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Presseerklärung

Priorität der Inneren Sicherheit und Justiz erklärt – mit Stellenstreichungen das Gegenteil angestrebt!

Am 12. Juni 2001 tagte das Brandenburger Kabinett zur Problematik des Haushaltes 2002/2003. Ersten Erklärungen zufolge soll das Justizressort neben anderen von Kürzungen verschont bleiben. Wie in der Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 13.06.01 dargestellt, sieht die Landesregierung die Innere Sicherheit und Justiz als Prioritätsbereich an.

Diese Aussage dürfte anerkannt richtig sein, denn die Justiz als dritte Säule der Staatsgewalt ist nicht nur Garant des Rechtsstaates, sondern hat zugleich erhebliche Bedeutung als Standortfaktor für das Land Brandenburg. Insofern ist es dringend geboten, eine der Prioritäten in der Haushaltspolitik darauf zu legen, die Justiz und den Justizvollzug so auszustatten, dass diese den vielfältigen Ansprüchen und ihren Aufgaben umfassend gerecht werden können.

Dies muß sich aber auch in einer aufgabenangemessenen Personalausstattung niederschlagen, um nicht nur den Rechtsfrieden zu sichern, sondern auch in akzeptablen Fristen die Dienstleistungen für die Bürger erbringen zu können.

Hierbei geht es nicht allein nur um eine den anfallenden Aufgaben entsprechende Ausstattung mit Richtern und Staats- und Amtsanwälten, sondern auch um die daraus resultierende Ausstattung mit nichtrichterlichem Personal an den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie einer den tatsächlich zu lösenden Aufgaben im Justizvollzug entsprechenden Bedienstetenzahl.

Die unter dem Deckmantel der Verwaltungsoptimierung vom Kabinett am 1. April 2001 beschlossenen Stellenreduzierungen passen nicht so recht zu den jetzigen Erklärungen und stehen den realen Erfordernissen diametral gegenüber. So wird bis zum Jahr 2005 der Justiz und dem Justizvollzug vorgegeben, eine Personaleinsparung von ca. 5 % zu erbringen. Insgesamt 286 Stellen werden zur Streichung vorgesehen, obwohl aus den derzeitigen Entwicklungen eindeutig erkennbar ist, dass der Arbeitsanfall in den Dienststellen ansteigt (siehe hierzu Pressemitteilung des MdJE vom 12.06.01). Schon jetzt ist die Belastung der Mitarbeiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften extrem hoch und kaum zu bewältigen. Die Folgen hieraus bekommen die Bürger in vielfältiger Form zu spüren, sei es bei Grundbucheintragungen, bei Umsetzung von Vollstreckungen, in der Dauer von Prozessen u.a.m. .

Auch im Bereich des Strafvollzuges steht dem ständigen Anwachsen der Gefangenzahlen eine permanente Verringerung des Vollzugspersonals gegenüber und es ist nur dem engagierten Einsatz der Strafvollzugsbediensteten zu danken, dass es bisher zu keinen größeren Störungen der öffentlichen Sicherheit gekommen ist.

Es ist also gegen das Interesse der Bürger und widerspricht der jetzigen Erklärung zum Prioritätsbereich Justiz, wenn die Schere gerade dort angesetzt wird, wo dringend eine Personalmehrung erforderlich ist. Offensichtlich kann sich die Landesregierung trotz gegenteiliger Beteuerung nicht davon trennen, die Rasenmähermethode bei Stellenstreichungen fortzusetzen. Eine aufgabenorientierte Optimierung ist nur behauptet, findet aber nicht statt, da die tatsächlich zu lösenden Aufgaben weder qualitativ noch quantitativ Berücksichtigung finden.

Stellenabbau allein erbringt noch keine Modernisierung, sondern gefährdet das Funktionieren der Verwaltung, wenn Verwaltungsoptimierung so betrieben wird, wie es derzeit die Landesregierung praktiziert. Das Konzept geht nicht auf, wenn erst nach dem Streichen der Stellen darüber nachgedacht wird, wie die Aufgabenlösung besser organisiert werden kann. Diese Methode ist einfach formuliert: Chaos schaffen, um es dann zu bewältigen.

Rechtsgewährung und innere Sicherheit vertragen Experimente mit offenem Ausgang und voraussehbar negativen Auswirkungen nicht. Insofern sind Personalminderungen in Justiz und Strafvollstreckung im Land Brandenburg aus der Sicht eines funktionierenden Rechtsstaates derzeit unakzeptabel. Rechtssicherheit und Rechtsgewährung für die Bürger darf auch in einem "armen" Bundesland nicht davon abhängig gemacht werden, ob entsprechende finanzielle Mittel dafür vorhanden sind.

Die in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Justiz zusammenarbeitenden Gewerkschaften und Verbände fordern deshalb mit Nachdruck von der Landesregierung:.   

1.  Überprüfung der vorgesehenen Stellenminderungen anhand der tatsächlich zu lösenden Aufgaben und Einbringung von entsprechend notwendigen Korrekturen.

2.  Mögliche personelle Einsparungen durch Einführung der vielfältigen IT-Maßnahmen sind erst bei deren Realisierung haushaltswirksam zu machen.

3.  Nutzung von Einsparungspotentialen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften zum Abbau von Rückständen

4.  Personalverstärkung in den Bereichen, in denen ein erheblicher Mehrbedarf durch Aufgabenzuwachs und steigendem Arbeitsanfall zu verzeichnen ist.

Die Ernsthaftigkeit der Erklärung der Justiz zu einem der Prioritätenbereiche wird daran zu messen sein, wie die steigenden Belastungen in Justiz und Justizvollzug ihren Niederschlag in der Ausstattung mit dem erforderlichen Personal finden.

 

i.A. der Vorstände von

BSBD Brandenburg, DGVB Brandenburg, DJG Brandenburg,

DAAV Brandenburg, BDR Brandenburg

 

Willi Köbke

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