Der
Landesvorsitzender Willi Köbke und sein Stellvertreter Burghard Neumann führten
zu bestehenden Planungen ein Gespräch mit Justizminister Prof. Dr. Kurt
Schelter
Die
derzeitigen Vorbereitungen zur Inbetriebnahme der neuerbauten
Justizvollzugsanstalt in Cottbus-Dissenchen haben ein Grundproblem
im Strafvollzug des Landes Brandenburg sehr deutlich zu Tage treten
lassen: Verfügbares Personal besonders im AVD steht nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung und in Zeiten
erhöhtem Bedarfs treten Notsituationen auf, die kaum noch zu bewältigen
sind. Besonders bemerkbar macht sich hierbei, daß von den im Haushalt
2001 vorhandenen 943 Stellen nur 891 besetzt sind (abzüglich der Stellen
und der Bediensteten für die JAA Königs Wusterhausen), es fehlen also 52
dringend benötigte AVD-Bedienstete aus Mangel an Weitsicht in der
Vergangenheit.
Ein
Zugang von 20 Bediensteten aus der Ausbildung ist erst zum April des
Jahres 2002 gegeben. Für diesen Zeitpunkt ist der Beginn der Belegung der
neuen JVA Cottbus-Dissenchen und damit deren Einbindung in die
Vollzugslandschaft des Landes Brandenburg vorgesehen. Bis dahin soll die
alte Anstalt in der Bautzener Straße noch am Netz bleiben.
Für
die Monate Januar bis März 2002
sind die vorbereitenden Maßnahmen für den Umzug, die Erprobung der
Funktionsbereiche sowie die Einweisung und Schulung des künftigen
Personals geplant. Dies führt in noch größerem Maße wie bei dem
Probebetrieb in Wulkow zu
einem Personalmehrbedarf, wobei der Schwerpunkt im Monat März liegen
wird, da zu dieser Zeit die Praktikanten der Vollausbildung nicht in
Cottbus sein werden. Trotz vorgesehener Abordnungen aus Luckau und
Frankfurt (Oder) ist die Abdeckung des personellen Mehrbedarfes über 3
Monate ohne Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung der anderen
Vollzugsanstalten nicht möglich.
In
dieser Situation sieht die Abteilung IV als einzig möglichen „Ausweg“
den befristeten Einsatz von Kräften
privater Sicherheitsunternehmen. Hierbei werden sowohl die Sicherung
des noch nicht belegten Neubaus als auch die Besetzung von Türmen in der
alten Anstalt vorgesehen.
Für
den BSBD ist ein Einsatz von
privaten Sicherheitskräften im Strafvollzug auf Grund der sehr hohen
Grundrechtsrelevanz außerordentlich
problematisch. Unstrittig dürfte sein, daß alle Maßnahmen, die
Eingriffshandlungen darstellen, zwingend
hoheitliche Befugnisse des Handelnden voraussetzen, somit ausschließlich
Vollzugsbediensteten vorbehalten sind. Dies schließt auch solche Aufgaben
ein, bei denen nur in Ausnahmesituationen (Ausbruchsversuch, tätlicher
Angriff u.ä.) eine Eingriffshandlung mit Auswirkung auf Gefangene
notwendig wird ( so z.B. die Besetzung vorhandener Türme oder die
Begleitung von Gefangenen). Aufgabenfelder, in denen nicht ständig
sondern im Ausnahmefall hoheitsrechtliches Handeln erforderlich wird,
unterliegen mit gleicher Priorität dem Funktionsvorbehalt von Artikel 33
Abs. 4 GG. Bei Eintreten
sicherheitsgefährdender Situationen sind private Sicherheitskräfte nicht
einsetzbar und eher hinderlich als hilfreich.
Auf
einer kurzfristig zum 3. Dezember 2001 nach Brandenburg a.d.H.
einberufenen Vorstandssitzung
wurde eine Standpunktbildung zu diesem und weiterer Vorhaben der
Privatisierung besprochen und in einem Positionspapier
als Grundlage für ein Gespräch mit Justizminister Prof. Dr. Schelter
zusammengefaßt. Gleichzeitig wurden Überlegungen dahingehend
vorgenommen, wie mögliche Alternativen aussehen könnten und wie in zwei
Jahren einer solchen Situation vorgebeugt werden kann.
Am 6. Dezember
2001 haben der Landesvorsitzende Willi
Köbke und sein Stellvertreter Burghard
Neumann das vorgesehene Gespräch mit dem Justizminister
Prof. Dr. Kurt Schelter zu Privatisierungsvorhaben und dem
vorgesehenen Einsatz privater Sicherheitsdienste geführt. Der Leiter der
Abteilung IV im MdJE, Herr Manfred
Koldehoff, war anwesend.
Im Gespräch
konzentrierte sich der Minister auf die Problematik des Einsatzes privater
Sicherheitskräfte. Nach intensiven Austausch der Positionen hierzu kam
der Minister zu der Feststellung, daß der BSBD
Brandenburg einen Einsatz privater Sicherheitskräfte in der Außensicherung
(Türme) nicht akzeptieren kann und wird. Er erklärte daraufhin, daß er
einen Einsatz von zusätzlichen Kräften - vom Abteilungsleiter IV als
zwingend notwendig erklärt - weiter vorsehen werde, hierzu aber
Alternativen zu privaten Sicherheitsdiensten gesucht werden sollen – so
eine mögliche Amtshilfe durch das Innenressort in Form von Kräften aus
der Bereitschaftspolizei oder auch durch befristeten Einsatz von
Bediensteten aus Polizei und Strafvollzug, die aus Altersgründen schon
aus dem Dienst geschieden sind. Über das Ergebnis der entsprechenden Bemühungen
soll der Vorstand des BSBD Brandenburg durch Ministerialrat Koldehoff in
Kenntnis gesetzt werden.
Hinsichtlich
der Dauer des Probelaufs und der Unterweisung der Bediensteten in die
Technik und die Abläufe im Neubau in Dissenchen folgte der Minister der
Auffassung seines Abteilungsleiters, daß ein Zeitrahmen von drei
Monaten gebraucht werde und eine Verkürzung dieser Zeit nicht infrage
kommt. Die drei Monate sind - entgegen unseren Darlegungen zu Möglichkeiten
der Verkürzung und der realen Mängelfeststellung erst im laufenden
Betrieb - aus Sicht der Abteilung IV für die Schulungs- und
Unterweisungsmaßnahmen dringend erforderlich. Seitens des
Abteilungsleiters IV ist unmissverständlich erklärt, daß eine Schulung
und Unterweisung bei laufenden Betrieb aus sicherheitsrelevanten Überlegungen
nicht vertretbar sei.
Die von uns
angesprochenen Möglichkeiten der kurzfristigen
Personalmehrung (insbesondere Einstellung von Angestellten auf derzeit
nicht besetzte Stellen und Kurzausbildung) mit Verweis darauf, bei
Inbetriebnahme der Neubauten in Duben und der Erweiterungsbauten in
Wriezen nicht wieder in die gleiche Situation zu kommen, wurde seitens des
Ministers sehr skeptisch bewertet,
aber eine Prüfung zugesagt.
Es ist aber
eindeutig klar – und der BSBD
Brandenburg muß erneut mit allem Nachdruck darauf verweisen - daß
die verbleibende Zeit in diesem Zusammenhang nicht ungenutzt verstreichen
und diese Problematik nicht wieder ausgesessen werden darf.
Andere
in diesem Zusammenhang aktuell anstehende Probleme (Privatisierung der
Gefangenenverpflegung, Ausbildung der Gefangenen, Werkdienstreduzierung)
konnten in dieses Gespräch, das ca. 90 Minuten dauerte, aus Zeitgründen
nicht mehr angesprochen werden und werden zu einem späteren Zeitpunkt
vorgesehen. Das erarbeitete Positionspapier enthält auch zu diesen Fragen
die Standpunkte des BSBD Brandenburg (siehe gleiche Ausgabe).
Nach
den Parlamentsferien anläßlich des Weihnachtsfestes und des
Jahreswechsels wird der Vorstand
des BSBD Brandenburg zu diesen Problematiken die Gespräche mit den
Vertretern der Landtagsfraktionen
fortsetzen. Bis dahin werden wir wissen, welche Ergebnisse die zugesagte
Suche nach Alternativen zum Einsatz von Kräften privater
Sicherheitsunternehmen für sicherheitsrelevante und hoheitsrechtliche
Bereiche gebracht hat und wie ernsthaft dies betrieben wurde. Daraus wird
der BSBD Brandenburg dann Schlußfolgerungen
für sein weitere gewerkschaftliche Handeln ziehen müssen.