Presseerklärung
Priorität
der Inneren Sicherheit und Justiz erklärt – mit Stellenstreichungen das
Gegenteil angestrebt!
Am
12. Juni 2001 tagte das Brandenburger Kabinett zur Problematik des
Haushaltes 2002/2003. Ersten Erklärungen zufolge soll das Justizressort
neben anderen von Kürzungen verschont bleiben. Wie in der
Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 13.06.01 dargestellt,
sieht die Landesregierung die Innere Sicherheit und Justiz als Prioritätsbereich
an.
Diese
Aussage dürfte anerkannt richtig sein, denn die Justiz als dritte Säule
der Staatsgewalt ist nicht nur Garant des Rechtsstaates,
sondern hat zugleich erhebliche Bedeutung als Standortfaktor
für das Land Brandenburg. Insofern ist es dringend geboten, eine der
Prioritäten in der Haushaltspolitik darauf zu legen, die Justiz und den
Justizvollzug so auszustatten, dass diese den vielfältigen Ansprüchen
und ihren Aufgaben umfassend gerecht werden können.
Dies
muß sich aber auch in einer aufgabenangemessenen
Personalausstattung niederschlagen, um
nicht nur den Rechtsfrieden zu sichern, sondern auch in akzeptablen
Fristen die Dienstleistungen für die Bürger erbringen zu können.
Hierbei
geht es nicht allein nur um eine den anfallenden Aufgaben entsprechende
Ausstattung mit Richtern und Staats- und Amtsanwälten, sondern auch um
die daraus resultierende Ausstattung mit nichtrichterlichem
Personal an den Gerichten und
Staatsanwaltschaften sowie einer den tatsächlich zu lösenden Aufgaben im
Justizvollzug entsprechenden Bedienstetenzahl.
Die
unter dem Deckmantel der Verwaltungsoptimierung vom Kabinett am 1. April
2001 beschlossenen Stellenreduzierungen passen nicht so recht zu den
jetzigen Erklärungen und stehen den realen Erfordernissen diametral gegenüber.
So wird bis zum Jahr 2005 der Justiz und dem Justizvollzug vorgegeben,
eine Personaleinsparung von ca. 5 %
zu erbringen. Insgesamt 286 Stellen
werden zur Streichung vorgesehen, obwohl aus den derzeitigen Entwicklungen
eindeutig erkennbar ist, dass der Arbeitsanfall in den Dienststellen
ansteigt (siehe hierzu Pressemitteilung des MdJE vom 12.06.01). Schon
jetzt ist die Belastung der Mitarbeiter bei Gerichten und
Staatsanwaltschaften extrem hoch und kaum zu bewältigen. Die Folgen
hieraus bekommen die Bürger in vielfältiger Form zu spüren, sei es bei
Grundbucheintragungen, bei Umsetzung von Vollstreckungen, in der Dauer von
Prozessen u.a.m. .
Auch
im Bereich des Strafvollzuges steht dem ständigen Anwachsen der
Gefangenzahlen eine permanente Verringerung des Vollzugspersonals gegenüber
und es ist nur dem engagierten Einsatz der Strafvollzugsbediensteten zu
danken, dass es bisher zu keinen größeren Störungen der öffentlichen
Sicherheit gekommen ist.
Es
ist also gegen das Interesse der Bürger und widerspricht der jetzigen
Erklärung zum Prioritätsbereich Justiz, wenn die Schere gerade dort
angesetzt wird, wo dringend eine Personalmehrung erforderlich ist.
Offensichtlich kann sich die Landesregierung trotz gegenteiliger
Beteuerung nicht davon trennen, die Rasenmähermethode bei
Stellenstreichungen fortzusetzen. Eine aufgabenorientierte Optimierung ist
nur behauptet, findet aber nicht statt, da die tatsächlich zu lösenden
Aufgaben weder qualitativ noch quantitativ Berücksichtigung finden.
Stellenabbau
allein erbringt noch keine Modernisierung, sondern gefährdet das
Funktionieren der Verwaltung, wenn Verwaltungsoptimierung so betrieben
wird, wie es derzeit die Landesregierung praktiziert.
Das Konzept geht nicht auf, wenn erst nach dem Streichen der Stellen darüber
nachgedacht wird, wie die Aufgabenlösung besser organisiert werden kann.
Diese Methode ist einfach formuliert: Chaos schaffen, um es dann zu
bewältigen.
Rechtsgewährung
und innere Sicherheit vertragen Experimente mit offenem Ausgang und
voraussehbar negativen Auswirkungen nicht.
Insofern sind Personalminderungen in Justiz und Strafvollstreckung im Land
Brandenburg aus der Sicht eines funktionierenden Rechtsstaates derzeit
unakzeptabel. Rechtssicherheit und Rechtsgewährung für die Bürger
darf auch in einem "armen" Bundesland nicht davon abhängig
gemacht werden, ob entsprechende finanzielle Mittel dafür vorhanden sind.
Die
in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Justiz
zusammenarbeitenden Gewerkschaften und Verbände fordern deshalb mit
Nachdruck von der Landesregierung:.
1.
Überprüfung der vorgesehenen Stellenminderungen anhand der tatsächlich
zu lösenden Aufgaben und Einbringung von entsprechend notwendigen
Korrekturen.
2. Mögliche
personelle Einsparungen durch Einführung der vielfältigen IT-Maßnahmen
sind erst bei deren Realisierung haushaltswirksam zu machen.
3.
Nutzung von Einsparungspotentialen im Bereich der Gerichte und
Staatsanwaltschaften zum Abbau von Rückständen
4.
Personalverstärkung in den Bereichen, in denen ein erheblicher Mehrbedarf
durch Aufgabenzuwachs und steigendem Arbeitsanfall zu verzeichnen ist.
Die
Ernsthaftigkeit der Erklärung der Justiz zu einem der Prioritätenbereiche
wird daran zu messen sein, wie die steigenden Belastungen in Justiz und
Justizvollzug ihren Niederschlag in der Ausstattung mit dem erforderlichen
Personal finden.
i.A.
der Vorstände von
BSBD
Brandenburg, DGVB Brandenburg, DJG Brandenburg,
DAAV
Brandenburg, BDR Brandenburg
Willi Köbke
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