Home Nach oben Landesverbände meisterhaft Gästebuch Anstalten Suchen

Aktuelles
Archiv
Beihilfe
Bundesverband
Mitgliedschaft
Ortsverbände
Portrait
Recht/ Gesetze
Seminare
Struktur
Vorstand

Besucher:

seit 01.04.2001

 

 

 

Befristeter Einsatz privater Sicherheitsdienste ist keine akzeptable Lösung der bestehenden Probleme in der Personalausstattung für den Strafvollzug (02/2002)

Der Landesvorsitzender Willi Köbke und sein Stellvertreter Burghard Neumann führten zu bestehenden Planungen ein Gespräch mit Justizminister Prof. Dr. Kurt Schelter

  

Die derzeitigen Vorbereitungen zur Inbetriebnahme der neuerbauten Justizvollzugsanstalt in Cottbus-Dissenchen haben ein Grundproblem im Strafvollzug des Landes Brandenburg sehr deutlich zu Tage treten lassen: Verfügbares Personal besonders im AVD steht nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung und in Zeiten erhöhtem Bedarfs treten Notsituationen auf, die kaum noch zu bewältigen sind. Besonders bemerkbar macht sich hierbei, daß von den im Haushalt 2001 vorhandenen 943 Stellen nur 891 besetzt sind (abzüglich der Stellen und der Bediensteten für die JAA Königs Wusterhausen), es fehlen also 52 dringend benötigte AVD-Bedienstete aus Mangel an Weitsicht in der Vergangenheit.

 

Ein Zugang von 20 Bediensteten aus der Ausbildung ist erst zum April des Jahres 2002 gegeben. Für diesen Zeitpunkt ist der Beginn der Belegung der neuen JVA Cottbus-Dissenchen und damit deren Einbindung in die Vollzugslandschaft des Landes Brandenburg vorgesehen. Bis dahin soll die alte Anstalt in der Bautzener Straße noch am Netz bleiben.

 

Für die Monate Januar bis März 2002 sind die vorbereitenden Maßnahmen für den Umzug, die Erprobung der Funktionsbereiche sowie die Einweisung und Schulung des künftigen Personals geplant. Dies führt in noch größerem Maße wie bei dem Probebetrieb in Wulkow  zu einem Personalmehrbedarf, wobei der Schwerpunkt im Monat März liegen wird, da zu dieser Zeit die Praktikanten der Vollausbildung nicht in Cottbus sein werden. Trotz vorgesehener Abordnungen aus Luckau und Frankfurt (Oder) ist die Abdeckung des personellen Mehrbedarfes über 3 Monate ohne Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung der anderen Vollzugsanstalten nicht möglich.

 

In dieser Situation sieht die Abteilung IV als einzig möglichen „Ausweg“ den befristeten Einsatz von Kräften privater Sicherheitsunternehmen. Hierbei werden sowohl die Sicherung des noch nicht belegten Neubaus als auch die Besetzung von Türmen in der alten Anstalt vorgesehen.

 

Für den BSBD ist ein Einsatz von privaten Sicherheitskräften im Strafvollzug auf Grund der sehr hohen Grundrechtsrelevanz außerordentlich problematisch. Unstrittig dürfte sein, daß alle Maßnahmen, die Eingriffshandlungen darstellen, zwingend hoheitliche Befugnisse des Handelnden voraussetzen, somit ausschließlich Vollzugsbediensteten vorbehalten sind. Dies schließt auch solche Aufgaben ein, bei denen nur in Ausnahmesituationen (Ausbruchsversuch, tätlicher Angriff u.ä.) eine Eingriffshandlung mit Auswirkung auf Gefangene notwendig wird ( so z.B. die Besetzung vorhandener Türme oder die Begleitung von Gefangenen). Aufgabenfelder, in denen nicht ständig sondern im Ausnahmefall hoheitsrechtliches Handeln erforderlich wird, unterliegen mit gleicher Priorität dem Funktionsvorbehalt von Artikel 33 Abs. 4 GG. Bei Eintreten sicherheitsgefährdender Situationen sind private Sicherheitskräfte nicht einsetzbar und eher hinderlich als hilfreich.

 

Auf einer kurzfristig zum 3. Dezember 2001 nach Brandenburg a.d.H. einberufenen Vorstandssitzung wurde eine Standpunktbildung zu diesem und weiterer Vorhaben der Privatisierung besprochen und in einem Positionspapier als Grundlage für ein Gespräch mit Justizminister Prof. Dr. Schelter zusammengefaßt. Gleichzeitig wurden Überlegungen dahingehend vorgenommen, wie mögliche Alternativen aussehen könnten und wie in zwei Jahren einer solchen Situation vorgebeugt werden kann.

 

Am 6. Dezember 2001 haben der Landesvorsitzende Willi Köbke und sein Stellvertreter Burghard Neumann das vorgesehene Gespräch mit dem Justizminister Prof. Dr. Kurt Schelter zu Privatisierungsvorhaben und dem vorgesehenen Einsatz privater Sicherheitsdienste geführt. Der Leiter der Abteilung IV im MdJE, Herr Manfred Koldehoff, war anwesend.

 

Im Gespräch konzentrierte sich der Minister auf die Problematik des Einsatzes privater Sicherheitskräfte. Nach intensiven Austausch der Positionen hierzu kam der Minister zu der Feststellung, daß der BSBD Brandenburg einen Einsatz privater Sicherheitskräfte in der Außensicherung (Türme) nicht akzeptieren kann und wird. Er erklärte daraufhin, daß er einen Einsatz von zusätzlichen Kräften - vom Abteilungsleiter IV als zwingend notwendig erklärt - weiter vorsehen werde, hierzu aber Alternativen zu privaten Sicherheitsdiensten gesucht werden sollen – so eine mögliche Amtshilfe durch das Innenressort in Form von Kräften aus der Bereitschaftspolizei oder auch durch befristeten Einsatz von Bediensteten aus Polizei und Strafvollzug, die aus Altersgründen schon aus dem Dienst geschieden sind. Über das Ergebnis der entsprechenden Bemühungen soll der Vorstand des BSBD Brandenburg durch Ministerialrat Koldehoff in Kenntnis gesetzt werden.

 

Hinsichtlich der Dauer des Probelaufs und der Unterweisung der Bediensteten in die Technik und die Abläufe im Neubau in Dissenchen folgte der Minister der Auffassung seines Abteilungsleiters, daß ein Zeitrahmen von drei Monaten gebraucht werde und eine Verkürzung dieser Zeit nicht infrage kommt. Die drei Monate sind - entgegen unseren Darlegungen zu Möglichkeiten der Verkürzung und der realen Mängelfeststellung erst im laufenden Betrieb - aus Sicht der Abteilung IV für die Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen dringend erforderlich. Seitens des Abteilungsleiters IV ist unmissverständlich erklärt, daß eine Schulung und Unterweisung bei laufenden Betrieb aus sicherheitsrelevanten Überlegungen nicht vertretbar sei.

 

Die von uns angesprochenen Möglichkeiten der kurzfristigen Personalmehrung (insbesondere Einstellung von Angestellten auf derzeit nicht besetzte Stellen und Kurzausbildung) mit Verweis darauf, bei Inbetriebnahme der Neubauten in Duben und der Erweiterungsbauten in Wriezen nicht wieder in die gleiche Situation zu kommen, wurde seitens des Ministers sehr skeptisch bewertet, aber eine Prüfung zugesagt.

Es ist aber eindeutig klar – und der BSBD Brandenburg muß erneut mit allem Nachdruck darauf verweisen - daß die verbleibende Zeit in diesem Zusammenhang nicht ungenutzt verstreichen und diese Problematik nicht wieder ausgesessen werden darf.

 

Andere in diesem Zusammenhang aktuell anstehende Probleme (Privatisierung der Gefangenenverpflegung, Ausbildung der Gefangenen, Werkdienstreduzierung) konnten in dieses Gespräch, das ca. 90 Minuten dauerte, aus Zeitgründen nicht mehr angesprochen werden und werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Das erarbeitete Positionspapier enthält auch zu diesen Fragen die Standpunkte des BSBD Brandenburg (siehe gleiche Ausgabe).

 

Nach den Parlamentsferien anläßlich des Weihnachtsfestes und des Jahreswechsels wird der Vorstand des BSBD Brandenburg zu diesen Problematiken die Gespräche mit den Vertretern der Landtagsfraktionen fortsetzen. Bis dahin werden wir wissen, welche Ergebnisse die zugesagte Suche nach Alternativen zum Einsatz von Kräften privater Sicherheitsunternehmen für sicherheitsrelevante und hoheitsrechtliche Bereiche gebracht hat und wie ernsthaft dies betrieben wurde. Daraus wird der BSBD Brandenburg dann Schlußfolgerungen für sein weitere gewerkschaftliche Handeln ziehen müssen.