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Positionen und Forderungen zur Vollzugspolitik im Land Brandenburg

 

Der BSBD Brandenburg hatte auf seinem 6. ordentlichen Gewerkschaftstag in Königs Wusterhausen 2009 die Situation und Lage im Strafvollzug des Landes analysiert und bewertet sowie entsprechende Forderungen an die Landesregierung abgeleitet.

 

Festzustellen war, dass sich die wirtschaftlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines wirksamen Behandlungsvollzuges in der Bundesrepublik stetig verschlechtern.

 

Im Land Brandenburg sind durch die Realisierung der wesentlichsten Teile des Bau- und Investitionsprogramms für den Strafvollzug Voraussetzungen geschaffen, einen modernen Behandlungsvollzug bei hohen Sicherheits- und technischen Standards zu gestalten. Gleichwohl ist in Brandenburg der Strafvollzug von den finanziellen und personellen Kürzungen erheblich stärker als andere betroffen. Es besteht kaum Aussicht, dass sich die erheblichen Investitionen in eine gute bau- und sicherheitstechnische Ausstattung die angestrebten Wirkungen in Hinsicht auf die umfassende Realisierung der Vollzugsziele erreichen. Schon jetzt ist mehr als deutlich erkennbar, dass die aus Sicht des BSBD Brandenburg unzureichenden Zielzahlen in der Personalausstattung für 2015 insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst durch alters- und andere Abgänge erheblich unterschritten werden. Der Altersdurchschnitt im Personalbestand steigt ständig an und auch die im Jahr 2010 wieder aufgenommene Ausbildung wird die immer größeren Personaldefizite nicht mehr kompensieren können.

 

Dazu kommt, dass auf Grund sinkender Gefangenenzahlen seit 2010 zunehmend Vollzugsstandorte infrage gestellt werden, um die Haftplatzzahl ohne Rücksicht auf die rechtlichen Vorgaben und die Erfordernisse eines modernen Resozialisierungsvollzuges zu reduzieren. Das Land Brandenburg hat nun einmal eine Fläche von 29 478 km² - auch das gilt es in allen Zukunftsprognosen zu bedenken.

 

Die an die Länder gegangene Kompetenz für die Strafvollzugsgesetzgebung ist in Brandenburg für anspruchsvolle rechtliche Regelungen genutzt worden und dies wird sich auch in den noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen niederschlagen. Konsequenzen dürfen sich deshalb nicht nur auf stetige Kürzungen und eventuellen Schließungen von Standorten beschränken, sondern müssen sich auch in aufgabengerechte Personal- und Standortausstattung niederschlagen. Entsprechende Vorschläge des BSBD Brandenburg sind an den Justizminister und die Landtagsfraktionen gegangen und sollten nicht einfach beiseite gelegt werden.

 

Im Oktober 2011 hat der Hauptausschuss des BSBD Brandenburg seine Positionen und Forderungen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen präzisiert und fordert die Landesregierung auf:

 

1.

Vorlage eines tragfähigen, verlässlichen und zukunftsfähigen – nicht nur auf Kürzungen und Reduzierungen orientierten - Vollzugskonzepts

 

2.

Orientierung auf eine Haftplatzkapazität von 1.750 Haftplätzen an den jetzigen Standorten unter Beibehaltung der verwaltungsmäßigen Eigenständigkeit der vorhandenen Anstalten

 

3.

 

Verlagerung des Standortes für den Jugendarrest nach Cottbus in den derzeitigen offenen Vollzug und Nutzung der verwaltungsmäßigen, fachlichen und personellen Ressourcen der dortigen Vollzugsanstalt bei Wahrung der Leitung durch einen Jugendrichter

 

 4.

Korrektur der Zielzahlen für die Personalausstattung in den Justizvollzugsanstalten entsprechend der tatsächlich zu erfüllenden Aufgaben auf insgesamt 1130 Stellen, davon 789 für den allgemeinen Vollzugsdienst

 

5.

Keine weiteren Verschlechterungen in der beruflichen und sozialen Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und insbesondere im Strafvollzug

 

6.

Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses für alle Laufbahnen, insbesondere für den allgemeinen Vollzugsdienst durch kontinuierliche Ausbildung von einem Lehrgang pro Jahr sowie Gewährleistung eines Einstellungskorridores

 

7.

Schaffung einer gesonderten Laufbahnverordnung für den Justizvollzugsdienst

 

8.

Aufnahme nachfolgender Regelungen zu den Beförderungsämtern (Stellenobergrenzen) für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst, den Werkdienst und den Krankenpflegedienst bei Justizvollzugsanstalten in die zu beschließende Besoldungsordnung für das Land Brandenburg:

 

mAVD/KrPflD: 30 % Eingangsamt A 7 WD: 25 % Eingangsamt A 7
  35 % 1. Beförderungsamt A 8   35 % 1. Beförderungsamt A 8
  35 % 2. Beförderungsamt A 9   40 % 2. Beförderungsamt A 9

                           

 9.

Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Verwaltungsdienst und Sozialdienst nach A 10, im mittleren Verwaltungsdienst des Strafvollzuges nach A 7

 

10.

Beibehaltung einer besonderen Altersgrenze im allgemeinen Vollzugsdienst, im Werkdienst und im Krankenpflegedienst

 

11.

Sicherstellung einer kontinuierlichen und auf die aktuellen Schwerpunkte orientierten Fortbildung der Bediensteten in allen Justizvollzugsanstalten und für alle Dienste

 

 

Beschlossen am 13.  November 2009 in Königs Wusterhausen und angepasst durch Beschluss des Hauptausschusses am 28. Oktober 2011 in Brandenburg a.d.H.