Positionen und Forderungen zur Vollzugspolitik im Land Brandenburg
Der BSBD Brandenburg hatte auf seinem 6. ordentlichen
Gewerkschaftstag in Königs Wusterhausen 2009 die Situation und Lage im
Strafvollzug des Landes analysiert und bewertet sowie entsprechende
Forderungen an die Landesregierung abgeleitet.
Festzustellen war, dass sich die wirtschaftlichen,
finanziellen und personellen Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines
wirksamen Behandlungsvollzuges in der Bundesrepublik stetig verschlechtern.
Im Land Brandenburg sind durch die Realisierung der
wesentlichsten Teile des Bau- und Investitionsprogramms für den Strafvollzug
Voraussetzungen geschaffen, einen modernen Behandlungsvollzug bei hohen
Sicherheits- und technischen Standards zu gestalten. Gleichwohl ist in
Brandenburg der Strafvollzug von den finanziellen und personellen Kürzungen
erheblich stärker als andere betroffen. Es besteht kaum Aussicht, dass sich
die erheblichen Investitionen in eine gute bau- und sicherheitstechnische
Ausstattung die angestrebten Wirkungen in Hinsicht auf die umfassende
Realisierung der Vollzugsziele erreichen. Schon jetzt ist mehr als deutlich
erkennbar, dass die aus Sicht des BSBD Brandenburg unzureichenden Zielzahlen
in der Personalausstattung für 2015 insbesondere im allgemeinen
Vollzugsdienst durch alters- und andere Abgänge erheblich unterschritten
werden. Der Altersdurchschnitt im Personalbestand steigt ständig an und auch
die im Jahr 2010 wieder aufgenommene Ausbildung wird die immer größeren
Personaldefizite nicht mehr kompensieren können.
Dazu kommt, dass auf Grund sinkender Gefangenenzahlen seit
2010 zunehmend Vollzugsstandorte infrage gestellt werden, um die
Haftplatzzahl ohne Rücksicht auf die rechtlichen Vorgaben und die
Erfordernisse eines modernen Resozialisierungsvollzuges zu reduzieren. Das
Land Brandenburg hat nun einmal eine Fläche von 29 478 km² - auch das gilt
es in allen Zukunftsprognosen zu bedenken.
Die an die Länder gegangene Kompetenz für die
Strafvollzugsgesetzgebung ist in Brandenburg für anspruchsvolle rechtliche
Regelungen genutzt worden und dies wird sich auch in den noch ausstehenden
gesetzlichen Regelungen niederschlagen. Konsequenzen dürfen sich deshalb
nicht nur auf stetige Kürzungen und eventuellen Schließungen von Standorten
beschränken, sondern müssen sich auch in aufgabengerechte Personal- und
Standortausstattung niederschlagen. Entsprechende Vorschläge des BSBD
Brandenburg sind an den Justizminister und die Landtagsfraktionen gegangen
und sollten nicht einfach beiseite gelegt werden.
Im Oktober 2011 hat der Hauptausschuss des BSBD Brandenburg
seine Positionen und Forderungen unter Berücksichtigung der aktuellen
Entwicklungen präzisiert und fordert die Landesregierung auf:
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1. |
Vorlage eines tragfähigen, verlässlichen und
zukunftsfähigen – nicht nur auf Kürzungen und Reduzierungen orientierten
- Vollzugskonzepts
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2. |
Orientierung auf eine Haftplatzkapazität von 1.750
Haftplätzen an den jetzigen Standorten unter Beibehaltung der
verwaltungsmäßigen Eigenständigkeit der vorhandenen Anstalten
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3. |
Verlagerung des Standortes für den Jugendarrest nach
Cottbus in den derzeitigen offenen Vollzug und Nutzung der
verwaltungsmäßigen, fachlichen und personellen Ressourcen der dortigen
Vollzugsanstalt bei Wahrung der Leitung durch einen Jugendrichter
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4. |
Korrektur der Zielzahlen für die Personalausstattung
in den Justizvollzugsanstalten entsprechend der tatsächlich zu
erfüllenden Aufgaben auf insgesamt 1130 Stellen, davon 789 für den
allgemeinen Vollzugsdienst
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5. |
Keine weiteren Verschlechterungen in der beruflichen
und sozialen Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und
insbesondere im Strafvollzug
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6. |
Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für alle
Laufbahnen, insbesondere für den allgemeinen Vollzugsdienst durch
kontinuierliche Ausbildung von einem Lehrgang pro Jahr sowie
Gewährleistung eines Einstellungskorridores
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7. |
Schaffung einer gesonderten Laufbahnverordnung für den
Justizvollzugsdienst
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8. |
Aufnahme nachfolgender
Regelungen zu den Beförderungsämtern (Stellenobergrenzen) für den
mittleren allgemeinen Vollzugsdienst, den Werkdienst und den
Krankenpflegedienst bei Justizvollzugsanstalten in die zu beschließende
Besoldungsordnung für das Land Brandenburg:
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mAVD/KrPflD: |
30 % Eingangsamt A 7
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WD: |
25 % Eingangsamt A 7 |
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35 % 1. Beförderungsamt A 8 |
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35 % 1. Beförderungsamt A 8 |
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35 % 2. Beförderungsamt A 9 |
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40 % 2. Beförderungsamt A 9 |
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9. |
Hebung des Eingangsamtes im gehobenen
Verwaltungsdienst und Sozialdienst nach A 10, im mittleren
Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach A 7
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| 10. |
Beibehaltung einer besonderen
Altersgrenze im allgemeinen Vollzugsdienst, im Werkdienst und im
Krankenpflegedienst
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11. |
Sicherstellung einer
kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte orientierten
Fortbildung der Bediensteten in allen Justizvollzugsanstalten und für
alle Dienste |