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Positionen und Forderungen zur Vollzugspolitik im Land Brandenburg

(beschlossen auf dem 6. ordentlichen Gewerkschaftstag am 13.11.2009 in Königs Wusterhausen)

 

Der BSBD Brandenburg hat auf seinem 6. ordentlichen Gewerkschaftstag in Königs Wusterhausen die Situation und Lage im Strafvollzug des Landes analysiert und bewertet.

 

Festzustellen ist, dass sich die wirtschaftlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines wirksamen Behandlungsvollzuges in der Bundesrepublik stetig verschlechtern.

 

Im Land Brandenburg sind durch die Realisierung der wesentlichsten Teile des Bau- und Investitionsprogramms für den Strafvollzug Voraussetzungen geschaffen, einen modernen Behandlungsvollzug bei hohen Sicherheits- und technischen Standards zu gestalten. Gleichwohl ist in Brandenburg der Strafvollzug von den finanziellen und personellen Kürzungen erheblich stärker als andere betroffen. Es besteht kaum Aussicht, dass sich die erheblichen Investitionen in eine gute bau- und sicherheitstechnische Ausstattung die angestrebten Wirkungen in Hinsicht auf die umfassende Realisierung der Vollzugsziele erreichen. Schon jetzt ist mehr als deutlich erkennbar, dass die aus Sicht des BSBD Brandenburg unzureichenden Zielzahlen in der Personalausstattung für 2012 insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst durch alters- und andere Abgänge erheblich unterschritten werden. Der Altersdurchschnitt im Personalbestand steigt ständig an, da Ausbildung seit einigen Jahren nicht stattfindet.

 

Der BSBD meint: Wer eine Erhöhung der inneren Sicherheit nicht nur propagieren, sondern auch tatsächlich realisieren will, kann und darf den Strafvollzug in keiner Weise ausklammern. Gleichfalls fordert ein wirksam gestalteter Strafvollzug bei Gleichgewichtung von Behandlungs- und Schutzaspekt den engagierten, verantwortungsbewusst handelnden und hoch motivierten Justizvollzugsbediensteten. Die an die Länder gegangene Kompetenz für die Strafvollzugsgesetzgebung ist in Brandenburg für anspruchsvolle rechtliche Regelungen genutzt worden, Konsequenzen in Hinsicht auf die Bereitstellung des dafür erforderlichen Personals werden jedoch ignoriert und bleiben aus.

 

Der Dienstherr ist dringender denn je gefordert, alle demotivierenden Maßnahmen abzuwenden und motivationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine verantwortungsbewusste Aufgabenerfüllung ermöglichen.

 

Der BSBD Brandenburg fordert die Landesregierung in Potsdam auf:

 

 1.

Erarbeitung eines tragfähigen, verlässlichen und zukunftsfähigen Vollzugskonzepts unter Einbeziehung aller Laufbahnen im Justizvollzug

 

 2.

Orientierung auf eine Haftplatzkapazität von 2.400 Haftplätzen an den jetzigen Standorten

 

 3.

Verlagerung des Standortes für den Jugendarrest nach Wriezen und Nutzung der verwaltungsmäßigen, fachlichen und personellen Ressourcen der dortigen Jugendstrafanstalt

 

 4.

Korrektur der Zielzahlen für die Personalausstattung in den Justizvollzugsanstalten entsprechend der tatsächlich zu erfüllenden Aufgaben auf insgesamt 1176 Stellen, davon 835 für den allgemeinen Vollzugsdienst

 

 5.

Keine weiteren Verschlechterungen in der beruflichen und sozialen Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und insbesondere im Strafvollzug

 

 6.

Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für alle Laufbahnen, insbesondere für den allgemeinen Vollzugsdienst durch kontinuierliche Ausbildung von 40 Anwärtern pro Jahr sowie Gewährleistung eines Einstellungskorridores

 

 7.

Schaffung einer gesonderten Laufbahnverordnung für den Justizvollzugsdienst

 

 8.

Aufnahme nachfolgender Regelungen zu den Beförderungsämtern (Stellenobergrenzen) für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst, den Werkdienst und den Krankenpflegedienst bei Justizvollzugsanstalten in die zu beschließende Besoldungsordnung für das Land Brandenburg:

 

mAVD/KrPflD:

30 % Eingangsamt A 7 

 

 WD:

25 % Eingangsamt A 7

  

35 % 1. Beförderungsamt A 8

 

 

35 % 1. Beförderungsamt A 8

 

35 % 2. Beförderungsamt A 9

 

 

 

40 % 2. Beförderungsamt A 9

 9.

Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Verwaltungsdienst und Sozialdienst nach A 10, im mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach A 7

 

10.

Beibehaltung der besonderen Altersgrenze im allgemeinen Vollzugsdienst, im Werkdienst und im Krankenpflegedienst

 

11.

Sicherstellung einer kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte orientierten Fortbildung der Bediensteten in allen Justizvollzugsanstalten und für alle Dienste