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kommentiert von Burghard Neumann
Profilierung ohne Profil
Es scheint, als sollte der Prozess gegen die
13 Kollegen aus der JVA Brandenburg an der Havel nun doch zu einem Abschluss
zu kommen. Da wird im rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg ) erneut der Versuch
unternommen, zu manipulieren und unterschwelligen Druck zu erzeugen. Die
selbsternannte Justizskandalaufdeckerin nummero uno im Land Brandenburg,
Frau Probst, meldet sich wieder zu Wort. Dass sie das macht, soll ihr nicht
abgestritten werden. Journalisten im Allgemeinen verdienen mit der
Darstellung von Sachverhalten ihren Lebensunterhalt und jene Frau Probst im
Besonderen glaubt, als eine Gralshüterin über dem brandenburgischen und
neuerdings auch berliner Vollzug schweben zu müssen. Das ist nicht das Ding,
um das es hier geht. Anders ist es mit dem rbb, der immer noch glaubt, mit
solcher Art Journalismus seinen Informationsauftrag zu erfüllen. Bisher ist
bei den „Ermittlungen“ von Frau Probst nicht viel herum gekommen, außer,
dass sie in Bezug auf diesen Prozess mehrfach ausgiebig für die
Nebenklagevertreter und deren Kanzlei Werbung in einem Nachrichtenjournal
machen durfte. Mit halbseidenen Aussagen und Verknüpfungen suggeriert sie
Fakten, kann ihr selbstdefiniertes Niveau aber nicht erreichen. Mit dem
Mittel der Journalie werden Verkürzungen vorgenommen, wird versucht, aus
Normalitäten Skandale zu zaubern. Wenn ich in einem Prozess auf der
Besucherbank sitze, dass kann ich mir notieren, was immer ich will und
soviel ich will. Im Zweifel schreibe ich in einem Mordprozess sitzend an
meine Freunde. Gerichtsreporter leben übrigens davon. Jene Frau P. bringt
eine Staatsanwältin aus Berlin dazu, mal eben ihren Kollegen via
Nachrichtenjournal zu sagen, wie diese ihre Arbeit richtig tun müssten. Wenn
das nicht ein Geschmäckle hat. Ein ehemaliger Richter bewertet das
außerprozessuale Verhalten von Prozessteilnehmern. Wenn das kein Geschmäckle
hat. Die Angeklagten selbst hatten bei Frau P. nie auch nur die Chance der
Unschuldsvermutung, wie das eigentlich üblich ist. Wenn das nicht ein
Geschmäckle hat.
Bei all dem frage ich mich, weshalb Frau P.
noch immer in brandenburgischen Justizvollzugsanstalten ein und aus gehen
darf. Der Vollzug prüft viel, um bei Gefangenen schädliche Einflüsse auf das
Behandlungsziel zu vermeiden oder gar nicht erst zuzulassen. Welchen
behandlerischen Effekt soll der Besuch einer in keinster Weise behandlerisch
Tätigen bei einem Gefangenen haben. Hier ist die Justizministerin persönlich
gefragt. Und komme mir niemand mit dem in diesem Fall Gejaule nach der
Presse- und Informationsfreiheit. Was Frau P. hier mit der Unterstützung
einer dem öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag verplichteten
Sendeanstalt vollführt, hat nichts mit dem heute so heiß geliebten
investigativen Journalismus zu tun – das ist Schafottjournalismus in
Reinkultur. Und das hat, lieber rbb, nicht nur ein Geschmäckle, das ist ein
öffentlich-rechtlicher Presseskandal. |