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Privarisierungsbestrebungen im brandenburgischen Vollzug !? (02/2002)

Der Landesvorstand traf sich an traditionsreicher Stätte gewerkschaftlichen Wirkens mit Kollegen aus Nordrhein-Westfalen zu einer Dringlichkeitssitzung, um das gewerkschaftliche Handeln zu Privatisierungsbemühungen des Justizministeriums festzulegen.

 

An traditionsreicher Stätte im Haus 38, dem Gäste- und Schulungshaus der JVA Brandenburg trafen sich am 03. Dezember 2001 Vertreter des Landesvorstandes mit den Kollegen Wilhelm Bokermann und Friedhelm Sanker.

Hintergrund für die mehrstündige Beratung war ein Antrag des Ministeriums an den Hauptpersonalrat, die gesamte Gefangenenverpflegung in der im Frühsommer 2002 neu in Betrieb gehenden JVA Cottbus-Dissenchen zu privatisieren.

Der HPR hat gegen die vorgelegte Privatisierung im Paket Einwände erhoben, aber der personalvertretungsrechtliche Handlungsumfang ist doch sehr eingeschränkt. Hier muss – darin waren sich die Teilnehmer einig - mit der Kraft der Vollzugsgewerkschaft gehandelt werden.

Es ist der Standpunkt des BSBD, gerade die Gefangenenverpflegung stellt einen höchst sensiblen Bereich des Anstaltsbetriebes dar.

Jede Form privater Unternehmertätigkeit will hier besonders gut bedacht sein.

Erfahrungen gibt es in Brandenburg eigentlich auch ausreichend, um Sicherheit und Verpflichtung gegenüber dem Vollzugsgesetz gegen rein marktwirtschaftliche Interessen abzuwägen. In Wriezen oder in Brandenburg gibt es nicht nur in Bezug auf die Gefangenenverpflegung genug Lehrmaterial.

Stellt sich für den Landesverband die Frage: “Warum will der Justizminister des Landes Brandenburg trotzdem im Vollzug teilprivatisieren?“

An den zur Verfügung stehenden Sachmitteln kann es nicht liegen, die sind angeblich doch genügend vorhanden!

Der Punkt sind wie so oft die Planstellen in AVD und Werkdienst – Personalkostenreduzierung heißt die haushaltstechnische Zwangsjacke. AVO, Finanzministerin und letztlich Landesregierung wollen die Stellenreduzierung.

Nach Auffassung des BSBD ist das eine Haushaltslüge. Es ist eine Milchmädchenrechnung, die Personalkosten zu reduzieren und die Sachkosten zu erhöhen. Am Anfang sind bisher derartige Modelle immer gut vorzeigbar gewesen, die mittel- und langfristigen Folgen waren bisher immer ein finanzpolitisches Fiasko.

Hier war sich die Beratungsrunde auch einig, dass die Solidarität aller Vollzugbediensteten gefordert ist. Wenn es in einem Bereich zu Personalabbau kommt, dann führt der geringere Personalbestand letztlich auch zu weniger Beförderungsämtern und damit zu einem Motivationsexodus für alle.

Das Versagen der deutschen Bildungspolitik lässt uns im Vergleich „dumm“ dastehen, ein Versagen in der Vollzugspolitik gefährdet die Sicherheit aller unmittelbar und sofort.

Wenn im Vollzug die eigenen Strukturen erst einmal hat, dann kommt die Stunde der Wahrheit. Der privaten Knastindustrie in den USA geht es schlecht wie noch nie, die britischen Privatknäste stehen nach schweren Rückschlägen vor dem Aus, in Frankreich sieht es nicht viel besser aus und in Deutschland sind die Beispiele mindestens mit Blick auf Bremen und NRW genau so kläglich!

Auch der BSBD Brandenburg steht neuen Überlegungen und Instrumenten im Vollzug durchaus offen gegenüber, aber ein Experimentierfeld darf der Vollzug nicht sein!

Sicherheit braucht ein Mehr an differenzierter Betreuung und dazu bracht man gut ausgebildetes und motiviertes Personal. Das BSBD-Denkangebot der Beratung heißt daher Justizvollzugsangestellte im Vorgriff einzustellen und diese mit den Sachkosten der Privaten aufzurechnen und mittelfristig vielleicht auf Personalzuwächse zu verzichten!

Was ist mit neuen Instrumenten besser und kostengünstiger zu machen? Dazu gibt es z.B. klare Aussagen des Rechnungsamtes Hamm für die JVA Heilbronn. Bei mehr als 70 Haftplätzen ist danach kein Privatunternehmen mehr kostengünstiger als ein Eigenbetrieb, für die JVA Cottbus-Dissenchen heißt das also Mehrausgaben an Steuern.

Neben der betriebswirtschaftlichen Seite muss auch die vollzugliche Seite betrachtet werden. Die Frage der Behandlungsprogression ist nicht mehr gegeben. Ein Privatunternehmen kann eine selbst niederschwellige Ausbildung nur sehr schwerlich durchhalten, eine hochspezialisierte Ausbildung z.B. zum Koch ist nach unserer Auffassung nicht möglich. Letztlich zeigen die Probleme mit Unternehmerbetrieben im Vollzug des Landes Brandenburg, dass selbst eine kontinuierliche Beschäftigung von Gefangenen nur schwerlich durchzuhalten ist.

Ausbildung muss für ein nach Gewinnmaximierung strebendes Unternehmen immer zweitrangig sein. An dieser Erkenntnis ändert für die Beratungsteilnehmer auch das vom Ministerium ins Spiel gebrachte Beispiel der privaten Aus- und Umschulungsunternehmen im Vollzug nichts. Diese betreiben mit Fachpersonal und einem immer schwieriger werdenden Kampf um Geld aus Fördertöpfen ausschließlich Ausbildung.

Eine Grundsicherung muss der Vollzug gerade hier selbst leisten können. Falsche Vollzugspolitik belegt nach Aussagen unserer Kollegen aus NRW auch die JVA Köln, wo am freitags um 15.00 Uhr der Wochenenddienst beginnt.

Zum Abschluss war sich der Vorstand einig, sich offen mit der detaillierten Argumentation des Ministeriums auseinanderzusetzen.