Der
Landesvorstand traf sich an traditionsreicher Stätte gewerkschaftlichen
Wirkens mit Kollegen aus Nordrhein-Westfalen zu einer
Dringlichkeitssitzung, um das gewerkschaftliche Handeln zu
Privatisierungsbemühungen des Justizministeriums festzulegen.
An
traditionsreicher Stätte im Haus 38, dem Gäste- und Schulungshaus der
JVA Brandenburg trafen sich am 03. Dezember 2001 Vertreter des
Landesvorstandes mit den Kollegen Wilhelm Bokermann und Friedhelm Sanker.
Hintergrund
für die mehrstündige Beratung war ein Antrag des Ministeriums an den
Hauptpersonalrat, die gesamte Gefangenenverpflegung in der im Frühsommer
2002 neu in Betrieb gehenden JVA Cottbus-Dissenchen zu privatisieren.
Der
HPR hat gegen die vorgelegte Privatisierung im Paket Einwände erhoben,
aber der personalvertretungsrechtliche Handlungsumfang ist doch sehr
eingeschränkt. Hier muss – darin waren sich die Teilnehmer einig - mit
der Kraft der Vollzugsgewerkschaft gehandelt werden.
Es
ist der Standpunkt des BSBD, gerade die Gefangenenverpflegung stellt einen
höchst sensiblen Bereich des Anstaltsbetriebes dar.
Jede
Form privater Unternehmertätigkeit will hier besonders gut bedacht sein.
Erfahrungen
gibt es in Brandenburg eigentlich auch ausreichend, um Sicherheit und
Verpflichtung gegenüber dem Vollzugsgesetz gegen rein
marktwirtschaftliche Interessen abzuwägen. In Wriezen oder in Brandenburg
gibt es nicht nur in Bezug auf die Gefangenenverpflegung genug
Lehrmaterial.
Stellt
sich für den Landesverband die Frage: “Warum will der Justizminister
des Landes Brandenburg trotzdem im Vollzug teilprivatisieren?“
An
den zur Verfügung stehenden Sachmitteln kann es nicht liegen, die sind
angeblich doch genügend vorhanden!
Der
Punkt sind wie so oft die Planstellen in AVD und Werkdienst –
Personalkostenreduzierung heißt die haushaltstechnische Zwangsjacke. AVO,
Finanzministerin und letztlich Landesregierung wollen die
Stellenreduzierung.
Nach
Auffassung des BSBD ist das eine Haushaltslüge. Es ist eine Milchmädchenrechnung,
die Personalkosten zu reduzieren und die Sachkosten zu erhöhen. Am Anfang
sind bisher derartige Modelle immer gut vorzeigbar gewesen, die mittel-
und langfristigen Folgen waren bisher immer ein finanzpolitisches Fiasko.
Hier
war sich die Beratungsrunde auch einig, dass die Solidarität aller
Vollzugbediensteten gefordert ist. Wenn es in einem Bereich zu
Personalabbau kommt, dann führt der geringere Personalbestand letztlich
auch zu weniger Beförderungsämtern und damit zu einem Motivationsexodus
für alle.
Das
Versagen der deutschen Bildungspolitik lässt uns im Vergleich „dumm“
dastehen, ein Versagen in der Vollzugspolitik gefährdet die Sicherheit
aller unmittelbar und sofort.
Wenn
im Vollzug die eigenen Strukturen erst einmal hat, dann kommt die Stunde
der Wahrheit. Der privaten Knastindustrie in den USA geht es schlecht wie
noch nie, die britischen Privatknäste stehen nach schweren Rückschlägen
vor dem Aus, in Frankreich sieht es nicht viel besser aus und in
Deutschland sind die Beispiele mindestens mit Blick auf Bremen und NRW
genau so kläglich!
Auch
der BSBD Brandenburg steht neuen Überlegungen und Instrumenten im Vollzug
durchaus offen gegenüber, aber ein Experimentierfeld darf der Vollzug
nicht sein!
Sicherheit
braucht ein Mehr an differenzierter Betreuung und dazu bracht man gut
ausgebildetes und motiviertes Personal. Das BSBD-Denkangebot der Beratung
heißt daher Justizvollzugsangestellte im Vorgriff einzustellen und diese
mit den Sachkosten der Privaten aufzurechnen und mittelfristig vielleicht
auf Personalzuwächse zu verzichten!
Was
ist mit neuen Instrumenten besser und kostengünstiger zu machen? Dazu
gibt es z.B. klare Aussagen des Rechnungsamtes Hamm für die JVA
Heilbronn. Bei mehr als 70 Haftplätzen ist danach kein Privatunternehmen
mehr kostengünstiger als ein Eigenbetrieb, für die JVA
Cottbus-Dissenchen heißt das also Mehrausgaben an Steuern.
Neben
der betriebswirtschaftlichen Seite muss auch die vollzugliche Seite
betrachtet werden. Die Frage der Behandlungsprogression ist nicht mehr
gegeben. Ein Privatunternehmen kann eine selbst niederschwellige
Ausbildung nur sehr schwerlich durchhalten, eine hochspezialisierte
Ausbildung z.B. zum Koch ist nach unserer Auffassung nicht möglich.
Letztlich zeigen die Probleme mit Unternehmerbetrieben im Vollzug des
Landes Brandenburg, dass selbst eine kontinuierliche Beschäftigung von
Gefangenen nur schwerlich durchzuhalten ist.
Ausbildung
muss für ein nach Gewinnmaximierung strebendes Unternehmen immer
zweitrangig sein. An dieser Erkenntnis ändert für die
Beratungsteilnehmer auch das vom Ministerium ins Spiel gebrachte Beispiel
der privaten Aus- und Umschulungsunternehmen im Vollzug nichts. Diese
betreiben mit Fachpersonal und einem immer schwieriger werdenden Kampf um
Geld aus Fördertöpfen ausschließlich Ausbildung.
Eine
Grundsicherung muss der Vollzug gerade hier selbst leisten können.
Falsche Vollzugspolitik belegt nach Aussagen unserer Kollegen aus NRW auch
die JVA Köln, wo am freitags um 15.00 Uhr der Wochenenddienst beginnt.
Zum
Abschluss war sich der Vorstand einig, sich offen mit der detaillierten
Argumentation des Ministeriums auseinanderzusetzen.