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kommentiert von Burghard Neumann

 

Profilierung ohne Profil

 

Es scheint, als sollte der Prozess gegen die 13 Kollegen aus der JVA Brandenburg an der Havel nun doch zu einem Abschluss zu kommen. Da wird im rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg ) erneut der Versuch unternommen, zu manipulieren und unterschwelligen Druck zu erzeugen. Die selbsternannte Justizskandalaufdeckerin nummero uno im Land Brandenburg, Frau Probst, meldet sich wieder zu Wort. Dass sie das macht, soll ihr nicht abgestritten werden. Journalisten im Allgemeinen verdienen mit der Darstellung von Sachverhalten ihren Lebensunterhalt und jene Frau Probst im Besonderen glaubt, als eine Gralshüterin über dem brandenburgischen und neuerdings auch berliner Vollzug schweben zu müssen. Das ist nicht das Ding, um das es hier geht. Anders ist es mit dem rbb, der immer noch glaubt, mit solcher Art Journalismus seinen Informationsauftrag zu erfüllen. Bisher ist bei den „Ermittlungen“ von Frau Probst nicht viel herum  gekommen, außer, dass sie in Bezug auf diesen Prozess mehrfach ausgiebig für die Nebenklagevertreter und deren Kanzlei Werbung in einem Nachrichtenjournal machen durfte. Mit halbseidenen Aussagen und Verknüpfungen suggeriert sie Fakten, kann ihr selbstdefiniertes Niveau aber nicht erreichen. Mit dem Mittel der Journalie werden Verkürzungen vorgenommen, wird versucht, aus Normalitäten Skandale zu zaubern. Wenn ich in einem Prozess auf der Besucherbank sitze, dass kann ich mir notieren, was immer ich will und soviel ich will. Im Zweifel schreibe ich in einem Mordprozess sitzend an meine Freunde. Gerichtsreporter leben übrigens davon. Jene Frau P. bringt eine Staatsanwältin aus Berlin dazu, mal eben ihren Kollegen via Nachrichtenjournal zu sagen, wie diese ihre Arbeit richtig tun müssten. Wenn das nicht ein Geschmäckle hat. Ein ehemaliger Richter bewertet das außerprozessuale Verhalten von Prozessteilnehmern. Wenn das kein Geschmäckle hat. Die Angeklagten selbst hatten bei Frau P. nie auch nur die Chance der Unschuldsvermutung, wie das eigentlich üblich ist. Wenn das nicht ein Geschmäckle hat.

Bei all dem frage ich mich, weshalb Frau P. noch immer in brandenburgischen Justizvollzugsanstalten ein und aus gehen darf. Der Vollzug prüft viel, um bei Gefangenen schädliche Einflüsse auf das Behandlungsziel zu vermeiden oder gar nicht erst zuzulassen. Welchen behandlerischen Effekt soll der Besuch einer in keinster Weise behandlerisch Tätigen bei einem Gefangenen haben. Hier ist die Justizministerin persönlich gefragt. Und komme mir niemand mit dem in diesem Fall Gejaule nach der Presse- und Informationsfreiheit. Was Frau P. hier mit der Unterstützung einer dem öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag verplichteten Sendeanstalt vollführt, hat nichts mit dem heute so heiß geliebten investigativen  Journalismus zu tun – das ist Schafottjournalismus in Reinkultur. Und das hat, lieber rbb, nicht nur ein Geschmäckle, das ist ein öffentlich-rechtlicher Presseskandal.