öffentliche Verwaltung in Königs Wusterhausen eingeladen. Zu den Teilnehmern der gut besuchten Veranstaltung, in der neben vielen Schöffen aus den Ländern Brandenburg und Berlin auch interessierte Bürger anwesend waren, gehörten auch die Kolleginnen Petra Tauche-Wiese, Andrea Günther sowie Kollege Rainer Krone (alle OV Cottbus) und der Landesvorsitzende Willi Köbke.

 

Podiumsbesetzung Andrea Günther und Petra Tauche-Wiese (Cottbus, v.l.n.r.) Rainer Krone (Cottbus) und Willi Köbke (Mitte)

 

Im Podium aus der Berliner Senatsverwaltung für Justiz Staatssekretär Hasso Lieber, der zugleich auch Bundesvorsitzender des Verbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter ist, und der Abteilungsleiter Strafvollzug Dr. Gero Meinen und für das Land Brandenburg Oliver Allolio (Leiter JVA Cottbus-Dissenchen), Hanns Christian Hoff (Leiter JVA Luckau-Duben) sowie Sigrid Floderer (Leiterin JAA Königs Wusterhausen).

 

In den einführenden Darstellungen der Podiumsvertreter wurde sehr ausführlich auf die unterschiedlichen Sachverhalte, die den Strafvollzug in Brandenburg und Berlin prägen, eingegangen. Im Kern ist eindeutig dargestellt worden, dass der Behandlungsauftrag letztlich die entscheidende Aufgabe bei der Realisierung der Freiheits- und Jugendstrafen ist und dies leider in der Öffentlichkeit - selbst bei Spitzenpolitikern - nicht immer verstanden wird. Klar formuliert wurde, dass die Strafzumessung, die ja oft zu öffentlichen Diskussionen Anlass gibt, in der Verantwortung der Berufs- und Laienrichter der Kammern liegt und es Aufgabe des Strafvollzuges ist, unter den Bedingungen in den Justizvollzugsanstalten die so verurteilten Straftäter optimal auf ein straffreies Leben nach Vollzug der Freiheitsstrafe vorzubereiten. Auch dies - so Dr. Meinen - ist Opferschutz. Und Oliver Allolio verwies darauf, dass viele Erfolge, die während der Behandlung in den Vollzugseinrichtungen erreicht werden, in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden.

 

Zu kurz kam aus der Sicht der Vertreter des BSBD das Problem, dass neben guten rechtlichen Vorgaben und materiellen Bedingungen die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen eine entscheidende Rolle bei der Realisierung des Behandlungsauftrages spielen. Sowohl in Berlin, aber noch einschneidender in Brandenburg wird ein permanenter Personalabbau betrieben, der im Endeffekt für eine erfolgreiche (Re-) Sozialisierung kontraproduktiv ist. Hier sind alle Landespolitiker, insbesondere die Abgeordneten in Landtag und Abgeordnetenhaus gefordert, nicht nur in Sonntagsreden bedeutsame „Weisheiten“ in Bezug auf den Strafvollzug zu verkünden, sondern endlich auch mal konkret in der Weise zu handeln, dass man dem Justizvollzug die anhand der anspruchsvollen Aufgaben erforderliche Personalausstattung zubilligt.

 

Wenn aber trotz eindringlicher Gespräche mit Abgeordneten der Regierungskoalition in Brandenburg und aussagekräftiger Zahlen zur katastrophalen Personalentwicklung in den Vollzugsanstalten des Landes hinsichtlich der Dringlichkeit von Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst überhaupt keine Reaktion durch die Landesregierung erkennbar ist, negieren ausgerechnet Volksvertreter und die für das Wohl der Bürger in ministerielle Verantwortung genommene Politiker die immer wieder - selbst von ihnen - beschworene gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Kampf gegen Kriminalität und die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen. Aus Sicht des BSBD nur einer der Gründe, warum Politikverdrossenheit unter den Bürgern immer weiter um sich greift.